Das war immer eine klare Aussage, die wir hier schon zwei- oder dreimal getätigt haben. Das andere ist, dass es eine große Flotte von Autos gibt, die früher zugelassen worden sind. Das ist aber eine andere Geschichte. Für die ist es natürlich heftig, wenn Fahrverbote vorhanden sind. Wenn das das letzte Mittel ist, bleibt einem nichts anderes übrig, aber davor sind eben eine ganze Reihe von vernünftigeren und verhältnismäßigeren Maßnahmen zu ergreifen: Taxis und Busse umrüsten, Verkehrslenkung, Verkehr umsteuern, Straßen umbauen, Belüftung in der Stadt verbessern und Ähnliches.
Uns ist aber – Sie haben das so ein bisschen lächerlich gemacht – genau die Debatte wichtig, wo Stationen aufgestellt werden und Ähnliches. Es geht uns nicht darum, irgendwie etwas anders oder schöner zu messen; es geht uns darum, überhaupt einmal zu messen. Wenn dann eben herauskommt, dass der Grenzwert überschritten ist, dann ist das auch völlig okay. Es kann aber nicht sein, dass man mit theoretischen Verfahren und mit Messstationen, die nicht den Vorschriften entsprechen, und mit Messvorschriften, die sich nicht an die Regeln halten, irgendetwas misst – das ist das einzige, was wir kritisieren.
Zu jedem Grenzwert gehört eine Messvorschrift, habe ich als Ingenieur gelernt; die muss man abarbeiten.
Das Skandalöse in der heutigen Debatte ist, dass eben auch Fahrverbote verhängt werden, obwohl gar nicht gemessen wird. Wir sind dafür, dass gemessen wird. Wenn gemessen und der Grenzwert überschritten wird, muss man eben die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Entscheidend ist aber: Es ist wichtig für die Menschen, dass gemessen wird. Wenn Sie am Hardenbergplatz für Reinickendorf messen, dann können Sie nicht sagen, dass Sie sich um die Gesundheit der Menschen in Reinickendorf so stark kümmern, wie Sie es eben dargestellt haben
die Erwartungshaltung, wenn man jetzt vor Ort eine Messstation hat, dann kommen immer niedrigere Werte heraus. – Herr Schmidt! Es können auch höhere Werte sein, und das ist – mit Verlaub – tatsächlich ein Denkfehler, den Sie mit einbauen, denn natürlich gehen Sie grundsätzlich davon aus – wenn ich mir hier die Damen und Herren von der FDP und von der CDU in der ersten Reihe anschaue –, dass dann die Werte sicher sinken.
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn Sie wissen: Der Dieselbetrug ist keine neue Erfindung, sondern wird seit vielen Jahren von den Autokonzernen so betrieben. Da muss das mit den Werten, die tatsächlich gemessen werden – da bin ich bei Ihnen – ausgebaut werden; das ist doch gar keine Frage. Wo immer das möglich ist, müssen wir uns das anhand realer Messwerte anschauen. Aber grundsätzlich zu behaupten, dass die Methoden, die übrigens auch bundes- und europaweit abgestimmt sind – da werden auch Gesetze durch das Land Berlin bei der Messung und bei der Hochrechnung von entsprechenden Belastungswerten eingehalten –, dazu führen, dass das alles abnimmt, wenn ich jetzt reale Messstationen an jeder kleinen Milchkanne – ich nehme einmal den Begriff von der Bundesebene – aufstelle: Da hätte ich doch auch meine Zweifel.
