Dirk Ommeln

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Last Statements

Herr Maurer, Sie haben gerade von der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für jene Kinder gesprochen, die nach 1992 geboren wurden. Wie halten Sie es in Ihrem Gesetzentwurf mit jenen Kindern, die vor 1992 geboren wurden?
Halten Sie die ungleiche Gewichtung bei der Rentenanerkennung aufrecht, oder setzen Sie sich für eine Gleichberechtigung ein?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Effizienzsteigerung und Aufgabenerweiterung sind das zentrale Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs. Da für die CDU Effizienz nicht nur hier gilt, sondern generell – dazu gehört auch Beratungseffizienz –, will ich es relativ kurz machen.
Ich denke, dies ist möglich, weil sowohl die Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig erfolgt ist als auch das Anhörungsverfahren außer redaktionellen Änderungen keine konkreten Kritikpunkte ergab.
Kurz zur Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs: Zum einen sind hier sicher die Entwicklung im multimedialen Technikbereich und die Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen der Medientechnik, dem Medieneinsatz und der pädagogischen Anwendung zu nennen, und dies nicht nur für die Schule, sondern auch für den Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung.
Der andere Grund, weshalb das Gesetz notwendig ist – das muss man auch erwähnen –, ist die Medienoffensive der Landesregierung, die in den letzten Jahren zu einer beispiellosen Erfolgsstory in unseren Schulen geführt hat.
Ja, über 90 000 Computer, viereinhalbtausend Multimediaberater und zweieinhalbtausend Netzwerkbetreuer in unseren Schulen sind ein beredtes Zeugnis, Herr Kollege, für den Erfolg der Initiative und die umfassende Anwendung an unseren Schulen.
Das Gesetz bietet nun die Möglichkeit, entsprechende Strukturen, aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen unseres Bildstellensystems, zu schaffen, um damit die Medienzentren in die Lage zu versetzen, die genannten Herausforderungen anzugehen. Dabei ist uns wichtig, dass angemessen reagiert werden kann. Das bedeutet für uns: entwicklungsoffen in der Aufgabendefinition. Deswegen müssen über die gesetzliche Notwendigkeit hinaus manche Aufgaben zwangsläufig unbestimmt definiert bleiben.
„Angemessen“ heißt für uns: flexibel in der Aufgabenerfüllung, ob selbst betreuend und unterstützend, ob in Kooperation oder in Partnerschaft mit Körperschaften oder Privaten. „Angemessen“ bedeutet für uns auch: dezentrale Lösungen. Das dezentrale System, das wir bisher haben, bleibt erhalten. Dies ist für uns auch im Hinblick auf den ländlichen Raum von entscheidender Wichtigkeit. „Angemessen“ – das ist ganz entscheidend – heißt für uns auch kostenneutral. Dies ist im Gesetzentwurf ebenfalls gegeben.
Kurzum: Wir von der CDU wollen eine grundlegende Medienbildung. Wir stehen für eine Förderung der Medienkompetenz. Wir fühlen uns verpflichtet, den Schulen auf ihrem Weg zu helfen, und erfüllen diese Verpflichtung. Wer mit uns den Weg in das Multimediazeitalter zusam
men mit den Schulen gehen will, den bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Danke schön.
Ich will nur kurz auf wenige Punkte eingehen, die angesprochen wurden.
Herr Wintruff, die Weisungsbefugnis des Kultusministeriums sehen wir nicht als Problem an. Sie ist, so, wie das Gesetz angelegt ist, sogar notwendig. Die Erfolge, die wir uns davon hinsichtlich der Betreuung, der Unterstützung und vor allem des Supports versprechen, machen nur dann Sinn, wenn wir einheitliche Plattformen konstituieren. Diese hängen ganz eng auch mit der pädagogischen Ausrichtung der Systeme und der Nutzung zusammen. Hier ist eine Weisungsbefugnis durchaus angezeigt.
