Der Regierende Bürgermeister hat gerade gesagt, dass noch mehrere Wochen, Monate vor uns liegen, und das heißt, wir müssen die Regelungen dann auch immer jeweils anpassen. Aber solange die Situation so ist, dass die Akzeptanz hoch ist, die Berlinerinnen und Berliner sich verantwortungsbewusst und solidarisch verhalten, kommen wir mit den Regelungen aus, die wir im Moment haben.
Ich würde gerne wissen, wie sich die Berliner Polizei auf die besonderen Lage am Wochenende auch personell vorbereitet, welche Vorkehrungen getroffen werden, um weitere Kontrollen zu ermöglichen, damit das Abstandsgebot auch kontrolliert und eingehalten werden kann.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Zeelen! Durchschnittlich ist die Berliner Polizei am Tag mit etwa drei Einsatzhundertschaften in der Stadt unterwegs, um die Rechtsverordnungen und deren Durchsetzung zu kontrollieren. Am vergangenen Samstag war die Berliner Polizei mit fünf Hundertschaften unterwegs, weil absehbar war, dass das schöne Wetter dazu führen würde, dass viele Menschen in die Grünanlagen und Parks gehen. Wir haben dort mit den Betreibern dieser Grünanlagen auch gut zusammengearbeitet, beispielsweise am Tempelhofer Feld mit Grün Berlin. Da sind an den Eingängen Flyer verteilt worden mit der entsprechenden Parkordnung und den Hinweisen an die Besucherinnen und Besucher des Parks, sich entsprechend zu verhalten und die Abstandsregelung einzuhalten. Das hat gut funktioniert.
Ich muss gestehen, ich hatte vergangenen Samstag durchaus Sorge, wie sich das entwickeln würde. Die Berliner Polizei war auch darauf vorbereitet, bei eventuellen Überfüllungen von solchen Grünanlagen, die dann dazu führen würden, dass die Abstände nicht mehr eingehalten werden können, die Parkanlagen gegebenenfalls auch zu schließen, und am Boxhagener Platz musste ja die Grünanlage dann wegen Überfüllung geschlossen werden. So bereiten wir uns auch auf die nächste Woche vor. Die Ordnungsämter und die Polizei sind im Einsatz. Ich gehe aber davon aus, dass wie bisher Hinweise an die Bevölkerung für die Akzeptanz reichen. Das schließt nicht aus, dass wir immer wieder Einzelfälle haben, dass mal eine Bar illegal geöffnet hat und dann wieder geschlossen
Die Altenpflegeheime in Würzburg und Wolfsburg zeigen uns auf dramatische Weise, wie anfällig ihre Bewohner für eine Infektion mit dem Coronavirus sind. Viele Altersheime in Berlin haben bereits seit Tagen zum Schutz ihrer Bewohner und Angestellten weitergehende Besuchseinschränkungen, Besuchsverbote eingeführt. Ich frage: Ist der Senat noch immer der Meinung, dass die derzeitigen Besuchsregelungen mit einer Stunde am Tag vereinbar mit dem gemeinsamen Ziel sind, insbesondere die ältere Generation vor einer Ansteckung zu schützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zeelen! Das Beispiel aus Würzburg zeigt, dass diese Besuchseinschränkungen genau richtig sind. Einige andere Länder sind sogar weitergegangen und haben komplett Besuche ausgeschlossen, weil tatsächlich Pflegeheime besonders anfällig sind, was das Coronavirus angeht. Wir wissen alle, dass gerade die älteren Menschen zu der vulnerablen Gruppe gehören. Wir sehen da aus zwei Richtungen eine Infektionsgefahr, und zwar weniger unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Durch Besucherinnen und Besucher kann hier natürlich eine Einschleppung und Ausbreitung passieren – das ist nun mal ein Risikomoment –, aber auch durch die Pflegekräfte, die dann, wenn sie infiziert sind, auch die Bewohnerinnen und Bewohner anstecken können. Deswegen haben wir in unserer Eindämmungsverordnung diese Besuchseinschränkungen gemacht. Die sind aus meiner Sicht nach wie vor uneingeschränkt erforderlich. Es ist ganz klar, dass Besucherinnen und Besucher, die selbst Infektionen haben, nicht in ein Pflegeheim gehen sollten. Das steht auch so genau drin, dass hier auch jenseits dieser Regelung darauf zu achten ist, wenn Besucherinnen und Besucher kommen, dass sie keine Infektionen haben und es dadurch zu keiner Einschleppung kommt.
