Protocol of the Session on February 21, 2001

Zu a: Für den Studiengang Informationsdesign sind im Ausbauprogramm „Informatik Medien“ Mittel für neun Stellen, davon sechs Professuren, vorgesehen. Davon sollen jeweils drei Stellen in den Jahren 2001 bis 2003 zugehen. Der Wunsch der Hochschule, die Stellen im Verhältnis 4 : 3 : 2 zugehen zu lassen, lässt sich im Hinblick auf die Interessen und Bedürfnisse der anderen Hochschulen, die an dem Programm partizipieren, nicht erfüllen. Immerhin ist es gelungen, die vorläufigen Stellenbedürfnisse insgesamt, nämlich neun mittelfinanzierte Stellen, abzudecken.

Nach Auffassung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst können die beiden Hochschulen den Studiengang ab Wintersemester 2001/02 realisieren. Dabei müssen sie auch prüfen, inwieweit Lehrveranstaltungen durch Lehraufträge oder Dienstleistungen innerhalb der neu gebildeten Hochschule abgedeckt werden können. Gegebenenfalls könnte auch geholfen werden, wenn vorübergehend eine freie Professorenstelle für diesen Studiengang zur Verfügung gestellt würde.

Zu b: Im Rahmen des erwähnten Ausbauprogramms können Studiengänge vor der Fertigstellung geplanter Neubaumaßnahmen nur im vorhandenen Raumbestand begonnen werden. Die Hochschulen für Druck und Medien sowie für Bibliotheks- und Informationswesen wurden bei der Erteilung der Genehmigung der Studiengänge darüber informiert. Das Ergebnis der Überprüfung der Raumsituation an den Hochschulen ist dem Wissenschaftsministerium bis zur Stunde nicht bekannt. Es geht davon aus, dass, soweit sich bei der Unterbringung des Studiengangs Informationsdesign in der Hochschule Schwierigkeiten ergeben, auch die Räumlichkeiten der Hochschule für Druck und Medien in die Überprüfung einbezogen werden, da beide Hochschulen mit Wirkung vom Wintersemester an eine Hochschule bilden. Sobald abschließende Ergebnisse vorliegen, wird die Situation mit dem Finanzministerium zu erörtern sein.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung, Frau Kollegin. Von dem von Ihnen etwas geschmähten Vizepräsidenten Gerhard Weiser habe ich den Hinweis erhalten, dass die Geschäftsordnung nicht vorsieht, dass Abgeordnete mit der Antwort der Regierung zufrieden sein müssen. Ich hoffe dennoch, dass Sie mit der Antwort auf Ihre letzte Anfrage heute zufrieden sein können.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. List CDU)

Zusatzfrage, Frau Abg. Solinger.

Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, mache ich hierzu auch eine Bemerkung: Nein, ich bin nicht zufrieden. Deshalb habe ich zwei Zusatzfragen.

Erstens: Wie gedenkt das Wissenschaftsministerium mit der Situation umzugehen, dass die Hochschule hinsichtlich

des Stellenbedarfs zu einem anderen Ergebnis kommt? Mit drei Stellen einen Studiengang zu beginnen scheint wirklich etwas schwierig. Und ist Ihnen bekannt, ob wirklich Professuren frei sind, die man eventuell im Vorgriff vorzeitig besetzen könnte? Das wäre ja dann eine Lösung.

Die zweite Frage: Falls die nun doch noch erfolgende Prüfung des Raumbedarfs zum Ergebnis kommt, dass der Studiengang zwischen Innenstadt Stuttgart und Vaihingen aufgeteilt werden müsste – nicht besonders gut für neue Studierende –, würde sich das Wissenschaftsministerium dann beim Finanzministerium darum bemühen, dass neben der jetzigen Hochschule für Bibliothekswesen befindliche freie Räume in der Wolframstraße kurzfristig angemietet werden, damit diese Aufteilung des Studiengangs nicht erfolgen muss?

