Ines Schmidt

Appearances

18/7 18/19 18/23 18/29 18/31 18/36 18/38 18/39 18/40 18/46 18/51 18/52 18/55 18/60 18/63 18/67

Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten!
Ehrlich gesagt, ich finde es furchtbar, immer wieder von diesen enorm hohen Zahlen von sexueller Belästigung, Nötigung, schwerer Körperverletzung, versuchten Totschlags oder Mord an Frauen zu lesen. Es geht mir jedes Mal unter die Haut, wenn ich lesen muss, dass letztes Jahr alleine in Berlin 15 646 Frauen Opfer von brutalen, zerstörenden Übergriffen auf ihre Körper wurden. Das sind 43 Angriffe pro Tag. Davon haben neun Frauen die Angriffe ihrer Partner schwersttraumatisiert überlebt, zehn Frauen haben es nicht geschafft. Sie wurden ermordet. Sie hinterlassen Kinder und Familien – und das alles, weil ihr Partner ihnen in blinder Wut, häufig in rasender Eifersucht oder im Suff, schlimmste körperliche Qualen zufügte, die mit dem Tod endeten.
Wir als Gesellschaft müssen verstehen, was Gewalt an Frauen heißt. Das Perfide an häuslicher Gewalt ist ja, dass es nie mit einem Schlag beginnt. Es beginnt mit einer spitzen Bemerkung, mit einer Lüge, mit Betrug oder einfach der Kontrolle des Handys. Gewalterfahrungen wie zum Beispiel Vergewaltigung, körperliche Schläge, Beleidigung oder das Verbreiten von intimen Bildern sind wie schwarze Löcher, die sich in Frauen ausbreiten. Sie nehmen Besitz von ihnen ein, werden in zeitlichen Abständen größer oder wieder kleiner. Manchmal verschlucken sie die Frau einfach restlos. Die Psyche wird den betroffenen Frauen einen Ausweg konstruieren: Sie wird sie in dem Glauben lassen, sie könnten aktiv an seinem Verhalten etwas ändern, könnten zum Frieden im Haus beitragen. Es mag Situationen geben, in denen es gelingt, durch Schweigen oder Unterwerfung weitere Aggressivität des Partners, eine Eskalation der Gewalt zu vermeiden: Eine betroffene Frau im achten Monat ihrer Schwangerschaft schilderte, dass sie seit drei Monaten kein Wort mehr mit ihrem Mann gewechselt habe und sich und ihr werdendes Kind so schützen konnte. Frauen entwickeln Überlebensstrategien. Es gibt einen Spruch: Auf partnerschaftliche Gewalt steht lebenslänglich, denn sie muss für immer damit leben.
Frauen sind nach Gewalt- und Trennungserfahrung traumatisiert. Sie können häufig erst nach langer Zeit – und ich meine, nach Jahren – über das Erlebte reden bzw. Anzeigen erstatten. Sie empfinden Scham, zum Opfer gemacht worden zu sein. Sie leiden an körperlichen Erscheinungen wie Schlaflosigkeit, Angstzuständen, Depressionen, Panikattacken. Diese müssen sie erst einmal überwinden. Was Frauen mit Sicherheit nicht gebrauchen können, sind Kommentare wie: Du musst ziemlich dumm gewesen sein, dass du es dir so lange hast bieten lassen. Oder: Mann, warum bist du denn nicht einfach abgehauen?
Partnerschaftliche Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Das ist Fakt. Mal ganz ehrlich unter uns: Wir als Politik müssen dann auch die Frage beantworten: Wenn Frauen einfach gehen würden, wie sieht dann ihre Zukunft aus? – Es gibt immer noch zu wenige Frauenhausplätze, und wenn Frauen mit Kindern gehen, wissen wir hier doch alle: 60 Prozent aller Väter zahlen keinen Unterhalt, weil es verdammt noch mal ein Kavaliersdelikt ist. Einfach gehen heißt bei den überwiegenden Trennungen: sozialer Abstieg – bis hin zur Armutsgrenze.
Zum Schluss noch etwas ganz Wichtiges: 75 Prozent der massivsten Angriffe gegen Frauen – Mord inklusive – passieren nach der Trennungsphase. Es sind nämlich die Männer, die nicht gehen lassen. Sie lassen die Frauen nicht in Ruhe. Aus diesem Grund fordern wir unter anderem in unserem Entschließungsantrag erstens mehr Angebote zur Gewaltprävention in Kitas und Schulen, zweitens eine schnelle und langfristige Finanzierung der Täterarbeit in Berlin, drittens mehr Kapazitäten bei der Justiz sowie bessere Ausbildung und Fortbildung für Polizisten und Staatsanwaltschaft, viertens mehr öffentliche Kampagnen zum Thema Gewalt an Frauen und Mädchen und fünftens noch mehr und besser ausgestattete Frauenhäuser nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention.
Häusliche Gewalt darf kein Tabuthema mehr sein, denn jedes Mal, wenn eine Frau Gewalt erfährt, ist das einmal Gewalt zu viel. – Danke schön!
Liebe Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen an den Endgeräten! Corona trifft uns nicht alle gleich, die Krise wirkt wie ein Brennglas. – Wie häufig haben wir diese Sätze in den letzten Wochen gehört? Und natürlich stimmen sie, auch für die Gleichstellungspolitik. Die Coronakrise macht doch deutlich, dass es in erster Linie Frauen sind, die mit 75 Prozent Frauenanteil in den systemrelevanten Berufsgruppen vertreten sind. Sie sorgen maßgeblich dafür, dass das Leben trotz Coronakrise weitergeht. Dafür verdienen sie mehr als Klatschen und Hochachtung; sie brauchen eine Entlohnung, die ihrer Verantwortung und Leistung entspricht.
Die letzten sieben Monate waren eine Zerreißprobe für viele Familien, Ehen, Partnerschaften und Alleinerziehende. Viele unabhängig voneinander erhobene Daten wie zum Beispiel die des WZB, des Sozio-oekonomischen Panels SOEP und der Mannheimer Coronastudie zeigten die schlechte politische Realität in Deutschland: Die Vergangenheit ist zurück, die Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen ist wie in alten Zeiten.
Was ist passiert? – Mütter, die in Teilzeit arbeiten, ziehen sich aus dem Arbeitsmarkt zurück. Über 20 Prozent von ihnen reduzieren ihre Arbeitszeit, gleichzeitig erhöht sich die Zeit, die sie für die Betreuung der Kinder aufwenden, für die Hausarbeit oder die Pflege von Familienangehörigen.
All das ist eine unmittelbare Reaktion auf die in der Coronazeit geschlossenen Kitas und Schulen.
Möchtest du dir eine Nummer ziehen? Möchtest du jetzt reden? – Dann setze ich mich so lange hin.
(Harald Moritz)
[Heiterkeit – Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP – Christian Buchholz (AfD): Hinsetzen! – Weitere Zurufe von der AfD]
Die Krise macht uns deutlich, dass wenn die öffentliche Infrastruktur wegbricht, darauf folgt, dass Mütter sich aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen und sich mehrheitlich alleine um Kinder und Küche kümmern. Väter dagegen treten deutlich seltener zurück, bleiben bei ihrem Arbeitsleben auch dann, wenn sie im Homeoffice arbeiten.
Vielleicht haben sie draußen keine Gesprächspartner oder keine Freunde.
Was in der Krise auch extrem sichtbar wurde: Unsere Fachleute zu Corona sind vorwiegend männlich besetzt. Egal, ob es der Virologe, der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Chef des Robert-Koch-Instituts ist – unsere Männer sind derzeit in ihrem Element. Medien berichten über Selbstinszenierung und Duelle unserer Herren, überall wird vermittelt: Männer haben Corona im Griff.
Mal ehrlich, unter uns Pastorentöchtern: Wären unsere Krisenstäbe von Anfang an – –
Möchten Sie reden? Komm doch her, setz dich hier mit hin. Hier sind zwei Mikrofone, die können wir uns teilen.
Nein, möchte ich nicht.
Wären unsere Krisenstäbe von Anfang an auch mit Expertinnen besetzt gewesen, wären frauenrelevante Themen nicht hinten runtergerutscht. Dann wären zum Beispiel Alleinerziehende mit Kind von Anfang an in der Liste der systemrelevanten Berufe aufgetaucht.
Mir fällt da ein Spruch ein, der seit 25 Jahren in meinem Büro hängt und bis heute nichts an Relevanz verloren hat: Frauen sind wie die Füße eines Elefanten.
Sie tragen die Last der Gesellschaft, aber sie bestimmen nicht die Richtung. – Was mich so erschüttert, ist, dass eine Pandemie unsere erkämpften Positionen in der Gleichstellungspolitik um Jahre zurückwirft, denn wir alle wissen doch, was es heißt, wenn Frauen zurücktreten: Teilzeit, keine Aufstiegschancen, schlechte Beurteilungen, niedrige Rente und zum Schluss die Altersarmut.