Also noch mal zum Grundsatz: Sie müssen sich dazu bekennen, wenn letztlich andere Maßnahmen nicht greifen, wenn die Autohersteller eben nicht kurzfristig auf ihre Kosten nachrüsten, Herr Schmidt, wenn die anderen Maßnahmen, die Sie alle genannt haben – Temporeduzierung, besserer Asphalt, Elektrofahrzeugförderung durch das Land Berlin, durch die Bundesregierung, neue und wirklich sehr saubere Busse, die wir haben, nicht fruchten. Heute ist doch ein Skandal: Wenn Sie heute einen wirklich normalen BVG-Bus haben und einen einzigen Stinkediesel-Pkw, dann emittiert der Pkw mehr als dieser riesige BVG-Bus. Das ist doch der eigentliche Skandal. Den müssten Sie auch mal benennen und dazu stehen, dass auch endlich die Konzerne ihre Verantwortung an
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Ich habe so ein bisschen den Eindruck, ich müsste vielleicht in die Rolle des Mediators einsteigen. Herr Schmidt hat einen Antrag hier eingebracht, gemeinsam mit der FDP-Fraktion, der aus meiner Sicht nicht beinhaltet, dass man glaubt, damit überall so tun zu können, als wenn es kein Problem gäbe. Im Gegenteil, man will es deutlich machen, und man will es quantifizieren, man will es qualifizieren, und man will offensichtlich zeigen, welche Bedarfe da sein können. Im Übrigen: Das haben die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Berliner einfach verdient, ganz einfach.
Ich verstehe das, Herr Buchholz, Parlamentarismus ist manchmal nicht so leicht. Schon gar nicht, wenn man in einer Koalition sitzt, einen richtig guten Antrag von CDU oder FDP auf den Tisch gelegt bekommt, und dann soll man sich wieder was aus den Fingern saugen, warum das Ding gerade nicht funktioniert. Das ist Ihnen heute aber nicht so gut gelungen wie die anderen Male. Das muss man leider auch feststellen. Es bleibt ein guter Antrag, und deswegen Zustimmung der CDU-Fraktion.
Aber worüber reden wir hier? Wir dürfen auch nicht ganz vergessen: Hier geht es um echte Themen. Hier geht es um eine echte Betroffenheit. Es ist ein Aufregerthema: Hunderttausende Dieselnutzer, Menschen, die im guten Glauben etwas zur Umwelt beizutragen, wenn sie schon ein Auto kaufen, trotzdem noch halbwegs umweltadäquat zu handeln, dass diese Leute gefühlt über Nacht mitgeteilt bekommen, an 11 Strecken schon mal nicht mehr fahren zu dürfen, an 117 weiteren Abschnitten nicht mehr die Möglichkeit haben zu können, ihren bisherigen Pkw zu nutzen – das ist natürlich ein echtes Thema. Und wenn man das dann in den Kontext dessen stellt, dass wir nur an fünf, sechs Stationen überhaupt echte Messwerte haben, dann ist das doch auch eine Frage von Gerechtigkeit, dann ist das eine Frage von Objektivität. Das kann doch hier niemand im Raum negieren, bei allem Verstand, das geht doch auch nicht!
Aber ich will auch noch mal auf den Antrag der CDUFraktion im Februar verweisen. Der heißt: Pakt gegen Fahrverbote – hat die Koalition auch abgelehnt, auch keine besonders gute Argumentation gefunden. Wir erinnern Sie aber daran. Wir haben da drei Dinge, ganz wesentlich, festgehalten. Punkt 1 ist, das Verursacherprinzip hat zu gelten. Natürlich sind die Autoindustrie, die Autounternehmen hier in der Verantwortung. Und das dürfen wir ihnen auch nicht abnehmen. Da gibt es gar keine Diskussion, auch von unserer Seite nicht.
Das Zweite: Wir haben ein Engagement im Bund. Natürlich sehe ich auch, dass dort eine wesentliche Verantwortung liegt, auch bei der Bundesregierung. Wir haben vor einer Woche erfahren, es gibt ein Sofortprogramm saubere Luft, saubere Stadt. Das ist noch mal aufgestockt worden um 1 Milliarde Euro. Von denen werden Kommunen und Berlin profitieren, also auch wir. Der Bund hat hier schon mal gehandelt.
