Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der Artikel 1 und 2 miteinander zu verbinden – und höre auch hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2, Drucksache 18/1296. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/1296 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, auch die
beiden fraktionslosen Abgeordneten. Dann kann es weder Enthaltungen noch Gegenstimmen geben. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung Drucksache 18/1400
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der Artikel 1 und 2 miteinander zu verbinden – und höre auch hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2, Drucksache 18/1151. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/1151 empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Dann kann es auch hier keine Gegenstimmen und Enthaltungen geben. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung zum Gesetzesantrag. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Herr Abgeordneter Scholtysek, Sie haben das Wort, bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD legt Ihnen hier und heute zwei Anträge vor, die sich inhaltlich stark ähneln. Konkret geht es bei beiden um die Änderung der aktuellen Bußgeldhöhen sowohl im Berliner Naturschutzgesetz als auch im Bundesnaturschutzgesetz. Derzeit sehen beide Gesetze für ungenehmigte Eingriffe in die Natur eine maximale Bußgeldhöhe von 50 000 Euro vor. Der konkrete und besonders dreiste Fall einer komplett weggebaggerten Insel mit einer Größe von mehreren Hundert Quadratmetern
durch einen Immobilieninvestor in Treptow-Köpenick zeigt uns ganz klar auf, dass die derzeitige Bußgeldhöhe
offenbar kein ausreichend abschreckendes Potenzial darstellt. Der für die Allgemeinheit entstandene Schaden hingegen dürfte kaum zu beziffern sein. 50 000 Euro Bußgeld stellen gerade im Immobilienbereich eine kalkulierbare und durchaus überschaubare Summe dar,
die einen Investor nicht wirklich davon abhält, sich über geltendes Recht und Gesetz hinwegzusetzen.
Insbesondere durch die derzeitige Goldgräberstimmung im Bau- und Immobilienbereich in Berlin, aber auch in anderen Regionen Deutschlands erscheint es uns dringend notwendig, über eine zügige Anpassung beider Gesetze nachzudenken. Darüber sprach sich übrigens auch Frau Senatorin Günther in der Ausschusssitzung vom 6. September ganz ausdrücklich aus.
Wir regen daher an, dass Berliner Naturschutzgesetz per Abgeordnetenhausbeschluss abzuändern. Zugleich fordern wir den Senat auf, eine Bundesratsinitiative anzustoßen mit dem Ziel, auch das Bundesnaturschutzgesetz zu aktualisieren. In beiden Gesetzen sehen wir als heimat- und naturverbundene Partei
eine Bußgelderhöhung auf eine Maximalsumme von 1 Million Euro je Einzelfall als ein angemessenes Signal an. Diese Summe sollte ausreichend Wirkung zeigen, um künftig gar nicht erst Begehrlichkeiten bei Investoren aufkommen zu lassen, sich eigenmächtig über geltende Schutzvorschriften hinwegsetzen zu wollen. Ohne eine solche Anpassung des maximalen Bußgeldes schätzen wir die Gefahr von Nachahmern, die sich den Ausgang dieses Falles sehr genau ansehen werden und danach gezielt und konsequent vorgehen werden, als hoch bis sehr hoch ein.
Wir appellieren daher an alle Abgeordneten, an jeden Einzelnen von Ihnen, sich unserem Antrag anzuschließen und damit ein klares Zeichen für den Erhalt unserer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freuen wir uns, dass die AfD sich jetzt auch für Natur- und Umweltschutz interessiert. Das war lange Zeit anders.
Das ist neu, aber immerhin eine Entwicklung. Allerdings: Das, was Sie, Herr Scholtysek, gerade vorgetragen haben, ist natürlich mit ein paar Fragezeichen zu versehen. Die von Ihnen vorgelegte Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf den Vorgang in Treptow-Köpenick, wie Sie selbst sehr schön ausgeführt haben. Man kann zu dem Ergebnis kommen, dass die Bußgelder, die momentan möglich sind, nicht ausreichen. Wir werden das im Ausschuss debattieren, das ist keine Frage. Es stellen sich aber vorher Fragen.
Es stellt sich die Frage, warum eigentlich die 50 000 Euro, die derzeit möglich sind, noch gar nicht in der Landeshauptkasse liegen. Es wäre ja wohl möglich gewesen, da irgendetwas zu unternehmen, oder etwa nicht?
Ich weiß nicht genau, wer da Stadtrat ist, aber ich glaube, Sie wissen, wer in Treptow-Köpenick zuständig ist und das möglicherweise nicht umgesetzt hat.
Und dann stellen Sie sich hier hin, machen auf Law and Order und sagen: Unsere Heimat ist gefährdet! – Ja, die ist gefährdet, weil da jemand aus Ihrer Partei seine Arbeit nicht macht!
Und nachdem, werter Herr Scholtysek, nun ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, kann das Ordnungswidrigkeitsverfahren gar nicht durchgeführt werden. Das liegt jetzt erst einmal auf Eis. Und übrigens: Warum musste eigentlich die Hauptverwaltung das Strafverfahren lostre