Wir sagen: Wir brauchen eine Präsenz, Einsatzkräfte vor Ort. Wir werden sie verstärken, wir haben sie schon verstärkt,
Wir werden darüber hinaus die Polizei dauerhaft verstärken. Was das Personal betrifft, werden wir in diesem Haushalt 795 neue Stellen für die kommenden zwei Jahre beschließen,
wir werden Polizeianwärter zweimal in diesem Jahr vereidigen, wir werden in den Polizeiabschnitten die Einsatzkräfte verstärken über die Jahre, wir werden den Gefahren im Straßenverkehr stärker begegnen durch eine Verstärkung des Verkehrsüberwachungsdienstes. Das sind nur einige Beispiele, wo wir handeln und wo andere mit Verbalattacken sich eher den Vorwurf des Maulhelden gefallen lassen müssen, Herr Dregger.
Ein weiteres Beispiel, von dem Sie gleich sagen werden, es gehöre nicht zur Sache – es gehört sehr wohl zur Sache –, ist, dass wir die Schießstände sanieren. Es sind jetzt 35 von 73 Schießbahnen in Betrieb, es werden bis Ende 2019 alle in Betrieb sein, und wir investieren in neue Einsatztrainingszentren. Wir wollten in der letzten Wahlperiode, Herr Dregger, diese Sanierungsmaßnahmen vorziehen. Was mussten wir erkennen – ich habe es hier schon einmal erzählen müssen? Es gab keine Planung dafür. Wir mussten erst die Planung abschließen,
Zu diesem Konzept der systematischen Stärkung der Polizei gehört auch der sinnvolle Einsatz von Video
überwachung. Das ist das, was der Senator jetzt mit den geplanten Maßnahmen umsetzt, was erprobt wird und was wir uns dann in der Wirkung in den nächsten Monaten angucken werden. Videotechnik hat einen bestimmten Nutzen, den wir anerkennen. Videotechnik kann bei der Aufklärung von Straftaten helfen, kann Täter überführen und kann noch etwas leisten: Sie kann verhindern, dass dieser Täter eine nächste Tat begeht. Deswegen hat sie auch eine bestimmte präventive Wirkung. Wir sind dafür, dass wir dort, wo es sinnvoll ist, diese Technik einsetzen. Wir sind gegen diesen Rundumschlag, Herr Dregger, der hilft nicht, sondern wir wollen, dass dies gezielt eingesetzt wird.
Nun ein Satz zum Volksbegehren. Vermutlich wird das Volksbegehren kommen. Es ist jetzt in der Stufe der Volksinitiative. Wenn die nötigen Quoren erreicht sind, wird sich das Abgeordnetenhaus zwingend mit diesen Anliegen zu befassen haben. Wir werden uns dazu verhalten müssen, was ein Volksbegehren an uns heranträgt. Was Sie aber mit dem Antrag erreichen wollen, Herr Dregger, ist ein Aufruf des Abgeordnetenhauses für ein Volksbegehren. Sie sagen in Ihrer Überschrift: „Videoschutz mit Volksbegehren sicherstellen“. Solch ein Vorgehen kennt weder die Verfassung noch die Geschäftsordnung hier im Haus. Es ist nicht vorgesehen, hier zu beschließen, dass ein Volksbegehren abgehalten werden soll und das Abgeordnetenhaus dazu aufruft. Das Parlament hat eine andere Aufgabe, nämlich zu prüfen, ob und ggf. wie es sich einen Gesetzentwurf zu eigen macht oder nicht zu eigen macht. Das werden wir nachher verantwortlich klären müssen, aber nicht jetzt vorher mit Ihrem Antrag, Herr Dregger. Sie drehen die Abläufe hier leider um. Das Volksbegehren treiben die Initiatoren schon selbst voran. Dazu brauchen sie Sie nicht. Dazu braucht es auch Ihren Antrag nicht. Wir werden verantwortungsvoll diese Vorschläge prüfen und am Ende entscheiden. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegen! Wir erleben in der Vergangenheit ein typisches Ränkespiel: Die jetzige Oppositionspartei der CDU wirft dem Innensenator Verfehlungen vor und mangelnde Bereitschaft, im Rahmen der inneren Sicherheit voranzukommen. Die Koalition wirft der CDU vor: Aber das hättet ihr doch alles können, ihr wart doch schon in der letzten Legislaturperiode in der Verantwortung und stelltet den Innensenator, warum habt ihr denn nichts gemacht. – Es ist für mich als Unbeteiligter an beiden
Regierungskonstellationen herrlich anzusehen. Aber hier geht es nicht darum, dass wir gegenseitige Ränkespiele und gegenseitige Schuldzuweisungen machen – da spreche ich Sie, Herr Zimmermann an.
