Wissen Sie, Sie berufen sich hier immer auf Recht, Gesetz und Ordnung, aber sind selbst nicht in der Lage, die grundlegenden staatsorganisationsrechtlichen Linien zu beachten, die weit über 60, fast 70 Jahre unsere Bundesrepublik und auch unser Bundesland prägen, sondern Sie verstoßen einfach mal mir nichts, dir nichts, nur der billigen Effekthascherei wegen gegen unsere grundgesetzlichen Standards. Nur um hier irgendwie gegen die MitteLinks-Koalition, die dieses Land sehr gut regiert, zu pöbeln, missachten Sie einfach mal unsere grundgesetzlichen Standards, Herr Dregger, und das, finde ich, ist eine Frechheit!
Herr Dregger! Das war schon gepöbelt, dass Sie hier den Anschein erwecken wollen, dass diese Regierung sich nicht um die Sicherheit der Menschen dieser Stadt kümmert. Das war eine bewusste Falschdarstellung der Tatsachen. Und wenn Sie hier einfach „Linkskoalition“ sagen, dann ist auch das unwahr, denn wir sind eine breite Mehrheit. Fast zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler haben uns gewählt. Die SPD ist keine reine linke Partei, die Grünen sind es auch nicht, sondern wir sind eine Mitte-Links-Grün-Alternative Koalition, und damit bilden wir die Berliner Mehrheit ganz gut ab, und Sie sind eine Minderheit!
Man kann froh sein, dass Sie in dieser Minderheit sind, denn Sie zeigen mit diesem Gesetz, das Sie hier vorgelegt haben, dass Sie von landesgesetzlichen Zuständigkeiten keine Ahnung haben.
Der zweite Teil Ihres Gesetzes widmet sich der Kriminalitätsbekämpfung, und auch hier ist etwas streitig – zu
mindest streitig. Auch das hätten Sie mal erwähnen können, Herr Dregger, wenn Sie Recht und Gesetz wirklich selber so beachten würden. Ich bezweifle das ja, dass Sie Artikel 74 des Grundgesetzes gelesen haben. Dort heißt es in Bezug auf die konkurrierende Gesetzgebung, dass der Bund für das Strafrecht zuständig ist, und als logische Annexkompetenz – Sie sind ja auch Jurist und wissen, was ich meine – regelt der Bund auch das Strafverfahren in der Strafprozessordnung. Hier hat der Bund also von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht, und eine Reihe von den Regelungen, die Sie uns hier servieren – – Da will ich mich auf den Wettstreit gar nicht einlassen, ob die Urheberschaft der AfD oder Ihnen gebührt. Streiten Sie sich da mal ruhig weiter herum! Sie werden schon sehen, was Sie davon haben. Da gibt es ja auch spannende Umfragen, und dann müssen Sie sich mal entscheiden, Herr Dregger, und Farbe bekennen. Heute ist es, glaube ich, ein schlechter Tag für eine liberale, weltoffene Großstadt,
wenn auch die CDU den Überbietungswettbewerb mit den Rechtspopulisten mitmacht. Aber das betrifft auch das, wofür die CDU früher einmal stand, nämlich die Einhaltung von Recht und Gesetz. Übrigens gehört die Rettung von Seenotleidenden auch zum Völkerrecht.
Da sollten Sie sich einfach mal anschauen, was die Grundlagen unseres christlich-humanitär geprägten Landes sind. Ich stelle fest, Sie verlassen sie zunehmend, indem Sie die Grenzen der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern massiv verwischen.
Materiell ist dazu ja schon einiges gesagt worden. Die Spitze ist, glaube ich, dass Sie selbst den Schusswaffengebrauch gegen Menschenmengen, gegen unbeteiligte Dritte zulassen wollen. Dass Sie sich selbst widersprechen, Herr Kollege Dregger, sollten Sie selbst auch erkennen, denn Sie haben als Vorsitzender des AmriUntersuchungsausschusses ständig davor gewarnt, voreilige Schlüsse zu ziehen. Da ging es Ihnen – und das haben Sie heute wahrscheinlich vergessen – – Natürlich hat der Untersuchungsausschuss jetzt schon bewiesen, dass es sehr viele Rechtsgrundlagen gab, die einfach nicht vollzogen worden sind.
