Protocol of the Session on May 4, 2017

Vielen Dank! – Nein! Ich denke, soweit werden Sie das noch unterscheiden können, wobei wir genau bei dem richtigen Thema sind, dem Unterscheiden. Sie sprachen gerade vom Flughafen Tegel. Können wir von Ihnen vielleicht auch noch kurz etwas zu der Baulücke auf dem Flughafen Tempelhof hören, dem großen Areal, das unbedingt als funktionierender Flughafen geschlossen werden sollte, weil man Flächen in der Stadt brauchte, um sie zu bebauen?

[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Da gab es einen Volksentscheid!]

Was ist der konkrete Plan für Tegel? Insbesondere interessiert die Frage – wir hatten das Thema neulich erst in dem betreffenden Unterausschuss des Hauptausschusses –: Was machen Sie mit den Böden in Tegel, die nicht so einfach für die Bebauung geeignet sind?

[Antje Kapek (GRÜNE): Frage!]

Was mache ich mit den Böden in Tegel? Diese Frage konnte ich in Ihrem Redebeitrag identifizieren. Die Böden in Tegel muss man erstens untersuchen und zweitens, so sie belastet sind, sanieren. Das ist eine ganz einfache Frage. Da würde ich Sie als FDP bitten, mitzuhelfen und nicht zu versuchen, mittels eines Volksbegehrens den Flugbetrieb für Geschäftsreisende aufrechtzuerhalten. Das ist nicht in Ordnung, das ist unredlich. Wir wollen dort Wohnungen haben, Hochschule, Grün und Gewerbe. Darum geht es. Das ist ein Zukunftsstandort.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Wir haben uns eine ganze Menge vorgenommen. Ich habe schon gesagt, dass es um Planung geht – um Flächennutzungsplanung. Wir wollen Bereichsentwicklungsplanung machen. Das ist nämlich der nächste Schritt. Wir wollen mit Leuten in einem Quartier darüber reden, was in dem Quartier notwendig ist. Wo bauen wir dort Woh

nungen hin? Wo soll dort eine Grünfläche hin? Wo soll eine Schule hin? Und so weiter und so weiter! Darum geht es. Dafür wollen wir Bereichsentwicklungsplanung machen. Das ist der nächste Schritt. Dann muss man zu konkreten Bebauungsplänen kommen und vielleicht in dem einen oder anderen Fall etwas nach § 34 BauGB machen, wobei ich da immer skeptisch bin, denn ich hätte lieber eine ordentliche Planung. Aber manchmal muss es auch schneller gehen, und da machen wir auch etwas nach § 34 BauGB. Wir wollen auch darüber nachdenken, wo man verdichten kann. Wir wollen auch darüber nachdenken, wo man höher bauen kann, um nicht so viel zu versiegeln. Dazu haben wir ja diesen HochhausEntwicklungsplan auf den Weg gebracht. Daran können Sie erkennen: Wir haben viel vor, wir wollen viel, und wir wollen insbesondere auch zur Lösung des Wohnungsproblems von Berlin beitragen. Da ist eine ganze Menge zu tun.

Letzter Punkt: Wir haben uns aber auch – das steht im Koalitionsvertrag auf Seite 21 – genau über solche Katasterfragen schon Gedanken gemacht. Da steht drin:

Die Einrichtung eines öffentlichen Liegenschaftskatasters wird geprüft. Die Koalition unterstützt und qualifiziert den Runden Tisch Liegenschaftspolitik.

Das heißt: Wir sind da schon – speziell für unsere Fraktion kann ich das sagen: auch in der Zeit als Opposition – mit allen Leuten, die an der Stadtentwicklung in Berlin interessiert sind, durchaus von unten im Dialog, im Gespräch an einem Runden Tisch, und wir wollen mit all den Leuten, die sich für ihr Quartier und ihren Bezirk interessieren, gerade diese Frage, was wo entstehen soll und wo Wohnungen gebaut werden, diskutieren. Ich glaube, wir werden da zu guten Ergebnissen kommen.

