Jetzt noch mal, guten Morgen, alle zuhören! – Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Vorlage angenommen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – mit allen Fraktionen – die Zustimmung zu dem Vermögensgeschäft. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 25/2019 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen sowie zwei fraktionslose Abgeordnete. –
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – mit allen Fraktionen – die Zustimmung zu dem Vermögensgeschäft. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 28/2019 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und drei fraktionslose Abgeordnete. Damit ist diesem Vermögensgeschäft ebenfalls zugestimmt.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/2517
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Ich freue mich
sehr, Ihnen heute den vorliegenden Antrag meiner Fraktion vorzustellen, der das wichtige Ziel verfolgt, medizinisches Fachpersonal in Krankenhäusern und Arztpraxen künftig besser zu schützen. Ärzte, Therapeuten, Pfleger, Rettungssanitäter, um nur einige der betroffenen Akteure im Gesundheitswesen zu benennen, arbeiten in Berlin schon seit Jahren in zunehmendem Maße auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit, und zwar nicht nur bezogen auf die Arbeitsbelastung, sondern eben auch aufgrund von zunehmenden gewalttätigen Übergriffen oder der täglichen Gefahr, Opfer solcher Übergriffe zu werden: Beleidigungen, Schimpfen, Pöbeln oder sogar Tritte. Ärzte und medizinisches Personal – und das nicht nur in Notaufnahmen – erleben immer wieder verbale und körperliche Gewalt.
An jedem einzelnen Arbeitstag in deutschen Arztpraxen kommt es 288 mal zu körperlicher Gewalt. Das ergab eine Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das ist erschreckend. Und wissen Sie, was? Viele Zahlen basieren lediglich auf Schätzungen. Die Datenlage ist ziemlich dürftig. Unsere Schriftliche Anfrage im April 2019 ergab nämlich, dass Übergriffe physischer und psychischer Gewalt auf medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Arztpraxen in Berlin gar nicht erst erfasst werden. Auf die Frage, ob nach Auffassung des Senats weiterer Handlungsbedarf besteht, um gegen aggressives Verhalten und Gewalt gegenüber medizinischem Personal vorzugehen, antwortet der Senat sogar ganz lapidar – Zitat –:
Von Seiten der Polizei Berlin wird derzeit kein weiterer Handlungsbedarf für eigene Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber medizinischem Personal gesehen.
Für uns ist der politische Handlungsbedarf nicht zuletzt auch deshalb dringend, weil wir damit ein Zeichen der Solidarität der Politik mit all jenen geben wollen, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen.
Um der beschriebenen Problematik umfassend zu begegnen, fordern wir erstens die offizielle Feststellung eines verstärkten Bedarfs an Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in Berliner Krankenhäusern und Arztpraxen. Zweitens fordern wir eine Prüfung, ob hierfür eine systematische, landesweite Erfassung des Ausmaßes der Gewalt gegen ambulant und stationär tätiges medizinisches Personal erforderlich ist. Drittens fordern wir, auf Grundlage des festgestellten Bedarfs eine Einigung über eine mögliche Kostenbeteiligung durch das Land Berlin zu erzielen, und viertens, im Rahmen einer Bundesinitiative darauf hinzuwirken, zeitnah den strafrechtlichen Schutz für medizinisches Personal zu erweitern.
Wir wollen nicht länger tatenlos zuschauen. Dafür ist in den letzten Jahren viel zu viel passiert. Der eine oder andere Kollege wird sicherlich auch die sehr ausführliche Antragsbegründung studiert haben. Deshalb möchte ich heute nur kurz zwei besonders krasse Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit benennen. Erst im vergangenen November kam es im St. Joseph-Krankenhaus in BerlinTempelhof zu einer Massenschlägerei zwischen Familienangehörigen. Der Streit begann zunächst in einem Krankenzimmer und setzte sich später mit bis zu 30 Männern auf der Straße fort. 60 Einsatzkräfte der Polizei mussten einschreiten, ehe die Lage deeskaliert werden konnte. Laut Polizeimitteilung mussten die Beamten dabei sogar Reizgas einsetzen, um die sich prügelnden Beteiligten zu beruhigen.
