Protocol of the Session on August 29, 2019

Dieser Punkt zeigt ebenso wie ein oder zwei weitere Punkte im Antrag ganz klar, dass Sie sich inhaltlich und fachlich offenbar nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt haben. Ebenso wenig sinnvoll ist die Forderung nach akustischen und taktilen Querungshilfen an jeder Ampelanlage. Sinnvoll wäre es gewesen, genauer zu differenzieren und bedarfsgerechte Querungshilfen zu fordern. Dort, wo es laut und verkehrsreich ist, ergeben taktile Querungshilfen einen Sinn; dort, wo es leiser und verkehrsärmer ist, sind akustische Signale hilfreich.

Außerdem kritisiere ich, dass ein großer Teil der bereits bestehenden Querungshilfen an Ampeln in Berlin defekt ist. Als Ingenieur und zufälligerweise zertifizierter Sachverständiger für barrierefreien öffentlichen Raum prüfe ich nämlich immer wieder – an jeder Ampel, an der ich zu Fuß vorbeikomme –, ob die verbauten Querungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen funktionieren, und das tun sie leider allzu oft nicht. An Baustellenampeln fehlen Querungshilfen überwiegend gänzlich. Hier wäre es schön, wenn Sie die bereits bestehenden Anlagen überhaupt erst einmal warten und instand halten würden.

Wie gesagt: Der Antrag ist aus unserer Sicht gut gemeint, aber leider schlecht gemacht. Wir können uns daher leider nur enthalten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Für die Linksfraktion hat nun der Abgeordnete Ronneburg das Wort!

[Oliver Friederici (CDU): Heute auch im Dauereinsatz!]

So, letzte Runde! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich einmal positiv feststellen, dass die Barrierefreiheit heute ein wichtiges Thema im Plenum ist. Es ist doch sehr erfreulich, dass wir uns so intensiv diesem Thema widmen.

Jetzt sprechen wir über den Antrag der Koalition, die Barrierefreiheit für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen an Kreuzungen sicherzustellen. Hintergrund unseres Antrags ist im Übrigen, dass sich der Senat bereits 1998 dazu verpflichtet hatte, alle Neu- und Ersatzbauten von Ampeln barrierefrei, das heißt mit taktilen Signalgebern und akustischen Freigabesignalen, auszustatten. Aber wo stehen wir denn im Jahr 2019? – Derzeit haben wir 2 100 Ampeln, von denen etwa 1 400 barrierefrei sind; das wurde schon angesprochen. Das heißt, es müssen noch ungefähr 700 Anlagen nach- bzw. umgerüstet werden. Da ist es erfreulich, dass dafür auch Sondermittel bereitgestellt wurden vor 13 Jahren. Aber wir sehen, wir kommen nur langsam voran. Bei den derzeit im Haushalt eingestellten 1 Million Euro können vier bis sechs Ampeln umgerüstet werden, sagen wir im Durchschnitt fünf, und mit der angekündigten Erhöhung des Ansatzes auf dann 2 Millionen Euro im nächsten Doppelhaushalt kämen dann noch einmal zusätzliche vier bis sechs Ampeln pro Jahr dazu. Dann haben wir noch Sondermittel, mit denen etwa acht bis zwölf Ampeln umgerüstet werden können. Das macht in der Summe ungefähr einen Korridor von 16 bis 24 Ampeln pro Jahr, im Durchschnitt rechnen wir dann also mit 20 Ampeln pro Jahr. Wenn wir dann noch 700 Anlagen nachrüsten müssen, hieße das – 700 Ampeln geteilt durch 20 Ampeln jährlich – 35 Jahre nach meiner Durchschnittsrechnung. Das kann nicht sein. Wir müssen in den Umbau der Lichtsignalanlagen auf jeden Fall mehr Druck reinkriegen. Wir dürfen dieses Thema nicht auf die nächsten Jahrzehnte verschieben. Die finanziellen Mittel sind das eine, aber das ist nicht alles, denn wir haben im Moment auch nicht genügend Kapazitäten bei der Verkehrslenkung Berlin, aber auch nicht bei den Firmen, die dann tatsächlich für diese Arbeiten zur Verfügung stehen.