Ich unterbreche nur sehr ungern diese Vorlesung zu staats- und organisationsrechtlichen Fragen, aber eine Verständnisfrage habe ich dann doch, da wir uns ja immer gemeinsam mit rechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Es ist Ihnen schon bewusst, dass das Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich Landessache ist und dass wir natürlich dann auch die betreffenden Fragen selbst regeln können und, wenn es sinnvoll ist, regeln sollten?
Ja, Herr Kollege Lenz, das ist mir bewusst. Allerdings haben Sie keine Norm der Gefahrenabwehr zugewiesen, sondern Ihr Gesetz heißt selber – lesen Sie bitte die Überschrift! –: zur Terrorabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung. Darin steht kein Wort von der Gefahrenabwehr. Sie regeln selbst zwei bis drei Straftatbestände, wo es auch verfassungsrechtlich sehr streitig sein dürfte, dass wir das im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz machen dürfen. Das heißt also, wir sind uns einig, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf – Sie haben den Gesetzentwurf ja nicht unterzeichnet, und deswegen habe ich die Hoffnung bei Ihnen noch nicht ganz aufgegeben, anders als bei den Unterzeichnern Dregger, Rissmann und Trapp – verfassungsrechtlich durchaus strittig, wenn nicht sogar verfassungswidrig sein dürfte. Um den Verfassungsgerichten in diesen Ländern die Ehre zu geben – Gewaltenteilung gibt es ja noch –, wäre es übrigens auch ein kluger Schachzug von Ihnen, erst zu warten, bis z. B. der Bayerische Verfassungsgerichtshof über das Polizeiaufgabengesetz in Bayern urteilt. Auch hier hätten Sie Respekt vor unseren Gerichten zeigen können. Das ist Ihnen aber der schnöden Effekthascherei wegen wohl nichts wert.
Ein weiterer Punkt, den man über die Zulässigkeitsfragen der Gesetzgebung hinaus hier durchaus diskutieren könnte, ist, inwiefern es nicht auch einen Antragsverbrauch gibt, denn Sie, Kollege Dregger, aber auch Sie, Kollege Woldeit, haben ja maßlos ausgeführt, welche Maßnahmen Sie hier bereits eingebracht haben, die von der Mehrheit in diesem Haus abgelehnt worden sind. Jetzt wiederholen Sie die Maßnahmen und wollen sie immer mal wieder zur Abstimmung stellen. Das ist nach ungeschriebenem Parlamentsrecht nur in sehr begrenztem Umfang zulässig. Aber kein Wort dazu, dass Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, weshalb Sie den Grundsatz, nur ein Antrag pro Maßnahme pro Wahlperiode, hier einfach mal durchbrechen! Deswegen frage ich mich schon, welches Rechtsstaatsverständnis nunmehr in der CDU eingezogen ist.
Weiterer Hinweis – Artikel 30 Grundgesetz! Kollege Lenz! Das Land ist zuständig für den Verwaltungsvollzug, und deswegen lassen Sie mich noch kurz sagen, was die Mitte-Links-Regierung in diesem Land tut. Sie stärkt die Polizei mit 345 Stellen in diesem Jahr und weiteren zusätzlichen 450 Stellen im nächsten Jahr, die Feuerwehr mit 199 Stellen in diesem Jahr und 340 Stellen im nächsten Jahr. Wir bauen für 100 Millionen Euro ein Staatsschutzzentrum. Wir haben den Staatsschutz auch bereits jetzt personell gestärkt. Wir haben die Schießstände in der Sanierung. Wir haben Schutzwesten gekauft. Wir haben neue Pistolen gekauft. Wir haben mobile Videoüberwachungsanlagen. Wir haben fünf mobile Wachen im Einsatz. Wir stärken die mobilen Einsatzkommandos und die Spezialeinsatzkommandos. Wir haben mehr Stellen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zur Verfügung gestellt. Wir werden ein Projekt zur BodyCam machen, und selbst diese Mitte-Links-Regierung hat einen neuen Wasserwerfer und auch gepanzerte Autos beschafft.
