Protocol of the Session on February 1, 2001

(Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Das habe ich!)

Nein, das haben Sie nicht. Ich sehe es doch von hier. Ich habe extra geschaut, ob Herr Buchter noch eine Zusatzfrage stellen will. Sie dürfen nicht schlafen, sondern müssen aufmerksam sein. Sie haben das Wort für eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, welche Antwort bekamen Sie vom Bundeslandwirtschaftsministerium auf Ihre Schreiben, die Sie bezüglich der Rückstände bzw. der Festlegung einer bundeseinheitlichen Toleranz dorthin gerichtet haben?

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass ich im Jahr 1995 noch keine politische Verantwortung im Ministerium getragen habe.

(Abg. Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen: Ihr Haus!)

Auch hat nicht die Spitze meines Hauses mit der Spitze des Bundeslandwirtschaftsministeriums korrespondiert. Ich kann nur wiederholen – Sie müssen mir gut zuhören –, dass es stets eine Diskussion auf Referenten- und auf Abteilungsebene war. Auf diesen Ebenen wurde darüber auch immer wieder diskutiert. Aber ich kann Ihnen gern noch nähere Angaben machen, wenn Ihnen das, was ich soeben gesagt habe, nicht genügt.

Von der Bundesregierung erfolgte aufgrund unserer Initiative leider keine weitere Konkretisierung, und es gab auch keine Rahmenvorgabe, wie mit der Fragestellung umzugehen sei. Nachdem dann auch die rot-grüne Bundesregierung nicht reagiert hat – weder die alte noch die neue Bundesregierung hat reagiert –, habe ich am 13. November 2000 an den Bundeslandwirtschaftsminister geschrieben und bezüglich Tiermehl im Rinderfutter eine Nulltoleranz gefordert.

Das Ministerium Ländlicher Raum hat in diesem Zusammenhang das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf mit Tiermehluntersuchungen auf ausreichende Erhitzung beauftragt, nachdem nach dem Jahr 1995 keine weiteren Regelungen des Bundes getroffen worden waren. Die seit 1997 laufenden Beprobungen haben die Sicherheit der Anlagen in Baden-Württemberg bestätigt. Die Proben haben stets den straffen Beurteilungsgrenzwerten entsprochen. Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf hat hier Pionierarbeit geleistet und war mit dem Forschungszentrum der Kommission in Ispra in Kontakt.

Die überwiegende Zahl der Proben, die Spuren von Bestandteilen tierischer Herkunft enthielten, lag im Bereich unter 0,5 %. In diesen Fällen wurden die Herstellungsbetriebe davon unterrichtet und zu größerer Sorgfalt angemahnt. In den wenigen Fällen, in denen die Proben im Bereich zwischen 0,5 und 1 % lagen, sind die Herstellerbetriebe aufgefordert worden, ihre Anlagen auf die möglichen Ursachen der Verschleppung zu überprüfen und nach den Herstellungschargen mit Tiermehl zusätzliche Spülchargen zu fahren.

Die Überwachungsbehörden, die Regierungspräsidien, haben die zwei Fälle, in denen die Analysen Knochenfragmente ermittelt haben, beanstandet. Es ist ja nicht so, wie heute Morgen diskutiert wurde. Sie haben den Eindruck erweckt, als seien alle Futtermittel mit 1 % belastet gewesen. Dem ist nicht so; nur zwei Betriebe waren auffällig.

Den Betriebsleitern der betroffenen Betriebe sind wegen mangelnder Sorgfaltspflicht Bußgelder auferlegt worden. In einigen Fällen sind sie zu technischen oder den Arbeitsablauf betreffenden Veränderungen im Betrieb verpflichtet worden. Nachuntersuchungen der Überwachungsbehörden haben die Wirksamkeit der Maßnahmen bestätigt. Maßnahmen wie zum Beispiel die Sperrung der Futtermittel waren

(Ministerin Gerdi Staiblin)

zu dem Zeitpunkt, zu dem die Untersuchungsergebnisse vorlagen, nicht möglich, da die Futtermittel zu dem jeweiligen Zeitpunkt schon verfüttert waren.

Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr Abg. Dr. Schäfer.

Frau Ministerin, nachdem Sie auf Ihr Schreiben offensichtlich keine Antwort erhalten hatten – denn Sie hatten mir jetzt keine Antwort auf die Frage gegeben, ob auf Ihr Schreiben eine Antwort kam –, frage ich Sie: Wie war die rechtliche Lage, nachdem es keine bundeseinheitliche Regelung gab? Wie war die Lage EU-rechtlich, und wie war damit die rechtliche Lage in Baden-Württemberg in Bezug auf die Duldung dieser Toleranzen? War es aufgrund von EU-Recht und aus der gegebenen Rechtssituation rechtmäßig, diese 1 % Toleranz hier im Land Baden-Württemberg zu dulden?

Die Rechtmäßigkeit war vonseiten der EU-Ebene gegeben. Bundesweit wird in jedem Land genauso verfahren wie bei uns, nur mit dem Unterschied, dass wir die Spuren schon im Jahr 1995 entdeckt und diese Erkenntnis an das Bundesministerium weitergeleitet haben, während beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen dies erst im Jahr 1999 entdeckt hat.