Komm jetzt her, dann darfst du auch mal reden! Das kann doch nicht wahr sein. Bist du mit dem Düsenjet durchs Kinderzimmer geflogen? Also ehrlich!
Was müssen denn wir Frauen noch beweisen? – In der Krise haben wir die Mehrfachbelastung gemeistert, und das auf allen Ebenen. Und trotzdem wird es den Frauen gesellschaftlich nicht gedankt.
Deshalb fordern wir eine Studie, die die Benachteiligung von Frauen während der Krisenpolitik offenlegt. Wir wollen wissen – erstens –, ob die konjunkturellen
Hilfsprogramme Frauen wie Männern gleichermaßen zugutekamen. Ich verspreche euch, bei dieser Antwort werden wir das erste Mal weinen.
Nein! – Zweitens wollen wir wissen, wie sich die Karriere- und Berufswege von Frauen nach dem Lockdown gestalten, und drittens, wie ihre Entgeltgruppen und Tarifbindungen aussehen. Diese Studie wird uns dann unterstützen, damit wir frühzeitig politische Maßnahmen ableiten und umsetzen können.
Ich sage es noch mal klar und deutlich: Wir müssen aus der Not dieser Tage lernen, denn die Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen ist noch lange nicht überwunden. Sie wird wieder zunehmen, und das wird entwürdigend für jene sein, die die meiste Arbeit für die Gemeinschaft stemmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Mit dem heutigen Tag schafft unsere Koalition endgültig Rechtssicherheit für Frauen und Gleichstellungsbeauftragte an den Berliner Gerichten. Denn das Oberverwaltungsgericht – das wurde heute schon gut erkannt in den ganzen Reden – urteilte im vergangenen Oktober, dass die Berufsgruppe der Richterinnen nicht im Gleichstellungsgesetz vertreten sei. Bis 2019 war aber genau das gängige Praxis, dass Richterinnen vom Anwendungsbereich des LGG mit umfasst wurden.
Im persönlichen Gespräch mit der Gesamtfrauenvertretung der Justiz wurde mir klar, dass sie das gesamte Recruiting der Justiz begleitet hat. Die örtliche Frauenvertreterinnen waren nach Absprache nur für soziale und organisatorische Maßnahmen zuständig. Damals wie heute teile ich die Rechtsauffassung, dass die Frauenvertreterinnen der Dienststellen durch ihre Handlungsweise stark beschnitten wurden, was auch durch eine von ihr vorgenommene Beanstandung bestätigt wurde. Sie beanstandete eine Besetzung einer Leitung in einer Berliner Haftanstalt. Das heißt, sie wurde beteiligt, war am gesamten Bewerbungsverfahren beteiligt. Die Besetzung war aus ihrer Sicht nicht in Ordnung. Sie beanstandete die Besetzung bei der Senatsverwaltung, und diese lehnte formal ab, weil die Gesamtfrauenvertreterin nicht zuständig war. Aus und Ende der Diskussion. Man kann sich auch ein bisschen was an Land ziehen, wofür man nicht zuständig ist.
(Sven Kohlmeier)
Nach meiner Rechtsauffassung stehen die Gesamtfrauenvertreterin und die Frauenvertreterinnen nebeneinander. Das heißt, die Gesamtfrauenvertreterin der Justiz ist nicht die Chefin, sondern sie deckt Maßnahmen ab – das wurde auch von der AfD richtig erkannt; nein, von der CDU, Entschuldigung! –,
für die eine örtliche Frauenvertreterin nicht zuständig ist, beziehungsweise ist sie für übergreifende Themen wie etwa den Frauenförderplan oder die Arbeitszeit bzw. Dienstvereinbarungen zuständig, obwohl ich jeder Gesamtfrauenvertreterin raten würde, mit ihren örtlichen Frauenvertreterinnen gut zusammenzuarbeiten.
Wie gesagt: Nach dem Urteil haben wir nachgebessert. Unser Änderungsantrag stellt klar, dass der Zuständigkeitsbereich der Gesamtfrauenvertreterin nicht ausgeweitet wird, sondern dem Zuständigkeitsbereich der sieben Gesamtfrauenvertreterinnen in der Berliner Verwaltung entspricht. Eine Ausweitung der Zuständigkeit der Gesamtfrauenvertreterin ist aus meiner Sicht abzulehnen, da sie mit der Beschneidung der Zuständigkeiten der örtlichen Frauenvertreterin einherginge.
Natürlich hat die Gesamtfrauenvertreterin weiterhin das Auskunfts- und Informationsrecht und kann fragen: Was steht auf der Tagesordnung? – Aber sie kann keine persönliche Einzelmaßnahme beanstanden, weil dafür nach dem LGG die örtliche Frauenvertreterin zuständig ist.
Somit stellt unser Änderungsantrag sicher, dass das LGG wieder für die Berliner Richterinnen anwendbar ist und sie in gleichem Maße wie die Beschäftigten der Verwaltung vor Diskriminierung geschützt werden. – Ich wünsche allen Frauen der Justiz eine erfolgreiche Wahl; im November ist die Personalvertretungswahl.
Frau Jasper-Winter wird danach garantiert noch einen Text von sich geben – da kann sie die Frage einbauen.
Allen Frauen, wie gesagt, eine erfolgreiche Wahl! Wählen Sie Ihre richtige Frauenvertreterin, bei der Sie genau
wissen, dass auch Sie vertreten werden! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Zahlen sind erschreckend und für mich nicht mehr nachvollziehbar. Schläge statt Geborgenheit, Mord statt Familienglück. Fast jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau ermordet. Jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Jährlich gibt es etwa 600 versuchte Tötungen an Frauen und Mädchen. 2018 wurden insgesamt 140 755 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 114 393 Opfer weiblich und 26 240 Opfer männlich. 122 Frauen haben es nicht überlebt.
Seit Beginn dieses Jahres wurden bereits 24 Frauen in Deutschland von ihren Ex-Partnern oder von Familien
(Emine Demirbüken-Wegner)
angehörigen getötet. Erst in der letzten Woche wurde eine Frau mit ihrer neunjährigen Tochter in Marzahn getötet. Ist es eine Beziehungstat, oder ist es Frauenmord? – Frauen werden ermordet oder misshandelt, weil sie Frauen sind. Sie werden ermordet oder misshandelt, weil Männer glauben, dass sie das Recht dazu haben. Sie werden ermordet oder misshandelt, weil sie ihr Recht auf ein eigenes Leben umsetzen wollen. Frauen werden ermordet oder misshandelt, weil sie sich trennen wollen oder weil Männer ihren Frust, ihren Hass und ihre Wut an Frauen und Mädchen auslassen oder weil sie einfach nur Macht demonstrieren wollen. Es betrifft Männer, egal ob deutscher oder ausländischer Herkunft, es zieht sich wie ein roter Faden durch alle Gesellschaftsschichten.
Wer die Ermordung von Frauen als Beziehungstat, als Familientragödie, als Eifersuchtsdrama oder Ehrenmord bezeichnet, verharmlost die Morde
und trägt dazu bei, den Grund für die Ermordung der Beziehung, der Familie oder der Herkunft zuzuschreiben und damit quasi zu entschuldigen.
Unser Strafrechtssystem unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Ein Mörder ist nach dieser Definition, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus sonstigen niederen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet. Morde an Frauen werden aber häufig als Totschlag eingestuft. Das heißt, der Täter ist kein Mörder. Wir alle sollten dafür eintreten, dass die Ermordung von Frauen als Frauenmord bezeichnet wird, denn mit dem Wort Frauenmord wird deutlich: Frauen werden aufgrund ihres Geschlechts ermordet.
Der Schaden und das Leid für Frauen und deren Kinder und Familien sind unermesslich. Aber auch der ökonomische Schaden durch die Gewalt an Frauen ist riesig. Er wird in Deutschland auf 3,8 Milliarden Euro jährlich beziffert. Das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen wird trotz der erschreckend hohen Zahl von Politik und Gesellschaft immer noch zu wenig ernst genommen oder gar verharmlost. Dabei ist es ein Phänomen, für das es Gründe gibt – tradierte Rollenmuster mit immer noch vorherrschenden männlichen Dominanz- und Besitzansprüchen.
Unsere Forderungen sind daher – erstens – ein angemessenes strafrechtliches Vorgehen gegen Frauenmorde und die Ausschöpfung des vollen Strafmaßes. Zweitens: die Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention. Drittens müssen mehr finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Viertens: Es müssen mehr Bereiche beleuchtet werden. Dazu gehören die digitale Gewalt an Frauen, Gewalt an behinderten Frauen, Gewalt an LGBTQ und geflüchteten Frauen.