Sie sprachen gerade davon, dass die Aufklärungsquote unter Rot-Rot von 60 Prozent sukzessive immer weiter hinuntergegangen ist, bis zur polizeilichen Kriminalitätsstatistik im Jahr 2016 – natürlich noch unter der Verantwortung von Innensenator Henkel – auf unter 42 Prozent. Im Verhältnis zu Bayern ist das übrigens eine Katastrophe. Aber: Der rot-rote Senat hat in den Jahren 2003 bis 2006 wie viele Polizeischüler ausgebildet? – Null!
Es gab die Ausbildungskapazität, sie wurde auf null gesetzt. Das, was jetzt passiert, ist nichts anderes als das Nacharbeiten von Versäumnissen der letzten Jahre auf Kosten der inneren Sicherheit. Das ist absolut skandalös – und nichts anderes!
Lassen Sie mich zu dem Antrag kommen: „Videoschutz mit Volksbegehren sicherstellen statt Geisels Taschenspielertricks auf den Leim gehen“. Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich kurz überlegt: Was ist jetzt die Intention? Ist das ein Bewerben für ein Volksbegehren, oder ist das doch ein Plädoyer für mehr Videoüberwachung? Videoüberwachung haben wir bereits thematisiert, die CDU hat einen Antrag gestellt, die AfD hat einen Antrag gestellt, die rechtliche Anpassung und dementsprechend auch die Ermächtigungsgrundlage gemäß §§ 24 und 24a ASOG zu erbringen. Das Ganze wurde natürlich abgelehnt. Die Debatte müssen wir unter dem Strich nicht noch einmal führen.
Aber ein Punkt aus dem Antrag, Taschenspielertricks, den möchte ich herausgreifen. Taschenspielertricks bedient sich leider auch die CDU. Das will ich noch ganz kurz begründen: Ich empfinde es als einen Taschenspielertrick – den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen –, wenn ein ehemaliger CDU-Staatssekretär als Zeuge vor einen Untersuchungsausschuss vorgeladen wird, dann eine Erkrankung erfährt – dafür kann kein Mensch etwas –, aber zwei Tage später nach einer Spontangesundung einen Berlin-Marathon laufen kann. Im Übrigen hatte ich so eine Art Déjà-vu. Wir hatten das schon einmal. Die Älteren im Hause kennen das noch mit dem Herrn Neuling. Das war im Rahmen der Bankenkrise. Auch dieser Herr konnte nicht zur Vernehmung kommen, aber zwei Tage später hatte er die Möglichkeit, den Berlin-Marathon zu laufen. Meine lieben Kollegen von der CDU! Wenn Sie zu Recht Taschenspielertricks vorwerfen, seien Sie so ehrlich und erkennen Sie, dass Sie diese auch anwenden. Danke schön!
Ich bin sehr, sehr nahe bei dem ehemaligen SPDBezirksbürgermeister Buschkowsky, „Bollerwagen“, „Schauspielerei“ und Ähnliches.
