Protocol of the Session on March 21, 2019

Glauben Sie nicht, dass es auch uns Politikern und Politikerinnen gut tut, nicht nur an das Heute zu denken, sondern manchmal auch an die Zeit nach der Legislaturperiode? Ist es nicht auch ein gutes Zeichen, wenn wir nicht nur kurzfristig denken?

Ich bin vollkommen Ihrer Meinung. Ich glaube aber auch daran, dass wir authentische und wahrhafte Anträge schreiben sollten, die auch umsetzbar sind, statt dass wir dem Wähler etwas verkaufen, wovon wir wissen, dass es nicht möglich ist. Deswegen müssen die richtige Anträge zur richtigen Zeit gestellt werden. Wir brauchen bis 2023, um die E-Akte einzuführen. Der Senat ist entspannt, wie wir im Ausschuss gehört haben. Ich glaube nicht daran, und ich kenne auch keinen, der daran glaubt. Das ist aber eine Grundvoraussetzung dafür, dass dieser Antrag umgesetzt werden kann. Wir können einem Antrag nicht zustimmen, der in drei, vier Jahren, wenn wir evaluiert und die E-Akte umgesetzt haben, richtig ist, zum jetzigen Zeitpunkt aber leider Schaufensterpolitik ist. Das können wir leider nicht.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Bernd Schlömer (FDP)]

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Kohlmeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege! Für Schaufensteranträge ist normalerweise die Opposition zuständig, insofern ist es bedauerlich, dass Sie dem nun nicht zustimmen, wenn es denn einer sein soll.

Ich bin dem Kollegen Ziller sehr dankbar, dass er diese Initiative übernommen und den Onlinedatencheck für Berlin gefordert hat. Allen Berlinerinnen und Berlinern soll es möglich sein, im Internet online festzustellen und bei der Verwaltung nachzufragen, welche Daten dort erhoben und welche Daten von ihnen gespeichert sind. Wir leben in Deutschland im Jahre 2019, und es ist kein großes Kunstwerk, wenn auch bei dem Servicekonto ein Button besteht, wie er bei allen Online-Verkaufsplattformen mittlerweile üblich ist, wo man auf „Meine Daten“ oder „Meine Daten in Übersicht“ bzw. „Meine Daten bitte ausdrucken“ klicken kann. Nicht mehr und nicht weniger ist in dem Antrag enthalten, und genau das soll der Senat umsetzen. Wir haben die große Erwartungshaltung, dass der Senat das auch tut.

Wir wollen, dass die Daten, die vom Land Berlin erhoben werden, transparent sind. Wir wollen, dass die Berlinerinnen und Berliner erfahren, welche Daten von ihnen erhoben und gespeichert werden. – Eine Zwischenfrage möchte ich nicht zulassen. Das Thema ist nicht so relevant, dass eine Zwischenfrage so eine große Relevanz haben könnte, Herr Schlömer. Beim letzten Mal hat es auch nicht geklappt. – Ich habe grundsätzlich, das möchte ich hier auch deutlich machen, Vertrauen in den Staat, dass die Daten, die zum Beispiel im Servicekonto erhoben und für Onlinedienstleistungen im Land Berlin genutzt werden, nicht von anderen Behörden zweckwidrig verwendet werden. Selbstverständlich ist es gleichwohl gut, mal bei der Berliner Behörde nachzufragen, welche Daten sie eigentlich von mir haben, wenn ich vor 15 Jahren mal einen Parkausweis beantragt oder irgendetwas anderes online gemacht habe. Insofern finde ich, dass es ein guter Antrag ist, der Transparenz und Datenschutz in Berlin vereint.

Weil Sie dahinten lachen, Herr Kollege: Wir haben gefordert, dass erstmals zum 1. Juni 2019 zu berichten ist. Insofern ist das Datum, zu dem Sie den ersten Bericht lesen können, ob und inwieweit der Senat es umsetzt, nicht mehr ganz so lange hin. Bis dahin werden Sie noch Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses sein. Dann schauen wir uns den Bericht mal an und können gerne weiter darüber diskutieren, ob Sie es politisch noch erleben, dass der Onlinedatencheck kommt. – Herzlichen Dank!

(Dirk Stettner)

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die AfD-Fraktion Herr Gläser!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, die 100 wichtigsten Dienstleistungen der Berliner Verwaltung online verfügbar zu machen. Das ist richtig. Leider sind in dem Servicekonto bislang gerade einmal drei Sachen verfügbar. Ich habe es mir vorige Tage angeschaut: Das waren der Kindergartengutschein und u. a. auch die Verlängerung der Parkvignette – das wurde hier schon erwähnt – für all jene bedauernswerten Zeitgenossen, die in einer Parkraumbewirtschaftungszone leben müssen, weil der Staat für immer mehr Parkplatzmangel sorgt. Das ist aber eine andere Baustelle.