Wir haben uns viel vorgenommen, und nach den fünf Jahren werden Sie uns sicherlich auch fragen können und vielleicht die Abrechnung durchgucken, und dann werden wir hoffentlich sagen können: Jawohl, wir haben uns viel vorgenommen, und wir haben auch viel erreicht. – Darauf freue ich mich, und bis dahin diskutieren wir diesen und andere Anträge in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Iris Spranger (SPD)]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

(Andreas Otto)

lfd. Nr. 3.6:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung zweitwohnungsteuerlicher und übernachtungsteuerlicher Vorschriften

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0268

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Zunächst möchte der Senat die Einbringung der Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat deshalb der Herr Finanzsenator. – Bitte sehr, Herr Dr. Kollatz-Ahnen! Sie haben das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines der vorrangigen Ziele der Koalition ist es, bezahlbares Wohnen für alle in Berlin zu ermöglichen. Das ruht auf verschiedenen Säulen. Die wichtigste und erste Säule ist der Neubau. Der Neubau muss den Hauptteil der Lasten tragen, die sich durch den Zuzug und das Wachstum, das heißt durch neue Berlinerinnen und Berliner ergeben. Der geförderte Wohnungsbau, der vor einigen Jahren wieder neu aufgenommen worden ist, stieg von 1 000 auf 3 000. In dieser Wahlperiode steigt er von 3 000 auf 5 000 Wohneinheiten pro Jahr.

Die zweite Säule trägt der Bestand. Das ist insbesondere für uns zunächst einmal der Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Mieterhöhungen von kleiner/gleich zwei Prozent pro Jahr und eben die Vergrößerung des Bestandes von 300 000 auf 400 000 Wohneinheiten ist die wichtige Nachricht hier in diesem Zusammenhang.

Das Mietrecht bildet die dritte Säule. Wir nutzen alles in Berlin, was uns das Bundesrecht gestattet. In Berlin haben, was nicht ganz uninteressant ist, SPD und CDU in der letzten Wahlperiode eine weitreichende Initiative im Bundesrat eingebracht, die die Bundes-CDU gegenwärtig bis zum Wahltag aussitzt. Das ist schade für die Mieterinnen und Mieter in Berlin.

Jetzt kommen wir zu der vierten Säule. Wir nutzen die landesgesetzlichen Möglichkeiten. Ein Baustein der landesgesetzlichen Möglichkeiten ist der hier in erster Lesung zu beratende Entwurf des Gesetzes zur Änderung zweitwohnungsteuerlicher und übernachtungssteuerlicher Vorschriften. Wir haben in der Koalition vereinbart, den Steuersatz für die Zweitwohnungsteuer zu erhöhen, um Lenkungswirkung zu erzielen. Es geht dabei nicht um die Erhöhung der Einnahmen durch die Steuer. Im Kern geht es darum, die Leute zu motivieren, sich in Berlin anzusiedeln und in Berlin ihren Erstwohnsitz zu nehmen. Wie

versprochen, haben wir den Gesetzentwurf auch nach wenigen Tagen vorgelegt. Es ist der dritte Gesetzentwurf aus meinem Haus in dieser Wahlperiode. Daran sehen Sie auch, dass durchaus Tempo vorgelegt wird.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Erhöhung des Steuersatzes von 5 auf 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete ab dem 1. Januar 2019. Zudem beginnt zukünftig die Zweitwohnungsteuerpflicht bereits bei Einzug, also ab dem Tag eins in die Nebenwohnung, und nicht, wie es bisher geregelt ist, nach einem Jahr. Außerdem wird im Übernachtungssteuergesetz, das ist die dritte wesentliche Bestimmung, eine Regelung geschaffen, die die Weitergabe von Daten, die im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots durch Bezirksämter erhoben werden, an die Steuerverwaltung erfolgen kann und sie auch ermöglicht.

Nun möchte ich noch einige wenige Hinweise zu dem Gesetzentwurf geben. Berlin hat mit 5 von 100 einen im bundesweiten Vergleich weit unterdurchschnittlichen Zweitwohnungsteuersatz. Er ist niedriger als der in München. Er ist niedriger als der in Potsdam, ganz zu schweigen von dem in Konstanz. Damit wird nicht nur auf Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer verzichtet, sondern wird insbesondere ein falscher Anreiz geschaffen, Erstwohnsitze in andere Gemeinden mit höherem Zweitwohnungsteuersatz zu verlegen oder dort zu belassen. Wir alle wissen, nicht nur die mit Erstwohnsitz gemeldeten Anwohner in Berlin nutzen die kommunale Infrastruktur, sondern alle, auch diejenigen, die einen zweiten Wohnsitz haben. Deswegen ist es wichtig, dass sie Erstwohnsitzinhaber werden, oder, wenn sie das nicht werden wollen, mit der Zweitwohnungsteuer einen größeren Beitrag leisten.