Herr Staatssekretär Sieber.

Zur ersten Frage: Frau Kollegin Solinger, nach unserer Auffassung reichen die Stellen aus. Wenn sie nicht ausreichen sollten, wäre zu überlegen, vorübergehend freie Professorenstellen zur Verfügung zu stellen.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten: An der einen Fachhochschule wären zurzeit 0,5 Stellen frei, an der anderen Fachhochschule eine Professorenstelle, sodass man nach unserer Meinung mit etwas gutem Willen den Start durchaus mit der Zurverfügungstellung dieser beiden Stellen hinbekommen könnte.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich muss wiederholen, dass wir zurzeit über die Ergebnisse von Prüfungen der beiden Hochschulen nicht unterrichtet sind. Sollte sich herausstellen, dass die Ergebnisse so sind, wie Sie das vortragen, sind wir selbstverständlich bereit, sofort zusammen mit dem Finanzministerium nach einer besseren Lösung zu suchen. Ich kenne mich in der Geographie der Stadt Stuttgart nicht so gut aus wie Sie, aber ich denke, dass wir alle an einer guten Lösung arbeiten werden.

Sind Sie jetzt mit der Antwort zufrieden, Frau Kollegin?

(Abg. Helga Solinger SPD: Danke sehr! – Abg. Zeller SPD: Die Antwort war schon etwas besser!)

Es war mir ein Vergnügen.

Nach diesem Austausch von Freundlichkeiten ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S t e p h a n i e G ü n t h e r B ü n d n i s 9 0 / D i e G r ü n e n – S t u t t g a r t 2 1

Frau Abg. Günther, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Wie hoch sind die auf das Land zukommenden finanziellen Belastungen für Vorfinanzierung und Finanzierung

in den einzelnen Jahren bei einer Realisierung von Stuttgart 21 ab Baubeginn bis zur Abwicklung des Vorhabens?

b) Mit welchen Kostensteigerungen gegenüber dem Planansatz 1995 ist zu rechnen, und welchen Betrag davon muss das Land tragen?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Minister Müller.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage – jetzt sage ich einmal abweichend von der üblichen Floskel: mit Vergnügen persönlich – wie folgt:

(Heiterkeit)

Die Fragen beziehen sich auf das Verhandlungsergebnis vom 14. Februar dieses Jahres, also vom vergangenen Mittwoch. Die beiden Teilprojekte Stuttgart 21 im engeren Sinne bis Wendlingen und die Neubaustrecke ab Wendlingen bis Ulm stehen in einem Sachzusammenhang und müssen deswegen zusammen gesehen, aber auch getrennt betrachtet werden. Beides will ich versuchen.

Zunächst zu Stuttgart 21 im engeren Sinne: Die vom Bund zu übernehmenden Baukosten von 886 Millionen DM sollen nach den Vorstellungen des Bundes vorfinanziert werden. Bei einem Baubeginn im Jahr 2004 – vorher kann das aus planerischen Gründen gar nicht gehen – und einem vorrangigen Einsatz der von der DB AG und dem Land nach der Rahmenvereinbarung vom November 1995 aufzubringenden Mittel – das sind die Nahverkehrsmittel, die wir einsetzen, wenn wir sie zeitlich sozusagen näher an den Beginn der Finanzierungsphase setzen – wird die Vorfinanzierung der 886 Millionen DM insgesamt ab dem Jahr 2007 erfolgen müssen. Auf der Basis der Zusage des Bundes, ab dem Jahr 2011 in acht Jahren zurückzuzahlen, und bei der Annahme eines Zinssatzes von 6 % – Zinsen sind immer etwas schwer kalkulierbar – ergibt sich für den Zeitraum von 2008 bis 2018 eine Zinsbelastung von insgesamt 270 Millionen DM. Davon tragen Dritte 220 Millionen DM, nämlich der Bund 120 Millionen DM, die Stadt Stuttgart 50 Millionen DM und der Verband Region Stuttgart ebenfalls 50 Millionen DM, sodass auf das Land Baden-Württemberg für die Vorfinanzierung dieses Bundesanteils insgesamt 50 Millionen DM entfallen.

