Protocol of the Session on February 1, 2001

(Beifall des Abg. Deuschle REP – Abg. Deuschle REP: Bravo!)

die möglicherweise vor Ort von einer Kreisbehörde genehmigt wird.

Schon seit Jahren wird von verschiedenen Fachverbänden, ob NABU, BUND oder Schwäbischer Heimatbund – Herr Kretschmann hat große Teile davon zitiert –, vor derartigen Einschnitten gewarnt. Bei Letzterem besteht unsererseits weitgehend Konsens mit seiner Kritik. Trotzdem will die Landesregierung jetzt zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden, das gravierende Nachteile beinhaltet. Daran ändert auch das abgeschwächte Vetorecht der Fachbehörde nichts. Aus diesem Grund lehnen wir Republikaner den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Jetzt ist aber Schluss!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs. Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft. – Sie stimmen diesem Überweisungsvorschlag zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Medienzentren (Medienzentren- gesetz) – Drucksache 12/5743

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 12/5910

Berichterstatterin: Abg. Renate Rastätter

Frau Rastätter, Sie wünschen das Wort als Berichterstatterin nicht.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Herr Abg. Ommeln, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Effizienzsteigerung und Aufgabenerweiterung sind das zentrale Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs. Da für die CDU Effizienz nicht nur hier gilt, sondern generell – dazu gehört auch Beratungseffizienz –, will ich es relativ kurz machen.

(Unruhe – Abg. Ingrid Blank CDU: Ruhe!)

Ich denke, dies ist möglich, weil sowohl die Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig erfolgt ist als auch das Anhörungsverfahren außer redaktionellen Änderungen keine konkreten Kritikpunkte ergab.

Kurz zur Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs: Zum einen sind hier sicher die Entwicklung im multimedialen Technikbereich und die Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen der Medientechnik, dem Medieneinsatz und der pädagogischen Anwendung zu nennen, und dies nicht nur für die Schule, sondern auch für den Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung.

Der andere Grund, weshalb das Gesetz notwendig ist – das muss man auch erwähnen –, ist die Medienoffensive der Landesregierung, die in den letzten Jahren zu einer beispiellosen Erfolgsstory in unseren Schulen geführt hat.

(Abg. Schmiedel SPD: Was?)

Ja, über 90 000 Computer, viereinhalbtausend Multimediaberater und zweieinhalbtausend Netzwerkbetreuer in unseren Schulen sind ein beredtes Zeugnis, Herr Kollege, für den Erfolg der Initiative und die umfassende Anwendung an unseren Schulen.

(Beifall bei der CDU)

Das Gesetz bietet nun die Möglichkeit, entsprechende Strukturen, aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen unseres Bildstellensystems, zu schaffen, um damit die Medienzentren in die Lage zu versetzen, die genannten Herausforderungen anzugehen. Dabei ist uns wichtig, dass angemessen reagiert werden kann. Das bedeutet für uns: entwicklungsoffen in der Aufgabendefinition. Deswegen müssen über die gesetzliche Notwendigkeit hinaus manche Aufgaben zwangsläufig unbestimmt definiert bleiben.

„Angemessen“ heißt für uns: flexibel in der Aufgabenerfüllung, ob selbst betreuend und unterstützend, ob in Kooperation oder in Partnerschaft mit Körperschaften oder Privaten. „Angemessen“ bedeutet für uns auch: dezentrale Lösungen. Das dezentrale System, das wir bisher haben, bleibt erhalten. Dies ist für uns auch im Hinblick auf den ländlichen Raum von entscheidender Wichtigkeit. „Angemessen“ – das ist ganz entscheidend – heißt für uns auch kostenneutral. Dies ist im Gesetzentwurf ebenfalls gegeben.

Kurzum: Wir von der CDU wollen eine grundlegende Medienbildung. Wir stehen für eine Förderung der Medienkompetenz. Wir fühlen uns verpflichtet, den Schulen auf ihrem Weg zu helfen, und erfüllen diese Verpflichtung. Wer mit uns den Weg in das Multimediazeitalter zusam

men mit den Schulen gehen will, den bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Wintruff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt die Bildung eines Landesmedienzentrums in Verbindung mit der Weiterentwicklung der Stadt- und Kreisbildstellen zu regionalen Medienzentren. Wir begrüßen vor allen Dingen, dass das Landesmedienzentrum unter einer einheitlichen Leitung die dezentralen Standorte beibehält und damit sicher auch künftig die Grundlage für eine aufgabengerechte Weiterentwicklung bildet.

Das Gesetz gewährleistet die formale und die funktionale Gleichstellung und Gleichwertigkeit beider Standorte und damit letztendlich die Zusammenführung der beiden Landesbildstellen und den Aufbau der Kreis- und Stadtmedienzentren.

Gleichwohl gibt es einige Punkte zu kritisieren. Der Support für Schulen bleibt trotz des Gesetzes noch relativ offen. Der Gemeindetag hat vorsorglich Einspruch eingelegt, um nicht mit weiteren Kosten in Anspruch genommen zu werden.

Die medienpädagogische Information, Beratung und Fortbildung kommt in der Aufgabenbeschreibung des Gesetzestextes zu kurz. Wir meinen, gute Technik ist in Ordnung; die Beratung in medienpädagogischer Hinsicht darf dabei aber nicht zu kurz kommen.

