Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Taser ist bereits seit 16 Jahren in Berlin beim Spezialeinsatzkommando im Einsatz. Er ist dort nach den mir vorliegenden Informationen 24-mal gegen Menschen eingesetzt worden. Es ist zu keinem Todesfall gekommen. Nicht nur diese Zahl ist wichtig zu betrachten, sondern auch die umgekehrte Überlegung, die wir leider nur hypothetisch anstellen können, in wie vielen Fällen die Schusswaffe zum Einsatz gekommen ist, weil kein Taser zur Verfügung stand. Es ist in einigen Vorreden darauf hingewiesen worden, dass es Situationen gab – das wissen wir, wenn wir uns mit Polizeibeamten über ihren Polizeialltag unterhalten –, in denen die Schusswaffe eingesetzt wird, weil kein milderes Mittel zur Verfügung stand.
Deswegen müssen wir bei dieser Diskussion immer im Auge behalten, dass derjenige den Einsatz der 9mmSchusswaffe befürwortet, wer den Taser ganz ablehnt.
Deswegen ist es richtig, dass wir mit der gebotenen Sorgfalt und Tiefe diese Diskussion führen. Ich habe den Eindruck, jedenfalls auf der Grundlage der Erfahrungen, die die Polizei bisher gemacht hat, dass der Taser in der Lage ist, die Handlungsoptionen der Polizeibeamten in den schwierigen Situationen, in denen sie sich im Alltag finden, zu ergänzen und dass es auch aus grundsätzlichen
Wir als CDU-Fraktion vertreten diese Auffassung schon seit Längerem, wie Sie wissen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode dafür gesorgt, dass zumindest dieser Testlauf gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner auf den Weg gebracht wurde. Ich brauchte ihn nicht, sage ich ehrlich. Ich könnte auch sofort mit einer Einführung leben. Ich respektiere aber doch angesichts dieser doch grundlegenden Fragen, die wir hier ernsthaft diskutieren, dass man den Testlauf auch machen kann und dass man die Erkenntnisse daraus auch herleiten kann. Dennoch ist die Frage, die Sie, die Kolleginnen und Kollegen der AfD aufgeworfen haben, nach einer ausreichenden Rechtsgrundlage auch berechtigt. Die Frage, ob das nun eine Schusswaffe ist oder ein Hilfsmittel körperlicher Gewalt oder etwas Zusätzliches, müssen wir im Innenausschuss auch sehr sorgfältig stellen. Auch wenn Sie, Herr Kollege Zimmermann, sagen, dass wir die gleichen Einsatzvoraussetzungen haben, weil wir es als Schusswaffe betrachten, ist es doch ein milderes Mittel. Das bedeutet, dass der Polizeibeamte in der konkreten Situation, in der innerhalb von Sekunden entscheiden muss, welches Mittel er einsetzt, eben doch erst überlegen muss, ob er das mildere Mittel einsetzt, völlig unabhängig davon, ob die gesetzlichen Einsatzvoraussetzungen die gleichen sind oder ob wir für einen Taser besondere definieren.
Diese Diskussion müssen wir noch einmal führen. Ich glaube, dass es auch deswegen geboten ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, weil Sie in Ihrem Gesetzentwurf zwar den Begriff des Tasers definieren, aber keine Ermächtigungsgrundlage schaffen. Sie haben nur die Begriffsbestimmung geliefert, nicht aber die Ermächtigungsgrundlage im Gesetzentwurf. Das eine ergibt ohne das andere keinen Sinn. Deswegen wäre es ganz klug, wenn wir uns das in der Ausschussberatung noch einmal im Detail anschauten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Der Einsatz von Tasern kann für gesundheitlich angeschlagene Menschen tödlich enden. Das haben wir heute auch mehrfach gehört. Aus diesem Grund bedarf dieses Thema einer eingehenden Evaluation, welche die Folgen dieses Einsatzmittels klar definiert.
