Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz empfohlen. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Zuwanderung endlich wirksam steuern und begrenzen – Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aufheben
In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Hier hat der Abgeordnete Herr Bachmann das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der kurzfristig anstehenden Entscheidung über den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird sich weisen, ob Sie aus dem Ergebnis der letzten Bundes
tagswahl irgendetwas gelernt haben und endlich dazu bereit sind, Ihre verfehlte Asylpolitik zu revidieren.
Wir reden über bundesweit 240 000 subsidiär Schutzberechtigte aus den Jahren 2016 und 2017, auf welche laut Prognose des Innenministeriums eine ebenso große Zahl an nachziehenden Familienangehörigen käme. Für Berlin würde das einen weiteren Zuzug von 10 000 Menschen bedeuten – und das zusätzlich zu den 80 000 Asylbewerbern, die seit 2015 in die Stadt gekommen sind und zusätzlich zu den ca. 15 000 neuen Asylbewerbern, die jährlich ab 2018 erwartet werden. Dabei ist doch jedem, der nicht unter völligem Realitätsverlust leidet, klar, dass Berlin mit dem Ausmaß der Zuwanderung bereits jetzt strukturell komplett überfordert ist.
Werfen wir nur einen Blick auf das von der SPD seit Jahrzehnten systematisch zugrunde gerichtete Bildungssystem! In allen Bildungsvergleichen liefert sich Berlin mit Bremen einen unwürdigen Dauerwettbewerb um die rote Laterne. Überall fehlt es an ausgebildeten Lehrern und Erziehern. Nur mit immer mehr Quereinsteigern wird der Betrieb überhaupt noch am Laufen gehalten. Wie soll dieses dysfunktionale System nun noch zigtausend weitere kein Wort Deutsch sprechende Schüler bewältigen? – Darauf haben Sie keine Antwort und können Sie auch keine haben, weil es schlicht nicht geht.
Über die Unterbringungsmisere mit 25 000 Asylbewerbern in Not- und Gemeinschaftsunterkünften haben wir vorhin schon gesprochen. Wie Sie vor diesem Hintergrund weitere 10 000 Menschen familiengerecht unterbringen wollen, bleibt völlig unerfindlich. Auf den Punkt gebracht hat das kürzlich die frühere Integrationsbeauftragte Frau Barbara John, die sich wie folgt äußerte:
In der weltoffenen Hauptstadt scheitert die Familieneinheit nicht am politischen Willen, sondern an banalen Fakten: Es gibt keine Wohnungen.
Kommen wir zu den Kosten für die Allgemeinheit. Der Nachzug würde unabhängig von der Eigenfinanzierung des Lebensunterhalts erfolgen. Es geht also um die klassische Einwanderung in die Sozialsysteme, und davon brauchen wir definitiv nicht noch mehr. Allein in Berlin beliefen sich die direkt asylbedingten Kosten in 2016 auf 1,2 Milliarden Euro. Auch deshalb brauchen wir endlich ein klares Stoppsignal.
Sie – und damit meine ich Sie alle von den etablierten Parteien – müssen endlich aufhören, denselben Fehler immer wieder aufs Neue zu machen, nämlich Asyl mit Einwanderung zu verwechseln.
Einwanderer wählt man gezielt aus, wir aber haben uns keinen einzigen der Menschen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ausgesucht. Deshalb sind sie keine Einwanderer. Vielmehr sind gerade die bloß subsidiär Schutzberechtigten dazu ausersehen, nur vorübergehend zu bleiben und nach Wegfall des Fluchtgrundes wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Ihnen den Familiennachzug zu gestatten, wäre daher ein völlig falsches Signal.
Im Übrigen befinden sich viele dieser Familienangehörigen bereits in den jeweiligen Nachbarländern der Kriegsgebiete und damit in Sicherheit. Es geht also nicht mehr darum, einer akuten Gefahr für Leib und Leben zu entkommen, sondern darum, sich ein Land für das Zusammenleben als Familie auszusuchen. Ein Recht hierauf gibt es aber nicht. Die Bürger unseres Landes, die in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld von den Folgen der ungesteuerten Massenzuwanderung betroffen sind, sehen mit klarer Mehrheit die Belastungsgrenze als längst überschritten an. Mit 49 zu 28 Prozent sprechen sie sich laut einer INSA-Umfrage gegen den Familiennachzug aus. Nach Frau Bayram wären diese 49 Prozent wahrscheinlich alle Menschenhasser.