Und darüber hinaus hat Kramp-Karrenbauer etwas vorgeschlagen. – Herr Moritz fragt: Wie kann man denn das bezahlen? – Na ja, die Autoindustrie hat ja auch Strafzahlungen zu tätigen, z. B. in Niedersachsen, wo der SPD-ler Weil mit im Aufsichtsrat sitzt, das haben Sie ja gerade zu negieren versucht. Dort gibt es eine Möglichkeit des Bußgeldes. Die Bußgelder stehen aber immer nur den Ländern zu. Aber es wäre, glaube ich, gerechter, weil ja alle in Deutschland betroffen sind, die Bußgelder nicht in Niedersachsen zu belassen, sondern den Vorschlag von Kramp-Karrenbauer aufzugreifen, einen Bußgeldfonds aufzulegen und dieses Geld dann den Menschen zukommen zu lassen, die es brauchen. Das sind auch die Berlinerinnen und Berliner, die hier hinters Licht geführt wurden.
Und dann haben wir noch eine dritte Komponente. Ich kann Ihnen sagen, das müsste man eigentlich ausführlicher immer wieder mit Ihnen diskutieren. Das ist die Frage, mehr Straßenbäume. Ich will Ihnen ein kleines Beispiel erzählen. Ich habe vor ein paar Wochen überlegt, an der Stadtbaumkampagne teilzunehmen und 500 Euro beizutragen und einen Baum zu spenden. Das haben wir jetzt angeregt und auf den Weg gebracht. Und jetzt habe ich die Mitteilung frisch gestern bekommen: Das ist im Jahr 2020 sogar möglich. – Wir wissen alle, Bäume sind ein ganz wesentlicher Teil, um Fahrverbote möglicherweise zu verhindern. Und dann habe ich Bereitschaft auch bei vielen anderen Tausenden Berlinerinnen und Berlinern, und denen sage ich, in anderthalb Jahren nehmen wir mal euer Geld, in anderthalb Jahren machen wir mal den Baum. Wir reden hier nicht über die Beschaffung eines Fahrzeugs für die Feuerwehr, wir reden hier über einen Baum. Und dafür so lange zu brauchen, ist nicht akzeptabel; das finde ich auch sehr bedenklich.
Und das ist unter Ihrer Ägide. Ich leite Ihnen diese E-Mail gerne weiter und werde es im Ausschuss auch noch mal thematisieren. Ich habe jetzt nicht über den ÖPNV geredet, über Park-and-Ride, was Sie komplett ablehnen. Sie wollen da keine ganzheitliche Berliner Betrachtung, Sie wollen nicht den Autoverkehr entschlacken, Sie wollen nicht versuchen, 300 000 Pendler irgendwo anders einzuordnen oder vielleicht den ÖPNV attraktiver machen. Nein, Sie machen das Gegenteil. Und solange Sie so lange auf Ihren Hausaufgaben sitzenbleiben, werden wir Ihnen das a) immer sagen und b) solche Anträge unterstützen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Schmidt! Mit dem vorliegenden Antrag „Luftbelastung als Grundlage für Fahrverbote messen statt nur errechnen!“ zeigen die Kollegen von der FDP wieder einmal sehr deutlich, dass sie eher bereit sind, an den Verfahren zur Ermittlung der Luftbelastung herumzudoktern als klare Forderungen gegenüber den Verursachern dieser gesundheitsgefährdenden Luftbelastungen, der immer noch überwiegend das Problem aussitzenden Automobilindustrie, auf den Tisch zu legen.
Die Auswirkungen des Dieselskandals ziehen sich seit Monaten durch die Gerichtsszene der Länder und beschäftigen die Menschen auf den Straßen, aber eben auch den Automobilhandel, denn da sind ebenso viele Leidtragende, die werden ihre Diesel nicht mehr los. Die werten Kollegen von der Berliner FDP sollten ernsthaft überlegen, ob sie diese Schmusepartnerschaft mit den Betrügern weiter betreiben wollen und damit den Gesundheitsschutz von Berlinerinnen und Berlinern dem rücksichtslosen Profitstreben Weniger opfern wollen. Um es noch mal zu sagen: Es ist errechnet worden, es sind 4 000 bis 20 000 Berlinerinnen und Berliner, die nicht das Auto selber fahren, sondern die an diesen Straßen und Straßenabschnitten wohnen, also sich auch nicht anders herausreden können und andere Wege suchen können. – Nein, danke, ich möchte keine Zwischenfrage!
