Vielen Dank, Herr Kollege Isenberg! – Ist Ihnen denn die personelle Besetzung im öffentlichen Gesundheitsdienst bekannt, und sind Sie immer noch der Annahme, dass Sie in der Lage sind, alle zu impfen, die geimpft werden wollen?
Wir werden die Gesundheitsämter jetzt weiter mit Personal ausstatten. Die Senatorin ist sehr erfolgreich dabei, das Mustergesundheitsamt umsetzen.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Ina Maria Czyborra (SPD) und Sven Kohlmeier (SPD) – Paul Fresdorf (FDP): Aktuell! Jetzt!]
Die Gesundheitsämter sind vor Ort, und es ist doch besser, wenn die Gesundheitsämter sowieso schon vor Ort sind und eine Einschulungsuntersuchung durchführen, dass sie jetzt auch mehr als bisher über Impfen reden und auch eine Impfung durchgeführt werden kann. Das wollen Sie doch nicht schlechtreden, oder? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Isenberg: Ich finde es spannend, dass Sie jetzt schon wissen, dass der CDUAntrag keine Mehrheit bekommt. Wenn Sie aufgepasst hätten: Wir haben das Thema erst nächstes Mal im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung, und dann haben wir die letzte Debatte hier im Haus. Wir haben immer noch die Chance, der richtigen Lösung zuzustimmen, lieber Herr Isenberg.
Zuallererst: Wir finden grundsätzlich die Anstrengung richtig, die Schutzlosen dieser Gesellschaft, beispielsweise die Kinder unter elf Monaten, die nicht geimpft werden können, vor den verantwortungslosen Ideologen zu schützen, die jede Impfung, den Schutz ihrer Kinder, ablehnen.
Wir finden, dass diese Maßnahmen viel stärker ergriffen werden müssen und dass der aktuelle Senat hierbei erschreckend ambitionslos agiert.
Meine lieben sehr geehrten Damen und Herren Kollegen der FDP-Fraktion! Jetzt sofort zu einer allgemeinen Impfpflicht zu springen und sozusagen unseren Antrag zu nehmen und dramatischer zu machen, sehen wir dennoch sehr skeptisch. Ich würde von Ihnen gern wissen, was eigentlich die Sanktion ist, wenn nicht geimpft wird. Bei Ihnen steht im Antrag, es gibt eine Ordnungswidrigkeit. Genauer führen Sie das nicht aus. Glauben Sie denn allen Ernstes, dass eine Ordnungswidrigkeit die Impfideologen dann davon abhält, ihr Kind nicht zu impfen? – Ich glaube das nicht. Insofern denke ich, dass der CDU-Antrag, nämlich vor den Kitabesuch die Voraussetzung zu setzen, dass man sein Kind schützt, einen viel stärkeren Anreiz bietet als eine allgemeine Impfpflicht, bei der wir uns vorstellen müssen, dass später zwei Polizisten kommen, die das Kind festhalten, und dass es dann geimpft wird. Das können wir uns in dieser Form zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorstellen.
Entscheidend ist aber eigentlich die Frage: Was macht die Senatsverwaltung, und was macht die Koalition in dem Bereich? Was ist eigentlich Ihr Ansatz? – Ihr Ansatz ist, wie ich jetzt gelernt habe, ein Impfbus, der von Schule zu Schule fährt. Bei 300 000 Schülern ist Ihre Antwort auf die zahlreichen Masernfälle in unserer Stadt, dass ein Impfbus reicht, um die Kinder zu schützen. – Frau Senatorin! Wie stellen Sie sich eigentlich vor, die Kinder in unserer Stadt zu schützen? Ein paar mehr gedruckte Flyer? – Nichts! Es gibt kein Sinken der Infektionszahlen, es gibt kein Steigen der Impfzahlen. Wir wissen, dass aktuell 86,84 Prozent der Kinder geimpft sind. Von 2,7 Prozent wissen wir, dass sie nicht geimpft sind, und von 10,5 Prozent wissen wir, dass sie den Impfpass nicht vorgelegt haben. Das sind erschreckende Zahlen. Ihre Tatenlosigkeit, sehr geehrte Frau Senatorin, Ihre Ambitionslosigkeit beim Schutz der Schutzlosen vor den Verantwortungslosen ist der wahre Skandal in unserer Stadt, und dieser muss noch stärker thematisiert werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank!
Lieber Herr Ludewig! Sie sprachen an, wie wir denn die Eltern sanktionieren wollen und dass Sie glauben, dass das mit dem Bußgeld nicht funktioniert, und Sie haben in Ihrem Antrag darauf Bezug genommen. Genau das ist der Unterschied zwischen der Politik der CDU und der FDP: Wir möchten die Eltern bestrafen – Sie möchten die Kinder bestrafen, indem Sie ihnen den Kitabesuch verweigern und die Kinder ausgrenzen. Das kann es wirklich nicht sein.
Wir wollen die Eltern bestrafen, Sie die Kinder. Vieles von dem, was Sie gesagt haben, war ja vollkommen richtig, auch dass wir die Impfverweigerer irgendwie erreichen müssen. Lassen Sie uns im Ausschuss einmal versuchen, ob wir nicht die beiden richtigen Ansätze, diese beiden Anträge zu einer gemeinsamen Sache zusammenführen können!