Wir haben darüber hinaus alle Pflegeheime im ambulanten und stationären Bereich mit Masken ausgestattet. Das ist, denke ich, ganz wichtig für die Pflegekräfte selbst, sich zu schützen, aber insgesamt auch die Bewohnerinnen
und Bewohner zu schützen. Das ist eine weitere Maßnahme gewesen, einen Fokus in der Altenpflege zu setzen. Wir haben zahlreiche Informationen auf unserer Homepage für die Pflege bereitgestellt, wie unter Coronabedingungen Pflege weitestgehend stattfinden soll, um Infektionen zu verhindern. Berlin hat hier sehr frühzeitig schon einen Fokus auf die Pflegeeinrichtungen gesetzt.
Selbstverständlich gibt es in Berlin auch Infektionen in Pflegeheimen. Wir haben mit den Amtsärztinnen und Amtsärzten abgemacht, dass, wenn eine Pflegekraft infiziert ist, das Pflegeheim in den Fokus genommen wird. Auch unsere Untersuchungsstellen helfen da sehr, dann relativ zügig die Pflegekräfte zu testen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Wir haben von Anfang an einen Fokus in dem Bereich Pflege gesetzt.
Vielen Dank! – Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie das Wort. Bitte schön, Herr Zeelen!
Vielen Dank! – Schließen Sie sich damit der Haltung der CDU-Fraktion an, dass wir temporär in Berlin die Altenheime momentan analog zu Krankenhäusern für Besuche schließen müssen?
Wir haben eine sehr gute Regelung in unserer Eindämmungsverordnung. Wir haben die Besuche eingeschränkt. Wenn Pflegeheime diese Einschränkungen konsequent und mit den Regeln durchhalten, kann man diese Regelung beibehalten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe auch eine Frage zu den Testungen in den Pflegeheimen. Wird denn dort auch die Testkapazität für das Personal hochgefahren? Werden die erst dann getestet, wenn Symptome vorhanden sind, oder finden regelmäßige Testungen statt, dass man eventuell infiziertes Personal möglichst schnell aus dem Betrieb rausnimmt?
Berlin ist insgesamt, was Testkapazitäten angeht, sehr gut ausgestattet. Wir sind mit 400 vor der Pandemie gestartet. Letzte Woche haben 19 700 Testungen in Berlin stattgefunden. Ab dieser Woche haben wir 8 100 Testmöglichkeiten pro Tag. Das sind sehr gute Testkapazitäten. Nichtsdestotrotz müssen wir diese begrenzten Kapazitäten gezielt einsetzen. Wir setzen natürlich einen Fokus auf Menschen, die in Krankenhäusern sind, dass wir dort schnell eine Abklärung haben, ob eine Coronainfektion vorhanden ist oder nicht. Ein zweiter Fokus, was auch mit den Laboren abgemacht ist, ist das medizinische Personal. Das umfasst selbstverständlich auch die Pflegekräfte in den Altenheimen.