Eine Erleichterung des Einsatzes von Tasern, wie es die AfD in ihrem Antrag fordert, ist undenkbar. Das Recht auf die körperliche Unversehrtheit ist ein enorm hohes Gut, das wir achten und schützen wollen. Deshalb kann dieser Antrag nicht unterstützt werden. Seit dem 6. Februar 2017 werden in Berlin die Elektroschockdistanzwaffen von 20 Beamten im Streifendienst getestet. Der Einsatz erfolgt zunächst in zwei Einsatzbereichen. Er läutet eine dreijährige Testphase der bei dem SEK bereits gebräuchlichen Waffe ein. Nach Ende des Testlaufs soll entschieden werden, ob der Taser zur Standardausrüstung der Berliner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gehören soll oder nicht.
In dieser Testphase wollen wir die ungeklärten Fragen bezüglich des Einsatzes von Tasern klären. Zunächst einmal stehen die Taser in den Anwendungsbedingungen Schusswaffen gleich. Auch wenn sich der Einsatz des Tasers auf den Blick viel harmloser darstellt als eine Schusswaffe, ist diese Gleichsetzung begründet, weil es noch nicht sicher ist, dass die Folgen nachweislich geringer sind als die des Schusswaffengebrauchs. Man denke an die vielen Todesfälle in den USA, aber auch in Kanada.
Auch keine weiteren Zwischenfragen! – Der Einsatz von Tasern stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und bedarf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage. In Berlin ist es noch nicht endgültig entschieden, inwiefern Taser in Zukunft eingesetzt werden. Wir werden die genannten Modellprojekte kritisch und aufmerksam begleiten und die Ergebnisse gemeinsam evaluieren. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wovon sprechen wir? – Wir sprechen von einer Waffe. Das ist unstreitig. Es ist eine Waffe, deren Einsatz sicherlich mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit als eine Pistolenkugel zum Tode führt, aber jedenfalls unstreitig auch zum Tode eines Menschen führen kann. Bei jedem Einsatz einer solchen potenziell tödlichen Waffe ist daher Umsicht geboten
das gilt im Übrigen auch für einen Schlagstock –, eine Umsicht, die ich – nach in der letzten Zeit einigen wenigen Berichten von bedauerlichen Ausnahmen – rechtstreuen und engagierten Polizeikräften in Berlin voll und ganz zutraue. Warum? Weil die Beamten den Rahmen, der von uns Parlamentariern vorgegebenen Regeln der Gesetze beachten. Wenn wir diese Regeln nun verändern, wenn wir tödliche Waffen in die Kategorien tödlich und vielleicht nicht ganz so tödlich unterteilen, verschieben wir diesen Rahmen. Wir würden ohne Grund die hohe Hürde absenken und ein Signal senden, durch das unseren Polizisten der Einsatz einer potenziell tödlichen Waffe gegen Menschen erleichtert werden soll. Das ist das Ziel des Antrags.
Mir ist nicht unbedingt klar, was Sie damit erreichen wollen. In der Antragsbegründung sprechen Sie von Respekt, der damit geschaffen werden solle. Was andere damit bisher erreicht haben, kennen wir aber und wissen es bereits. In den USA setzen Polizisten diese Waffen bei Fahrzeugkontrollen ein, um vermeintlich fehlenden Respekt zu sanktionieren, und spielen Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person. Wer sich dafür interessiert, kann das wunderbar im Internet nachsehen. Auch diese Polizisten sind dem Gesetz verpflichtet, einem Gesetz, das nicht so klar und grundwerteorientiert ist wie die bestehende Regelung, sondern Taser eher verharmlost wie der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Entwurf. Es mag sein, dass Sie derartige Zustände als notwendiges Übel oder gar wünschenswert erachten. Wir tun das nicht. Taser sind Waffen. Als solche sind sie als letztes Mittel dann zielgerichtet einzusetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Das gilt für Schusswaffen wie auch für Elektrodistanzwaffen. Deshalb müssen beide im Polizeidienst mit derselben Vorsicht eingesetzt werden. Für eine andere Regelung sehen wir keinen Grund und lehnen diesen Vorschlag deshalb ab. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Lux! – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir Grünen sehen den Teaser sehr kritisch. Da verrate ich Ihnen ja nichts Neues. Es ist zwar richtig, dass Spezialeinsatzkommandos damit ausgerüstet sind. Es auch richtig, dass Spezialeinsatzkommandos geholt werden, wenn es zu dynamischen Entwicklungen kommt, wenn es zur Gefährdung von Polizei kommt. Es ist auch wichtig, dass Eigensicherung für jeden Streifenpolizisten im Einsatz als erstes gilt, dass man sich zurückzieht aus einer gefährlichen Lage, wartet, bis man in Überlegenheit den Zugriff wagen kann. Dazu ist es erforderlich, dass die Spezialeinsatzkräfte schnell am Ort sein können und dann auch gut mit Teaser ausgerüstet sind. Wir wollen aber nicht den Teaser flächendeckend einführen, denn – Kollege Luthe hat das schon sehr gut herausgearbeitet, auch Kollege Taş – die Hemmschwelle kann sinken. Ehrlich gesagt, Kollege Dregger, die Polizisten, mit denen ich spreche, haben keinen Bock darauf, noch ein fünftes, sechstes, siebtes Hilfsmittel am Gürtel zu tragen. Auch die sagen: Liebe Politik! Macht gerne erst mal eure Hausaufgaben,
und zwar die Hausaufgaben wegen der sträflichen Versäumnisse, die der Vorgängersenator uns hinterlassen hat. Da sind einmal zu nennen die dringende Sanierung von Waffen, da ist zu nennen die Besoldung, die Ausrüstung mit Schutzwesten – nicht einmal die gab es unter dem letzten Innensenator – oder auch mit adäquaten normalen Schusswaffen, Schießstände, Digitalfunk, alles liegengeblieben. Hier sollte man erst einmal die eigenen Hausaufgaben, die Grundinstandsetzung, erledigen, bevor man hier weiteres Spielzeug für die Truppe anschafft.
Aber es ist ja vorhin auch schon mit der Fußfessel deutlich geworden, es ist Ihr Spielzeugtag von der rechtsnationalen Opposition. Ich glaube, man kommt damit nicht durch. Wir setzen als Koalition auf den Faktor Mensch, der Faktor Mensch, der es schafft zu deeskalieren.
Die wichtigste Waffe des Polizisten, so haben es alle Polizeipräsidenten gesagt, ist immer noch das Wort, um die Deeskalation in Situationen zu erreichen.
Sie sehen auch am Ende die Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Kollegin Helm. Zwei Mal wurde die Schusswaffe in den letzten Jahren eingesetzt, nur zwei Male. Und das ist auch sehr gut und beweist, dass die Berliner Polizei zurückhaltend mit dem Einsatz von Waffen ist.
Kollege Luthe hatte die Frage aufgeworfen, weshalb der Antragsteller hier die flächendeckende Einführung von Teasern will. Ich möchte mich der Frage auch widmen, denn es ist schwer zu begreifen, wie eine Fraktion, die deutschlandweit der Bewaffnung das Wort redet, die dafür ist, das Waffenrecht zu liberalisieren, die dafür ist, Bürgerwehren zu gründen,
die damit kein Problem hat, dass immer mehr Schusswaffen in den Besitz der Bevölkerung geraten, die kein Problem damit hat, dass auf unbewaffnete Flüchtlinge an der Grenze, notfalls auf Schwangere, auch geschossen wird,
[Karsten Woldeit (AfD): Das ist falsch! – Frank-Christian Hansel (AfD): Populismus, was Sie hier machen!]
dass diese Fraktion, die mit Bürgerwehren usw. kein Problem hat, auf der einen Seite die deutsche Bevölkerung wahrscheinlich nur bewaffnen will und auf der anderen Seite die Polizei mit noch mehr Waffen ausstatten will, in dem Fall dem Teaser.
Ich glaube, wenn man sich dieses Gesamtfeld anschaut, dann kann man sich schon die Frage beantworten, wohin das führen soll. Deswegen ist der Antrag dieser Fraktion rechtsstaatlich begründet ziemlich unglaubwürdig und im Gesamtzusammenhang betrachtet auch sehr gefährlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Lachen von Stefan Franz Kerker (AfD)]
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt