Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat, welche Vorkehrungen und Vorbereitungen er getroffen hat und trifft, um Maßnahmen zu ergreifen angesichts der humanitären Katastrophe in den Lagern auf den griechischen Inseln und an der deutschgriechischen Grenze.
Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Unterbringung der Menschen, die in Not in dieses Land kommen, ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig. Es ist ein zentraler Punkt. Deshalb haben wir uns auch letzte Woche im Senat darüber verständigt, dass wir erstens nach wie vor, das will ich hier auch noch einmal ganz deutlich sagen, die Verantwortung wahrnehmen für Menschen in Not und deshalb auch bereit sind, wie viele andere Städte und Kommunen, Menschen aufzunehmen. Das gebietet die Humanität. Wir sagen: Menschenrecht ist unteilbar. Deshalb wollen wir Menschen aufnehmen wie andere auch.
Der zweite Punkt ist, dass wir uns angesehen haben, wie viele Menschen wir jetzt sehr schnell aufnehmen könnten. Wir haben 2 000 Plätze in den bestehenden Unterkünften frei. Ich füge hier noch einmal hinzu, weil sich auch die Kollegin Scheeres zu den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten noch einmal geäußert hat. Die kommen natürlich in Einrichtungen der Jugendhilfe. Die kommen nicht in die Unterkünfte für die Geflüchteten.
Darüber hinaus haben wir eine Reserve, auf die wir uns im Senat verständigt haben, die wir immer vorhalten, damit wir vorbereitet sind, wenn mehr Menschen in Not kommen. Wir werden jetzt diese Reserve so weit einzugsfertig machen, dass man tatsächlich nur noch die Türen aufschließen muss. Darüber hinaus prüfen wir, welche vorgesehenen Baumaßnahmen sich möglicherweise verschieben lassen.
Zum dritten Punkt: Wir halten es für notwendig, noch mal mit der Bundesregierung zu sprechen, nicht nur über ihre Haltung, ob sie Menschen in Not retten möchte oder ob sie sich weiterhin angucken will, wie diese Menschen in ganz prekären Verhältnissen und Bedrohungen zwischen den Grenzen hin und her geschoben werden und Spielball kriegsstrategischer Überlegungen sind. Wir haben in Berlin und wahrscheinlich auch anderswo Liegenschaften des Bundes. Ich kann hier sagen: Wir hatten beispielsweise die Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne als eine Unterkunft für Geflüchtete. Die hatte nicht die schlechtesten Voraussetzungen. Der Bund hat irgendwann gesagt, er brauche diese Liegenschaft und will diese Liegenschaft zurückhaben. Wir haben sie dann freigezogen. Bis heute ist da kein Handschlag getan. Von daher steht der Bund genauso in der Verantwortung wie wir auch, Menschen in Not zu helfen, und müsste sich überlegen, inwieweit es möglich ist, dass sie vorübergehend entsprechende Liegenschaften den Ländern, den Kommunen und Gemeinden zur Verfügung stellen, damit wir weiterhin geflüchtete Menschen aufnehmen können.
Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Nicht. – Dann hat Herr Wansner das Wort. – Bitte schön! – Kleinen Moment, Herr Wansner.
Ich frage den Senat: Machen Sie durch solche Äußerungen der Linkspartei und allerdings auch der Senatorin das Geschäft eines Diktators in der Türkei, der die Flüchtlinge oder die Menschen, die an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei warten, mit Gewalt, teilweise auch mit falschen Versprechen dorthin karrt?
Herr Wansner! Die Frage lässt sich sehr schnell beantworten: Nein, das machen wir nicht, und wenn Sie darüber nachdenken, werden Sie allein auf die Antwort kommen.
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Torsten Schneider (SPD): Herr Wansner! Da drüben gehen die Mikrofone!]
Frau Senatorin! Habe ich Sie gerade richtig verstanden, als Sie von verfügbaren Kapazitäten gesprochen haben, dass Sie diese Aufnahme- und Unterbringungseinrichtungen zu dauerhaften Einrichtungen machen möchten, solange es Menschen auf der Welt gibt, die, wie Sie sagen, in Not und Elend leben und ihr Heil in Deutschland suchen möchten?