Ganz entscheidend ist, dass die neue Polizeiführung in diesem Land es schafft, die Mammutaufgabe der Polizeiausbildung zu bewältigen. Wir brauchen mehr Menschen, die hier für Sicherheit sorgen, und wir sind auch zuständig für diesen Vollzug, weniger für Sicherheitsgesetzgebung. Herr Dregger! Da verkennen Sie unsere föderale Grundordnung. Und wir werden auch die Arbeitsbedingungen der 16 000 Polizistinnen und Polizisten verbessern, indem wir die Besoldung an das Bundesniveau anpassen und indem wir über 1 000 Beförderungsstellen bereits in diesem Jahr besetzen konnten. Das ist ein Riesenschritt, den die Berliner Polizei verdient hat, die tagtäglich, obwohl Sie alles schlechtreden, gute Arbeit leistet. Sie können nicht alles schlechtreden. Im Bereich Einbruchsdiebstahl oder im Bereich der Wohnungseinbrüche sehen Sie doch, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik gute Ergebnisse zeigt, aber Sie reden immer nur von gestiegenen Bedrohungslagen, statt die Erfolge der Berliner Polizei zu würdigen.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)]
Mein Fazit – letzter Satz: Keine voreiligen, wohl verfassungswidrigen Schnellschüsse à la CDU! – Nachdem wir heute Morgen schon ein wirklich gutes Gesetz beraten durften, sage ich Ihnen eines:
Ein halber Paragraf des Mobilitätsgesetzes wird mehr Sicherheit bringen als Ihre ganzen Sicherheitsgesetze – in Anführungszeichen – zusammen!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz empfohlen. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 11. Juni 2018 Drucksache 18/1135
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0978
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordneten! Liebe Gäste! Seit nunmehr 15 Jahren findet der Unternehmerinnentag in Berlin statt. Alle zwei Jahre kommen rund 1 000 Berliner Unternehmerinnen und Gründerinnen zusammen. Leider ist das Potenzial für Selbstständigkeit von Frauen nicht ausgeschöpft. Das liegt in Berlin gerade mal bei einem Drittel aller Einzelunternehmensgründungen. Die Gründe kennen wir. Frauen brauchen eine verlässliche und flexible Kinderbetreuung. Auch die Doppelbelastung kann nicht jede Familie tragen, denn wir wissen, dass die Kinderbetreuung und die Pflege der Eltern immer noch zu großen Teilen bei den Frauen liegt. Auch das finanzielle Risiko ist sehr hoch, und die Digitalisierung macht vor Selbstständigkeit nicht halt.
Damit Frauen in dieser neuen Phase nicht abgehängt werden, müssen sie kühn vorangehen und ihren Platz ganz oben einfordern. Denn wir alle, wie wir hier sitzen, wissen, dass Frauen, die sich für die Selbstständigkeit entscheiden, eine Firma gründen oder eine Unternehmensnachfolge antreten, es auch in der Hand haben, etwas zum echten Kulturwandel in Wirtschaft und Arbeitsleben beizutragen. Sie werden Vorbilder für andere Frauen, für unsere Töchter, und sie tragen somit zum Gleichgewicht der Chancen von Frauen und Männern in der
Ist ja lieb! – Erstens: Als Zielgruppe sollen in Zukunft stärker bereits tätige Unternehmerinnen angesprochen werden.
Zweitens: Um die Verdienste und Potenziale der Unternehmerinnen besonders hervorzuheben, wird die Verleihung des Unternehmerinnenpreises – dieses Jahr am 2. November – in einem festlichen Rahmen mit Bankett und Programm stattfinden.
Drittens: Basierend auf den Erfahrungen von 2016 legen wir verstärkt Wert auf den Erfahrungsaustausch. Es soll daher unterschiedliche Formate mit Informations-, Gesprächs- und Best-Practice-Austauschforen geben. Themen werden sein: Unternehmenserweiterung, Internationalisierung, Digitalisierung und Nachfolge sowie Startups und Kooperation. Ziel ist die Unterstützung und Anregung der Teilnehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Tätigkeit, auch mit dem Ziel höherer Umsätze und Gewinne.
Viertens: Es sollen prominente und kompetente Expertinnen in das Tagesprogramm eingebunden werden, um so die Attraktivität der Veranstaltung zu steigern. Denn Fazit ist: Mit der Aufwertung des Unternehmerinnentags wird verstärkt Anerkennung transportiert und zudem die öffentliche Aufmerksamkeit erhöht. – Ich habe einen Frosch im Hals; der will nicht raus. –
Mit dieser Veranstaltung und mit der sich anschließenden Preisverleihung wollen wir Frauen in Berlin ermutigen, Unternehmen zu gründen, weiterzumachen und ihr Potenzial als Selbstständige auszuschöpfen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Gestatten Sie mir den Hinweis: Für solche Fälle steht immer Wasser bereit, und wir halten dann auch die Uhr an. Nutzen Sie es ruhig!