Dann kommen wir jetzt zur Fraktion Die Linke. Frau Helm! Sie gehen an das Standmikro. – Bitte schön!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie hat sich der Bereich häusliche Gewalt in den letzten Wochen im Zuge der Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise entwickelt? Wie entwickeln sich die Zahlen von Wegweisungen und Anzeigen in diesem Bereich?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben bisher eine noch geringfügige Zunahme an angezeigten Fällen häuslicher Gewalt. Es gibt dort eine deutliche Steigerung im Bereich der Polizei um 11 Prozent. Auch die Gewaltschutzambulanz berichtet uns, dass es dort Zunahmen gegeben hat, weist aber darauf hin, dass ähnlich wie in Situationen während der Sommerferien, wo dann die Kinder in der Regel nicht in der Kita, der Schule oder vom Arzt gesehen werden, wir damit rechnen müssen, wenn wir die jetzige Situation lockern, dass wir von einer Vielzahl von Fällen häuslicher Gewalt, gerade Gewalt gegenüber Kindern, ausgehen müssen. Das ist ihre Erfahrung nach den großen Ferien. Es gibt keinen Grund, jetzt etwas anderes anzunehmen.
Was die Frage häuslicher Gewalt gegenüber Frauen angeht: Dort hat insbesondere die Bundesministerin noch
einmal darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, in dieser jetzigen Situation die Infrastrukturen aufrechtzuerhalten, die Beratungsinfrastrukturen, aber auch die ordnungsrechtlichen Infrastrukturen, also Polizei mit der Wegweisung – Sie haben das angesprochen. Wir stellen fest, dass die Polizei zwar eine höhere Anzahl an Wegweisungen macht, allerdings dann die Betroffenen nicht zu Gericht finden. Das ist ja nur für 14 Tage möglich, danach müssten sie bei den Amtsgerichten nach dem Gewaltschutzgesetz eine entsprechende Verfügung beantragen, das passiert bisher in sehr geringem Umfang. Es scheint also so zu sein, dass dann die ja häufig betroffenen Frauen doch die Männer wieder in die Wohnung aufnehmen. Warum auch immer, aber wir haben keine signifikante Steigerung von Gewaltschutzanträgen bei den Familiengerichten feststellen können.
Ich betone hier noch mal ausdrücklich, dass alle vier Amtsgerichte, die Familienrecht machen, handlungs- und arbeitsfähig sind, erreichbar sind. Es scheitert also mit Sicherheit nicht daran, dass man dort den Antrag nicht anbringen kann. Aber wir haben dort in den letzten 14 Tagen keine deutliche Steigerung feststellen können. Allerdings sind die Wegweisungen stärker geworden. Und wir haben auch – ich bin sehr froh, dass das gelungen ist – die Kapazitäten der Frauenhäuser erhöhen können. Frau Kalayci hat uns das im Senat und auch der Öffentlichkeit berichtet, dass wir seit gestern, dem 1. April, dort die Kapazitäten noch mal ausweiten konnten, wobei ich deutlich betonen möchte, dass das nur die zweitbeste Lösung ist, wenn die Frau, die gewalterfahren ist, aus der Wohnung raus und ins Frauenhaus geht. Besser ist die Möglichkeit Wegweisung und Gewaltschutzantrag, damit sie dann möglicherweise auch mit Kindern in der Wohnung verbleiben kann. Das ist ja eine Errungenschaft der Gesetzgebung der letzten Jahre, das ist der bessere Weg, wenn dann der häufig gewalttätige Ehemann aus der Wohnung verwiesen wird.
Herzlichen Dank für die Ausführungen, Herr Senator! Meine Nachfrage wäre, da Sie ausgeführt haben, dass wir erwarten können, dass sich die Zahlen weiterhin in diese Richtung entwickeln, und auch, wenn die Maßnahmen gelockert werden, damit zu rechnen ist, wie zusätzlich zu den ausgebauten Plätzen in den Frauenhäusern noch weiterer möglicherweise steigender Bedarf von Schutzwohnungen oder Zufluchtsorten und ausgebauter Hilfsinfrastruktur gedeckt werden kann.