Sehr geehrter Herr Kluckert! Ich glaube einfach, dass die Maßnahme, die Sie vorschlagen, am Ende nicht wirkt. Das bedeutet, Sie versuchen etwas umzusetzen, das nachher weder die Kinder schützt noch die Eltern motiviert, dem Impfschutz nachzukommen. Ich freue mich auf die Beratung, aber ich glaube, dass Sie am Ende vielleicht doch ein Einsehen haben, dass der Kitabesuch, der Zugang zur Kita, zu Recht an den Impfschutz gekoppelt werden sollte, weil in den Kitas die Ansteckungsgefahr für die schutzlosen Kinder am größten ist und wir genau diese schutzlosen Kinder unter elf Monaten schützen müssen – und genau das mit dieser Kitaimpfverpflichtung, die wir vorschlagen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Was war denn Ihr Ansatz, Herr Ludewig? – 2014/15 hat es in Berlin mehr Masernfälle gegeben als je zuvor, seitdem die Masernfälle gezählt wurden. Da ist keinerlei Initiative von Ihnen gekommen und schon gar nicht in Richtung Impfpflicht, weil Ihr Senator Ihnen gleich gesagt hätte: Lass den Kappes! Wir haben ein Vollzugsproblem, das werden wir niemals durchsetzen – a) aus rechtlichen Gründen nicht, und b) weil wir eigentlich gar kein Instrument haben, eine Impfpflicht dann tatsächlich zu vollziehen.
Das Bußgeld? Zum Bußgeld sage ich: Na ja, den Bußgeldbescheid habe ich bekommen, ich mache es trotzdem nicht. – Wollen Sie denjenigen dann in Ersatzhaft nach Plötzensee bringen?
Und zu der Geschichte, die Sie immer erzählen, Sie wollten nicht geimpfte Kinder aus den Kitas ausschließen: Im Sozialgesetzbuch VIII – ich weiß nicht, ob Sie es kennen – gibt es das Jugendhilfegesetz. Dort gibt es einen § 20, der besagt, dass jedes Kind, und zwar ohne Vorbedingung, einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat. Sie werden also in Kollision mit diesem Gesetz kommen, das werden Sie nicht aushalten. – Das wollte ich aber gar nicht sagen.
Epidemiologisches Bulletin vom April 2017: Die Durchimpfungsrate in Berlin, Herr Kluckert, liegt bei 96,9 Prozent. Das sind 1,9 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt.
Das können Sie auf Seite 139 nachlesen. Bei der Zweitimpfung liegen wir immerhin bei 92,25 Prozent. Damit liegen wir im Bundesschnitt. – Zwischenfrage? Gerne!
Es ist immer eine Freude. – Ich wollte nur kurz zu den Zahlen fragen: Ist es denn korrekt, dass von diesen gut 96 Prozent, auf die Sie sich beziehen, nur 87 Prozent den Impfpass vorgelegt haben und die anderen gut 9 Prozent gar keinen Impfpass vorgelegt haben, aber die Statistik davon ausgeht, dass sie alle zu 100 Prozent geimpft sind?
Das können wir schnell machen. Die Zahlen des RobertKoch-Instituts sind in der Beziehung sehr verlässlich.
Da gilt nur der ermittelte Nachweis. Und das hat nichts damit zu tun: Wenn Sie das Impfbuch nicht vorlegen, dann sind Sie definitiv auch nicht geimpft, denn epidemiologisch macht es keinen Sinn, sich bei solchen wissenschaftlich fundierten Zahlen in die eigene Tasche zu lügen. Wir können nur von dem Impfstatus ausgehen, der nachgewiesen ist. – Das war Frage eins.
Mir wurden diese Zahlen bekanntgegeben, es gibt aber auch bestimmte Gegenden in Berlin, das sind nicht einmal die, in denen die Menschen aus den kleineren Einkommensklassen leben.
Ist Ihnen aber auch bekannt, dass es bestimmte Wohngegenden gibt, in denen der Stand der Durchimpfung wesentlich geringer ist, wo wir nur bei 80 bis 85 Prozent liegen, und das reicht dann nicht aus?
96,9 Prozent im Durchschnitt sind 96,9 Prozent im Durchschnitt. Das kann bedeuten, dass es an einer Stelle 100 Prozent sind und möglicherweise an einer anderen Stelle etwas weniger. Dann haben wir die Aufgabe, durch eine entsprechende Beratung dafür zu sorgen, dass auch dort dieses Angebot wahrgenommen wird.
Noch etwas: Wann ist eigentlich der Impfschutz gegeben? – Er ist erst nach der zweiten Impfung wirklich gegeben. Das heißt also, nach Ihrem Antrag können Sie kein Kind in die Kindertagesstätte lassen, dessen Eltern nicht nachweisen, dass es zwei Mal geimpft worden ist. – Das ist auch Quatsch. Sie wissen, dass das Hauptproblem nicht die Kinder sind, sondern die Menschen, die nach dem Jahrgang 1970 geboren sind.