Natürlich ist der Antrag im Grunde richtig. Ich habe allerdings schon ein bisschen das Gefühl, dass hier jemand versucht, das Dach vor dem Haus zu bauen, bei dem die Wände noch gar nicht stehen. Sie machen sich jetzt Gedanken über zu löschende Daten, wo Sie bislang, wie wir gesehen haben, kaum welche erfasst haben. Es wäre sicherlich mindestens genauso wichtig und im Sinne der Berliner, wenn über das Servicekonto noch viel mehr Funktionen abrufbar und online verfügbar wären als das heute der Fall ist. Nichtsdestotrotz ist das Anliegen richtig: Der Bürger muss das Recht haben, vom Staat darüber Auskunft zu bekommen, welche Daten von ihm erfasst werden. Er muss die Möglichkeit haben, das löschen zu können. Dazu verpflichtet uns auch die Datenschutzgrundverordnung. Und deswegen wundert mich der Antrag auch ein bisschen, denn eigentlich hätten Sie das bei den ganzen Sachen schon berücksichtigen müssen. Das wirft ein, sagen wir mal, bezeichnendes Licht auf Ihre Bemühungen in dieser Hinsicht, auch was die Umsetzung des E-Government-Gesetzes angeht. Trotzdem wird dieser Antrag dazu führen, dass es mehr Benutzerfreundlichkeit für die Berliner gibt. Er ist dazu geeignet, den Arbeitsaufwand in den Behörden zu minimieren, wenn diese Vorgänge automatisiert werden. Deswegen wird meine Fraktion zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Abgeordneter Schrader.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Daten gehören mir, und über das, was mit ihnen passiert,

will ich Bescheid wissen. Darauf habe ich einen Anspruch. Natürlich hat diesen Anspruch auch der Staat zu garantieren – das ergibt sich aus der Datenschutzgrundverordnung –, also auch die Behörden des Landes Berlin. Das tun sie auch. Ich kann Ihnen aber sagen: Einfach und unkompliziert ist eine Datenauskunft bei den Berliner Behörden nicht. Genau das wollen wir mit diesem Vorhaben – dem Onlinedatencheck – ändern. Wir wissen alle: Berliner Behörden bieten immer mehr digitale Dienstleistungen an. Natürlich speichern und verarbeiten Behörden auch immer mehr Daten digital – gerade dann, wenn es um die sogenannten bürgernahen Dienstleistungen geht. Wenn man sein Recht auf Datenschutzauskunft dann in Anspruch nehmen will, ist es leider in der Regel noch so, dass man einen Antrag stellt, dann werden diese Daten ausgedruckt, und man bekommt sie mit der Post zugeschickt. – Wenn sich daran nichts ändert, ist die Entwicklung so, dass der Übergang der Verwaltung in das digitale Zeitalter voranschreitet, die Datenauskunft aber im analogen Zeitalter zurückbleibt. Das kann ja wohl nicht so bleiben!

Selbst bei den Datenkraken Facebook und Google ist es möglich – Herr Ziller hat es auch schon erwähnt –, mit einem Mausklick alle seine Daten herunterzuladen. Das ist relativ einfach. Da muss ich betonen: Wir als Staat können dann nicht hinter diesen privaten Unternehmen zurückbleiben. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Datenauskunft bei den Behörden des Landes Berlin künftig unkompliziert online abgerufen werden kann. Wir starten mit dem Service-Konto Berlin; das liegt nahe. Aber perspektivisch wollen wir, dass man bei allen Behörden mit einem Login, mit einem Klick die Daten abrufen und sehen kann, welche Behörde zu welchem Zweck was über einen gespeichert hat. – Das ist das Ziel. Es doch völlig klar.

Herr Stettner! Sie haben gesagt, wir sind zu früh dran. – Nein! Man muss das doch jetzt einleiten, wo wir mitten drin sind im digitalen Übergang. Denn wir müssen jetzt dem Senat sagen: Baue schöne, große Fenster in das Haus, wenn du es baust, und nicht erst dann, wenn das Haus fertig ist. Deswegen ist es richtig, das jetzt zu machen.

Ich will noch auf eine Gefahr eingehen, auf die wir auch im Ausschuss gekommen sind und die ich hier auch noch einmal benennen möchte. Ein solcher Onlinedatencheck darf nicht dazu führen, dass es plötzlich eine Art zentrale Datenbank über alle Vorgänge oder alle Daten der anfragenden Bürgerinnen und Bürger. Wir haben zu Recht enge Grenzen bei der Übermittlung von Daten zwischen Behörden. Da gibt es – das ist völlig richtig – rechtliche Vorschriften; diese müssen wir bewahren und schützen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stettner?

Nein, ich bin jetzt sowieso fertig. – Ich wollte eigentlich nur sagen, dass wir diese Vorschriften schützen müssen. wir geben dem Senat erst einmal einen Vertrauensvorschuss, dass er das hinbekommt. Frau Staatssekretärin Smentek hat gesagt: Das sollten wir hinkriegen. – Wir werden das Ganze weiter verfolgen, kritisch begleiten, damit es datenschutzrechtlich sauber gelingt. Ich glaube, das wird der Fall sein. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Abgeordnete Herr Schlömer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörer! Der zugrundeliegende Antrag der rot-rot-grünen Koalition geht grundsätzlich in die richtige Richtung – aber leider nur grundsätzlich. Deshalb haben wir ihn im Ausschuss abgelehnt und werden das auch jetzt tun.