Vielen herzlichen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Kapazitäten, was ZweiteStufe-Wohnungen und Zufluchtswohnungen angeht, schon erweitert. Zusätzlich sind Frauenhauskapazitäten dazugekommen. Aber aufgrund der Pandemie haben wir noch zwei zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Weil wir auch davon ausgehen, dass immer mehr Frauen in der häuslichen Isolation betroffen sind und dass sich dadurch eine Gewaltsituation ergeben kann, haben wir ein Hotel angemietet nur für die isolierten Frauen, die Gewalt erfahren haben. Das Thema ist dort sozusagen, entsprechende Betreuung sicherzustellen. Und für den allgemeinen Anstieg an Gewalt an Frauen haben wir ein zweites Hotel gebucht, damit wir, falls die Frauenhausplätze nicht reichen, allgemein Schutzplätze für Frauen haben. Also zwei zusätzliche Maßnahmen haben wir jetzt auf den Weg gebracht.
Hat sich eigentlich erledigt, danke! – Aber ich frage noch mal, weil der Justizsenator darauf angespielt hat, man merke die Feststellung häuslicher Gewalt immer erst nach einer bestimmten Zeit, weil die Menschen momentan nicht zu den Ärzten können, so habe ich das verstanden. Ergreift denn der Senat Maßnahmen zur Prävention und zur Früherkennung, damit möglichst schnell auf den Verdacht von häuslicher Gewalt reagiert werden kann?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich würde das jetzt speziell auf den Kinderschutz beziehen. Hier sind wir jetzt schon seit mehreren Wochen dabei, unsere ganzen Angebote umzustellen, dass also unsere Träger telefonisch und online beraten. Mit den Trägern ist auch ausdrücklich vereinbart, dass Hausbesuche und Dinge, die schon vorher über das Jugendamt angewiesen worden sind, weiter stattfinden. Es wäre absolut fatal, wenn jetzt hier ein Bruch durch die Jugendämter oder die Träger stattfinden würde und wir die Familien aus dem Blick verlieren würden. Diese Angebote laufen weiter.
Auch über öffentliche Kampagnen, gerade in den neuen Medien, machen wir deutlich, wo welche Telefonberatungsangebote vorhanden sind. Das betrifft auch das Netzwerk Kinderschutz bzw. die Hotline Kinderschutz, wohin man sich auch anonym wenden kann. Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Wenn man in der Nachbarschaft irgendetwas mitbekommt, muss man sich anonym irgendwo hinwenden können. Man muss darauf aufmerksam machen können, wenn man das Gefühl hat, in einer Familie läuft gerade irgendetwas schief und es wird eine zusätzliche Unterstützung benötigt. Hier werden wir in Bahnen und an anderen Orten noch einmal auf diese Telefonnummern hinweisen. Wir werden kontinuierlich dranbleiben, was diese Dinge angeht, und die Angebote nicht abbauen. Es ist uns ganz wichtig, in einer solchen Situation diese Angebote nicht abzubauen.
Mir war auch wichtig, dass die Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen auch in den Ferienzeiten weiter Kontakt halten. Man muss immer am Ball bleiben und mitbekommen: Wie läuft es in den Familien? Brauchen die Familien zusätzliche Unterstützung? Das ist für uns ein sehr zentrales Thema.
Ich frage den Senat: Wie stellt sich die aktuelle Situation im Berliner ÖPNV durch die Coronakrise dar?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Unser Ziel ist es als Senat, möglichst viel ÖPNV anzubieten, um die Mindestabstände, wie sie festgelegt sind, ermöglichen zu können. Trotzdem müssen wir auch sehen, dass das Fahrgastaufkommen zumindest augenblicklich bei der BVG um 70 Prozent reduziert ist. Auch die Betreiber haben mit erhöhten Krankenständen zu kämpfen. Das heißt, von uns als Besteller haben wir gesagt: Es soll alles verfügbare Personal eingesetzt, und es sollen alle verfügbaren Wagen gefahren werden.
Für die Betreiber ist es auch eine schwierige Situation, und deshalb erlauben Sie mir hier auch, all denen, die die Stellung für unsere Stadt halten, wirklich zu danken. Sie leisten großartige Arbeit, und sie haben von uns Dank verdient und keine Kritik.