Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Stroedter! Im Grundgesetz steht etwas von Gleichberechtigung, nicht von Quotenregelung. Ich erkläre Ihnen aber auch gerne noch einmal den Unterschied.
Wir beschäftigen uns schon zum dritten Mal mit diesem Antrag, und er bringt nicht viel Neues. Sie fordern weiterhin, dass Unternehmen mit einer Landesbeteiligung von oder ab 30 Prozent bezüglich des Frauenanteils in Führungspositionen Auswertungen vornehmen sollen sowie eine konkrete Analyse zur Personenzahl, getrennt nach Geschlecht und Entlohnung. Wir haben bereits seit 1991 ein Landesgleichstellungsgesetz, welches genaue Regelungen in der Berichtspflicht der landeseigenen Unternehmen vorsieht. Es gibt ausführliche Ausführungsvorschriften sowie eine Gleichstellungsberichtsverordnung, welche die Erhebung von statistischen Angaben regelt.
Selbst Ihre eigene Senatsverwaltung hält diesen Antrag für – sagen wir mal – wenig sinnvoll, das wurde im Ausschuss mehr als deutlich, denn es handelt sich hier lediglich um vier Unternehmen: das Amt für Statistik BerlinBrandenburg, die Märkische Entsorgungsanlagen
Betriebsgesellschaft, den Verkehrsverbund und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, und die hat weiß Gott andere Sorgen.
Zweitens, das sagt auch Ihre eigene Senatsverwaltung, seien diese Unternehmen nicht unbedingt im Zentrum der Beteiligungspolitik. Es ist also wieder ein ideologisch eingefärbter Antrag, und Ihr besonderes Interesse, wie könnte es anders sein, ist die Ungleichbehandlung der Geschlechter, also der Frauen. Die Frau, das ewige Opfer. Begriffe, die Sie nicht müde werden, zu wiederholen, finden wir dann auch in der Begründung des Antrags: Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Der Gender- Pay-Gap wird auch wieder zitiert, also diese angebliche 21 Prozent Lohnlücke bei gleicher Arbeit, die Sie nie nachweisen konnten usw. und so fort. Aber wie auch immer! Nach dem geltenden Landesgleichstellungsgesetz können die entsprechenden Unternehmen dahingehend nur aufgefordert werden, diese Statistiken zu erheben, verpflichtet werden können sie nicht. Das steht auch so im Gesetzestext. Soweit das Land keine Mehrheitsbeteiligung – so steht es da – hält, wirkt es darauf hin, dass Maßnahmen entsprechend den Regelungen dieses Gesetzes angewendet werden. – Es wirkt darauf hin, kann nicht verpflichten. Ich würde vorschlagen, Sie als Regierungskoalition, Sie haben auch die Mehrheit, ändern Sie doch einfach das Landesgleichstellungsgesetz. Tun Sie Ihre Arbeit!
Bei dem Thema: Tun Sie Ihre Arbeit, machen Sie Ihre Arbeit, fällt mir irgendwie die Debatte von heute Morgen ein. Es heißt in Ihrem Titel: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Angesichts der Debatte, die wir heute schon geführt haben, kann man eigentlich nur noch laut lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Sie spielen sich hier immer als die Anwälte der kleinen Leute auf. Das soziale Gewissen der Gesellschaft. Sie beklagen sich ständig, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird. Sie beklagen den Gender-Pay-Gap. Sie wollen für Frauenrechte kämpfen. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – wie scheinheilig Ihre Gleichheitsforderungen sind, ist doch heute ganz klar geworden! Während der Durchschnittslohn in Berlin bei ca. 3 200 Euro liegt, bei Vollzeit wohlgemerkt, Platz 9 im Ländervergleich, und viele Berliner arbeiten in Vollzeit bei Gehältern weit unter diesem Durchschnitt, erhöhen Sie sich selbst um 58 Prozent Ihre eigenen Bezüge.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Fangen Sie mal bei sich an, und hören Sie auf, anderen Moral zu predigen. – Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Frau Auricht! Sie haben heute schon öfter bewiesen, dass Sie nicht wissen, was die Gesetzmäßigkeiten dieses Hauses sind. Aber ich denke, Sie können Herrn Hansel fragen und bekommen garantiert die Liste der landeseigenen Unternehmen. – Kinder! Das ist ja katastrophal, das Wissen! Und das Schlimmste ist, dass Sie hier noch reden dürfen!
[Heiterkeit bei Torsten Schneider (SPD) – Gunnar Lindemann (AfD): Wir sind doch nicht in der SED! – Marc Vallendar (AfD): Wenn wir noch die DDR hätten, wäre das verboten, nicht?]
Wir haben am 4. März darüber geredet; es ist heute das zweite Mal, Frau Auricht. Für Sie auch eine Katastrophe! Heute erkläre ich es gerne noch mal – hören Sie schön zu,
weil es wichtig ist, dass Frauen und Männer in allen Führungsebenen bis zur untersten Leitungsebene in absoluten Zahlen dargestellt werden.
Ich habe da noch ein schönes anschauliches Beispiel anhand von Eingruppierungen von Frauen und Männern nach der Ausbildung: Die Frauen machen meistens die kaufmännische Ausbildung und die Männer meistens die technische Ausbildung.
Hören Sie zu, Frau Auricht! Quatschen Sie doch nicht immer dazwischen, sonst wissen Sie doch nächstes Mal wieder nicht, wovon Sie reden. Das ist doch eine Katastrophe, ehrlich!