Herr Abg. Buchter, eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass zumindest von den beiden großen Tierkörperbeseitigungsanstalten im Land seit Jahren kein Tiermehl mehr in die Bundesrepublik geliefert worden ist, sondern alles nach Polen, Tschechien und in die Niederlande geliefert worden ist? Insofern frage ich: Ist Ihnen bekannt, woher diese Vermischungen von Tiermehl, die 1995 festgestellt wurden, denn stammen?

Diese Frage lasse ich Ihnen gern schriftlich beantworten.

Gut. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r C a r o l i S P D – G e p l a n t e S c h l i e ß u n g d e r S t a a t l i c h e n V o g e l s c h u t z w a r t e B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Dr. Caroli, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung, die Staatliche Vogelschutzwarte zu schließen?

b) Welche personellen und materiellen Konsequenzen hat die Schließung der Vogelschutzwarte für die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsruhe?

Das Wort zur Beantwortung hat Frau Ministerin Staiblin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu a: Die Aufgabe der Staatlichen Vogelschutzwarte in Karlsruhe bezieht sich im Wesentlichen auf die Betreuung des Brutvogelmonitorings Baden-Württemberg, auf einige wissenschaftliche Fragestellungen des Vogelschutzes sowie auf Öffentlichkeitsarbeit.

Im Rahmen der Neuorganisiation der Naturschutzverwaltung soll die Staatliche Vogelschutzwarte geschlossen werden. Die geplante Schließung der Vogelschutzwarte soll sich aber nicht nachteilig auf die Anliegen des Vogelschutzes auswirken.

Die Aufgaben sollen künftig wie folgt wahrgenommen werden:

Erstens: Die Beratung der Bürger in Fragen des Vogelschutzes ist bereits jetzt Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde.

Zweitens: Das wichtigste Projekt der Staatlichen Vogelschutzwarte ist das bereits mehr als zwölf Jahre laufende Brutvogelmonitoring Baden-Württemberg. Dieses Projekt soll durch eine andere geeignete Institution, voraussichtlich die Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe, weitergeführt werden. Soweit einzelne Fragen des Vogelschutzes wissenschaftlich aufbereitet werden müssen, können entsprechende Untersuchungsaufträge extern vergeben werden.

Drittens: Darüber hinaus gibt es mit der Vogelwarte Radolfzell des Max-Planck-Instituts für Verhaltenspsychologie, mit der Landesanstalt für Umweltschutz, den Naturkundemuseen und den Universitäten des Landes weitere Institutionen, die sich auch in Zukunft mit Einzelfragen des Vogelschutzes befassen werden. Die Schließung der Staatlichen Vogelschutzwarte Baden-Württemberg soll zum gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden, zu dem die gesamte Neuorganisation in Kraft treten soll.

Zu b: Derzeit ist die Staatliche Vogelschutzwarte mit je einer Stelle des höheren und des gehobenen Dienstes ausgestattet. Beide Stellen werden in die Überlegungen für die Auswahl von 22 Bediensteten der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege einbezogen werden, die als hauptamtliche Naturschutzfachkräfte an die untere Naturschutzbehörde wechseln werden. Ein Teil der Sachmittel wird auch künftig für die Fortführung des Brutvogelmonitorings Baden-Württemberg eingesetzt werden. Eventuell noch verbleibende Mittel sollen für andere Naturschutzaufgaben eingesetzt werden.

Das Wort zu einer Zusatzfrage erhält Herr Abg. Dr. Caroli.

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass das Staatsministerium im Auftrag von Herrn Ministerpräsident Teufel am 17. Januar mitteilen ließ, dass wissenschaftliche Fragen des Vogelschutzes von der in Radolfzell angesiedelten Vogelwarte der Max-Planck-Gesellschaft wahrgenommen werden sollen? Ist dem Ministerpräsidenten nicht bekannt, dass es keine zweite Vogelschutzwarte in Baden-Württemberg gibt, sondern dass es sich dabei um ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft handelt,

(Abg. Haasis CDU: Schriftliche Antwort zusen- den!)

das speziell ornithologisch ausgerichtet ist? Wie kommt es zu einer solchen Antwort?

(Zuruf des Abg. Haasis CDU)

Ich wundere mich. Gerade das hat die Frau Ministerin ausgeführt. Aber bitte, Frau Ministerin, wiederholen Sie es.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Das hat sie nicht ausge- führt!)

Doch.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Nein! Die Antwort auf mei- ne Frage lautet anders!)

Sie hat ausdrücklich gesagt, die Aufgaben würden von der Vogelschutzwarte – –

(Abg. Dr. Caroli SPD: Herr Präsident, Sie müssen mir schon erlauben, meine Fragen selber zu formu- lieren! – Abg. Zeller SPD: So ist es!)

Ich erlaube Ihnen nahezu alles.

Frau Ministerin, bitte.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Ich habe aber noch eine zweite Zusatzfrage!)

Ich habe angesprochen, dass mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung die Umsetzung erfolgen soll. Ich habe ausgeführt, dass die Aufgaben von anderen Stellen übernommen werden. Es ist durchaus möglich, dass Teilaufgaben auch vom Max-Planck-Institut übernommen werden.