Fünftens: Wie von vielen schon gefordert, braucht es eine verbesserte bundesweite Erhebung von Daten zu Gewalt an Frauen, um das Ausmaß und die Folgen von häuslicher Gewalt deutlich zu machen. Sechstens: Es braucht eine gründliche Erforschung von Gewaltpotenzialen in Familien und Partnerschaften, um gezielt gegen Männergewalt vorgehen zu können. Siebtens: eine angemessene Förderung der Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt. Achtens: Nötig ist die bundesweite Finanzierung von Täterarbeit. Neuntens: Es braucht die richtige Benennung in der medialen Berichterstattung durch die Verwendung des Begriffs Frauenmord.
Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention gibt es jetzt ein rechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen. Das Neue an der Istanbul-Konvention ist: Sie legt einen noch viel weitreichenderen Begriff der Gewalt zugrunde, dem ich mich zu gerne anschließe. Auch subtile psychische Gewalt, die geistige Unterwerfung, Beleidigung und das systematische Zerstören von Selbstbewusstsein gehören dazu. Aber auch relativ neue Phänomene wie digitale Gewalt werden ausdrücklich in der Konvention mit bedacht. Außerdem werden komplette besonders verletzliche Personengruppen wie Frauen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, Transmenschen, Intersexuelle, Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund, Wohnungslose sowie Suchtkranke thematisiert, und das zu Recht,
weil gerade diese Gruppen besonders häufig von Gewalt betroffen sind, weil gerade diese Menschen besonders schutzlos in unserer und jeder anderen Gesellschaft auf dieser Welt sind. Deshalb müssen auch wir in Berlin die Konvention schnellstmöglich umsetzen, denn sie ist keine Kann-Bestimmung, sondern ein Gesetz, eine MussRegelung.
Genau das wollen wir mit unserem Antrag tun. Diesem Antrag sind viele Treffen mit Fachberatungsstellen, Frauennotrufen, Frauenhäusern, Antigewaltprojekten und SenGPG vorausgegangen. Ich kann Euch sagen, das waren sehr intensive und sehr emotionale Runden. Wir haben uns mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt und überlegt, wie eine Strategie aussehen könnte. Was muss sie beinhalten? – Als Erstes brauchen wir einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren ausgearbeitet. Da der vorhandene Berliner Aktionsplan noch aus dem Jahr 2002 stammt, muss dieser dringend an das neue geschlechterspezifische Verständnis von Gewalt der Istanbul-Konvention angepasst werden. – [hustet] – Ist kein Corona, ist Asthma!
Bereits mit dem letzten Doppelhaushalt 2020/21 haben wir bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung und Begleitung der Istanbul-Konvention geschaffen. Das war nicht einfach, kann ich Euch sagen. Wir in Berlin sind bundesweit die Ersten, die diese Stelle haben, denn laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es ansonsten kein weiteres Bundesland mit solch einer Stelle. Der Koordinierungsstelle stellen wir ein Begleitgremium ähnlich dem Runden Tisch zur Seite. Runde Tische kennt Ihr ja, hat jede Verwaltung. Wichtig ist uns dabei, dass die Zivilgesellschaft, also die Beratungs- und Präventionsstellen, die Hilfehotline, die Frauenhäuser, die Antigewaltprojekte an der Ausarbeitung und Umsetzung beteiligt werden.
Ebenfalls beteiligt sein müssen die Senatsverwaltungen für Inneres, Justiz, Arbeit und Soziales, Bildung, Jugend, Familie, Wissenschaft sowie die Polizeipräsidentin, denn der Schutz von Frauen ist kein Alleinstellungsmerkmal einer Senatsverwaltung. Um wirklich nachhaltige Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu konzipieren, braucht es die Anstrengung aller Verwaltungsinstrumente.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Erfolg zu führen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt: Dilek, tolle Zusammenarbeit, können wir eine Menge erreichen! – Es ist uns ernst. Wir bleiben dran. Dafür stehen wir mit unserem Namen.
So liebe Leute! Jetzt noch was in eigener Werbung: Am Sonntag ist Frauentag, kennt Ihr, letztes Jahr Lampe, Feiertag, wisst Ihr alles, brauchen wir nicht noch mal rauszuholen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr alle kommt und mit mir gemeinsam diesen Feiertag feiert. Heute hat Rosa Luxemburg 149. Geburtstag. Das heißt, vielleicht haben wir Sonntag noch eine Gelegenheit, gemeinsam anzustoßen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Herr Hansel! Wenn es stimmen würde, was gerade eben gesagt wurde, müsste Frau Vogel jeden Tag auf der Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, vor allem wegen der ganzen Minderjährigen. Ich hab von Ihnen dort noch keine Anzeige gesehen.
Aber jetzt kommen wir einmal zum Text. – Am 1. Januar 2002 trat das Prostitutionsgesetz in Deutschland in Kraft. Außer der CDU stimmten alle zu. Also bereits vor 17 Jahren wurde die Sexarbeit von der Sittenwidrigkeit befreit und als Arbeit anerkannt. Somit können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ihren Lohn vor Gericht einklagen, und sie sind endlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Du bist doch nachher auch dran. Zieh eine Nummer, Junge!
Sexarbeitende zahlen in diesem Land Krankenkassen-, Arbeitslosen- und Rentenbeiträge. Sie zahlen Steuern. Die Ausübung der Prostitution wurde sogar 2009 vom Bundesverfassungsgericht gesetzlich durch den Grundgesetzartikel 12, die freie Berufsauswahl, abgesichert.
Ich sage hier noch einmal deutlich, Menschen, die sich für Sexarbeiter und ihre Rechte einsetzen, sind nicht im gleichen Atemzug für Menschenhandel und Zwangsprostitution. Es gibt bereits bestehende Gesetze gegen alle diese Vergehen. Man kann alle bei der Polizei anzeigen. Wir sind natürlich dafür, dass jeder Zwang, jede Gewalt, jede Verschleppung, jede Vergewaltigung, jeder Lohnraub angezeigt und bestraft wird.
(Katrin Vogel)
Ich teile jedoch nicht die Auffassung, dass zum Beispiel ein Sexkaufverbot, also das nordische Modell, dazu führen wird, dass es weniger oder gar keine Prostitution mehr gibt.
Ich lehne auch Sperrgebiete wie Sperrzeiten in Berlin grundsätzlich ab,
denn dadurch würde die Prostitution nur eines, sie würde in der Illegalität verschwinden, weiter nichts. Im Kiez, wo sie jetzt arbeiten, gibt es den Frauentreff Olga – und Hydra –, welcher von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet ist. Das Polizeirevier 41 ist ebenfalls informiert und involviert. Dadurch ist die Gewaltanwendung aus unserer Sicht eingeschränkt, weil die Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum, im Kiez sichtbar sind. In Gewerbegebieten oder in Sperrgebieten, wie im Antrag verlangt, lebt niemand. Wo es keine öffentliche Infrastruktur gibt, leben Sexarbeitende gefährlich. Die Öffentlichkeit, die belebten Kieze, dienen auch als Schutz. Dort, wo kein Bus fährt, dort wo die Zuhälter oder Freier Sexarbeitende fahren müssen, können Schläge nicht gesehen, Vergewaltigung nicht verhindert und Lohnraub nicht ausgeschlossen werden. Wir als die Linke können und wollen nicht zulassen, dass die Aufwertung von Kiezen und Straßenzügen, siehe Kurfürstenstraße, jegliche soziale Durchmischung verbietet und verdrängt.