Der zweite Fall betrifft eine Messerstecherei in Kreuzberg. Hier wurden Bekannte und Angehörige der Verletzten hochgradig aggressiv. Die Arbeitsfähigkeit der Rettungsstelle konnte nur nach Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte gewährleistet werden.
Diese beiden Beispiele sind leider keine Einzelfälle, und viele Krankenhäuser und Praxen reagieren deshalb längst und investieren gezwungenermaßen verstärkt auch in Sicherheitsvorkehrungen. Erwähnt seien an dieser Stelle die Installation von Notfallalarmknöpfen und von Überwachungskameras, die Einstellung von Sicherheitspersonal sowie das Durchführen von – und das muss man sich mal wirklich überlegen – Deeskalationstrainings für Klinikmitarbeiter als Präventionsmaßnahme. Der Geschäftsführer der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Prof. Gramminger, sprach erst vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit der Zunahme von Aggression und Gewalt in Notaufnahmen von einem Spiegelbild unserer Gesellschaft.
Wenn dem so ist, dann verändert sich unsere Gesellschaft ziemlich schnell, aber nicht zum Guten, und dem müssen wir auch politisch entgegentreten. Es ist unser Anliegen, den vielen Helfenden durch diesen Antrag unsere Wertschätzung und unseren Respekt zum Ausdruck zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Personal nicht dadurch entgegen, dass wir irgendein Stück Papier verabschieden. Wertschätzung bringen wir entgegen durch tägliches Tun, durch Unterstützung in Notsituationen und durch einen Applaus in diesem Parlament, der ausdrückt: Danke für Ihr Engagement als Ärztinnen und Ärzte! Danke den Rettungskräften! Danke dem Personal! Sie opfern sich für die Gesellschaft, für jeden Patienten und für die Vorsorge von uns allen – im Zweifelsfall mit Ihrer eigenen Gesundheit tagtäglich aus verschiedenen Anlässen. Herzlichen Dank allen Ärzten und dem Pflegepersonal in Berlin und darüber hinaus!
Wir sehen, dass Professor Weizsäcker verstorben ist aufgrund eines Gewaltaktes und der Chef der Gynäkologie in der Charité ebenfalls tätlich angegriffen worden ist, um nur mal zwei Beispiele zu benennen. Die Daten, die repräsentativ erhoben worden sind, zeigen, dass jeder vierte Arzt schon mal körperlich angegriffen und physisch bedroht worden ist. 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt, was auch schon sehr viel ist, in den letzten zwölf Monaten. Die Ärztekammern führen deswegen Präventionskurse durch – das ist auch richtig, wie für jede Berufsgruppe –, um in einer personalen Interaktion mit seinem Gegenüber deeskalierend wirken zu können. Das kann man auch nicht alles ausschließlich staatlich reglementieren, aber wir haben hier ein Feld, wo auch die Ärztekammern schon sehr aktiv sind. Ich darf daran erinnern: Der Deutsche Ärztetag hat sich mehrmals mit dem Thema befasst, zuletzt vor, ich glaube, zwei Jahren. 91 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte sind bisher Opfer von aggressiven Verhalten geworden.
Ich betone diese Zahlen, weil sie zeigen, dass es sich um weit mehr als Einzelfälle handelt und es um weit mehr als Chaoten geht, die unsere Rettungseinsätze verhindern und uns daran hindern wollen, in den Gebieten als Rettungssanitäter tätig zu werden. Nein, es ist angekommen bei jedem Arzt in der einen oder anderen Form, und es ist unabhängig von der Frage: Klinik oder Hausarzt? – Wir haben hier ein großes Thema, das wir bewegen müssen, und vieles, was auch auf Bundesebene geregelt werden muss. Insofern danke ich dem Bundesgesundheitsminister, der hier auch schon Rechtsgutachten vorgelegt hat und Perspektiven aufzeigt.
Vor diesem Hintergrund werden wir sicherlich das Thema im Ausschuss gründlich beraten, vielleicht auch eine Anhörung durchführen. Der vorgelegte Antrag kann dazu eine Gedankenstütze sein. Die Maßnahmen, die dort benannt sind, sind aus meiner Sicht nicht unbedingt logisch, aber wir werden sicherlich das Thema aufgreifen, weil es eben wichtig ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!