Wir als Koalition wollen nicht vordringlich Fahrverbote haben. Wir wollen keine Schummelsoftware und keine Abwälzung aller Kosten auf die notwendige Hardwarenachrüstung zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes auf die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter. Wir
müssen und wollen die gesundheitsschädlichen Schadstoffe unter die gesetzlichen Grenzwerte in der ganzen Stadt bringen und stehen zu den angemessenen Maßnahmen des Verwaltungsgerichts, so wie es in dem Urteil vom 9. Oktober dieses Jahres aufgeführt wurde. Diese Ziele müssen wir erreichen.
Gesunde Luft gehört zu den wichtigsten Gemeingütern, von denen wir alle gleichermaßen profitieren, unabhängig von unserer Herkunft oder unseren Vorlieben beim Nutzen von Fortbewegungsmitteln. Dass Berlin wie viele andere Großstädte Probleme mit der Luftreinhaltung hat, ist seit dem ersten Erstellen eines Luftreinhalteplans in Berlin bekannt. Die eingeleiteten Maßnahmen haben bereits Erfolge gebracht. Bei der Senkung der Belastung durch Feinstaub befindet sich Berlin seit dem ersten Umsetzen der Maßnahmen auf dem richtigen Weg. Hier halten wir inzwischen die rechtlichen Vorgaben ein. Das Auswerten der veröffentlichten Jahresberichte über die Luftmessdaten lohnt sich auch für Menschen, die sich nicht jeden Tag mit diesen Werten beschäftigen wollen und vielleicht auch gar nicht zu den Betroffenen gehören. Aber wenn Sie auch reingeguckt hätten, hätten Sie gesehen, dass es neben automatisierten Messstationen auch noch andere Messstationen gibt, die sogenannten Passivsammler und sonstigen Messgeräte. Es wird also auch noch außerhalb dieser fünf, sechs Standorte gemessen, und das haben Sie jetzt völlig unterschlagen.
Die Sachverhalte aus der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung über zulässige Messverfahren und Modellrechnungen können auch für Laien nachvollziehbar dargelegt werden. Das zeigen die Berichte, auf die ich schon eingegangen bin, und auch das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin bis zum 31. März 2019. Dass daran schon gearbeitet wird, wissen wir, weil natürlich auch die Senatsverwaltung schon in eine Beteiligungsphase eingetreten ist. Es gibt gegenwärtig die Online-Befragung, die noch bis zum 4. Januar 2019 auf rege Mitwirkung hofft. Bereits aus den vorliegenden knapp 300 Antworten zu den Fragen, „Fühlen Sie sich gut über die Messwerte und die Ursachen der hohen Luftbelastung in Berlin informiert?“, wird deutlich, dass hier noch eine umfangreiche Aufgabe besteht.
Die Aufgabe ist natürlich durch die Umweltverwaltung zu lösen, aber auch wir als Multiplikatoren aus Politik und Gesellschaft können dazu beitragen. Wir können unseren Teil zur Vertiefung der Information über die Problematik der Luftreinhaltung beitragen, wenn wir diese Sachverhalte, die Schlussfolgerungen aus dem Gerichtsurteil und gegebenenfalls auch anhand dieses Antrags spätestens zur Phase der vierwöchigen öffentlichen Auslegung des fertigen Entwurfs des neuen Luftreinhalteplans im öffentlich tagenden Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – die Zusammensetzung macht es ja auch möglich – beraten können.
Dann sage ich noch einmal ganz deutlich: Einen Beschluss des Abgeordnetenhauses, der sich über das Urteil des Landesverwaltungsgerichts hinwegsetzt, halte ich gegenüber den Berlinerinnen und Berliner auch nicht für vermittelbar. – Vielen Dank!