Protocol of the Session on February 20, 2020

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II des Gesetzesantrages und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Antrag auf Drucksache 18/0605 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Die beiden Fraktionslosen haben zugestimmt. Dennoch ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung (Onlinezugangsgesetz Berlin – OZG Bln)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz vom 13. Januar 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Februar 2020 Drucksache 18/2481

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1850

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 9 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1850 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2481 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Februar 2020 Drucksache 18/2483

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2436

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. In der Beratung beginnt die SPD-Fraktion. Es hat das Wort Frau Abgeordnete Becker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir den Gesetzentwurf zur Einführung der pauschalen Beihilfe nach nur zwei Wochen Beratungszeit heute beschließen können.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

Die pauschale Beihilfe ist ein neues bezuschusstes Angebot für Beamtinnen und Beamte, um die Krankheitskosten abzusichern. Sie ist ein weiterer Baustein, um das Land Berlin als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Dazu wollen wir heute das Berliner Beamtengesetz ändern, damit Beamtinnen und Beamte künftig ohne finanzielle Benachteiligung einmalig zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können.

Auch wenn der Zeitraum zwischen den beiden Lesungen kurz war, gilt das strucksche Gesetz, wonach kein Gesetzentwurf aus dem Parlament so herauskommt, wie er eingebracht wurde. Nach dieser Logik hat die Koalition kürzlich einen Änderungsantrag im Hauptausschuss beschlossen, der zum Hintergrund hat, dass die Entscheidung für die pauschale Beihilfe nur einmal erfolgen kann und somit unwiderruflich ist. Aufgrund des zu erwartenden hohen Informationsbedarfs unter den Beihilfeberechtigen wollen wir die Übergangsvorschrift für das Gesetz auf den 31. Dezember 2020 festlegen. Das heißt, bis zum Jahresende kann ein Antrag auf pauschale Beihilfe beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Zahlungen können dann rückwirkend zum 1. Januar 2020 beantragt werden. Wir räumen damit sowohl dem Landesverwaltungsamt mehr Zeit ein, um seine Informationspflichten gut erfüllen zu können, aber auch den Beihilfeberechtigen, damit sie sich diese weit reichende Entscheidung gut überlegen können.

Die pauschale Beihilfe sieht ab 2020 für freiwillig gesetzlich Versicherte Beamtinnen und Beamte einen hälftigen

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen für ihre gesetzliche Krankenversicherung vor. Bislang musste der volle Versicherungsbeitrag beamtenseitig selbst getragen werden, was für die Betroffenen eine oft hohe finanzielle Belastung darstellte, insbesondere bei den unteren Besoldungsgruppen. Mit dem neuen Gesetz können also Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind und bislang den vollen Beitrag selbst bezahlt haben, alternativ zu den klassischen individuellen Leistungen der Beihilfe im Krankheitsfall einen Zuschuss des Dienstherrn zu ihrer Krankenvollversicherung erhalten. Das ist die pauschale Beihilfe.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

Sie wird zahlreiche Betroffene erheblich finanziell entlasten. Mit der pauschalen Beihilfe wird eine jahrzehntelange strukturelle Benachteiligung von Tausenden gesetzlich krankenversicherten Beamtinnen und Beamten beendet, da der Dienstherr seiner Fürsorgeverantwortung nun auch für diese Gruppe in angemessener Form nachkommen kann. Ich bitte Sie, stimmen Sie der sehr guten Gesetzesinitiative der Finanzverwaltung zu und geben Sie den aktuell rund 59 000, respektive künftigen Berliner Beamtinnen und Beamten eine attraktive Wahlmöglichkeit an die Hand, damit sie selbst entscheiden können, wie sie sich künftig vor Krankheit absichern wollen. Leisten Sie damit auch einen Beitrag, um die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu stärken. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Goiny das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits bei der Gesetzeseinbringung deutlich gemacht, dass wir von dieser Idee relativ wenig halten und sind eigentlich auch durch die Diskussion mit den Gewerkschaftsvertretern in den letzten Wochen auch nur in unserer Position bestärkt worden. Ich darf einmal aus dem Hauptstadtmagazin des Deutschen Beamtenbundes zitieren, das in der letzten Ausgabe zum Gesetz, das Sie hier gerade zur Diskussionen zur Abstimmung stellen, schreibt:

Mogelpackung mit hohem Risikopotenzial.

Denn was zunächst recht harmlos als weitere Wahlmöglichkeit zur Absicherung des Krankheitsrisikos für Beamtinnen und Beamte daher zu kommen scheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen nicht nur als unvorteilhafte Alternative für

die Betroffenen, sondern auch als verdeckter Angriff auf das bewährte Beihilfesystem.

Das ist das, was die Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Beamtenbundes zu Ihrem Gesetz sagen. Von einer guten Gesetzesinitiative ist diese Kommentierung meilenweit entfernt. Nun kann man grundsätzlich sagen, das ist der Versuch und ein Beitrag, die Einführung der Bürgerversicherung durch die Hintertür durchzusetzen. Aber auf der anderen Seite ist aus unserer Sicht ein ganz gravierender Schwachpunkt des Systems, dass es einmalige Wahlmöglichkeit gibt und dass spätere Veränderungen in der familiären oder beruflichen Situation derjenigen, die diese Wahlmöglichkeit getroffen haben, nicht mehr sachgerecht abgebildet werden können und dass es dadurch zu einer gefährlichen Falle für diejenigen werden kann, die sich auf dieses System einlassen. Deswegen verweise ich noch einmal auf meinen Redebeitrag zur Einbringung des Gesetzes. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher weiter ab. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP – Franziska Becker (SPD): Schade!]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Dr. Schmidt jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schade, Herr Goiny, dass Sie es so sehen, weil dieses Gesetz mitnichten eine Falle ist. Es ist für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin die Möglichkeit, für die Absicherung von Krankheitskosten und zwar in erweitertem Maße. Beamtinnen und Beamte in Berlin, die sich bisher freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden hatten, mussten bislang ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst bezahlen. Das ist natürlich eine erhebliche finanzielle Belastung für die Betroffenen. Dennoch haben sich viele für diese Form der Krankenversicherung, nämlich die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung, entschieden aus unterschiedlichen Gründen. Einen Grund will ich ganz besonders hervorheben. Wichtiges Argument war und ist insbesondere für viele der Betroffenen die Familienversicherung, mit der Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden können. Das Verfahren an sich hat Frau Becker schon beschrieben. Das will ich gar nicht wiederholen. Das ist auch schon bei der Einbringung ausführlich beschrieben worden.