Auch wir Freien Demokraten wollen eine Verbesserung des Selbstdatenschutzes. Auch wir wollen Nutzungstransparenz und individuelle Kontrollmöglichkeiten. Auch wir wollen, dass Datenschutz in einer modernen digitalen Verwaltung Priorität hat. Wir wollen zudem, dass Daten, die bei einer Behörde erhoben werden, nicht an andere Behörden weitergegeben werden dürfen oder mit Daten anderer Behörden zusammengeführt werden, wenn die Bürger und Bürgerinnen oder die Berliner Unternehmen das nicht wollen. Wir wollen, dass das in der Berliner Verwaltung auch dadurch sichergestellt wird, dass geschultes Personal und die entsprechende Technologie bereitgestellt werden. Wir wollen dieses Recht absichern, indem Bürgerinnen und Bürger einen umfassendes, jederzeitiges Auskunftsrecht darüber erhalten, welche ihrer Daten wo, von wem, wie lange und zu welchem Zweck erfasst und verarbeitet werden – nach estländischem Vorbild und Modell. Genau das haben Sie in dem Antrag nicht vorgestellt.

Nach estländischem Modell funktioniert es einfach mittels einer Integration von Login-Dateien, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sehen kann, welche Behörde gerade auf mein Konto zugegriffen hat oder gerade zugreift. Wir glauben, dass Ihr Antrag an dieser Stelle zu allgemein geblieben ist – dort, wo es sehr wichtig ist und nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein kann. Sie haben zu wenig lösungsorientiert gedacht. Denn was nützt es uns, wenn wir nur wissen, wo unsere Daten liegen, und sonst nichts. Wie hilft uns diese Information? – Sie hilft uns gar nicht. Sie ist nicht genug kundenorientiert.

[Beifall bei der FDP]

Wir Freie Demokraten wollen den Berlinern und Berlinerinnen den Umgang mit Behörden in einem bürgerfreundlichen Sinne erleichtern. Die Verwaltung muss wesentlich kundenorientierter agieren.

[Beifall bei der FDP]

Wir sollen die Berliner Behörden konsequent zu OneStop-Shops ausbauen. Bürger und Unternehmen sollen nicht mehr zu verschiedenen Behörden gehen müssen, um etwas zu erledigen, sondern nur noch zu einem Anlaufpunkt, an dem alles Nötige erledigt werden kann, und das am besten online. Unsere persönlichen Daten sollen in Form eines Kerndatensatzes, der im Übrigen bundesweit gelten muss, nur einmal erfasst werden. Die bislang unterschiedlichen Anmeldevorgänge bei unterschiedlichen Stellen sind zu synchronisieren – bundesweit, nicht nur auf Berlin bezogen.

[Beifall bei der FDP]

Das ist eine wesentliche Schwäche Ihres Antrags. Nur auf Berlin zu schauen, reicht für eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung leider nicht aus.

[Zuruf von der FDP: So ist es!]

Bürgerinnen und Bürger müssen am digitalisierten Leben teilhaben können – sicher, unkompliziert und bürgerfreundlich. Deshalb fordern wir neben den One-StopShop-Prinzip ein Once-Only-Prinzip im Sinne des genannten Kerndatensatzes, damit Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger Informationen, die sie an Behörden weitergeben, nur einmal übermitteln müssen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nehmen Formulare, die ständig neu ausgefüllt werden müssen, und Verwaltung einen unnötig hohen Teil ihrer kostbaren Zeit ein.

[Paul Fresdorf (FDP): Ja, das kann so nicht weitergehen!]

Verschärft wird dieser Zeitkiller noch, wenn die gleichen Informationen von unterschiedlichen Stellen verlangt werden. Ein Kerndatensatz, auf dem unter individueller Kontrolle – im Sinne des estländischen Modells – und unter Kontrolle der Berliner Unternehmen zugegriffen werden kann, würde sehr helfen.

[Beifall bei der FDP]

Wenn Sie sich darum bemüht hätten, dann wären wir ganz nah bei Ihnen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1477 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktionen der CDU und der FDP – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die AfD-Fraktion, das ist

eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und die anderen beiden anderen fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag angenommen.

Der Tagesordnungspunkt 9 war die Priorität der Fraktion der FDP unter Nummer 3.1. Die Tagesordnungspunkte 10 bis 16 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 17 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 3.5. Der Tagesordnungspunkt 18 steht wiederum auf der Konsensliste.

Wir kommen damit zu

lfd. Nr. 19:

Aufgabe einer Sporthalle und einer Sportfreifläche in Alt-Friedrichsfelde, 10315 Berlin-Lichtenberg zugunsten des Baus einer Berufsfeuerwache gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 22. Februar 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2019 Drucksache 18/1747

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1427

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage auf Drucksache 18/1427 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – und der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer der Aufgabe der Sporthalle und Sportfreifläche in Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin-Lichtenberg gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Zustimmung erteilt.

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