Das Zweite ist die Sorge des Kollegen König von den Republikanern: Mehrkosten für die Kommunen sind in dem Gesetz nicht angelegt. Sie können sich allenfalls aus einer Folgeentwicklung ergeben. Aber hier ist die Aufgabe bewusst ergebnisoffen definiert. Nochmals: Mehrkosten für die Kommunen sind nicht im Gesetz angelegt. Das muss man deutlich klarstellen.
Ich spüre Ihre Unruhe. Aber ich kann Sie beruhigen. Sie dürfen davon ausgehen – so, wie Sie es in der Vergangenheit von der CDU gewohnt waren –,
Frau Kollegin, dass Ankündigungen, die wir machen, auch eingehalten werden.
Wenn Sie das Ergebnis als schlecht erachten, müssen Sie das mit sich ausmachen. Ich kann Ihnen sagen, wozu wir stehen. Die CDU-Fraktion geht davon aus und hat auch die Zusage des Kultusministeriums, dass der Dienstsitz des Direktors in Karlsruhe sein wird. Wir gehen auch davon aus, dass die zuständigen Gremien entsprechend verfahren und entscheiden werden, und hoffen, dass auch die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und des Landkreistags in ähnlichem Sinn votieren.
Wir bitten Sie, meine Damen und Herren, diesbezüglich auf die Vertreter Ihrer Partei einzuwirken. Da wäre auch eine Aussage von Ihnen, Herr Wintruff, durchaus hilfreich.
Danke.
Verehrter Präsident, meine Damen und Herren!
Ich gestehe, dass ich im Vorfeld der Debatte Sorge hatte, wir würden heute den herbstlichen Aufguss eines Sommerlochthemas behandeln. Nach dieser Begründung sehe ich mich in dieser Sorge bestätigt.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, Anlass für Ihre Initiative sei die Ankündigung der FAZ gewesen, am 1. August zur alten Rechtschreibung zurückzukehren. Wohlgemerkt, eine Zeitung hat dies gemacht.
Das war für Sie Grund genug, auf diesen Zug aufzuspringen und gegen die neue Rechtschreibung mobilzumachen.
Ich will eingangs gar nicht verhehlen, dass ich für einen kleinen Teil Ihrer Argumente durchaus Verständnis aufbringen kann.
Zweifelsohne haben sich noch nicht alle an die neuen Regeln gewöhnt,
und zweifelsohne hat die Rechtschreibreform auch noch nicht alle Kuriositäten der alten Regelung beseitigen können, ja sogar andere Ungereimtheiten geschaffen.
Trotzdem, meine Kollegen von den Republikanern, finde ich es sehr befremdlich, wenn Sie argumentieren, dass die Rechtschreibreform große Unsicherheit geschaffen habe. Sie selbst tragen mit Ihrer Initiative doch maßgeblich zu dieser Unsicherheit bei.
Wer die Abschaffung oder Aussetzung der Rechtschreibreform jetzt fordert, nachdem die neuen Regeln zwei Jahre in der Schule erfolgreich gelehrt und in der Verwaltung umgesetzt werden, der nimmt billigend Irritationen und weitere Unsicherheiten in Kauf.
Damit nicht genug: Würde Ihr Antrag eine Mehrheit hier im Haus finden, würde dies heißen, dass Baden-Württemberg zukünftig nach der alten Rechtschreibung schreiben würde, das restliche Bundesgebiet jedoch nach den neuen Regeln. Dies kann wohl kaum ernsthafter politischer Wille sein.
Würden Sie, meine Damen und Herren von den Republikanern, Ihren eigenen Antrag konsequent zu Ende denken, würden Sie feststellen, dass Sie den Bock zum Gärtner machen wollen. Denn „zu Ende gedacht“ heißt nichts anderes, als dass Sie mit Ihrem Antrag das Ende aller Verbindlichkeiten festschreiben wollen. Oder umgekehrt: Das Chaos, das Sie beklagen, schaffen Sie erst.