Der ursprüngliche Ansatz der FDP – Sie haben ja einen Änderungsantrag eingebracht –, dass die vollständige Ausstattung der Lichtsignalanlagen bis zum 31. Dezember 2019 umzusetzen ist, ist – es tut uns leid – unrealistisch. Das hätten wir natürlich auch gerne, aber das ist beim besten Willen nicht zu erreichen. Wir müssen einerseits den Realitäten Rechnung tragen, aber auch ganz klar Verantwortung für einen Zeithorizont, einen ganz verbindlichen Zeitplan übernehmen. Deswegen hatten wir auch vorgeschlagen, darüber im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. Das haben wir im Verkehrsausschuss getan. Wir hatten als Koalition gesagt, wir wollen ambitioniert sein und die Umrüstung voranbringen, und deswegen hielten wir es auch für angemessen und notwendig, dem Senat einen ganz klaren Auftrag zu erteilen mit

(Frank Scholtysek)

einem Ziel- und Zeithorizont. Wir fordern, dass bis 2030 alle Ampeln barrierefrei ausgestattet sind und vom Senat eine Strategie, Vorschläge erarbeitet werden, Fachkompetenz hinzugezogen wird, wie wir diese Umstellung beschleunigen können, damit der Zeithorizont von zehn Jahren erreichbar ist, und das Parlament und die Verwaltung setzen alles daran, dies dann auch umzusetzen. In diesem Sinn haben wir als Koalition diesen Antrag noch einmal verbessert. Gerade die Barrierefreiheit ist uns als rot-rot-grüne Koalition ein wichtiges Anliegen. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der FDP hat jetzt das Wort der Abgeordnete Seerig.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner kann man vieles wiederholen. Die Kritik und die Notwendigkeit haben auch die Koalitionsfraktionen dargestellt. Dass nach zwei Jahrzehnten, in dem man sich diesem Thema widmet, gerade mal zwei Drittel der Ampeln umgestellt sind, beklagen wir alle. Aber was passiert? – Es passiert im Zweifel quasi nichts. Anstatt an der Stelle einmal ein wenig auf die Tube zu drücken, sagt man „bis 2020“. Wobei ich mich bei dem Antrag frage, was 2020 für die Umstellung der alten Taster heißt. Heißt das bis zum 1. Januar 2020 oder bis zum 31. Dezember 2020? Bei dem Tempo, das in Sachen Barrierefreiheit vorgelegt wird, nehme ich an, dass es eher der 32. Dezember 2020 sein wird. Man erwartet ein Konzept und einen Zeitplan, wie man das Ganze bis 2030 umsetzen kann.

Der Kollege Ronneburg sprach eben davon, dass man jetzt Dynamik reinbringt. 20 Jahre für zwei Drittel und weitere zehn Jahre für das letzte Drittel, da ist nicht mehr Dynamik drin. Wenn ich die Zahlen nehme, die der Kollege Düsterhöft ansprach, der sagte, es seien bereits 70 Prozent umgestellt, hätte sich das Tempo gegenüber der Vergangenheit sogar verringert. Insofern ist der Ansatz gut. Die Nachschärfung von Rot-Rot-Grün ist da ein kleiner Schritt. Wir sind da etwas ungeduldiger. Man kann über 2019 – der Antrag ist ja schon ein paar Jahre alt – natürlich diskutieren, aber man hätte ja sagen können: Parallel zum barrierefreien ÖPNV Ende 2021 sind auch alle Ampeln umgestellt.