Ich sprach von existierenden Unterkünften für Geflüchtete. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass der Staat auch verpflichtet ist, Menschen unterzubringen, um sie vor Obdachlosigkeit zu schützen. Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass wir ein Asylrecht haben. Menschen können also hierher kommen und können einen Asylantrag stellen.
Dann müssen sie untergebracht werden. Wir als Senat achten bestehende Gesetze und werden die auch umsetzen.
Der Senat hat im Herbst vergangenen Jahres angekündigt zu prüfen, ob das eine oder andere Demokratie-leben!Projekt, dessen Förderung der Bund eingestellt hat, inhaltlich wie finanziell von der Landesantidiskriminierungsstelle übernommen werden kann. Können Sie schon etwas zum Ergebnis dieser Prüfung sagen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Walter! Wie Sie richtig sagen, haben wir das angekündigt. Sie wissen, dass das Bundesministerium in Verantwortung von Frau Dr. Giffey eine Veränderung in der Förderpraxis vorgenommen hat. Es sind eine ganze Reihe von Berliner Demokratieprojekten aus der Förderung herausgefallen, beispielsweise, weil der Förderschwerpunkt „Hass im Netz“ weggefallen ist. Ich habe niemanden getroffen, der mir erklären konnte, dass das fachlich sinnvoll ist.
Wir haben heute in der Aktuellen Stunde auch über die Thematik von Hass im Netz gesprochen, wovon Frauen, aber auch andere, massiv betroffen sind. Durch Ihre Hilfe konnten wir neun Berliner Projekte retten. Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür rund 1 Million Euro zur Verfügung bekommen. Ich bin dem Abgeordnetenhaus, Ihnen allen, sehr dankbar, dass wir hier über das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eine deutliche Aufstockung auf 7,5 Millionen Euro hinbekommen haben. Das ist für ein Land wie Berlin eine ganz Menge. Natürlich ist das im Verhältnis zu dem, was der Bund dort ursprünglich mal gefördert hat, ein kleiner Teil, aber dennoch halte ich es
für politisch unerlässlich, nach Hanau und in Zeiten wachsender Gefahr von rechts in Wort und leider auch allzu oft in Tat hier erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte, die dem entgegenwirken und mit aller Macht dafür arbeiten, zu unterstützen, damit beispielsweise die vielen jungen Menschen, die dort oben sitzen, auch noch in einer Demokratie leben können und nicht die anderen Kräfte gewinnen. Da tun wir als Senat eine Menge, und wir tun das auch durch die Förderung dieser wichtigen Projekte. Damit haben wir als Land Berlin unseren Anteil daran geleistet, dass wir der aktuellen Rechtsentwicklung in unserer Gesellschaft entgegenstehen.
Ich nehme jetzt wahr, dass ein Umdenken im Bundesministerium, bei Frau Dr. Giffey, erfolgt ist, muss allerdings auch deutlich sagen: Wir brauchen kein Gesetz, um diese Demokratieprojekte zu fördern, aber ich nehme es sehr wohlwollend wahr,
dass man offenbar für die Zukunft wieder umsteuern möchte und diese wichtigen Projekte auch vom Bund hoffentlich wieder in größerem Umfang und auch über die Landesgrenzen – wir können als Berlin nur die Landesprojekte fördern – bundesweit, wo der Bedarf genauso groß ist, fördern kann.
Vielen Dank, Herr Senator! Mich würde noch konkret interessieren, um welche Projekte es sich genau handelt, die vom Land Berlin übernommen worden sind, mit denen wir zivilgesellschaftliches Engagement gerade nach Halle und Hanau noch mal stärken können.
Danke, Herr Präsident! – Ich kann Ihnen einen kurzen Überblick geben, Herr Abgeordneter, welche Projekte dort gerettet werden konnten.