Das ist die Antwort auf die Frage: Was kostet das? Die Vorfinanzierung des Bundesanteils kostet das Land BadenWürttemberg unter den genannten Rahmenbedingungen 50 Millionen DM.

Jetzt zur Neubaustrecke Wendlingen – Ulm: Der vom Land vorzufinanzierende Bundesanteil – –

(Abg. Stolz Bündnis 90/Die Grünen: Das ist nicht gefragt, Herr Minister!)

Das ist nicht gefragt. Man muss aber beides im Zusammenhang sehen.

(Abg. Stolz Bündnis 90/Die Grünen: Wenn ich die Frage gestellt hätte, hätte ich gesagt: Nicht beant- wortet! – Gegenruf des Abg. Rapp REP: Jetzt hö- ren Sie doch mal zu! – Weitere Zurufe)

Herr Abg. Stolz, wir haben sonst eher das Problem, dass die Regierung aus der Sicht der Abgeordneten nicht erschöpfend genug antwortet. Ich glaube nicht, dass etwas dagegen steht, dass der Minister die Finanzierung im Zusammenhang darstellt.

Zumal das ja dasselbe Verhandlungsergebnis ist. Denn wir haben am vergangenen Mittwoch logischerweise auch darüber gesprochen.

Hier sind Baukosten vorzufinanzieren, Baukosten in der Größenordnung von 2,7 Milliarden DM. Auch hier unterstellt Baubeginn im Jahr 2004, auch hier unterstellt – so wurde es am vergangenen Mittwoch vereinbart – Rückzahlung ab 2011 in acht Jahren, unterstellt wiederum ein Zinssatz von 6 %, dann ergibt das für den Zeitraum, in dem die Vorfinanzierung zu erfolgen hat, für den Zeitraum zwischen 2005 und 2018, eine Gesamtzinsbelastung von 990 Millionen DM.

Das heißt also auf gut Deutsch: Die Neubaustrecke vorzufinanzieren kostet uns, das Land Baden-Württemberg, 990 Millionen DM, Stuttgart 21 vorzufinanzieren kostet uns 50 Millionen DM. Vielleicht wollten Sie diesen Unterschied nicht so gern hören, aber das ist eben ein Tatbestand.

Die genaue Bauablaufplanung und der jahresscharfe Mittelzufluss der Mitfinanzierung stehen sowohl für Stuttgart 21 als auch für die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm heute noch nicht fest. Das hängt ja vom Baufortschritt ab. Deswegen können für die einzelnen Jahre keine genauen Belastungszahlen angegeben werden.

Ich will Ihnen darüber hinaus aber einmal Folgendes sagen: Wir haben in dieser Geschichte ja mehrere Imponderabilien. Wir kennen eigentlich nur die Zeitpunkte. Aber was das in D-Mark ausmacht, das hängt vom Zinssatz, von den Baukosten – von den letztlich wirklich entstehenden Baukosten; deswegen haben Sie ja noch die Frage gestellt, ob sich die Baukosten möglicherweise verändern – und den Jahresetappen, wann welcher Betrag anfällt, ab.

Man kann in einer Durchschnittsbetrachtung sagen:

Erstens: Ändern sich die Zinsen um einen Prozentpunkt, sinken sie also auf 5 % oder steigen sie auf 7 %, dann bedeutet das, wenn man beide Projekte zusammennimmt, eine Mehrbelastung oder Wenigerbelastung – je nachdem, ob sich der Zinssatz um einen Prozentpunkt erhöht oder verringert – um 100 Millionen DM, bezogen auf die gesamte Laufzeit. Dann wären es also nicht 990 Millionen DM plus 50 Millionen DM gleich 1,04 Milliarden DM, sondern dann würden 100 Millionen DM hinzukommen oder wegfallen, je nachdem, ob sich der Zinssatz erhöht oder verringert.

