Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 10. Januar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Januar 2018 Drucksache 18/0783
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0582
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. Hier hat die Abgeordnete Frau Spranger das Wort. – Bitte schön!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben uns für diesen Antrag vor 14 Tagen im Stadtentwicklungsausschuss gemeinsam als Koalition entschieden. Die Opposition hat komplett dagegen gestimmt.
Dieser Antrag ist aber mehr als hochaktuell. Ich bin gespannt, wie sich heute gerade FDP und CDU dazu stellen. Wir haben vorhin in der Aktuellen Stunde gerade von FDP und CDU – ich darf daraus zitieren – gehört: Herr Czaja sagt, die Mieten steigen, Preistreiber von Mieten werden angeprangert. Aber genau die Modernisierungsumlage ist doch ein Preistreiber, Herr Czaja. – Er ist jetzt nicht im Raum. – Genau das ist der Preistreiber von Mieten. Warum stellen Sie sich gegen diesen Antrag, der heute beschlossen werden soll?
Herr Goiny spricht von den Bedarfen einer Stadt. Was sind denn, bitte schön, die Bedarfe von Berlin, unserer Stadt? – Das ist doch bezahlbarer Wohnraum. Warum
stellen Sie sich dann gegen diesen Antrag? Sie sprechen von einem Engagement der SPD auf Bundesebene. Wo ist denn Ihres? Wir haben hier immer wieder gesagt: Mietrecht ist Bundesrecht. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz bewusst an die CDU mit dem Appell wenden, endlich im Bund ihre jahrelange Blockadehaltung gegen eine soziale Wohnungspolitik aufzugeben.
Ich wiederhole es noch einmal: Sie haben durch die Stimmen der Bundes-CDU in der letzten Wahlperiode – da hatten wir hier noch Rot-Schwarz – die Herabsetzung der Modernisierungsumlage verhindert.
Und sich dann in der Aktuellen Stunde vorhin hinstellen und uns Vorschriften machen, da muss ich sagen: Sie sind scheinheilig! Ich bin gespannt, wie Sie nachher abstimmen werden.
Mit diesem Antrag fordern wir die neue Regierung noch einmal auf, sich endlich für alle Mieterinnen und Mieter einzusetzen und die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Wir wollen nicht nur eine Lex Berlin, sondern wir wollen das Mietrecht für alle Großstädte verändern. Da ist es wichtig, dass es ein klares Signal aus Berlin gibt, auch von Oppositionsparteien.
Wir haben im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse gesagt: Wir brauchen Verbesserungen. Wir brauchen die Verpflichtung für Vermieterinnen und Vermieter zur Offenlegung der Vormiete und dass das gesetzlich verankert wird. Bei möblierten Wohnungen muss gelten, dass dort die Umgehungspolitik gestoppt wird. Da werden scheinheilig irgendwelche alte Sachen reingestellt, und damit wird die Mietpreisbremse umgangen. Das geht nicht mehr. Das ist Abzocke und muss verhindert werden!
Wir haben die Senkung der Modernisierungsumlage von jetzt 11 Prozent auf 6 Prozent vorgeschlagen, so wie wir es in Berlin schon tun. All die Miettreibereien müssen verändert werden; da müssen wir gemeinsam ein klares Signal geben.
Wenn Sie sich den Mietspiegel anschauen: Wir brauchen nicht nur in Berlin einen qualifizierten Mietspiegel, vielmehr brauchen wir bundesweit Kriterien, damit sich eine Deutsche Wohnen nicht herausziehen und immer wieder sagen kann: Wir wollen den Mietspiegel so auslegen, wie wir es brauchen. – Nein! Wir brauchen generell, bundes
Ich habe nur einige Beispiele genannt. Sie haben jetzt noch einmal die Gelegenheit, sich klar zu positionieren. Sind Sie scheinheilig – ja oder nein? Machen Sie tatsächlich was für die Mieterinnen und Mieter, oder tun Sie nur wieder so und halten hier irgendwelche Sonntagsreden? – Herzlichen Dank!