Sind wir doch einmal ehrlich hier unter uns: Hier gibt es einen uralten Strich seit 60 Jahren. Die Wohnungen, die man kaufen konnte, waren preiswert. Jetzt wollen die gleichen Leute, die den Quadratmeter günstig gekauft haben, dass die Sexarbeiterinnen verschwinden? Wollen wir den Quadratmeter dort aufwerten? –
Aber nicht mit uns! Allerdings wäre es aus meiner Sicht noch erfolgversprechender, wenn sich die Bürgerinitiative Lebenswerter Kurfürstenkiez e. V. für den Schutz aller, unter anderem auch der Sexarbeiterinnen, einsetzt, wie in zwei Terminen miteinander vereinbart wurde. Wir haben uns nämlich mit den Sexarbeiterinnen und den Betroffenen zusammengesetzt. Ziel unserer Treffen mit der Bürgerinitiative war unter anderem, nach erfolgreichen Lösungsstrategien für eine lebenswerte Nachbarschaft zu suchen. Es ist übrigens sehr ergebnisorientiert und eine richtig gute Runde gewesen. Wir haben uns auch richtig tolle Ziele gesetzt. Daher lehnen wir diesen Antrag ab, denn solange Sexarbeitende in diesem Land ihren Beruf frei wählen können und Steuern zahlen, solange haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Als erstes Bundesland erhält Berlin eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul
Konvention. Diese Stelle ist mit 65 000 Euro pro Jahr finanziert. 150 000 Euro pro Jahr werden für die Umsetzung der Reservierungsquote eingestellt. Frauen sind in landeseigenen Unternehmen immer noch stark unterrepräsentiert. Für die technische Ausbildung bewerben sich nur ca. 15 Prozent Frauen. Eine echte Gleichstellung muss sich jedoch in allen Berufen widerspiegeln; da kann es keine Frauen- und Männerberufe mehr geben.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist leider immer noch ein Thema. Allein in Berlin sind nach Angaben von Terre des Femmes 4 000 Mädchen und Frauen von dieser unmenschlichen Praktik betroffen; 700 Mädchen sind jährlich davon bedroht. Bereitgestellt werden nun 120 000 Euro pro Jahr für eine weitere Stelle und dafür, Change Agents einzustellen, die in der Community arbeiten und Aufklärung betreiben.
Die Online- und Telefonberatung Papatya e. V. setzt sich gegen Zwangsverheiratung ein. In 2018 hat die Beratungsstelle 1 014 Beratungskontakte online, telefonisch und persönlich gehabt. 360 junge Menschen waren akut von Zwangsverheiratung betroffen, 45 Prozent davon waren minderjährig. Um die Arbeit von Papatya e. V. noch mehr zu unterstützen, wird es auch hier eine weitere Stelle geben.
Ja, die kannst du ja kriegen, aber nicht heute!
Ja, du darfst doch nachher bestimmt auch noch was sagen, mein Gott! – Auch die Beratungsarbeit der Projekte Gewalt gegen Frauen werden wir mit ca. 1 Millionen Euro stärken und die Teams unterstützen, damit Frauen, denen Gewalt, egal in welcher Form, angetan wird, sofort Kontaktpersonen zur Verfügung haben.
Nein!
In unserer Stadt leben ungefähr 200 000 Frauen mit Behinderung. In vielen Lebensbereichen haben sie aufgrund ihres Frauseins immer noch schlechtere Chancen und
werden zugleich wegen ihrer Behinderung benachteiligt und diskriminiert.
Zu guter Letzt erhält das Projekt Perspektivwechsel von TIO e. V. eine Regelfinanzierung. Bei TIO e. V. lernen Schülerinnen und Schüler unter Betreuung behinderter Menschen, was es bedeutet, in einem Rollstuhl zu sitzen oder blind zu sein.
Wir verändern vielleicht nicht die Welt, aber wir sind auf dem besten Weg, unsere Stadt lebenswerter zu machen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Frau Auricht! Sie haben heute schon öfter bewiesen, dass Sie nicht wissen, was die Gesetzmäßigkeiten dieses Hauses sind. Aber ich denke, Sie können Herrn Hansel fragen und bekommen garantiert die Liste der landeseigenen Unternehmen. – Kinder! Das ist ja katastrophal, das Wissen! Und das Schlimmste ist, dass Sie hier noch reden dürfen!
[Heiterkeit bei Torsten Schneider (SPD) – Gunnar Lindemann (AfD): Wir sind doch nicht in der SED! – Marc Vallendar (AfD): Wenn wir noch die DDR hätten, wäre das verboten, nicht?]
Aber ich denke, da sind ganz viele Frauen in Berlin, die sich das auch noch anhören.
Wir haben am 4. März darüber geredet; es ist heute das zweite Mal, Frau Auricht. Für Sie auch eine Katastrophe! Heute erkläre ich es gerne noch mal – hören Sie schön zu,
weil es wichtig ist, dass Frauen und Männer in allen Führungsebenen bis zur untersten Leitungsebene in absoluten Zahlen dargestellt werden.
Ich habe da noch ein schönes anschauliches Beispiel anhand von Eingruppierungen von Frauen und Männern nach der Ausbildung: Die Frauen machen meistens die kaufmännische Ausbildung und die Männer meistens die technische Ausbildung.
Hören Sie zu, Frau Auricht! Quatschen Sie doch nicht immer dazwischen, sonst wissen Sie doch nächstes Mal wieder nicht, wovon Sie reden. Das ist doch eine Katastrophe, ehrlich!
Bei der technischen Ausbildung, Mechatroniker bis ITInformatiker, ist nach der Ausbildung die Eingruppierung 7 an der Tagesordnung, und bei der kaufmännischen Ausbildung z. B. zur Bürokauffrau ist die Entgeltgruppe 5 an der Tagesordnung. Das heißt, Frau und Mann werden schon ungleich behandelt, obwohl sie mit einer Bestenauslese eingestellt wurden. Die Frauen werden schon ungleich behandelt, wenn sie ins Berufsleben einsteigen – deswegen brauchen wir aktuelle Zahlen.
Frau Auricht! Wenn die Berichtspflicht kommt, da kommt rein: soundso viele Ausbildungsplätze und davon soundso viele Frauen.
Da wissen Sie überhaupt nicht: Wie sind die eingruppiert? Wie sind die unterwegs? Und vor allen Dingen, in welcher Ausbildungsrichtung sind sie unterwegs? Deswegen brauchen wir aktuelle Zahlen.
Nein. Nein, danke!
Er soll seine Frau Auricht fragen; die kann bestimmt gute Antworten geben.
Wenn hier unser Antrag greift, dann wird das im jährlichen Bericht nach § 19 LGG eine Rolle spielen. Wir können gegensteuern und entsprechende Maßnahmen einleiten, wie wir es im Dezember 2018 beschlossen haben. Die Durchsetzung der Reservierungsquote war etwas Großartiges; alle waren damit einverstanden.
(Jeannette Auricht)
Lassen Sie uns das in Zukunft angehen. Wir werden was verändern.
Absolute Zahlen über Frauen und Männer müssen überall eine Rolle spielen, egal ob in Aufsichtsratsunterlagen – da gibt es immer noch Personalstatistiken, in denen überhaupt keine Frauen vorkommen –, in Geschäftsberichten oder in Statistiken. Ich würde es sogar noch ausweiten, ich würde sagen, rückwirkend drei bis fünf Jahre den aktuellen Stand und eventuell mit Maßnahmen hinterlegt, wie der aktuelle Stand verändert werden kann. Um nur klar zu machen, wie wichtig Zahlen sind: Frauen müssen sichtbar sein. Was nicht sichtbar gemacht ist, ist überhaupt nicht vorhanden.
Jetzt wird vielleicht die eine oder der andere sagen, wir haben doch das Entgelttransparenzgesetz, was seit über einem Jahr in Kraft ist. Aber bis heute sind mir nur elf Fälle bekannt, die von diesem Gesetz Gebrauch gemacht haben, und das waren alles Männer. Die Wunschvorstellung, dass Tausende von Frauen sich erkundigen, wie im Vergleich das Entgelt einer Kollegin oder eines Kollegen aussieht, ist nicht eingetreten. Ein Fehler ist dabei: Unternehmen mit unter 200 Beschäftigten müssen überhaupt keine Auskunft erteilen. Beschäftigte in Unternehmen mit unter 500 Beschäftigten müssen die Auskunft direkt von ihrem Vorgesetzten erbitten, und damit ist wieder eine Überwindung verbunden, denn die Frauen, die fragen, müssen danach in demselben Büro weiterarbeiten. Und die Hürde, gleiches Geld zu bekommen wie der Kollege mit der gleichen Tätigkeit, ist sehr hoch, denn dies muss eingeklagt werden. Also: Gestartet als Tiger und gelandet als Bettvorleger!
Also, müssen wir hier mit unserem Antrag Akzente setzen und unsere Unternehmen dazu verpflichten, mit einem genauen Zahlenwerk der unterschiedlichen Bezahlung von Frauen und Männern entgegenzuwirken. Denn ich und unsere Koalition, wir werden nicht zulassen, dass wir mit dem 26. von 28. Plätzen in der EU das Schlusslicht bei dem Lohnunterschied von Frauen und Männern sind
und das mit unwesentlicher Veränderung seit elf Jahren. Mit diesem Antrag haben wir den Equal-Pay-Day um keinen Tag verschoben, nicht mal einen Zentimeter. Wir haben auch nicht dafür gesorgt, dass Frauen und Männer das gleiche Geld verdienen. Wir haben mit diesem Antrag eigentlich nur Transparenz gefordert, um Ungleichbehandlung sichtbar zu machen. Ganz ehrlich, unter uns: Ich finde es fast eine Schande, dass wir im Jahr 2019 für so eine Selbstverständlichkeit noch Zeit verschwenden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Gast! Frau Vogel, Sie haben zwar das LGG gelesen, aber wahrscheinlich nicht den § 19. Hier geht es
(Katrin Vogel)
nicht darum, dass die Unternehmen berichten, sondern dass die Berichtspflicht modernisiert, verändert, verbessert, vertieft wird, damit wir mehr für die Frauen in den Unternehmen machen können. Bei dem Lohnunterschied von Frauen und Männern belegen wir in Deutschland innerhalb der EU den Platz 26 von 28. In den letzten elf Jahren hat sich dieser Lohnunterschied lediglich von 23 auf 21 Prozent verringert.
