Protocol of the Session on January 25, 2018

Der Rechnungshof – das haben wir auch in den Fällen gehört, die genannt wurden – prüft auch jetzt schon mit, allerdings, das will ich auch mal sagen, ist der Rechnungshof weisungsungebunden. Wir können nicht sagen, mach doch da mal eine Prüfung oder da, weil wir glauben, mal in diese oder jene Ecke genau hineinleuchten zu wollen.

[Dr. Kristin Brinker (AfD): Habe ich nicht gesagt!]

Das obliegt dem Landesrechnungshof. Insofern können Sie jetzt hier nicht gesonderte Prüfungspflichten daraus ableiten, als wäre es ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Insofern ist das Quatsch.

Wenn wir uns anschauen, was die Forderung eigentlich bedeutet, dann müssten Sie dem Landesrechnungshof zusätzliches Personal zukommen lassen, denn mit dem Bestand funktioniert das nicht. – Die AfD-Fraktion nickt beflissen. Das finde ich gut. Ich frage mich an der Stelle allerdings: Wo waren dann die Anträge im Haushaltsausschuss? Ich habe die zumindest nicht gesehen.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Haben wir im Haushalt gemacht!]

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Brinker?

Nein, das ist doch das Thema gar nicht wert, das ist doch Quatsch!

[Zurufe von der AfD]

Der Rechnungshof prüft bereits Landesbeteiligungen. Der Rechnungshof prüft nach eigenem Ermessen. Ich habe eben schon ausgeführt, dass Sie sich alle Jahresabschlüsse nach HGB angucken können und sich professionelle Hilfe nehmen können, falls Sie diese Jahresabschlüsse nicht verstehen sollten. Ich meine das gar nicht persönlich. Ich meine das auch nicht böse. Ich meine das auch nicht bösartig. Aber wenn Sie davon nicht ausreichend genug verstehen, dann sind Sie möglicherweise im Beteiligungsausschuss auch nicht richtig aufgehoben.

[Zuruf von der AfD]

Summa summarum, glaube ich, macht dieser Antrag inhaltlich gar keinen Sinn. Er ist obsolet, weil die ganzen Prüfungspflichten schon vorhanden sind. Ich weiß nicht, warum Sie das zur Priorität erhoben haben. Wie gesagt, eine Taschenlampe wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Marc Urbatsch (GRÜNE) – Zuruf von der AfD]

Die AfD-Fraktion hat zu diesem Redebeitrag eine weitere Intervention angemeldet. – Bitte schön!

Der Landesrechnungshof hat tatsächlich die Prüfberechtigung hinsichtlich der Aufsichtsratsgremien. Das betrifft aber nicht die Wirtschaftlichkeitsprüfung, und darum geht es hier. Sie sollten sich mal inhaltlich mit meinem Antrag befassen. Dann wissen Sie auch, worum es geht. Ich möchte auch noch sagen: Ja, im Beteiligungsausschuss bin ich erst seit einem Jahr. Herr Stroedter hat das am Anfang auch gesagt. Dass wir uns als AfD-Fraktion sehr gut eingearbeitet haben, steht, glaube ich, außer Frage. Insofern bitte ich, von solchen Unter-der-GürtellinieAngriffen abzusehen. – Danke!

[Beifall bei der AfD]

Herr Abgeordneter Dietmann! Sie haben die Möglichkeit der Erwiderung. – Bitte schön!

(Michael Dietmann)

Ich bin natürlich außerordentlich betrübt, wenn ich die Charmeoffensive hier nicht fortgesetzt habe, die Herr Stroedter angefangen hat. Ich habe ja vorweggeschickt, dass Sie das bitte nicht persönlich nehmen sollen, aber wenn man sich im Beteiligungsausschuss beschäftigt, dann sollte man in der Lage sein – Sie heben ja auf Schattenhaushalte ab, also auf die Verschuldung der jeweiligen Unternehmen –, in entsprechenden Jahresabschlüssen zu sehen, wo ich die halt eben herauslesen kann. Da braucht man jetzt ehrlich gesagt auch keinen Hochschulabschluss. Ich will das auch gar nicht persönlich machen. Ich greife Sie damit gar nicht an.

[Frank Scheermesser (AfD): Was ist es denn dann?]

Ich gebe ja nur den Tipp, wo Sie die Dinge finden. Dann können Sie sich das in aller Ruhe angucken. Und dann werden Sie sehen, wie der Verschuldungsgrad der jeweiligen Unternehmen ist, denn das steht in den HGBAbschlüssen. Wir kriegen die vorgelegt. Wir haben die im Datenraum. Wir können uns die angucken. Die Unternehmen tragen das vor.

[Zuruf von Gunnar Lindemann (AfD)]

Also insofern gibt es die totale Transparenz. Wenn ich Ihnen damit jetzt geholfen habe, dann finde ich das gut, dann können wir das Thema hier jetzt auch beenden. Ich glaube bloß, dass das Thema nicht so wahnsinnig interessant ist – in Perspektive auf die nächsten Redner –, nach jeder Rederunde eine Kurzintervention zu machen.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Gunnar Lindemann (AfD): Steuerverschwendung ist schon interessant!]