In Ihrer Antragsbegründung steht aber noch etwas anderes Bemerkenswertes. Sie schreiben nämlich, eine Rechtschreibreform könne nicht über den Verordnungsweg eingeführt werden. Da frage ich mich aber schon, ob Ihnen im Sommerloch entgangen ist, dass die alte Rechtschreibung, auf die Sie sich berufen – auch als Autorität, wie der Duden –, ebenfalls über den Verordnungsweg eingeführt wurde.
Sie schreiben weiter, die Rechtschreibung könne deswegen nicht über den Verordnungsweg eingeführt werden, weil nicht sichergestellt werden könne, dass alle Schreibenden in unserem Land die gleichen Regeln anwendeten. Da frage ich mich schon: Welches Rechtsverständnis herrscht in Ihrer Fraktion vor?
Es ist doch ganz klar: Eine über den Verordnungsweg festgeschriebene Rechtschreibung kann nur innerhalb der Schulen und der öffentlichen Verwaltung verbindlich sein.
Darüber hinaus entfaltet sie natürlich eine Vorbildfunktion. Aber wer jedem freien Bürger rechtsverbindlich vorschreiben will, wie er zu schreiben hat, offenbart ein mir völlig fremdes Rechtsverständnis.
Meine Damen und Herren, Ihre Argumentation ist nicht nur schwach, sie ist brüchig, sie ist nicht logisch. Das kann sie auch gar nicht sein. Denn Ihnen geht es im Grunde genommen gar nicht um eine Rechtschreibreform. Ihnen geht es nicht um eine Reform, die unsere Kinder in die Lage versetzt, leichter deutsch schreiben zu lernen. Denn wenn es Ihnen darum ginge, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Elternschaft für diese Diskussion gar kein Verständnis aufbringt, und zwar deshalb, weil sie weiß, dass ihre Kinder seit zwei Jahren erfolgreich und ohne Probleme nach den neuen Regeln schreiben lernen.
Sie können ja nachfragen, wenn Sie in Schulen gehen. Sprechen Sie einmal mit Lehrern. Sie bestätigen das Gleiche.
Selbst jene, die der Rechtschreibreform gegenüber kritisch eingestellt waren oder es noch sind, bestätigen auf Nachfrage, dass nach den neuen Regeln nicht mehr Fehler gemacht werden als vorher. Auch dass man nicht zwingend zur alten Rechtschreibung zurückkehren muss, ist ein Argument.
Meine Damen und Herren, die Initiative der Republikaner entspringt entgegen ihrer Behauptung nicht der Sorge um die deutsche Rechtschreibung. Sie entspringt lediglich der Hoffnung auf ein bisschen politische Anerkennung.
Meinetwegen, die sollen Sie haben, aber bitte nicht auf dem Rücken unserer Kinder.
Für uns in der CDU ist auf jeden Fall klar, dass wir nicht nach dem Motto der Republikaner Politik betreiben: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Wir pflegen Politik mit Weitsicht zu betreiben. Dazu gehört auch, dass wir eine Reform, der Kultusministerkonferenz und Bundesregierung gemeinsam zugestimmt haben, nicht bei erster Gelegenheit über Bord werfen.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung zu einer Sorge, die Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, wonach die neue Regelung Wortbedeutungen aus unserem Sprachschatz tilgen würde. Da kann ich Sie beruhigen: Ein Blick ins Regelwerk hilft.
Die Bedeutung eines Wortes hängt nicht am Wort allein, sondern lebt vom Sprachgebrauch. Ein Beispiel: „Jemandem einen Korb geben“ kann ganz konkret oder auch in übertragenem Sinn gemeint sein. In diesem übertragenen Sinn geben wir Ihrem Antrag und Ihrem Ansinnen einen Korb – zum Wohle der Einheitlichkeit der Rechtschreibung.