Missachten wir also nicht weiter den klaren Mehrheitswillen in einer derart existenziellen Frage, sondern zeigen wir, dass wir verstanden haben!
Wenn die Menschen eines satt haben, dann sind es Politiker, die keine Fehler eingestehen können und krampfhaft nur um der eigenen Gesichtswahrung willen lieber an einer falschen Entscheidung festhalten, als diese im Sinne des Allgemeinwohls zu revidieren. So war es bei der Griechenlandrettung, wo gutes Geld dem schlechten hintergeworfen wurde,
und so war es bisher auch in der Asylkrise mit den penetranten und immer hohler klingenden „Wir schaffen das!“Parolen, gipfelnd in der Aussage der Kanzlerin am Wahltag im September, sie wisse nicht, was man hätte anders machen sollen.
Die Kehrtwende hin zu einer rationalen und verantwortungsbewussten Asylpolitik ist überfällig. Fangen wir heute damit an! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bachmann! Wer hier etwas verwechselt, sind Sie und nicht wir.
Sie reden in der Frage des subsidiären Schutzes von verfehlter Asylpolitik. Die Asylpolitik taucht weder in Ihrem Antrag auf, noch hat sie mit der Frage des subsidiären Schutzes irgendetwas zu tun. Es liegt auch nicht in der Hand des Gesetzgebers, die Asylpolitik so zu steuern, dass hier irgendetwas gestoppt wird, denn das ist ein Grundrecht des Grundgesetzes. Es liegt im Sinne unseres Grundgesetzes, dass es angewendet wird.
Wenn Sie hier die Sachen verquirlen, um irgendeine Stimmung zu erzeugen, können Sie das zwar machen, weil Sie das hier als Echoraum für Ihre Provokationen nutzen, das hilft aber in der Sache nicht, schon deshalb nicht, weil wir diese Frage hier gar nicht entscheiden.
Ich fange gerade erst an, Herr Woldeit. – Es liegt nicht in unserer Hand, diese Frage hier zu entscheiden. Das ist, wie Sie wissen, eine Sache des Bundestages.
Der Deutsche Bundestag hat Ende 2015 entschieden, dass nach den großen Bewegungen im Herbst 2015 der subsidiäre Schutz insofern eingeschränkt wird, als der Familiennachzug suspendiert wird. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es für alle subsidiär Schutzberechtigten auch grundsätzlich die Möglichkeit des Familiennachzugs. Es wird diese Möglichkeit auch wieder geben. Es ist eine vorübergehende Suspendierung, die bis März 2018 gilt.
Niemand hat bei der Beschlussfassung zu dieser Frage daran gedacht, den Familiennachzug ganz zu streichen. Es war lediglich eine Maßnahme zur besseren Bewältigung der enorm großen Zahlen der Flüchtenden im Herbst 2015, um für eine Übergangszeit dort zu entlasten. Daraus folgt, dass es keine Diskussionen gibt, den Familiennachzug im Bund grundsätzlich abzuschaffen. Er wird wieder aufleben. Das sollte auch so bleiben.
Einerseits kann es doch selbstverständlich sein, dass auch Familienangehörige, die noch nicht nachgezogen sind, sondern sich noch in der Krisenregion oder im Bürgerkriegsterrain befinden, genauso bedroht und gefährdet
sind und ihrerseits ein Problem bekommen. Andererseits verlangt die Steuerung von Flüchtlingsbewegungen ganz andere Maßnahmen als das, was Sie hier vorschlagen. Da nenne ich nur eine Registrierung an den Außengrenzen, eine bessere Erfassung durch den Bund – nicht durch Berlin; es ist eine Sache des Bundes, dass er an den Außengrenzen für eine vernünftige Erfassung sorgt –, für eine richtige Verteilung auf die Länder, eine schnellere Prüfung in den Verfahren und ein klares Einwanderungsgesetz, das klare Regeln für diejenigen schafft, die dann legal nach Deutschland kommen können.
Wir müssen abwarten, was auf Bundesebene in den Koalitionsverhandlungen dort entschieden wird. Man muss auch dazu irgendeine Regelung finden. Was Sie hier vorschlagen, ist nicht nur sinnlos und geht am Problem völlig vorbei, sondern ist der Versuch, tatsächlich hier weiter die Leute gegen die Verfassungsorgane aufzubringen. Das müssen wir entschieden zurückweisen.
Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit? – Dann hat jetzt der Abgeordnete Herr Dregger für die Fraktion der CDU das Wort.