Darum ist unser Antrag wichtig. Er wird die Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus vertiefen, modernisieren – Frau Vogel, da können Sie so ein Wort rinnschmeißen, wie Sie Bock haben. Unsere landeseigenen Unternehmen sollen als Vorbild für alle Berliner Unternehmen Transparenz herstellen und durch absolute Zahlen, die jetzt in § 19 nicht festgeschrieben sind, beweisen, dass der durchschnittliche Verdienst in einer Entgeltgruppe für Frauen und Männer in ihrem Unternehmen gleich ist.
Wir wollen Frauen und Männer in allen Führungsebenen in absoluten Zahlen darstellen, von der ersten Führungsebene, dem Vorstand, bis zur untersten Leitungsebene. Das ist bisher auch nicht so erfolgt. Falls Sie so eine Berichtspflicht mal gesehen haben oder sich so einen Bericht angeguckt haben, da ist nicht drin, wie viele Frauen und Männer arbeiten oben im Vorstand, in der ersten Führungsebene. Wer arbeitet danach in der Bereichs- bzw. Direktorenebene? Wer arbeitet danach als Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter? Das ist alles nicht aufgezählt.
Aufgezählt ist bis jetzt immer: 2016, als Beispiel, hatten wir 37 Prozent Frauen in der mittleren Führungsebene der Entgeltgruppe 12, was sich 2018 auf 39 Prozent erhöht hat. Was können Sie da rausnehmen? – Überhaupt nichts. Da müssen wir wissen, wie viele Frauen und Männer arbeiten denn überhaupt in der Entgeltgruppe 12 im jeweiligen Unternehmen? Wie viele Männer haben in diesen zwei Jahren das Unternehmen verlassen, oder sind da wirklich Frauen eingestellt bzw. gefördert worden? Haben alle Männer und Frauen den gleichen durchschnittlichen Stundenlohn, auch wenn sie in der gleichen Entgeltgruppe eingruppiert sind? Haben alle Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit auch die gleiche Entgeltgruppe? Oder gibt es Zulagen aufgrund z. B. eines Gabelstaplerscheins, den nur junge Männer erwerben können? Das kann man einfach aus diesem Bericht nicht sehen. Haben Frauen trotz Inanspruchnahme der Elternzeit die gleiche zeitliche Höhergruppierung wie ihre Kollegen erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wollen absolute Zahlen, keine schöngerechneten Prozente mehr. Wir wollen sehen: Was hat sich für unsere Frauen in landeseigenen Unternehmen verändert? Wo müssen wir nachjustieren? Und das geht nur über absolute Zahlen.
Jetzt wird vielleicht der eine oder die andere sagen: Wir haben doch das Entgelttransparenzgesetz, das seit über
einem Jahr in Kraft ist. Aber bis heute sind mir nur elf Fälle bekannt, die von diesem Gesetz Gebrauch gemacht haben, und das waren alles Männer. Die Wunschvorstellung, dass Tausende von Frauen sich erkundigen, wie im Vergleich das Entgelt eines Kollegen oder einer Kollegin aussieht, ist nicht eingetreten. Ein Fehler ist dabei, die Unternehmen mit unter 200 Beschäftigten müssen überhaupt keine Auskunft geben. Unternehmen unter 500 Beschäftigten müssen die Auskunft direkt von ihrem Vorgesetzten erhalten oder erbitten, und damit haben Frauen eventuell Angst davor, Nachteile bei der nächsten Beförderung zu haben. Und die Hürde, gleiches Geld zu bekommen wie der Kollege mit der gleichen Tätigkeit, ist sehr hoch. Denn diese muss eingeklagt werden. Also gestartet als Tiger, gelandet als Bettvorleger. Also müssen wir hier mit unserem Antrag Akzente setzen und unsere Unternehmen dazu verpflichten, mit einem genauen Zahlenwerk der unterschiedlichen Bezahlung von Frauen und Männern entgegenzuwirken. Es ist ein Weg, es ist ein kleiner Weg, aber der trägt vielleicht dazu bei, dass irgendwann der Equal-Pay-Day auf Silvester fällt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Gäste sind nicht mehr da. – 1982 verabschiedet der Deutsche Frauenrat eine Resolution gegen die Diskriminierung von Frauen in der Gesetzessprache. Am 17. Januar 1990 ist die Arbeitsgruppe Rechtssprache des Deutschen Bundestages schon zu dem Ergebnis gekommen, dass die männliche Rechtssprache überkommene gesellschaftliche Strukturen verfestigt und weitere gesellschaftliche Veränderungen behindert bzw. überhaupt nicht zulässt. 2001 bringen alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck, im Übrigen verankert im Bundesgleichstellungsgesetz. 2002 wurde die gendergerechte Sprache in Verdis Veröffentlichungen fest verankert. 2007 haben unsere landeseigenen Unternehmen Dienst- und Betriebsvereinbarungen zur Anwendung der gendersensiblen Sprache abgeschlossen.
Seit nunmehr 40 Jahren wird in ganz Deutschland dafür gesorgt, dass die Geschlechtergerechtigkeit auch in Form der Sprache sichtbar wird, denn wie Sie alle wissen,
(Sven Rissmann)
bildet die Sprache nicht nur gesellschaftliche Strukturen ab, sondern sie prägt auch unsere Wahrnehmung.
Da frage ich mich doch: In welcher Höhle haben Sie eigentlich in den letzten 40 Jahren gesessen,
dass Sie nicht mitbekommen haben, dass sich die Welt weitergedreht hat und Sie uns mit Ihrem unqualifizierten Antrag eigentlich nur zeigen, dass Sie 1980 hängengeblieben sind?
Im Übrigen gibt es da heute schon einen Fortschritt. Es gibt in Deutschland und international Diversity-Management. – Nein, ich kann Ihnen das jetzt nicht erklären, was ein Diversity-Manager oder eine Diversity-Managerin alles macht, was deren Aufgabe ist. Eine Schulung wäre aus meiner Sicht in Ihrer Partei totaler Blödsinn, denn Sie sind menschenrechtlich so quer unterwegs, dass ich mir eigentlich für das ganze Abgeordnetenhaus nur wünschen könnte, dass Sie wieder in diese Höhle verschwinden, wo Sie 40 Jahre waren. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir haben ein Problem.
[Lachen und Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP – Kurt Wansner (CDU): Kann ich mir vorstellen!– Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ihr habt mehr als ein Problem! – Weitere Zurufe]
Trotz der Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren
und somit der Durchsetzung der Demokratie liegt die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch in weiter Ferne. Immer noch klafft bei den Gehältern zwischen den Geschlechtern in Deutschland eine tiefe Lücke: aktuell 21 Prozent. Immer noch leisten Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit als Männer. Immer noch bekommen Frauen heutzutage gerade mal halb so viel
Rente wie Männer. Vor allem ältere Frauen sowie Alleinerziehende, die zu 90 Prozent weiblich sind, sind besonders stark von Armut betroffen. Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden.
Dafür sind wir hier im Abgeordnetenhaus verantwortlich. Wir müssen dafür sorgen, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen die Politik gestalten. Das Geschlecht der Abgeordneten spielt bei der Themensetzung und Entscheidungsfindung im Parlament eine wesentliche Rolle. Sozialisation und Lebenserfahrung von männlichen und weiblichen Abgeordneten unterscheiden sich und beeinflussen ihre politischen Perspektiven, Interessen und Prioritäten und spiegeln den Querschnitt der Bevölkerung wider. Was wir jetzt haben, ist wahrlich nicht die Hälfte der Bevölkerung.
Auch wenn Frauen formal im Bereich der politischen Partizipation die gleichen Rechte besitzen, haben sie dennoch nicht die gleichen realen Möglichkeiten, diese in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Insbesondere Frauen mit geringem Einkommen und hoher Sorgeverantwortung für andere Menschen haben kaum die Möglichkeit, ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen. Es sind Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Frauen aus dem Niedriglohnsektor – keine Zwischenfragen! –, Frauen mit Rassismuserfahrungen und viele andere marginalisierte Frauen, die am wenigsten am Politikbetrieb partizipieren und deren Sichtweise im Parlament und in der Regierung fehlen. Darum brauchen wir im Parlament, in der Wirtschaft und in allen Gremien Frauen, die auch alle Themen der Frauen repräsentieren.