[Torsten Schneider (SPD): Jetzt geht es um Mieterschutz! Jetzt kommen die ganzen Floskeln! – Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin vor zwei Wochen bei der Debatte im Ausschuss leider nicht dabei gewesen, möchte Ihnen aber sehr gerne noch einmal unsere Haltung dazu darlegen. Eigentlich hatte ich es mir für das Ende aufgehoben, aber ich fange mal damit an: Es geht in der Tat nicht um Floskeln. Es geht auch nicht darum, Bundesratsinitiativen zu starten, von denen Sie in internen Gesprächen sagen, dass Sie heute eigentlich schon wissen, dass sie auf keinen Fall zielführend sein werden. Das gehört zur Wahrheit dazu. Das sagen Sie in Vieraugengesprächen sogar den Journalistinnen und Journalisten und Mieterinnen und Mietern.
[Beifall bei der CDU – Beifall von Stefan Förster (FDP) – Zurufe von Torsten Schneider (SPD), Iris Spranger (SPD) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)]
Nein, vielen Dank! Die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen haben heute auch keine zugelassen; die Nervosität ist da groß. Deswegen lasse ich heute auch keine zu.
Ich würde gerne auf einzelne Punkte Ihres Antrags eingehen. Erstens zum Thema Mieterhöhungen, zur Kappung von Mieterhöhungen ohne Wertverbesserung auf einen maximal 15-Prozent-Wert innerhalb von fünf Jahren. Ich bin in der Diskussion im Ausschuss leider nicht dabei gewesen.
Ich bin ja dafür, dass man darüber diskutiert, auch bundesgesetzlich. Aber wie Sie auf genau diese Zahlen kommen, hat uns keiner beantwortet, weil Sie sich überhaupt nicht intensiv mit der Frage beschäftig haben.
Ein Punkt, dem ich persönlich und wir zustimmen könnten – um auf die einzelnen Dinge einzugehen –, ist Punkt 2.
Mieterhöhungen dürfen, sofern für die Kommune ein qualifizierter Mietspiegel erstellt worden ist, künftig ausschließlich mit dem qualifizierten Mietspiegel begründet werden.
Das finde ich übrigens eine interessante Sache. Das Entscheidende ist aber – und das zeigt in dem Fall wieder einmal, dass Sie sich damit nicht beschäftigt haben, und darauf werde ich am Ende noch einmal zu sprechen kommen –, dass Sie das in angespannten Mietwohnungsmärkten machen wollen – wie auch in Berlin. Das wäre beispielsweise eine Regelung, der wir zustimmen könnten, aber eben nicht in allen Märkten.
[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Kann doch noch geändert werden im Bundesrat! Warum stellen Sie keinen Änderungsantrag? – Zuruf von Iris Spranger (SPD)]
Zweitens – das Thema Modernisierungsumlage. Sie haben sich, und das ist auch diese Woche im Ausschuss deutlich geworden, mit dem Thema Senkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf künftig 6 Prozent nicht beschäftigt – mal unabhängig davon, wie viel Prozent es dann sind; ich finde, dass auch das etwas ist, was auf bundesgesetzlicher Ebene diskutiert werden muss – und damit, welche Folgewirkungen das hat. Die Politik, die Sie Ihren Wohnungsbaugesellschaften mit auf den Weg gegeben haben, wird übrigens auch in Berlin Folgen haben, da Modernisierungen im Bestand und gerade die Bestandserhaltung bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ein Riesenproblem ist, vor dem wir im Moment stehen. Da gibt es ganz viele Maßnahmen bis hin zum Thema Bau von Aufzügen, das bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften verschoben worden ist. Darauf geben Sie überhaupt keine Antwort.
Das Thema zeitliche Befristung der Umlage bis zur vollständigen Refinanzierung der Modernisierungsmaßnahme zeigt ebenfalls, dass Sie sich damit nicht richtig beschäftigt haben. Was denn nun? – Entweder Punkt 1 – das ist einer, über den man auf jeden Fall diskutieren kann. Ja,
da könnten auch wir mitgehen. Da muss man sicherlich über die Prozentpunkte diskutieren, insbesondere in angespannten Märkten. Dann benötigt man aber Punkt 2 eigentlich nicht.
Beim Thema Mietspiegel sage ich Ihnen auch: Den ersten Punkt könnte ich persönlich eins zu eins unterschreiben. Den zweiten Punkt nicht. Auch da haben Sie sich nicht viel Mühe gegeben zu erklären, warum der Wechsel von vier auf zehn Jahre. Wie kommen Sie darauf? Welche Berechnungen und Überlegungen stehen dahinter?