Trotzdem will ich hier eines hervorheben. Neben der Besoldungsanpassung, das kann und will ich hier noch einmal wiederholen – wir können es gar nicht oft genug wiederholen –, nach all den Jahren der Konsolidierung und des harten Sparens hat R2G den Beschäftigten des

(Franziska Becker)

öffentlichen Dienstes in dieser Wahlperiode wieder etwas zurückgegeben. Im nächsten Jahr werden wir den Durchschnitt der Besoldungen der anderen Bundesländer erreichen und damit die knapp zwei Jahrzehnte währende unterdurchschnittliche, ja schlechte Alimentierung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin beenden. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Berlin wieder zu steigern. Ein Moment dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ein wichtiges Moment für einen attraktiven Arbeitgeber. Deshalb wollen wir auch den Beamtinnen und Beamten die Chance geben, sich weiter freiwillig gesetzlich zu versichern, und ihnen hälftig den Arbeitgeberbeitrag dazugeben, damit sie zum Beispiel auch ihre Familie, ihre Ehepartner, ihre Kinder mitversichern können.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Ob und wie viele Beamtinnen und Beamte sich für diese Regelung entscheiden werden, wissen wir natürlich nicht. Doch wir beseitigen mit diesem Gesetz eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich Versicherten und privat Krankenversicherten und stärken das Wahlrecht für unsere Beschäftigten. Ansprüche, wie die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall oder auf Leistungen bei Dienstunfall oder Beihilfe im Pflegefall bleiben davon unberührt. Sie haben hier den Vorteil, sich tatsächlich frei entscheiden zu können, versichere ich mich privat, versichere ich mich freiwillig gesetzlich, und haben trotzdem die Vorteile, die wir mit der Beihilfe hier in diesem Land schaffen. Also tun Sie nicht so, als ob das eine Mogelpackung wäre. Nein, es ist ein weiterer Baustein, den wir hier als R2G liefern, damit wir tatsächlich konkurrenzfähig im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sind. Ich denke schon, dass wir hier mit hocherhobenem Haupt sagen können, dass dieses Gesetz ein weiterer Baustein ist. Deshalb stimmen Sie dem bitte zu.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die FD-Fraktion hat der Abgeordnete Woldeit das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Wenn ein Senator in der ersten Lesung zu einem Gesetzentwurf spricht – das hatten wir bei diesem Gesetzentwurf –, dann scheint es der Koalition sehr wichtig zu sein, sehr ernst zu sein, und Sie hatten offensichtlich das gute Gefühl, einen guten Gesetzentwurf vorgelegt zu haben. Frau Schmidt! Ich sehe es nicht so kritisch wie mein Kollege von der CDU. Ich bin in der Tat auch in vielen

Punkten bei Ihnen. Wir dürfen allerdings nicht vergessen: War die Entscheidung des Änderungsantrags, diese Einmaligkeit zu manifestieren, wirklich die beste Entscheidung? – Ich kann sie nachvollziehen, es gibt gute Gründe dafür. Bedenken Sie aber, es gibt unterschiedliche Lebensmodelle auch bei Beamtinnen und Beamten! Oft wird der Beamtenberuf als solcher als privilegiert dargestellt bzw. von der Allgemeinheit als privilegiert angesehen. Man versucht, dort ein Missverhältnis oder eine Übervorteilung darzustellen oder zu sehen, aber dem ist mitnichten so. Wir haben nicht nur Beamte des höheren Dienstes – das habe ich schon vor 14 Tagen gesagt –, die ab A 13, A 14 einsteigen. Da ist die private Krankenversicherung natürlich das richtige Mittel. Es gibt aber auch Beamte des mittleren und immer noch des einfachen Dienstes. Ich habe einmal das Beispiel eines Justizhauptmeisters genannt, Besoldungsgruppe A 4, A 5, verheiratet, zwei Kinder, die Ehefrau ist nicht berufstätig. Da gibt es ein Riesenargument dafür, dass man diesem Menschen die Möglichkeit gibt, im Rahmen der Beihilfe auch in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen.

Kurzum, ich habe schon vor 14 Tagen dazu gesprochen. Meine Fraktion steht dem durchaus aufgeschlossen gegenüber, allerdings nicht vollumfänglich. Dementsprechend werden wir uns heute enthalten, wenngleich wir den Gesamtansatz als richtig empfinden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Frau Remlinger. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf – bis auf Herrn Goiny – meinen Vorrednerrinnen danken und muss nicht alles wiederholen, was richtigerweise gesagt wurde. Meine Fraktion freut sich, heute das, was alles andere ist als eine Mogelpackung, sondern ein konkreter Fortschritt in Form dieser Schaffung einer Wahlmöglichkeit, auf den Weg bringen zu können. Darüber freut sich meine Fraktion sehr.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Regina Kittler (LINKE)]