Also brauchen wir, völlig plausibel, das Paritätsgesetz.
Grundsätzlich nicht.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meiner langjährigen Praxis als Gesamtfrauenvertreterin in den Berliner Verkehrsbetrieben erzählen. Wir haben uns in der BVG immer gewundert, dass dort keine Frauen ankommen, und haben dann bei einem Termin mit der Agentur für Arbeit festgestellt, dass laut Anforderungsprofil ein technischer Hintergrund vorhanden sein muss. Das heißt, die Verkäuferin, die Krankenschwester, die Friseuse, die Anwaltsgehilfinnen hatten überhaupt keine Chance, als Fahrerin in der BVG anzukommen. Das änderten wir ab – und nicht nur das. Wir legten ein Projekt für langzeitarbeitslosen und alleinerziehende Frauen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit auf. Diese Zusammenarbeit war beispielgebend für die gesamte Zukunft. Die Agentur übernahm die ganzen Voruntersuchungen – polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitscheck, Stressgutachten –, und in der BVG wurden die Frauen zu Fahrerinnen ausgebildet.
Es ging nicht ohne Komplikationen. Die Anfangszeit in der Fahrschule wurde verändert, zwei neue Kitaplätze mussten besorgt werden, und natürlich mussten die Frauen sich mit diesen tollen Sprüchen auseinandersetzen wie „Mensch, Mutti, geh doch nach Hause, kümmer dich um deine Jören“ oder „Wie, hast heute verpennt, weil dein Kind nicht wollte? Liegt wohl eher daran, dass du schon zwei Jahre arbeitslos bist und nicht uffstehen musstest.“ – Es war für die Frauen nicht einfach, sie wurden belächelt und teils auch offen angefeindet.
Aber der Tag kam, und sie waren fertig ausgebildete Fahrerinnen. Eine Frau mit türkischem Hintergrund erzählte mir: „Frau Schmidt, Sie feiern ja immer als deutsche Familie mit der Nachbarin Geburtstag, eventuell mit der Tochter, und eventuell sind noch die Eltern da. Wenn wir feiern, sind 50, 60 Leute da. Und wir haben zusammen Geburtstag gefeiert, und dann habe ick erzählt, dass ick jetzt 26-Tonner mit 270 PS unter der Haube fahre.“ – Und dabei sind ihr die Tränen gekommen. Da habe ich erst festgestellt: Wir haben der Frau gar keinen Job gegeben. Wir haben ihr einfach ein ganzes Stück Lebensqualität geschenkt. Und das haben die Frauen erreicht – die Frauen haben dafür gesorgt, dass die Fahrerinnen in der BVG ankommen.
Noch ein Beispiel aus der BSR: Die erste Frau, die für Entsetzen sorgte, war Vera Gäde-Butzlaff, seinerzeit Vorstandsvorsitzende der BSR. Die hat gesagt: Wir brauchen 120 Straßenkehrer, und von den 120 Straßenkehrern werden die ersten 60 Plätze mit Frauen besetzt. – Ihr könnt euch vorstellen, was sich in diesem Unternehmen abgespielt hat, und auch in der Politik. Eigentlich ist sie fast zur Adoption freigegeben worden.
Sie hat es verändert. Sie hat die Zwei-Meter-Besen auf Ein-Meter-Besen gekürzt, die schweren Schubkarren wurden zu Alu-Schubkarren, und zum Schluss haben 80 Frauen angefangen – und 40 Männer. Das heißt, danach haben die Männer auch noch davon profitiert, dass die Frauen in diesem Job angefangen haben.
Im letzten Jahr wurden das erste Mal in der Geschichte – und das nach gehörigem Widerstand von Männern – die ersten 17 Müllwerkerinnen eingestellt, ihr wisst, die Mülltonnenschubser. Begründung dagegen war: Es ist körperlich zu schwer, und die Anatomie der Frauen gibt es einfach nicht her, so schwere körperliche Arbeit zu machen.
Ich möchte einfach mal daran erinnern: Wir hatten den 8. Mai 1945. Die jungen Männer, die alten Männer sind im Volkssturm teilweise getötet, teilweise verletzt worden. Die anderen Männer waren in Kriegsgefangenschaft. Dass innerhalb der ersten acht Tage in Berlin die erste Straßenbahn draußen auf der Straße war, das haben wir Frauen zu verdanken.
Frauen hatte man zu verdanken, dass in diesen zerbombten Städten die ersten Steine geklopft wurden und dass die ersten Leute dort wohnen konnten. Das hatten wir Frauen zu verdanken!
Und zu der Zeit hat niemanden interessiert, ob das die Anatomie der Frauen überhaupt hergibt.
Ich will Ihnen damit aufzeigen, dass wir viel mehr für Frauen machen müssen und aufhören müssen, sie zu unterschätzen. Unterschätzt hat man auch die Streikkraft vor allem der weiblichen Berliner Pflegekräfte, Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen und Lehrerinnen. Das erste Mal in der Geschichte Berlins gab es sogar einen Solidaritätsakt von den Eltern, die mit auf der Straße waren, und das drei Tage lang.
Eine wesentliche Besonderheit des Tarifvertrages ist, dass viele Berufsgruppen künftig höher eingestuft werden und damit unabhängig von der Gehaltserhöhung deutlich besser bezahlt werden. Das gilt in Berlin vor allem für die 10 000 Erzieherinnen und Erzieher der landeseigenen Kitas und Schulen sowie für knapp 4 000 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es ist ein Erfolg auf der ganzen
Linie – aber nicht für alle. Die Pflegekräfte von unseren Krankenhäusern, Vivantes und Charité, werden im nächsten Jahr auf die Straße gehen müssen, um ihre Forderungen zum kommenden Tarifvertrag zu vertreten, denn der wird erst im nächsten Jahr verhandelt. Wieder mussten Frauen und Gewerkschaften für ihre Rechte auf die Straße gehen und kämpfen, um dieses Tarifergebnis zu erzielen.
Und jetzt kommen wir wieder zum Paritätsgesetz. Denn das Geschlecht im Parlament hat enormen Einfluss auf Themensetzung, Politik, und vor allem auf die Entlohnung von typischen Frauenberufen. Ein nicht gleichberechtigt besetztes Parlament befördert nicht gleichberechtigte politische Entscheidungen und Gesetze. Ein paritätisch besetztes Parlament würde außerdem wieder mehr Menschen erreichen, die sich nicht mehr repräsentiert fühlen. Darum haben wir Linken in der letzten Woche einen Gesetzesentwurf als Diskussionsgrundlage für ein Parité-Gesetz an die Grünen und die SPD übergeben.
Ich jedenfalls werde keine weiteren 100 Jahre warten, bis Frauen das bekommen, was ihnen verfassungsmäßig zusteht, nämlich die Hälfte der Macht – und somit auch der Sitze im Parlament.
Wir sehen uns morgen um 14 Uhr auf dem Alexanderplatz, denn der Internationale Frauentag, das wisst ihr jetzt alle, ist in Berlin ein Feiertag, und den haben wir uns verdient.
Doch, da ist Strom – wirst du sehen! Und wenn nicht, stellen wir dich da als Lampe auf, da kennen wir nichts, ehrlich!
So, wir haben den Feiertag, wie gesagt, eine Lampe haben wir jetzt auch.
Das ist ein Kampftag, und das wird ein Kampftag bleiben so lange, bis die strukturellen Benachteiligungen von Frauen beseitigt sind. Und das ist nicht nur eine Drohung, das ist ein Versprechen! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu dem neu eingeführten Feiertag, dem Frauentag, und zu dem einmaligen Gedenktag am 8. Mai 2020, dem 75. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus.
Der 8. Mai ist uns wichtig. Er bedeutet das Ende des Völkermords an 6 Millionen Juden, der Verfolgung von Sinti und Roma, der Vernichtung von Sozialisten, Kommunisten und sexuell anders orientierten Menschen in
(Stefan Förster)
Konzentrationslagern. Gerade heute ist es uns wichtig, zu zeigen, dass Antisemitismus und Rassismus in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, denn unser Berlin steht für Vielfalt, für Weltoffenheit und für Toleranz.
