Protocol of the Session on January 30, 2020

Ich darf gleich an den letzten Satz, den ich für sehr richtig befunden habe, anschließen. Ich meine auch gehört zu haben, Sie haben am Anfang gesagt, dass der Antrag der CDU mehr oder weniger überflüssig wäre. Dem möchte ich hier ausdrücklich widersprechen. Genauso möchte ich dem vorhin vorgebrachten Einwand widersprechen, man wäre an den Koalitionsvertrag gebunden. Jeder Abgeordnete ist frei gewählt und seinem Gewissen verpflichtet.

[Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Glauben Sie mir, ich habe das auch schon mal im Bundestag gemacht. Man muss sich nicht sklavisch an den Koa-Vertrag halten. Wenn das Gewissen schwerer wiegt, stimmt man so ab, wie das Gewissen es befiehlt. – Vielen Dank!

[Starker Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Bravo! – Zurufe von der SPD und der CDU]

Zur Erwiderung hat die Kollegin Dr. Vandrey das Wort.

Lieber Herr Krestel! Zu der Frage des Gewissens haben Sie, glaube ich, eher Herrn Kohlmeier angesprochen. Deshalb reagiere ich jetzt nur auf die an mich gerichtete Frage hinsichtlich der Überflüssigkeit des CDU-Antrages. Erst einmal ist es sehr interessant, dass Sie sich so für die CDU in die Bresche schlagen, aber ich antworte auch Ihnen darauf gerne.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Für die Sache! – Danny Freymark (CDU): Weil es ein guter Antrag ist!]

Wie Sie wahrscheinlich wissen, –

[Bravo! von Torsten Schneider (SPD)]

darf ich um etwas Ruhe bitten, sonst können Sie nicht verstehen, was ich sage –

[Beifall von Torsten Schneider (SPD)]

ist das Strafgesetzbuch ein Bundesrecht. Das kann man nur auf Bundesebene ändern.

[Heiko Melzer (CDU): Sind Sie hier

auf Bundesratsebene? –

Das gilt auch

(Dr. Petra Vandrey)

für den Mietendeckel! –

Steht so im Antrag!]

Das funktioniert also über den Bundesrat als Berliner Landesinitiative, ansonsten können wir hier nichts machen. Anders als in der letzten Debatte im Plenum, die hier schon 2018 stattfand, an der ich nun nicht beiwohnen konnte, gibt es aber inzwischen die Debatte im Bundestag. Wie Sie vielleicht wissen, hat genau an dem Tag unseres letzten Rechtsausschusses am 15. Januar 2020 im Bundestag die Debatte zu dem Thema stattgefunden.

[Zurufe von Christian Gräff (CDU) und Frank-Christian Hansel (AfD)]

Es gibt einen Antrag der großen Koalition im Bundestag, sämtliche Flaggen unter strafrechtlichen Schutz zu stellen. Das ist also genau der Zweck, auf den die Initiative der CDU hinausläuft.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Das geben sie doch zu!]

Insofern brauchen wir diese Bundesratsinitiative, selbst wenn man ihr inhaltlich zustimmen würde, was wir als Grüne nicht machen, nicht.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Brechen Sie sich doch keinen ab!]

Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Frank-Christian Hansel (AfD): Stimmen Sie zu, und gut ist es!]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem Antrag auf Drucksache 18/0747 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Die Fraktionen der CDU und der AfD haben eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorne.

Eine namentliche Abstimmung ist nach § 71 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung mit Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Ihrem Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind. Eine Urne für die Ja-Stimmen, eine für die Nein-Stimmen und eine für Enthaltungen sowie für nicht benötigte restliche Karten und Umschläge.

Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 18/0747 – Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches zum Verbot des

Verbrennens von Flaggen ausländischer Staaten –. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmzettel]

Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit, abzustimmen?

[Zuruf: Nein!]

Jetzt. – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.

[Auszählung]

Wir können die Sitzung fortsetzen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Thema „Verbot des Verbrennens von Flaggen ausländischer Staaten“, Drucksache 18/0747, bekannt: Abgegebene Stimmen: 132; JaStimmen: 52; Nein-Stimmen: 80; keine Enthaltungen. Der Antrag Drucksache 18/0747 ist damit abgelehnt.

[Zuruf von Stefanie Remlinger (GRÜNE)]

Es ist jetzt 22.04 Uhr. Die Fraktionen haben vereinbart, dass heute keine Beratungsrunden mehr stattfinden, die übrigen Tagesordnungspunkte aber noch geschäftlich behandelt werden. – Widerspruch dazu höre ich nicht.

Die Tagesordnungspunkte 21 bis 23 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 24 wird in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 26 behandelt. Tagesordnungspunkt 25 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 26:

Fachkraftquote ist nicht Synonym für hohe Pflegequalität

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 20. Januar 2020 Drucksache 18/2422

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1593

in Verbindung mit

lfd. Nr. 24:

Pflegequalität zeigt eine gepflegte Ergebnisqualität

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 20. Januar 2020 Drucksache 18/2420

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0921

Diese Vorgänge sollen nach Verständigung der Fraktionen vertagt werden. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

(Dr. Petra Vandrey)