Darüber gibt es Zeitungsartikel. – Das ist keine Unterstellung. – Ich lese Ihnen das gern aus der Zeitung vor.
(Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Aber Herr Göbel besteht darauf! – Abg. Döpper CDU: Er soll ja reden und nicht vorlesen!)
Im Kreis Konstanz gibt es in Zusammenhang mit der BSE-Problematik ein Vorkommnis, das böse Vermutungen zulässt.
Ein Bauer wollte der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Orsingen ein Rind ohne Kopf anbieten. Die Polizei hofft auf Hinweise.
Hier wird ermittelt und untersucht, und das Ministerium hat keine Ahnung davon und kümmert sich nicht um das Problem. Das zeigt, wie Sie letztlich mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz umgehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst ein paar Worte zu dem CDU-Antrag sagen, der ja unter dem Betreff läuft: „Maßnahmen zur Zukunftssicherung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg“. Wenn man sich die Forderungen anschaut, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die CDU nichts begriffen hat. Zu 90 % wird die Verantwortung der Bundesregierung zugeschoben.
(Abg. Mühlbeyer CDU: Das ist auch richtig! – Abg. Göbel CDU: Das könnte man auch zu 100 % machen, auch dann wäre es noch richtig!)
Die Landesregierung scheint nur für das Herkunfts- und Qualitätszeichen verantwortlich zu sein. Kein Wort vom notwendigen Umsteuern in der Agrarpolitik, kein Wort von den herausragenden Chancen für die kleinräumige Landwirtschaft in diesem Land. Ich sage Ihnen: Wenn Sie nicht den Schulterschluss mit der Bundesregierung vollziehen, dann wird das mit ganz großer Sicherheit zulasten der Bauern in diesem Lande gehen.
(Abg. Hauk CDU: Wenn wir bei Funke mitgezo- gen hätten, dann wäre es zulasten der süddeut- schen Landwirtschaft gegangen!)
Ich spreche vom Umsteuern der Landwirtschafts- und der Verbraucherpolitik auf Bundesebene, und das müssen Sie nachvollziehen. Das erwarten auch die Verbraucher.
und über mehr Verbraucheraufklärung und auch kein Wort über den Aufbau regionaler Vermarktungsstrukturen, die dringend notwendig sind, kein Wort über eine effizientere Organisation der Lebensmittelkontrolle sowohl bei den Ursprungsprodukten als auch bei den Erzeugern oder der Ernährungsindustrie – auf allen Stufen der Erzeugung. Alles kalter Kaffee von gestern nach dem Motto: Schuld sind die anderen, nur wir sind schuldlos, wir haben alles richtig gemacht.
Dabei hat die CDU sinnigerweise von den Problembereichen überhaupt nicht gesprochen und diese in ihrem Antrag auch nicht nachgefragt, zum Beispiel die bisherige Kontrollpraxis bei der Tierfutterproduktion für Nutz- und Haustiere. Unsere Anfrage – Herr Kollege Schäfer hat es zitiert – hat Erstaunliches zutage gefördert, nämlich dass in den vergangenen vier Jahren mit nur einer halben Stelle, rechnerisch einer halben Referentenstelle, die Futtermittel kontrolliert wurden. Dabei gibt es 148 Tierfuttermittelhersteller und 680 Tierfuttermittelhändler, ganz zu schweigen von den Landwirten, die auch noch Tierfuttermittel einlagern, um sie dann zu verfüttern. Diese sind nach Aussage der Landesregierung nur „vereinzelt“ überprüft worden. Die Landesregierung hat ihre gesetzliche Pflicht zur Kontrolle sträflich vernachlässigt.
Frau Kollegin Kipfer, wie erklären Sie es sich dann, dass man bereits 1995, also ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Tiermehlverfütterungsverbotes für Wiederkäuer, in Baden-Württemberg festgestellt hat, dass es Verunreinigungen gab, in Nordrhein-Westfalen aber erst vier Jahre später?
Welche Kompetenz? Die Kompetenz für die Kontrolle von Futtermitteln liegt beim Land, und das ist mit einer halben Stelle gemacht worden.
(Abg. Hauk CDU: Die Kontrolle schon, aber die Frage war doch die gesetzliche Grundlage! – Abg. Göbel CDU: Aber jedenfalls schneller als in Nord- rhein-Westfalen!)
Diese Kontrollen ergaben noch etwas ganz anderes: Nur bei einem Drittel wurde die Beimengung von Tiermehl definitiv ausgeschlossen. Bei über 10 % wurden eindeutig widerrechtliche Tiermehlanteile festgestellt, und bei fast zwei Dritteln war man sich nicht sicher, hat es aber nicht weiterverfolgt, weil man gesagt hat, man könne Hühnerknochen nicht von Rinderknochenteilen unterscheiden – bei unserer heutigen Laborfähigkeit ist das absolut lächerlich.
In den Augen der Landesregierung ging es nur um ganz wenige Prozent, unter anderem um ein halbes Prozent, aber das sind immerhin 50 bis 100 Kilogramm pro Lastwagenladung. Das heißt, jeder Lastwagen voller Tierfuttermittel, Herr Kollege Hauk, beinhaltete 50 bis 100 Kilogramm Verunreinigungen. Das sind Mengen, bei denen Sie sich schon überlegen müssen, wohin das führt.
Aber nicht nur das. Die Landesregierung ist auch unfähig, dazuzulernen. Frau Staiblin hat immer behauptet, die Erzeugung von Tierfuttermitteln in Baden-Württemberg sei sicher – von der Sicherheit einmal ganz zu schweigen: Fachleute sprechen da eine andere Sprache –, aber sie unterschlägt dabei, dass das meiste des in Baden-Württemberg hergestellten Tierfutters exportiert wurde und die Tierfuttermittelhändler ihrerseits Tierfuttermittel importiert haben, und zwar in einer Qualität, die höchst zweifelhaft war.
Als Ergebnis muss man feststellen: Die Landesregierung hat die Landwirte in Sicherheit gewiegt. In Wahrheit aber hat sie sie betrogen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Hauk CDU: Frau Höhn lässt grüßen! – Gegenruf des Abg. Teßmer SPD)
Die Landwirte haben sich sicher gefühlt, aber sie wussten über die mangelnde Kontrolltätigkeit im Land überhaupt nicht Bescheid.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer, zunächst einmal möchte ich mich wirklich zum Sprecher der Bauern machen und diese unverschämte Unterstellung von Ihnen zurückweisen.
Wenn es so gewesen sein sollte, wie Sie behaupten, Herr Schäfer, dann nennen Sie Ross und Reiter. Wenn Sie das nicht können, dann erwecken Sie nicht den Eindruck, als würden hier an BSE erkrankte Tiere oder überhaupt Tiere möglicherweise illegal beseitigt.
Als Zweites möchte ich den von Ihnen, Frau Kipfer, benutzten Begriff „die Landwirte betrogen“ zurückweisen.