Nun zu unserem Frauentag: Wir alle wissen, der Feiertag ist richtig und wichtig, reicht aber allein nicht aus, um die Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen. Doch bestärkt er uns darin, den Kampf fortzusetzen. Vor über 100 Jahren, am 19. März 1911, rief die Sozialistin Clara Zetkin ein bis heute lebendiges Symbol für den Kampf der Frauen um gleiche Rechte und Chancen aus – den Frauentag. Der Erfolg dieses ersten Frauentages 1911 übertraf alle Erwartungen. Rund 45 000 Frauen gingen allein in Berlin auf die Straße und forderten das Frauenwahlrecht. Am 19. Januar 1919, also vor 100 Jahren, war es soweit. Es fand die Wahl zur Nationalversammlung statt. Sie war die erste reichsweite Wahl, in der Frauen das Wahlrecht hatten. 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 300 Frauen kandidierten, und von 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.
Wie sieht es heute aus? – Hier im Abgeordnetenhaus sitzen 33 Prozent Frauen. Linke und Grüne sind mit 50 Prozent Frauen vertreten. In der SPD gibt es 40 Prozent Frauen. Wie sieht es bei der Opposition aus? – CDU vier Frauen, AfD drei Frauen
Entschuldigung, zwei Frauen! –, FDP zwei Frauen. Das ist ein Niveau wie vor fast 100 Jahren.
Auf der großen, bundespolitischen Bühne sieht es nicht besser aus. Seit Oktober beträgt der Frauenanteil im Bundestag nur noch 31 Prozent. Das liegt auf dem Level der Wahlperiode von 1998. Über alle deutschen Landtage hinweg sind übrigens im Schnitt nur 32 Prozent Frauen in Parlamenten vertreten, auf kommunaler Ebene sind es 25 Prozent, und der Anteil der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen liegt bundesweit bei vier Prozent.
Sie kennen die Zahlen alle, und ich merke auch, dass es viele hier im Parlament nicht interessiert. Aber vielleicht erreiche ich Sie mit positiven Beispielen aus den EUPartnerländern. In Schweden besteht das Nationalparlament zu fast 44 Prozent aus Frauen, in Finnland zu 42 Prozent, in Spanien und Frankreich zu 39 Prozent und in Island und Belgien zu 38 Prozent. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens eine starke Tradition der Gleichstellungspolitik, so etwa in den skandinavischen Ländern, und zweitens eine feste gesetzliche Quotenvorgabe für
die Wahllisten und Direktkandidaturen, und das nicht nur in Frankreich, sondern auch in Belgien, Griechenland, Irland, Portugal, Slowenien, Spanien und selbst im erzkonservativen Polen!
Es gibt unterschiedliche juristische Meinung zum Paritätsgesetz. Aber wer kennt das nicht? Zwei Juristen, fünf Meinungen! Ich bin keine Juristin. Ich bin Frauenpolitikerin mit Leib und Seele,
und ich plädiere für eine verbindliche paritätische Quote für alle Parlamente, Ämter, Gremien auf Landes- und auf Bundesebene, so wie Brandenburg das gerade vormacht.
Das würde in der AfD natürlich echt etwas bewirken – eine paritätische Besetzung.
Meinen Sie, dass unsere Frauen bei der Linken nichts leisten? Oder bei der Koalition? Was ist denn mit Ihnen los? Also ehrlich, das ist doch ein Kasper! Also wirklich!
Das sind so Augenblicke, wo ich mir immer wünsche, dass in Berlin alle Frauen den Fernseher einschalten und so eine Debatte einfach mal mit begleiten. Ehrlich!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]
Nein, nicht! –
Heute kämpfen wir wie vor 100 Jahren gegen die vielen strukturellen Benachteiligungen.
Sie haben doch nachher noch eine Redezeit. Da können Sie sich doch äußern. – Im Jahre 2017 verdiente ein Mann im Durchschnitt 21 Euro brutto pro Stunde, eine Frau ging mit 16,59 Euro nach Hause. 21 Prozent Gehaltsunterschied! Damit sind wir fast das Schlusslicht in der gesamten EU. Und das vor zwei Jahren wirksam
gewordene Entgelttransparenzgesetz wird daran auch nichts ändern. Zwar erkennt das Gesetz die Lohndiskriminierung an,
doch die Hürden für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind hoch, und eine Lohnangleichung muss gerichtlich durchgesetzt werden. Ergebnis: In Deutschland nutzt diese gesetzliche Möglichkeit fast niemand.
Wir sind immer noch bei der Ungleichbehandlung in der Pflege, Erziehung, Rente, sexualisierte Gewalt. Und was mich wirklich wütend macht, im Jahr 2017 starben 350 Frauen durch häusliche Gewalt, allein 147 durch ihre eigenen Männer. Das ist empörend und muss endlich aufhören.
Immer noch verzichten Frauen häufiger als Männer auf höhere Studienabschlüsse und besetzen lediglich 23 Prozent der Professuren. Nur 26 Prozent der Führungskräfte im oberen Management in der Privatwirtschaft sind Frauen. Ich weiß, es sind sehr viele Zahlen, aber nur mit Zahlen können wir belegen, wo wir Frauen in Deutschland stehen. Und da, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist der Feiertag zum Internationalen Frauentag nicht mehr als richtig.
Dieser Tag soll uns jedes Jahr daran erinnern, wie viele Frauen schon vor uns gekämpft haben und wie viel Kampf noch vor uns liegt, um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen oder um mit Rosa Luxemburg zu enden:
Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht.
Wir sehen uns spätestens am 8. März auf der Straße. Ich freue mich auch auf euch. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Unser Land Berlin ist an 56 Unternehmen bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts aus verschiedenen Branchen direkt beteiligt, darunter einige der größten unserer Stadt. Dazu kommen rund 140 Tochterunternehmen. Allein in den landeseigenen Unternehmen gibt es jährlich 2 000 Ausbildungsplätze, und davon werden 622 Ausbildungsplätze in technischen Berufen bereitgestellt. Leider entscheiden sich nur ca. 100 Frauen pro Jahr für einen, das entspricht 15 Prozent.
Nach wie vor entscheiden sich Frauen für altbekannte Berufe wie Bürokauffrau, Arzthelferin, Anwaltsgehilfin – Sie kennen sie alle –, und das, obwohl für sie schon seit Jahren eine gesetzliche Reservierungsquote gilt. Für alle die, die es noch nicht nachgelesen haben: Bei der Re
servierungsquote geht es um Ausbildungsplätze bei den landeseigenen Unternehmen und ihren Tochtergesellschaften. Laut Landesgleichstellungsgesetz sollen sie in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Alle naheliegenden Fragen hat der Gesetzgeber schon längst geklärt.
Sind die 50 Prozent gesetzmäßig? – Ja, es ist eine starre Quote. Was ist, wenn sich nicht genug Bewerberinnen finden? – Dann ist die Ausschreibung zu wiederholen. Erst nach der zweiten Runde darf nach Bewerbungslage entschieden werden. Die Qualifikationen sind doch niemals wirklich gleich – wie soll das gehen? Es kommt nicht auf komplett gleiche Qualifikation an, also etwa den Notendurchschnitt. Es geht um die formale Qualifikation, z. B. den Schulabschluss bzw. die Anforderungen an den Ausbildungsberuf.
Im Gegensatz zu privaten Firmen haben die landeseigenen Unternehmen eine besondere öffentliche Verantwortung und eine Vorbildfunktion. Viele haben inzwischen spezielle Förderprogramme und Kooperationen aufgelegt, um die Frauenquoten in den technischen und handwerklichen Berufen zu erhöhen. Doch wir müssen feststellen: In den letzten Jahren bleiben wir in der Umsetzung insgesamt deutlich unter unseren Möglichkeiten. Genau hier setzen wir mit unserem Antrag an, werden einen entscheidenden Schritt gehen, um die Zahl der weiblichen Auszubildenden in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.
Dazu brauchen wir eine groß angelegte Strategie des Senats und der landeseigenen Unternehmen. Ihr Kernstück muss die zielgruppengerechte Ansprache sein. Denn aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich: Junge Frauen und Mädchen haben eine eigene Sicht auf die Berufswelt und wollen auch anders angesprochen werden. Um sie für die technische Ausbildung zu gewinnen, müssen wir sie von zu Hause abholen. Starten wir also eine stadtweite Informations- und Werbeoffensive, die sich gewaschen hat!
Bevor die Opposition die Totschlagkeule herausholt, nur die Besten müssten diesen Job bekommen, sage ich schon einmal jetzt: Wenn Menschen wegen ihres Geschlechts von vorneherein nicht zugetraut wird, eine bestimmte Arbeit gut zu machen, wenn Menschen von vorneherein wegen ihres Geschlechts Chancen vorenthalten werden, dann ist es praktisch keine Bestenauslese – dann ist es nichts weiter als eine Geschlechterauslese. Und genau dagegen müssen wir mit allen gesetzlichen Mitteln vorgehen, um überhaupt erst die Voraussetzungen für eine Bestenauswahl zu schaffen, die diesen Namen auch verdient.