Wir sind übrigens auch noch in den Haushaltsberatungen. Es sollen über 100 000 Euro für diese mobilen Fahrzeuge ausgegeben werden. Über 100 000 Euro! Wenn ich überlege, wie viele stationäre Videokameras man damit nutzen könnte! Und wenn ich mir die Begründung anhöre, die Begründung, die Sie selbst gerade eben geleistet haben, Herr Zimmermann: Es ist präventiv, es beugt Straftaten vor, es hilft in der Aufklärung und, und, und. Das sind alles Begründungen, die Sie anliefern und die unsere Begründung für eine stationäre Videoüberwachung sind. Und: Wir überlegen, ob wir das an kriminalitätsbelasteten Ort so und so nutzen. – Und der Innensenator hat es gerade noch einmal ausgeführt, dass es an dem und dem kriminalitätsbelasteten Ort nicht möglich ist. – Aber wichtig wäre, dass wir in dieser Stadt keine kriminalitätsbelasteten Orte haben, und das ist Ihr Versäumnis der letzten 20, 30 Jahre.
Noch einmal, auch als Plädoyer für die Videoüberwachung und auch als Plädoyer für die direkte Demokratie und für ein Volksbegehren: Da bin ich übrigens gespannt, wie die Koalition mit diesem Volksbegehren umgeht. Ich bin mir absolut sicher, dass wir dort Zustimmungszahlen von 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung haben. Dann können Sie natürlich auch sagen: Wir stehen für die 20 Prozent, die es nicht wollen, die dürfen wir auch nicht vergessen. – Auf diese Diskussion freue ich mich und übrigens auch auf die zweite Runde. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, dass wir Linke keine Anhänger der Videoüberwachung sind. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Kameras nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern dass sie uns höchstens Sicherheit vorgaukeln können. Ich finde es gut und richtig, dass wir uns in der Koalition darauf geeinigt haben, die Personalstärke der Berliner Polizei auszubauen, und dass wir uns darauf geeinigt haben, die Präsenz von Sicherheitspersonal in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder zu erhöhen. Das ist auch
[Heiko Melzer (CDU): Was? Sie haben dagegen gestimmt! – Danny Freymark (CDU): Da würden Sie jetzt zustimmen!]
Und es ist auch gut und richtig, dass wir uns darauf geeinigt haben, eben nicht das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu ändern, um die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen einzuführen.
Der Einsatz von mobilen Videowagen, wie ihn die Polizei jetzt vorsieht, ist in engen Grenzen ohne Gesetzesänderung zulässig. Also wenn die Polizei der Meinung ist, das würde ihr helfen, dann kann sie das tun. Ob das etwas bringt, können wir im Innenausschuss diskutieren. Ich habe da bekanntermaßen meine Zweifel. Aber das werden wir sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Was Sie wollen, ist etwas ganz anderes. Kommen wir zu Ihrem Antrag! Da steht, dass Sie mehr Videoüberwachung wollen. Wo genau und unter welchen Bedingungen, das steht da nicht. Das ist ja ein eher kurzer, unklarer Antrag. Das ist ja hier schon deutlich geworden. Aber als Erstes stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich lese, wie Sie Ihre Forderungen begründen. Das sind wirklich Falschbehauptungen, die Sie hier aufstellen, und die zähle ich Ihnen gerne auf.
Erstens: Eine BVG-Studie, die den Nutzen von Videoüberwachung belegt, wie Sie hier anführen, gibt es nicht. Wenn Sie die Sicherheitsberichte der BVG meinen, so steht da drin, dass die körperlichen Angriffe in der BVG zurückgehen. Das ist erfreulich. Aber da steht nicht, woran das liegt.
Es gingen ja z. B. im letzten Jahr auch die Straftaten an den meisten kriminalitätsbelasteten Orten zurück, und das ohne Kameras. Das ist auch schön. Also das taugt zur Begründung Ihres Antrags schon mal nicht.
Zweitens reden Sie hier von gestiegener Kriminalität und der Entwicklung der kriminalitätsbelasteten Orte zu Nogo-Areas. Das ist wirklich kompletter Unsinn.