Die Fortbildungsaufgaben des künftigen Landesmedienzentrums müssen eine Schwerpunktaufgabe bilden, weil es in den Schulen gerade in dieser Hinsicht den größten Bedarf gibt. Nach außen hin brauchen wir Fortbildung – im Bereich der Jugendarbeit könnte das Landesmedienzentrum seinen Aufgabenbereich erweitern.

Wir begrüßen die Wahlzeit von sechs Jahren für das Dienstverhältnis des künftigen Direktors, kritisieren aber, dass sich das Ministerium im Gesetz ein Weisungsrecht gegenüber dem Direktor vorbehalten hat, das letztendlich die Kompetenz des künftigen Verwaltungsrates in undemokratischer Weise einschränkt.

Meine Damen und Herren, offene Probleme bleiben also, insbesondere auch, was die Fortentwicklung der Bildstellen in den Kreisen und in den Städten anbelangt, hinsichtlich des Status der Bildstellenleiter. Ich hoffe sehr, dass in Zukunft dabei vonseiten des Verwaltungsrats die Vorschläge des Landesarbeitskreises Medien Baden-Württemberg und dessen Forderungen berücksichtigt werden.

(Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Letzter Punkt, meine Damen und Herren: Auf der Basis der grundsätzlichen Gleichwertigkeit beider Standorte ist der Arbeitsschwerpunkt des künftigen Direktors im Gesetz absichtlich offen gehalten worden. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich jedoch dazu geäußert. In ihrem Pressedienst hat

der Fraktionsvorsitzende Oettinger am 16. November 2000 verkündet – ich zitiere –:

Die CDU-Landtagsfraktion werde bei der anstehenden Beratung des Gesetzes ihre Erwartung deutlich machen, dass der Direktor des Landesmedienzentrums seinen Arbeitsschwerpunkt nicht in Stuttgart, sondern in der vor kurzem renovierten Grenadierkaserne in Karlsruhe haben solle.

Ich muss leider feststellen, dass Sie zu dieser Ankündigung, hier eine Klärung herbeizuführen

(Abg. Ingrid Blank CDU: Herr Wintruff, wir sind doch noch gar nicht fertig!)

und als CDU das hier deutlich zu machen, kein einziges Wort verloren haben. Das möchte ich doch kritisieren und Sie bitten, das nachzuholen.

(Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD – Abg. Wieser CDU: „Tosender Beifall“ bei der SPD! – Abg. Ingrid Blank CDU: Herr Wintruff, wir sind doch noch nicht fertig! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Papier ist geduldig! Das wissen wir!)

Das Wort erhält Frau Abg. Rastätter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es heute kurz machen: Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Wir haben uns in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die zwei Standorte der bisherigen Landesbildstellen bei der Fusion dieser Landesbildstellen zur Landesmedienzentrale erhalten bleiben. Wir begrüßen es deshalb, dass das neue Landesmedienzentrum jetzt eine dezentrale Struktur erhält, und zwar begrüßen wir das nicht nur aus regionalen Gründen, sondern vor allem auch aus sachlichen Gründen. Denn wir leben in einem großen Flächenstaat. Künftig wird die Bedeutung von Multimedia und Medienerziehung an den Schulen noch mehr anwachsen, und damit wir zwei gute, große Dienstleistungszentren und Kompetenzzentren in unserem großen Flächenstaat bekommen, ist es sicher richtig, die bisherige dezentrale Struktur beizubehalten.

Bei dem Gesetzentwurf sind allerdings – sicher teilweise zu Recht – etliche Punkte offen geblieben, die noch vernünftiger Klärungen bedürfen. Ich will drei Punkte benennen.

Erstens: Die Netzbetreuung an den Schulen ist noch nicht geklärt, und bei der zunehmenden Vernetzung bis hin zu den Grundschulen muss ein vernünftiges Konzept für alle Schulen entwickelt werden. Ich möchte daran erinnern, dass meine Fraktion mit der von ihr vorgeschlagenen Multimediaoffensive im Umfang von 1 Milliarde DM ein Drittel dieser Mittel für eine Initialzündung „Netzbetreuung an den Schulen“ vorsieht. Denn eines ist ja klar: Die Netzbetreuung kann künftig nicht mehr ehrenamtlich von Lehrern übernommen werden, die das als Hobby betreiben, sondern muss auf professionelle Füße gestellt werden. Es ist also noch offen, inwieweit hier die Kreisbildstellen und die Landesmedienzentrale eingebunden werden.

Zweitens: Der Landesarbeitskreis Bildstellen und Medienzentren hat ebenfalls eine Reihe ungeklärter Fragen vorgelegt. Zum Beispiel steht eine neue Definition des Berufsbildes von Kreisstellenleitern aus. Es steht auch die Einbeziehung der Kreisbildstellen in die regionale Fortbildung für Lehrkräfte aus. Es steht aus, wie es für diese Bildstellenleiter künftig mit den Stundenanrechnungen aussieht.

Drittens – jetzt komme ich zu dem Punkt, den Sie, Frau Blank und Herr Wieser, gerade so heftig miteinander diskutiert haben – steht auch noch die definitive Entscheidung über den Sitz des künftigen Direktors aus

(Abg. Wieser CDU: Ja, das wissen wir!)