Ja, vielleicht ist es eines Tages so, dass über eine Männerquote nachgedacht werden muss, weil Frauen die technischen Berufe vollständig erobert haben. Aber davon sind wir noch Lichtjahre entfernt, und so lange ist es unsere Pflicht, als Politik entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung abzuschaffen.
Hier ist auch ein Änderungsantrag von der FDP – finde ich echt klasse. Jetzt wird die nächste Ausschusssitzung vorbereitet, ich freue mich auf die Diskussion. Aber lassen Sie uns Berlin zur Hauptstadt der Gleichstellung machen! Lassen Sie uns zeigen, dass gleiche Anteile von Frauen und Männern in jedem Beruf und gleicher Lohn für gleiche Arbeit die Zukunft sind! Lassen Sie uns mit diesem Antrag hier und heute den Weg zur Teilhabe und wirklicher Chancengleichheit ebnen! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordneten! Liebe Gäste! Seit nunmehr 15 Jahren findet der Unternehmerinnentag in Berlin statt. Alle zwei Jahre kommen rund 1 000 Berliner Unternehmerinnen und Gründerinnen zusammen. Leider ist das Potenzial für Selbstständigkeit von Frauen nicht ausgeschöpft. Das liegt in Berlin gerade mal bei einem Drittel aller Einzelunternehmensgründungen. Die Gründe kennen wir. Frauen brauchen eine verlässliche und flexible Kinderbetreuung. Auch die Doppelbelastung kann nicht jede Familie tragen, denn wir wissen, dass die Kinderbetreuung und die Pflege der Eltern immer noch zu großen Teilen bei den Frauen liegt. Auch das finanzielle Risiko ist sehr hoch, und die Digitalisierung macht vor Selbstständigkeit nicht halt.
Damit Frauen in dieser neuen Phase nicht abgehängt werden, müssen sie kühn vorangehen und ihren Platz ganz oben einfordern. Denn wir alle, wie wir hier sitzen, wissen, dass Frauen, die sich für die Selbstständigkeit entscheiden, eine Firma gründen oder eine Unternehmensnachfolge antreten, es auch in der Hand haben, etwas zum echten Kulturwandel in Wirtschaft und Arbeitsleben beizutragen. Sie werden Vorbilder für andere Frauen, für unsere Töchter, und sie tragen somit zum Gleichgewicht der Chancen von Frauen und Männern in der
Wirtschaft bei. Deshalb werden wir den Unternehmerinnentag aufwerten.
Ist ja lieb! – Erstens: Als Zielgruppe sollen in Zukunft stärker bereits tätige Unternehmerinnen angesprochen werden.
Zweitens: Um die Verdienste und Potenziale der Unternehmerinnen besonders hervorzuheben, wird die Verleihung des Unternehmerinnenpreises – dieses Jahr am 2. November – in einem festlichen Rahmen mit Bankett und Programm stattfinden.
Drittens: Basierend auf den Erfahrungen von 2016 legen wir verstärkt Wert auf den Erfahrungsaustausch. Es soll daher unterschiedliche Formate mit Informations-, Gesprächs- und Best-Practice-Austauschforen geben. Themen werden sein: Unternehmenserweiterung, Internationalisierung, Digitalisierung und Nachfolge sowie Startups und Kooperation. Ziel ist die Unterstützung und Anregung der Teilnehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Tätigkeit, auch mit dem Ziel höherer Umsätze und Gewinne.
Viertens: Es sollen prominente und kompetente Expertinnen in das Tagesprogramm eingebunden werden, um so die Attraktivität der Veranstaltung zu steigern. Denn Fazit ist: Mit der Aufwertung des Unternehmerinnentags wird verstärkt Anerkennung transportiert und zudem die öffentliche Aufmerksamkeit erhöht. – Ich habe einen Frosch im Hals; der will nicht raus. –
Mit dieser Veranstaltung und mit der sich anschließenden Preisverleihung wollen wir Frauen in Berlin ermutigen, Unternehmen zu gründen, weiterzumachen und ihr Potenzial als Selbstständige auszuschöpfen. – Vielen Dank!
Herr Schultze-Berndt! Ich denke, dass der Unternehmerinnentag unheimlich wichtig ist. Es kann doch nicht sein, dass das gesamtes Parlament Diskussionen über Frauen lediglich am 8. März führt und Frauen nur da eine Chance haben, gehört zu werden oder irgendwo so einen beschissenen Artikel in irgendeiner Zeitung zu bekommen, wo wir über 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Das sehe ich da drüben auf den Bänken allerdings nicht.
Deswegen ist es mir unheimlich wichtig, dass dieser Unternehmerinnentag auch zwischendurch eine Chance hat.
Was sagen Sie denn zur Frauenförderung? Wie wichtig ist Ihnen die denn?
(Jürn Jakob Schultze-Berndt)
Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin! – Liebe Gäste! Liebe Abgeordnete! Als Erstes folgt immer der Glückwunsch zum Internationalen Frauentag. Als Zweites muss ich sagen, das ist ein toller Tag, aber eigentlich ist es ein Tag, der jedes Jahr der gleiche ist, denn immer zum Internationalen Frauentag fällt uns auf, dass die Frauen nicht gleichberechtigt sind, nicht in Wirtschaft, nicht in Arbeit und auch nicht in der Gesellschaft. Wir lassen es immer am 8. März aufleben. Wir machen das einmal ganz groß durch die Medien und einmal durch die Presse. Morgen ist es wieder vergessen, und nächstes Jahr zum 8. März werden wir uns hier wieder hinstellen.
Ich merke das ganz doll zum Equal-Pay-Day. Der EqualPay-Day ist inzwischen – Frauen kriegen 21 Prozent weniger Lohn als Männer, das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen – immer im März. Ich habe inzwischen schon ein großes Brett im Keller. Das hole ich immer raus. Ich habe auch das Datum gelöscht, damit man nicht jedes Jahr das gleiche Plakat kaufen oder anfertigen lassen muss. Man geht mit dem Plakat zu einem Fototermin, bringt das Plakat danach wieder in den Keller, um es im nächsten März wieder rauszuholen.
Hier und heute in diesem Saal liegt der Frauenanteil bei gerade mal 33 Prozent. Da besteht also immer noch ein deutliches Ungleichgewicht. Das liegt jedoch weniger an uns, den Koalitionsfraktionen, sondern eher an den zahlreichen Herren und wenigen Damen auf der Oppositionsbank,
die sich im Gegensatz zu uns festen Quoten verschließt. Hier sehen wir ungefähr 17 Prozent Frauen bei der FDP und traurige 13 Prozent bei AfD und CDU. Meiner Meinung nach gibt es für dieses Armutszeugnis nur zwei Möglichkeiten: Die erste wäre, Sie engagieren sich alle in einer Partei, die ihre gleichstellungspolitische Verantwortung ernst nimmt, oder Sie führen die Quote ein.
Die am lautesten lachen, haben am meisten Angst vor der Quote.
Wir brauchen endlich in allen Parteien paritätisch quotierte Wahllisten, außerdem gesetzliche Quoten in der Legislative, Exekutive und Judikative, schließlich auch verbindliche Quoten für Mandate, Ämter und Gremien. Eine solche Repräsentationslücke hat in einer Demokratie nichts zu suchen und muss konsequent auf allen Ebenen der Politik beseitigt werden, von der kleinsten Kommune bis hoch zum Bundestag.
In der Wirtschafts- und Arbeitswelt stoßen wir auf noch größere Ungerechtigkeiten. Es gibt natürlich auch positive Entwicklungen. So stieg z. B. der Frauenerwerbstätigkeitsanteil von 1950 mit 44 Prozent auf 74 Prozent bis zum heutigen Tage.
Fakt bleibt, Frauen verzichten immer noch häufiger als Männer auf höhere akademische Abschlüsse und besetzen lediglich 23 Prozent der Professuren. Ob hier wohl alle im Saal wissen, dass die Frauen bundesweit die besseren Abschlüsse haben, egal ob es die Universitäten oder die Schulen sind?
Fakt ist außerdem, die Berufswahl folgt immer noch traditionellen Rollenklischees, vermittelt durch Medien, Schulen und Werbung.
Und Fakt ist am Ende auch die klaffende Lücke zwischen Frauen- und Männergehältern. Dieses Gender-Pay-Gap liegt aktuell bei 21 Prozent, und das schon seit Jahren unverändert.
Diese Ungleichbehandlung setzt sich im Privat- und Familienleben fort. Zwar wollen sich glücklicherweise viele Frauen und Männer inzwischen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Hausarbeit partnerschaftlich gerecht teilen, doch wenn Männer ein verlässlicheres und höheres Einkommen als Frauen erhalten: Wer bleibt dann
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)