Bei der technischen Ausbildung, Mechatroniker bis ITInformatiker, ist nach der Ausbildung die Eingruppierung 7 an der Tagesordnung, und bei der kaufmännischen Ausbildung z. B. zur Bürokauffrau ist die Entgeltgruppe 5 an der Tagesordnung. Das heißt, Frau und Mann werden schon ungleich behandelt, obwohl sie mit einer Bestenauslese eingestellt wurden. Die Frauen werden schon ungleich behandelt, wenn sie ins Berufsleben einsteigen – deswegen brauchen wir aktuelle Zahlen.
Frau Auricht! Wenn die Berichtspflicht kommt, da kommt rein: soundso viele Ausbildungsplätze und davon soundso viele Frauen.
Da wissen Sie überhaupt nicht: Wie sind die eingruppiert? Wie sind die unterwegs? Und vor allen Dingen, in welcher Ausbildungsrichtung sind sie unterwegs? Deswegen brauchen wir aktuelle Zahlen.
Wenn hier unser Antrag greift, dann wird das im jährlichen Bericht nach § 19 LGG eine Rolle spielen. Wir können gegensteuern und entsprechende Maßnahmen einleiten, wie wir es im Dezember 2018 beschlossen haben. Die Durchsetzung der Reservierungsquote war etwas Großartiges; alle waren damit einverstanden.
Absolute Zahlen über Frauen und Männer müssen überall eine Rolle spielen, egal ob in Aufsichtsratsunterlagen – da gibt es immer noch Personalstatistiken, in denen überhaupt keine Frauen vorkommen –, in Geschäftsberichten oder in Statistiken. Ich würde es sogar noch ausweiten, ich würde sagen, rückwirkend drei bis fünf Jahre den aktuellen Stand und eventuell mit Maßnahmen hinterlegt, wie der aktuelle Stand verändert werden kann. Um nur klar zu machen, wie wichtig Zahlen sind: Frauen müssen sichtbar sein. Was nicht sichtbar gemacht ist, ist überhaupt nicht vorhanden.
Jetzt wird vielleicht die eine oder der andere sagen, wir haben doch das Entgelttransparenzgesetz, was seit über einem Jahr in Kraft ist. Aber bis heute sind mir nur elf Fälle bekannt, die von diesem Gesetz Gebrauch gemacht haben, und das waren alles Männer. Die Wunschvorstellung, dass Tausende von Frauen sich erkundigen, wie im Vergleich das Entgelt einer Kollegin oder eines Kollegen aussieht, ist nicht eingetreten. Ein Fehler ist dabei: Unternehmen mit unter 200 Beschäftigten müssen überhaupt keine Auskunft erteilen. Beschäftigte in Unternehmen mit unter 500 Beschäftigten müssen die Auskunft direkt von ihrem Vorgesetzten erbitten, und damit ist wieder eine Überwindung verbunden, denn die Frauen, die fragen, müssen danach in demselben Büro weiterarbeiten. Und die Hürde, gleiches Geld zu bekommen wie der Kollege mit der gleichen Tätigkeit, ist sehr hoch, denn dies muss eingeklagt werden. Also: Gestartet als Tiger und gelandet als Bettvorleger!
Also, müssen wir hier mit unserem Antrag Akzente setzen und unsere Unternehmen dazu verpflichten, mit einem genauen Zahlenwerk der unterschiedlichen Bezahlung von Frauen und Männern entgegenzuwirken. Denn ich und unsere Koalition, wir werden nicht zulassen, dass wir mit dem 26. von 28. Plätzen in der EU das Schlusslicht bei dem Lohnunterschied von Frauen und Männern sind
und das mit unwesentlicher Veränderung seit elf Jahren. Mit diesem Antrag haben wir den Equal-Pay-Day um keinen Tag verschoben, nicht mal einen Zentimeter. Wir haben auch nicht dafür gesorgt, dass Frauen und Männer das gleiche Geld verdienen. Wir haben mit diesem Antrag eigentlich nur Transparenz gefordert, um Ungleichbehandlung sichtbar zu machen. Ganz ehrlich, unter uns: Ich finde es fast eine Schande, dass wir im Jahr 2019 für so eine Selbstverständlichkeit noch Zeit verschwenden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme Ihnen zu, Frau Schmidt! Wir reden heute über einen gesellschaftlichen Missstand, der nicht länger hinnehmbar ist: Im Jahr 2019 verdienen Frauen bei gleicher Arbeit nicht dasselbe wie ihre männlichen Kollegen. Der unbereinigte Lohnunterschied beträgt 21 Prozent, und wenn man jetzt die Faktoren Teilzeit und Branchen herausrechnet, beträgt der bereinigte Gender-PayGap immer noch rund 6 Prozent – das heißt, bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit. Das ist echte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, und das verstößt auch für uns Freie Demokraten fundamental gegen den Gedanken der Leistungsgerechtigkeit.
Herr Kollege Stroedter! Sie haben eben die Frauen in den Fraktionen durchgezählt – also bei uns in der Fraktion ist es so, dass diesen fundamentalen Verstoß gegen die Leistungsgerechtigkeit auch die Männer verstehen. Das hat also gar nichts damit zu tun, inwiefern da Frauen oder Männer sitzen. Das ist gesamtgesellschaftlich ein Skandal.
Herr Goiny! Eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Wenn Sie sagen, da muss man mal mehr für die Frauen tun, um die Frauen zu fördern: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier doch nicht um Frauenförderung, als ob Frauen ein Manko hätten, und man muss ihnen jetzt noch mal auf die Sprünge helfen. Es geht um gleiche Löhne für gleiche Arbeit. Darum geht es!