Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und mitberatend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/0545
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der lfd. Nummer 1 VO-Nr. 18/068 – Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Dementsprechend wird verfahren.
Der Tagesordnungspunkt 12 war Priorität der Fraktion der CDU unter lfd. Nummer 4.2. Der Tagesordnungspunkt 13 war Priorität der Fraktion der FDP unter lfd. Nummer 4.6.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag hat die antragstellende Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die sofortige Abstimmung. Gemäß § 68 der Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Überweisungsantrag der antragstellenden Fraktion abstimmen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? – Das sind die anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsantrag nicht stattgegeben worden.
Dann komme ich zur sofortigen Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag Drucksache 18/0539 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Der Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 16 war Priorität der Fraktion der SPD unter lfd. Nummer 4.1 und Priorität der Fraktion Die Linke unter lfd. Nummer 4.3.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal wundert man sich über bestehende Fragen, insbesondere warum sie nicht längst gelöst sind, zum Beispiel die Frage: Wann endet eigentlich die unbeschwerte Kindheit? – Derzeit mit dem 15. Geburtstag, zumindest soweit es den VBB betrifft, denn: Sobald jemand 15 Jahre wird, hat er keinen Anspruch mehr auf den Ermäßigungstarif. Es wird vielmehr automatisch der volle Beförderungstarif fällig.
Die Schule hat man mit 15 im Allgemeinen nicht beendet, man hat entsprechend auch kein eigenes Einkommen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es ab 15 auch kein höheres Kindergeld.
Ja, natürlich gibt es den Einwand, es gebe Schülerzeitkarten, die einen entsprechenden Rabatt bieten. Uns geht es aber an der Stelle um den Bereich der Einzelfahrscheine, denn nicht jede Schülerin, jeder Schüler nutzt täglich die BVG, die S-Bahn, generell den VBB. Viele nutzen für den Weg zu Schule das Fahrrad oder sind sogar zu Fuß unterwegs. Man nutzt dann sehr gelegentlich mal die Bahn oder den Bus – bei Schnee und Eis oder wenn man das Modell für den Kunstunterricht in die Schule mitbringen muss oder halt auch am Wandertag. Dabei ist für uns der Sinn dieser Altersgrenze 15 einfach nicht erkennbar.
Es ist eine Grenze, die üblich ist, das ist uns auch klar. Die Deutsche Bahn hat genau dasselbe Phänomen, auch viele Anbieter im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Aber eben nicht alle. Es gibt Ausnahmen, die zeigen: Eine Einbeziehung auch der über 15-Jährigen bis zum Schulende ist möglich. Wir denken, sie ist nicht nur möglich, sie ist sinnvoll, familienfreundlich und überfällig.
Wir halten es für eine ganz logische Sache: Solange jemand im Besitz eines Schüler-/Schülerinnenausweises ist, gilt auch der Ermäßigungstarif. Der Kostenfaktor, falls man uns das entgegenhalten will, ist gesamtgesellschaftlich gesehen wohl eher gering. Im Einzelfall, in der einzelnen Familie kann das aber ein durchaus relevanter Posten werden.
Aus unserer Sicht ist es keine Frage einer politischen Grundüberzeugung, einer Ideologie zwischen Regierung
Wir denken, dass es daher einen breiten Konsens in diesem Haus geben sollte und dann eine zügige Umsetzung beim VBB. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP! Herr Seerig! Wenn ich das richtig verstanden und Ihren Antrag richtig gelesen habe, dann wollen Sie, dass der Ermäßigungstarif für Schülerinnen und Schüler –
Herr Kollege Schopf! Einen Moment bitte! – Herr Kollege Langenbrinck! Es ist gar nicht wegen mir, aber wegen des Redners Ihrer eigenen Fraktion eine grobe Unhöflichkeit! – So, setzen Sie fort!
bis zum Abschluss der Schule auch für Einzelfahrten gilt. – Sie nicken, okay! – Ihre Initiative, den Umstieg von Schülerinnen und Schülern auf den ÖPNV zu fördern, begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn Ihre Forderung wiederholt ohne Hinweis auf die Finanzierungsmöglichkeit erfolgt. Nichtsdestotrotz sind wir aber der Meinung, dass wir über Tarifanpassungen ganzheitlich sprechen müssen. Das ist auch der Grund, warum wir uns im Rahmen der Koalitionsvereinbarung auf eine Facharbeitsgruppe verständigt haben, die sich mit dem Tarifsystem insgesamt beschäftigt. Diese Herangehensweise ist aus unserer Sicht die richtige. Es ist wenig zielführend, jede einzelne Tarifanpassung zu diskutieren und abzustimmen.
Herr Seerig! Sie sagten, Sie wundern sich. Ich wundere mich auch. Ich wundere mich über den Begründungstext, und ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich möchte Sie auf zwei Dinge aufmerksam machen. Das eine haben Sie selbst angesprochen, das ist die Kinderaltersgrenze von 14 Jahren. Die ist bei der Deutschen Bahn, aber auch bei vielen Tarifgemeinschaften und Verkehrsverbünden in Deutschland maßgebend. Was mich aber am meisten wundert, ist, dass Ihr gewünschtes Ermäßigungsangebot
in dieser Form – deswegen habe ich zu Beginn meiner Rede explizit noch einmal nachgefragt – weder in Hannover noch in Bremen existiert.
Diese Ermäßigung gibt es gar nicht. Sie haben es so aber in Ihrer Begründung stehen. Da hätten Sie vielleicht mal besser recherchieren müssen. In Hannover gibt es lediglich das Kindereinzelticket für Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Danach müssen sie einen regulären Einzelfahrschein Erwachsene lösen. Aber nicht nur in Hannover gibt es das Angebot nicht, in Bremen gibt es das Angebot nicht, auch beim Münchener Verkehrsverbund gibt es keine Ermäßigung, keinen Einzelfahrschein für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahre. Insofern können wir dem Antrag in der Form nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob Hannover und Bremen das nun haben oder nicht, es ist doch die Frage: Wollen wir das, oder wollen wir es nicht? Die bisherige Regelung ist paradox. Was die FDP vorschlägt, ist logisch und richtig.
Und wenn Sie jetzt gleich mit dem Geldargument kommen, das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Oppositionsfraktionen allemal, viel mehr diese, haben die Aufgabe, gerade bei diesem Senat, verwaltungshandelnanregend und auch politikstimulierend zu wirken. Deswegen ist es auch Ihre Aufgabe – Sie wollen hier den Umweltverbund einführen, Sie wollen, dass alle nur noch Fahrrad fahren, und wenn sie das nicht tun, mit BVG, S-Bahn und Deutscher Bahn fahren –, dann müssen Sie es doch umsetzen, wie viel das kostet, und es irgendwie im Haushalt unterbringen. Sie sind doch hier angetreten, Autofahrer und den Lkw zu stigmatisieren. Also müssen Sie doch alles dafür tun, dass so ein den ÖPNV beförderndes Programm hier unterstützt wird. Mich wundert, ehrlich gesagt, völlig, dass hier Vergleiche von Hannover und Bremen – – Das ist völlig egal. Ich sage es ganz deutlich: Wenn Sie es wollen, machen Sie es! Und ich finde, es ist eine gute Lösung.
Es kommt noch etwas ganz anderes hinzu: Wenn Sie 15Jährige haben, die dann aus diesem Tarifbereich rauskommen und teure Tickets zahlen müssen, werden die entweder laufen oder ganz fest den Beschluss fassen, mit 18 kaufe ich mir ein Auto oder mache auf jeden Fall den