Mit der Erhöhung von 5 Prozent auf 15 Prozent wird dem Auseinanderfallen von Kosten und Einnahmen begegnet. Es ist das Ziel, auf die Lenkungswirkung abzuheben. Deswegen haben wir uns auch bei der Dimensionierung durchaus nicht im oberen Bereich, den es in Deutschland gibt, eingependelt, sondern mit der Erhöhung von 5 Prozent auf 15 Prozent auch ordentliches Augenmaß bewiesen.

Zur Sicherung der Besteuerung von zweckfremd genutztem Wohnraum im Bereich der Ferienwohnungen und dem sonstigen für kurzfristige, private Aufenthalte vermieteten Wohnraum soll es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Daten an die Steuerverwaltung geben, die die Bezirksämter beim Vollzug des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes erheben. Damit wird auch eine Informationslücke geschlossen. Das Thema kann auch in Berlin wirkungsvoller bearbeitet werden. Viele von Ihnen haben das auch in den letzten Jahren verfolgt. Deswegen bitte ich um Unterstützung.

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

Es geht dabei um den melderechtlichen Status bei der Zweitwohnungsteuer. Wer eine Wohnung bezieht, soll sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Berlin ist bundesweit die einzige Stadt, die die Zweitwohnungsteuer erst ein Kalenderjahr nach Einzug der Zweitwohnung erhebt. Das ändern wir jetzt. Im Übrigen ist das in der letzten Wahlperiode auch schon von mehreren Fraktionen vorgetragen worden. Das greifen wir jetzt auf. Das Gesetz enthält eine ausreichend große Übergangsfrist. Deswegen werden einige Bestimmungen erst ab 2019 greifen.

Zusammengefasst: Berlin kann es sich nicht leisten, auf der einen Seite Ausgaben für Infrastruktur zu tätigen und auf der anderen Seite auf die dafür notwendigen Einnahmen zu verzichten. Wir wollen dafür sorgen, dass die Menschen, die von den Vorzügen und Angeboten unserer Stadt profitieren, auch zu deren Entwicklung beitragen und auch hier ihre Steuern zahlen. Im Übrigen haben wir auch durch die Verbesserung der Situation in den Bürgerämtern die Möglichkeit geschaffen, dass sich jeder, der es will, auch schnell in Berlin anmelden kann. – Ich bitte um Unterstützung.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! In der Beratung beginnt nun die Fraktion der SPD. Hier hat die Abgeordnete Frau Becker das Wort. – Bitte schön! – Herr Gelbhaar! Würden Sie die Abgeordnete bitte vorbeilassen, damit sie zu uns reden kann?

[Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Weil Sie darum bitten! – Franziska Becker (SPD): Weil ich „bitte“ gesagt habe!]

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Berlin ist als größte deutsche Metropole auch die Hauptstadt der Zweitwohnsitze. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung zweitwohnsteuerlicher und übernachtungsteuerlicher Vorschriften wollen wir mehr Menschen dazu bewegen, in Berlin ihren Erstwohnsitz anzumelden. Das war der Gedanke in den Koalitionsverhandlungen. Aktuell hat Berlin mit 5 Prozent einen weit unterdurchschnittlichen Zweitwohnsteuersatz im Bundesvergleich. Aus haushälterischer Sicht verzichtet das Land somit nicht nur auf Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer, sondern setzt negative Anreize, den Erstwohnsitz in andere Gemeinden mit einem höheren Steuersatz zu verlegen oder ihn dort zu belassen. Das wollen wir ändern.

Berlin gehen als einziger Stadt im Bund Einnahmen verloren, da die bisherige Regelung vorsah, dass die Zweitwohnungsteuer erst ein Jahr nach dem Einzug in eine Zweitwohnung erhoben wird. Auch das wollen wir än

dern. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die Zweitwohnungsteuer ab 2019 von 5 Prozent auf 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Berlin wird damit künftig im Mittelfeld der Bundesländer liegen.

Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Pflicht zur Zweitwohnungsteuer bereits mit dem Einzug in die Zweitwohnung beginnt, also sofort statt, wie bisher, nach einem Jahr. Gleichwohl wollen wir erreichen, dass sich Inhaber von Zweitwohnungen, die die städtische Infrastruktur nutzen, auch über die von ihnen zu zahlende Gebühren und Beiträge hinaus künftig solidarischer am Unterhalt kommunaler Aufgaben beteiligen. Auch in Berlin verursachen Zweitwohnungsinhaber zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, ohne dass nach geltendem Gemeindesteuersystem ausreichend an deren Finanzierung beigetragen wird. Mit der Anpassung der Zweitwohnungsteuer wollen wir diesen für die Stadt nachteiligen Effekt ausgleichen.

Wir wollen neue Neu- und Teilzeitberlinerinnen und -berliner motivieren, sich mit dem Hauptwohnsitz hier anzumelden. Die föderale Verteilung von Steuermitteln durch den Bund an die Bundesländer ist nun einmal vom Erstwohnsitz abhängig und bildet die Bemessungsgrundlage für die meisten Instrumente der Kommunalfinanzierung. Zweit- und Nebenwohnsitze fließen nicht in die reguläre Berechnung der Einwohnerzahl ein und bringen daher kein Mehr aus dem Länderfinanzausgleich. Ich bin ganz ehrlich: Ich halte jeden Euro für sinnvoll und unverzichtbar, der aus gutem Grund in den Landeshaushalt fließen kann!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Weiter sieht der vorliegende Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen vor – ich nenne sie einmal –, etwa für Ehepartner, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Berlin unterhalten. Diese sind nach wie vor nicht von der Zweitwohnungsteuer betroffen. Dies gilt auch für Kurzaufenthalte, die weiterhin nicht erfasst werden. Maßgeblich ist hier der melderechtliche Status, der bei einem Wohnungsbezug binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde angezeigt werden muss. Weiter regelt das Bundesmeldegesetz die Freistellung von der Anmeldefrist für bestimmte Kurzaufenthalte von bis zu sechs Monaten etwa in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen oder für ausbildungs- und berufsbedingte Aufenthalte beispielsweise von Studierenden oder Praktikanten. Diese Regelung halten wir für richtig.

Ich habe mir einmal mithilfe der Finanzverwaltung berechnen lassen, mit welchen Steuereffekten ungefähr zu rechnen ist. Mit der Erhöhung des Steuersatzes bei der Zweitwohnungsteuer sind jährliche Mehreinnahmen von rund 6,4 Millionen Euro ab 2019 direkt zu erwarten. Bei plausibel angenommenen 1 000 bis 1 500 Fällen käme es durch Ummeldungen von Zweit- zu Erstwohnsitzen zu Mehreinnahmen bei der Steuerverteilung und Steuer

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

zerlegung von 30 bis 40 Millionen Euro vor dem Finanzausgleich bzw. 10 bis 20 Millionen Euro nach dem Finanzausgleich. Wer jetzt sagt, dass dies Peanuts sind, sollte bitte nicht übersehen, dass das Land Berlin hochverschuldet bleibt, was auch der Rekordüberschuss des letzten Jahres so rasch nicht ändert.

Der erwartete und gewünschte Steuereffekt ist nicht unerheblich und soll Verzerrungen des öffentlichen Steueraufkommens korrigieren, die ansonsten anderen Gebietskörperschaften zugutekommen würden. Wir wollen die fiskalpolitische Lenkungswirkung, die einen Anreiz zu mehr Hauptwohnsitzen in der Stadt insbesondere bei Studierenden setzen soll, die auch dazu führt, dass vorhandener Wohnraum stärker als solcher genutzt wird. Dazu wird künftig der melderechtliche Status durch eine jährliche Datenübermittlung der Meldestellen an die Finanzbehörden besser mit der Lebenswirklichkeit in Einklang gebracht. So wird sichergestellt, dass Wohnraum auch tatsächlich zum dauerhaften Wohnen genutzt wird.

Ich bedanke mich bei der Senatsverwaltung für Finanzen für den vorliegenden Gesetzesentwurf und empfehle die Überweisung an die Ausschüsse Haupt, Inneres und Stadtentwicklung. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse der Beratungen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]