Zweitens ist auch die Frage interessant, wann diese Kosten eigentlich anfallen. 1 Milliarde DM ist sehr viel Geld, aber die Zahlung erstreckt sich über einen langen Zeitraum. Wenn man sich die Frage stellt, in welchen Jahren 80 Millionen DM oder mehr pro Jahr anfallen, dann ergeben sich die Jahre 2009 bis 2015. Das sind die Jahre der relativ starken Belastung des Landes Baden-Württemberg. Davor ist

die Belastung geringer, und auch danach ist sie geringer. Davor ist die Belastung geringer, weil wir noch nicht so viel zahlen müssen, und danach ist sie geringer, weil wir dann schon einen Teil getilgt haben. So viel einfach zur Erläuterung.

Jetzt zu Frage b. Ich darf sie wiederholen:

Mit welchen Kostensteigerungen gegenüber dem Planansatz 1995 ist zu rechnen, und welchen Betrag davon muss das Land tragen?

Wir haben in der Rahmenvereinbarung von 1995 dazu einen ersten Lösungsansatz gewählt, nämlich folgenden: Zwischen dem Bund, der DB AG, der Stadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und dem Land sind für die Finanzierung von Stuttgart 21 Kosten in Höhe von 4,89 Milliarden DM zugrunde gelegt. Dann ist vonseiten der DB im Jahr 1998 eine Überprüfung der Kostenhöhe erfolgt, und dabei hat sich ergeben, dass wir nach dem Stand von Ende 1998 mit Kosten von 4,94 Milliarden DM zu rechnen haben. In diesen Jahren hat sich also eine Kostensteigerung von 50 Millionen DM ergeben. Das ist bei der Gesamtsumme aber prozentual wirklich sehr wenig. Im Übrigen kommt hinzu, dass der Filderbahnhof mit 127 Millionen DM noch zu bezahlen ist; der wird aber im Wesentlichen von der Flughafengesellschaft Stuttgart bezahlt. Für eventuelle künftige Preissteigerungen ist schon in der Rahmenvereinbarung von 1995 ein erster Etappenschritt in der Größenordnung von 170 Millionen DM erwähnt. Es gibt nämlich eine Regelung, nach der diese 170 Millionen DM von Stadt und Land zu übernehmen wären.

Es gibt weitere Regelungen, die wir im Frühjahr letzten Jahres im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der DB zugesagt haben, nämlich dass bestimmte kalkulierbare Kostensteigerungsrisiken – das bezieht sich bei der Stadt Stuttgart auf Probleme im Bereich des Grundwassers und beim Land auf eine mögliche Kostensteigerung im Zusammenhang mit der Autobahn A 8 im Bereich Wendlingen – in der Größenordnung von jeweils 40 Millionen DM, wenn sie sich denn einstellen sollten, in dem einen Fall von der Stadt und in dem anderen Fall vom Land übernommen werden sollen.

Es gibt darüber hinaus die Feststellung, die seinerzeit getroffen worden ist, dass das Land Baden-Württemberg bei weiteren Kostensteigerungen bereit ist, Nahverkehrsmittel im gleichen Umfang nachzufinanzieren, wie das bei anderen Nahverkehrsprojekten der Fall sein kann. Schließlich gibt es die Vereinbarung einer „Sollbruchstelle“. Danach könnte das ganze Projekt gestoppt werden, wenn sich die echten Baukosten ganz am Ende, bevor sozusagen der Bagger kommt, so darstellen, dass wir miteinander feststellen: Sie sind nicht mehr zu tragen. Dann würde das Projekt schlicht gestoppt oder eine neue Vereinbarung gesucht.