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt der Abgeordnete Herr Zillich das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze – erstens: Die Vorredner haben darauf hingewiesen, wenn man sich die Geschichte der Landesbeteiligungen in Berlin ansieht und den Zustand jetzt mit dem Zustand z. B. von vor 20 Jahren vergleicht, muss man feststellen, dass wir derzeit in einer Situation sind, dass wir bis auf ganz wenige Ausnahmen erstens gesunde Landesunternehmen und zweitens ein parlamentarisches Controlling-Niveau haben, das uns in die Lage versetzt, dort sehr ordentlich reinzugucken und sehr wohl Risiken und Schieflagen zu erkennen, sehr wohl zu sehen, inwieweit diese Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Insofern kann man jetzt nicht von einer schwierigen Situation der Landebeteiligungen ausgehen – mit den Ausnahmen, die ebenfalls genannt worden sind: Bäder-Betriebe sicherlich, Flughafen sicherlich –, sondern wir haben eine sehr gute

Situation der Landesbeteiligungen. Also besteht jetzt kein Handlungszwang für Aktionismus, das Beteiligungsregime in irgendeiner Form umzuschmeißen.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Darum geht es doch gar nicht!]

Zweitens: Ihr Antrag ist – ich will mal sagen – von der Form her ungewöhnlich. Sie reden über die Beteiligungshinweise des Senats und ändern sie qua Beschluss des Abgeordnetenhauses. Das ist nicht möglich!

[Frank-Christian Hansel (AfD): Wir haben den Antrag geändert. Vielleicht haben Sie das gelesen!]

Nein, habe ich nicht gelesen! Haben Sie geändert – dann entfällt dieses Argument. Dann ist Ihnen das aufgefallen. Wunderbar!

[Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Zum Zweiten, wenn man sich aber den konkreten Text anguckt, an welcher Stelle Sie dann – wahrscheinlich die Landesbeteiligungen – auffordern, die Beteiligungshinweise zu ändern, nämlich bei den Mehrheitsbeteiligungen des Landes, und Sie führen als Begründung den Flughafen an: Der ist gar keine Mehrheitsbeteiligung des Landes!

[Frank-Christian Hansel (AfD): Herr Zillich! Das wissen wir doch alles!]

Entschuldigung! Sie liefern die Begründung für einen Handlungsbedarf und wollen deswegen eine Regelung ändern, die sich auf Mehrheitsbeteiligungen des Landes beziehen, die dafür also gar nicht infrage kommen. Insofern ist das, was Sie vorschlagen, völlig unwirksam in Ihrem eigenen Wirkungssinne. Insofern ist es ein untauglicher Vorschlag und wir müssen darüber gar nicht weiter reden.

Im Übrigen ist eines richtig – dazu müssen wir aber auch die Beteiligungshinweise nicht ändern: Dort, wo wir Unternehmen neu aufstellen, achten wir in der Regel darauf, dass genau diese Vereinbarung mit dem Rechnungshof abgeschlossen wird.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Dann können Sie es doch machen!]

Und genauso funktioniert sie auch. – Danke schön!

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN der SPD und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Abgeordnete Herr Luthe das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ist die grundsätzliche Stoßrichtung des Antrags sicherlich richtig: Mehr Kontrolle kann nicht

schaden! Ich denke – auch Kollege Stroedter –, da sind wir uns einig. Die Frage ist allerdings – und das, liebe Kollegin Frau Dr. Brinker, kann ich nicht nachvollziehen –, warum Sie das mit diesem Antrag in dieser Form versuchen,

[Vereinzelter Beifall bei der FDP]

denn das, was Sie damit erreichen wollen, haben wir längst.

Wenn Sie sich einmal nicht nur die Hinweise des Senats anschauen, sondern das, worauf diese wiederum dort verweisen, dann können wir bei diesen lesen, dass im Fall der unmittelbaren Mehrheitsbeteiligung des Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Rechnungshof eine Vereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung treffen soll, die wiederum – wenn wir in die Landeshaushaltsordnung schauen – regelt, dass dann mit dem Rechnungshof eine Prüfung durch ihn vereinbart werden kann.

In § 104 Abs. 1 Nr. 2 Landeshaushaltsordnung haben wir allerdings bereits die Regelung, dass der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der juristischen Person des privaten Rechts prüft, wenn sie von Berlin oder einer von Berlin bestellten Person allein oder überwiegend verwaltet werden. Was heißt das? – Von einer von Berlin bestellten Person werden sie jedenfalls immer dann überwiegend verwaltet, wenn die Geschäftsführung durch Mehrheitsbeschluss, nämlich der Berliner Mehrheit, eingesetzt wird, was wiederum heißt: Alle unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin fallen bereits unter die Regelung des § 104 Abs. 1 Nr. 2 Landeshaushaltsordnung und sind durch den Rechnungshof bereits jetzt zu prüfen.

[Beifall bei der FDP]

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Brinker?

Herr Kollege Luthe! Wie erklären Sie sich dann, dass es bisher nur neun landeseigene Unternehmen sind, die tatsächlich auf freiwilliger Basis vom Landesrechnungshof in der Form geprüft werden?

Wenn Sie sich § 104 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung anschauen, dann bezieht er sich auf juristische Personen des privaten Rechts. Eine Anstalt öffentlichen Rechts wie beispielsweise die BVG ist freiwillig zu prüfen; sie ist

nämlich davon nicht erfasst, weil sie nun mal keine juristische Person des Privatrechts ist wie die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH. Eine solche Änderung, wie Sie sie aber haben wollen, kriegen Sie mit Ihrem Antrag nicht hin. Dann müssten Sie beantragen, dass es dahingehend formuliert wird, dass auch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts geprüft werden. Das haben Sie aber nicht beantragt.