Für uns wird ein entscheidender Punkt sein, wie ernst Rot-Rot-Grün das Ganze jetzt bei der Haushaltsdebatte nimmt. Wir hatten im Sozialausschuss die zuständige Mitarbeiterin aus der Verkehrsverwaltung da. Die erklärte, mit 1 Million Euro werden acht bis zehn Ampeln umgestellt. Wir müssen 700 Ampeln umstellen. Das hat

der Kollege Düsterhöft ja auch errechnet. Das heißt, wir brauchen in den nächsten Jahren im Prinzip jedes Jahr mindestens 7 Millionen Euro. Auf meine Nachfrage hatte der Senat geantwortet, man könne gar nicht schneller umstellen, weil es kein Fachpersonal gäbe. Es gäbe nur eine Firma, die das könne, und die hätte nur einen Mechaniker, der dann zwischendurch auch noch Urlaub hat. Von daher sehen wir für dieses von allen festgestellte dringende Problem zu viele Planungen in Konzeptionen, in Zeitplanungen, anstatt dass man endlich etwas umsetzt. Letztlich ist das eine Vertröstung auf das bisher übliche, sehr lahme Tempo. Daher: Der Wille ist gut, die Umsetzung ist schlecht. Wir werden uns enthalten.

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 18/1470 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Annahme mit Änderungen. Wer dem Antrag mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 18/2086 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die FDP- und die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Antrag mit Änderungen angenommen.

Ich rufe auf die

lfd. Nr. 21:

Zukünftige Zusammensetzung des Gremiums FahrRat

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 16. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. August 2019 Drucksache 18/2110

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1717

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage Drucksache 18/1717 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 18/2110 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen der FDP, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Vorlage mit Änderungen angenommen.

(Kristian Ronneburg)

Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 3.2.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Verschmelzung der Bavaria Objekt- und Baubetreuung GmbH auf die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. August 2019 Drucksache 18/2112

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Zustimmung zu dem Vermögensgeschäft. Wer dem Vermögensgeschäft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist diesem Vermögensgeschäft zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 24 steht auf der Konsensliste.

Ich komme zur

lfd. Nr. 25:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/2094

Von den vorgelegten Verordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen.

Der Tagesordnungspunkt 26 war Priorität der AfDFraktion unter Nummer 3.6.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 27:

Ungenutzte Flächen der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark entwickeln

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1820

hierzu:

Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/1820-1

Ich habe den Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion vorab federführend an den Ausschuss für Sport und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen sowie an den

Hauptausschuss überwiesen und darf ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. Es hat das Wort der Abgeordnete Buchner. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Älteren unter uns werden sich erinnern: In den Neunzigerjahren gab es eine Olympiabewerbung Berlins. Die Olympischen Spiele fanden im Jahr 2000 bekanntlich nicht in dieser Stadt statt, aber im Zuge dieser Olympiabewerbung sind drei große und wichtige Sportanlagen fertiggestellt worden – immerhin fertiggestellt worden, denn tatsächlich gab es nach dem Scheitern der Olympiabewerbung auch Diskussionen darüber, ob man die noch fertigbaut. Eine dieser Anlagen ist das Velodrom, heute vielleicht die wichtigste Sporthalle für den Radsport in Deutschland, gut genutzt und auch Austragungsort für Fernsehsendungen, das Sechstagerennen und vieles mehr.

Die zweite dieser Sporthallen ist die Max-SchmelingHalle, Heimstatt für Handball und Volleyball, aber auch zahlreiche Konzerte finden dort statt, und sie ist – viele wissen das gar nicht – auch eine wichtige Sportstätte für den Breitensport in der Stadt, u. a. im Bereich Tanzsport und Boxen. Auch Schulsport findet dort statt. Von daher ist auch sie nicht mehr wegzudenken.

Die dritte große Halle, und um die geht es in diesem Antrag, ist die Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark. Das ist, wenn man sich mit Schwimmerinnen und Schwimmern unterhält, die beste Schwimmsporthalle, die wir in Deutschland haben. Das zeigt sich auch daran, dass wir in jedem Jahr zahlreiche deutsche und internationale Wettbewerbe dort haben. Wenn man aber mal dort hingeht, stellt man fest, dass in diesem Bereich SSE und Velodrom auch noch zahlreiche Flächen im Rohbauzustand sind, und dem widmet sich dieser Antrag.