Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebenswerter Kiez und vielsprachige Weltstadt, das ist unser Berlin. Unsere Stadt zieht Menschen an aus aller Welt, die Freiheit und Weltoffenheit suchen, mit einer unglaublichen Kreativität, die Überkommendes infrage stellen und die eine Veränderungsbereitschaft und eine Innovationskraft entwickeln, die ihresgleichen sucht. Unser Berlin, das sind aber auch viele Menschen und Familien, die ganz bescheiden in ihrem Kiez leben, ihrer Arbeit nachgehen, sich oft ehrenamtlich engagieren, im besten Sinne rechtschaffene und engagierte Bürger.
Vielen Dank! – Nicht wenige davon sind seit den 1960-er Jahren zugewandert. Inzwischen ist Berlin auch für sie Heimat geworden. Es leben Menschen aus mehr als 180 anderen Ländern in Berlin.
Ich sage in aller Deutlichkeit, ich fühle mich diesen Menschen verbunden, und ich fühle mich verantwortlich für sie.
Wer sich auf diese Menschen mit offenem Herzen einlässt, Ihnen zuhört, der erfährt nicht nur anrührende Geschichten der Hilfsbereitschaft, sondern der weiß, dass auch in unserem toleranten Berlin Benachteiligungen ein Begleiter des Alltags sind. Davor darf niemand die Augen verschließen. Verharmlosungen sind fehl am Platz, Übertreibungen aber auch.
Daher möchte ich hier nicht Ihre Absicht kritisieren, Benachteiligungen entgegenzuwirken. Aber ich möchte mit Ihnen der Frage nachgehen, ob Ihr Vorschlag dem Ziel dient oder schadet.
Fragen wir uns zunächst, ob es derzeit am Rechtsschutz gegen Diskriminierungen mangelt, ob die von Ihnen behauptete Regelungslücke besteht. Wir alle kennen die Antwort. Jeder, der sich diskriminiert fühlt, kann dies vor Gericht geltend machen. Grundgesetz, Verfassung von Berlin und die diversen Gleichstellungs- und Gleichbe
handlungsgesetze stellen das sicher. Welches Problem wollen Sie also lösen? Existiert es überhaupt? Ihr Gesetz richtet sich allein gegen unser Landesbediensteten.
Herr Kollege Dregger! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit von der AfD zu lassen?
Keine Zwischenfragen in dieser Rede. Danke schön! – Sie sehen offenbar ein derart großes Ausmaß an Diskriminierungen, begangen durch unsere Landesbediensteten, dass Sie sich ein eigenes Gesetz gegen diese ausgedacht haben. Mit keinem Wort legen Sie aber dar, ob unsere Landesbediensteten überhaupt diskriminieren. Sie legen keine Erhebungen vor, die Diskriminierungen durch unsere Landesbediensteten belegen. Wissen Sie warum? Ich will es Ihnen sagen. Es gibt überhaupt keine belastbaren Erkenntnisse, dass unsere Landesbediensteten regelmäßig diskriminieren. Das ist das Schlimme an Ihrer Initiative.
Dennoch haben Sie sich Regelungen ausgedacht, die ihresgleichen suchen, Regelungen, mit denen Sie unsere Landesbediensteten unter den Generalverdacht stellen. Sie stellen die gesetzliche Vermutung auf, dass Landesbedienstete regelmäßig diskriminieren. Daher wollen Sie von ihnen verlangen, dass sie jederzeit das Gegenteil beweisen, auch gegen jeden missbräuchlichen Diskriminierungsversuch. „Vermutungsregelung“ nennen Sie das ausdrücklich, die Vermutung, dass unsere Landesbeamten diskriminieren. Wenn man Vorwürfe erhebt, ohne sie belegen zu können, ist das nicht nur beschämend,
Es ist nicht nur eine Unverschämtheit den Betroffenen gegenüber, sondern ist in letzter Konsequenz ein zutiefst diskriminierendes Verhalten.
Ihr sogenanntes Antidiskriminierungsgesetz diskriminiert unsere Landesbediensteten. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Beamtendiskriminierungsgesetz.
Für jeden Verbrecher gilt die Unschuldsvermutung. Jedem Verbrecher muss der Rechtsstaat die Schuld nachweisen – zu Recht. Sie aber drehen die Beweislast aus
Ganz Deutschland schüttelt ein weiteres Mal den Kopf über diese rot-rot-grüne Koalition, es ist zum Fremdschämen!
[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]
Was macht das mit unseren Landesbediensteten? Wie fühlt sich das zum Beispiel für unsere Polizistinnen und Polizisten an, die tagtäglich angegriffen und angespuckt werden, allein im letzten Jahr etwa 7 000 Mal?
Die müssen zukünftig damit rechnen, dass diejenigen, von denen sie angegriffen und angespuckt werden, auch noch die Diskriminierungskeule schwingen.
[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]
Jeder Angehörige eines arabischen Clans, der Gegenstand von polizeilichen Maßnahmen wird, wird künftig die Polizei unter Hinweis auf seine Abstammung unter Rechtfertigungszwang setzen.
Wie kann man überhaupt auf diese absurde Idee kommen, den Rechtsbrechern diese Mittel an die Hand zu geben und den eigenen Landesbediensteten in den Rücken zu fallen?
Sie scheinen, mir nicht zu glauben, dass das passieren wird, und deswegen möchte ich Ihnen von einer Einsatzbegleitung mit unserer Polizei berichten, die ich begleitet habe.
Die Polizei wurde wegen aggressiven Verhaltens eines Mannes in den Görlitzer Park gerufen. Wir fuhren hin, trafen die Person an, und es sollte eine Identitätsüberprüfung stattfinden. Der Mann weigerte sich nicht nur, er wurde gewalttätig, er trat, schlug und biss die Einsatzkräfte. Er war erkennbar afrikanischer Herkunft, schrie die Polizei die ganze Zeit an und beschwerte sich über deren angeblichen Rassismus. Mit Ihrem Antidiskriminierungsgesetz sorgen Sie dafür, dass diese Leute zukünftig jeder polizeilichen Maßnahme mit dem unzutreffenden Vorwurf der Diskriminierung begegnen und unsere Polizei unter Rechtfertigungszwang setzen können. Das ist absurd.
Ich kenne überhaupt keinen wirksameren Weg, wie man die Motivation unserer Polizei zerstört. Künftig gilt: Wer
Sie sind scheinbar unfähig zu erkennen, dass in Berlin der Rechtsstaat viel zu wenig durchsetzungsfähig ist, denn in Berlin gibt es so viele Straftaten wie in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
Die Aufklärungsquote ist nirgendwo so schlecht wie in Deutschland. Und was tun Sie? – Sie schwächen die Rechtsverfolgungsbehörden auch noch, anstatt sie zu stärken. Das ist Wahnsinn!