Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Antragsteller hat die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen hingegen beantragen die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung. Wer einer Überweisung des Antrags federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? Das erstere war die Mehrheit, damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben.
Auch hier steht den Fraktionen für die Beratung jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der Piraten mit dem Kollegen Baum. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Anwesende! Verträge über Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald offenlegen! Da würden wir uns natürlich freuen,
wenn Sie diesem Antrag auch irgendwann alle zustimmen, weil Sie erkennen, dass alles andere gar keinen Sinn hat.
Es gibt einen Vertrag zwischen dem Land und der Spreepark Berlin GmbH, welcher nicht öffentlich zugänglich ist. Da gibt es dann auch noch irgendwelche Nebenabsprachen. Die Verträge zirkulieren allerdings auch schon auf dem grauen Informationsmarkt. Das heißt, wer besonders gute Beziehungen hat oder den einen oder anderen kennt, kennt den Inhalt dieser Verträge dann doch. Hier sollten wir doch dafür sorgen, dass sich eben diese Informationsasymmetrien zwischen den Vertragspartnern, den Gläubigern und der Verwaltung auf der einen Seite sowie der Öffentlichkeit auf der anderen Seite auflösen und die Bürger von Berlin auch die Möglichkeit haben, sich ein Bild zu machen, was mit dieser Fläche passieren soll und was dort genau drinsteht in den Verträgen.
Im Moment brauchen wir dafür eine seriöse Diskussionsgrundlage über die Zukunft des Geländes. Das bekommen wir nur, wenn wir eine nachvollziehbare öffentliche und ergebnisoffene Prüfung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten machen können. Dazu brauchen wir die Erbpachtverträge zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH inklusive aller Anlagen und Nebenabsprachen.
Ansonsten haben wir intransparente bauplanerische Entscheidungen, die Anwohner und Naherholungssuchende vor vollendete Tatsachen stellen. Die Bedenken von Anwohnern und Bürgerinitiativen sind berechtigt. Es gibt auch schon welche, die dort nachforschen wollen. Die bekommen dann eben keine Auskunft. Hier gilt es, denjenigen dann auch die Information zugänglich zu machen.
Wie das ansonsten aussehen könnte, zeigt einen Blick auf das andere Spreeufer. Da findet nämlich eine Verwertung durch Projektentwickler aus der Immobilienbranche statt, Bebauung mit hochpreisigen Stadtvillen, Townhouses und einem Hotel mit Parkhaus. Das alles kann dann passieren, Mediaspree lässt grüßen.
Die Vorschläge der letzten Jahre für eine Nachnutzung der jetzigen brachliegenden Fläche zeigen, dass es hier eine große Chance gibt, dieses Gelände für alle, die in Berlin Naherholung suchen, sinnvoll zu öffnen. Da sollten wir gucken, dass wir diese Möglichkeit auch nutzen. Erst wenn der Vertrag in der Welt ist, hat man tatsächlich eine vernünftige Chance, gemeinsam mit Bürgerinitiativen, dem Bezirk und den Anwohnern das Nutzungskonzept zu entwickeln und aus dem Areal etwas zu machen.
Letzten Endes denke ich mir, dass vielleicht den einen oder anderen eine solche Debatte um eine Offenlegung oder Öffentlichkeit nervt. Da kann ich nur den Hinweis geben: Überlegen Sie einmal, welche Verträge Sie schon
proaktiv veröffentlichen könnten, um dann eben solche Debatten zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass wir hier nicht immer darüber sprechen müssen! An der Stelle, wo Sie der Meinung sind, dass etwas tatsächlich nicht öffentlich sein kann, können Sie das gleich begründen. Dann müssten wir uns nur noch darüber unterhalten. Jetzt bin ich gespannt, was denn nun alles gegen eine solche Veröffentlichung spricht, und komme hiermit zum Schluss. – Danke!
Danke, Herr Kollege Baum! – Für die SPD hat jetzt der Kollege Dr. Arndt das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Arndt, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Baum! Ich glaube, der Verschluss von Verträgen ist eine Sache der Vergangenheit. Ich glaube, dieses Haus und die SPD-Fraktion grundsätzlich, an ihrer Spitze Herr Saleh, aber auch unser Landesvorsitzender Michael Müller, sind für die Offenlegung von Verträgen.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie den Senat auf, die Erbpachtverträge zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald inklusive aller Anlagen und Nebenabsprachen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit rücken Sie erstens einen denkwürdigen Standort in Berlin wieder in das Blickfeld, wo seit Jahren eine Weiterentwicklung nicht vorangeht. Soweit ich das im Wahlkampf beobachtet habe, sind alle Fraktionen für die Wiedereröffnung des Spreeparks und setzen sich dafür mit Nachdruck ein.
Aber wir haben nicht nur den Spreepark, wir haben noch andere Bereiche und andere Stadtbrachen, die auf ihre Wiederbelebung warten. Andere Standorte – um nur einige Beispiele zu nennen – sind der Kreisel, die Riesenradfläche am Bahnhof Zoo und das Kulturforum, das nur als Hinweis für spätere Anträge. Seit Jahren versuchen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, seien sie in Regierungsfunktionen, seien sie in der Opposition, seien sie in der Partei der Linken, seien sie bei der CDU, hier voranzukommen.
In Ihrem konkreten Fall drängt sich der Verdacht auf – Sie haben das beschrieben –, dass der 1996 zwischen dem Senator für Finanzen des Senats von Berlin mit der dama
ligen Spreepark Berlin GmbH über 66 Jahre abgeschlossene Erbbauvertrag das Kernproblem darstellt. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass in dieser Verflechtungsstruktur signifikante Informationsasymmetrien zwischen Vertragspartnern, Gläubigern, Verwaltung auf der einen sowie der Öffentlichkeit auf der anderen Seite zu beobachten sind. Informationsasymmetrien – jetzt kommen wir zu dem Punkt – führen wiederum zu erhöhten Risikoaversionen, in unserem Fall sicherlich in der Verwaltung, und damit zur Produktion von Stadtbrachen, die aufgebrochen werden müssen. Da bin ich mit Ihnen vollkommen einer Meinung. Dazu dient eine Offenlegung der Verträge, damit auch Bürgerinnen und Bürger draußen mobilisiert werden und zur Entflechtung dieser Blockaden beitragen können. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für einen konstruktiven Umgang mit der Intention Ihres Antrags.
Ich habe nur ein Bedenken, das es abzuwägen und zu prüfen gilt. Ich will nicht, dass ein Dritter, also ein Privater, im Zuge dieses Prozesses Schadenersatzansprüche stellen kann. Das wäre ein Stück aus dem Tollhaus, wenn der „Pirat vor Ort“, der Herr Witte, den Kaperbrief auf das Berliner Steuereinkommen erhielte. Das muss geprüft werden. Sonst sind wir grundsätzlich bereit, in diese Richtung zu gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Spreepark gehört zu den Unternehmungen in der Stadt, die mit sehr großen und hochfliegenden Plänen gestartet und in einer Katastrophe geendet sind. Bei diesem gescheiterten Unternehmen trägt auch das Land Berlin eine Mitschuld. Der abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag, der jetzt offengelegt werden soll, ist ein wesentlicher Grund für die unendliche Geschichte um den Spreepark. Es ist, um es höflich zu formulieren, vom Land Berlin suboptimal verhandelt worden. Das ist auch der wesentliche Grund des über zehn Jahre währenden Stillstands.
Wir begrüßen die Offenlegung des Erbbaurechtsvertrags inklusive aller Anlagen und Nebenabsprachen, obwohl ich der Überzeugung bin, dass die engagierten Bürger vor Ort schon lange den Inhalt gut kennen und die Offenlegung des Vertrags nicht zur Problemlösung führend wird. Aber vielleicht tritt ja doch das eine oder andere Neue und Interessante zutage. Vielleicht wird auch deutlich, warum der Vertrag so zugunsten der Spreepark GmbH
Wir begrüßen es auch, dass dieser Antrag in den Hauptausschuss überwiesen werden soll. Gerade in der Zeit der Haushaltsberatungen ist dieses Thema hochaktuell, geht dem Land Berlin doch jährlich ein sechsstelliger Betrag an Einnahmen verloren. Die Verluste des seit mindestens 1999 nicht gezahlten Erbbauzinses dürften mittlerweile auf mehrere Millionen Euro aufgelaufen sein. Würde man bis zum Ablauf des Erbbaurechtsvertrags – immerhin läuft er bis 2061 – nichts tun, würden die Einnahmeverluste den derzeitigen Schuldenstand auf dem Erbbaurechtsvertrag weit übersteigen. Ob mit Vertragsende auch die darauf liegenden Schulden erlöschen, ist auch noch unklar.
Ich wünsche mir, dass der Hauptausschuss neben der Offenlegung der Verträge auch einen Weg aus dem Erbbaurechtsvertrag ohne Schuldenübernahme hinbekommt, damit das Land Berlin wieder in den Besitz seines Grundstücks kommt und die undurchsichtigen Geschäfte, die heutzutage auf dem Spreeparkgelände laufen, endlich aufhören, das denkmalgeschützte Eierhäuschen doch noch vor dem Verfall gerettet werden kann und das Gelände des ehemaligen Freizeitparks entweder wieder Bestandteil des Plänterwaldes oder ein familienorientierter Freizeitpark wird.
Die großen Investoren jedenfalls, die alle wieder abgesprungen sind oder auch mal vom Land vergrault wurden, werden jedenfalls nicht die Lösung in diesem sensiblen Gebiet bringen. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans muss dann an die künftige Nutzung angepasst werden. In diesem Sinne unterstützen wir die Überweisung an den Hauptausschuss. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Spreepark ist gerade für die Menschen im Südosten Berlins, insbesondere aus meinem Bezirk Treptow-Köpenick, von erheblichem Interesse. Seit Jahren gibt das Gelände des Spreeparks ein katastrophales Erscheinungsbild ab. Aber die mit diesem Antrag beabsichtigte Lösung des Problems ist so einfach nicht. Ob und vor allem inwieweit Verträge öffentlich zugänglich ge
Der ehemalige Kulturpark, der im Jahr 1969 erstmals eröffnet wurde, hat für die Bewohner von TreptowKöpenick eine große Bedeutung. Vor der Wende zählte man bis zu 1,7 Millionen Besucher jährlich. Nach der Wiedervereinigung wurde die Spreepark Berlin GmbH gegründet. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 1997 zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH ein Erbbaupachtvertrag abgeschlossen. Durch Missmanagement und bauliche Mängel wie zum Beispiel fehlende Parkplätze sanken die Besucherzahlen stetig. Im Jahr 2001 folgte dann die Insolvenz der Gesellschaft. Seitdem, mittlerweile seit elf Jahren, verfällt das Gelände zusehends, sehr zum Ärger der Berliner Bevölkerung, und zwar weit über die Grenzen von Treptow-Köpenick hinaus.
Diverse kurzfristige Zwischennutzungen konnten am weiteren Verfall nichts ändern. Derzeit lasten ca. 15 Millionen Euro Grundschulden auf dem Gelände, die einen Verkauf und eine sinnvolle öffentliche Nutzung unmöglich machen.
Für die CDU sowohl vor Ort als auch auf Landesebene ist völlig klar, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist und dass es dringend einer Lösung bedarf. Wir müssen darauf hinwirken, dass alle beteiligten Stellen endlich an einer Lösung des Problems aktiv zusammenarbeiten. Wir wollen dazu eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von Fachleuten, Bürger und potenziellen Investoren führen.
Die gegenwärtige Situation ist auch dadurch gekennzeichnet, dass es im Hinblick auf die Entwicklung des Geländes sehr unterschiedliche Interessenlagen gibt, welche vom Wiederaufbau des Freizeitparks bis hin zu einer völligen Renaturierung des Parks reichen. Daher ist es wünschenswert, dass nach einem öffentlichen Diskussionsprozess eine Entscheidung darüber getroffen wird, was politisch gewünscht und wirtschaftlich machbar ist. Wenn die Offenlegung der Verträge, wie im vorliegenden Antrag gefordert, zu einem Erkenntnisgewinn führt, der zu einer schnelleren Lösung des Problems beitragen kann, dann werden wir als CDU-Fraktion uns diesem Anliegen selbstverständlich nicht verschließen. Wir halten es daher für notwendig, diesen Vorgang in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten, um auch rechtssicher feststellen zu können, ob die aufgestellte Forderung so zulässig ist und nicht etwa Rechte Dritter verletzt. Diese Sorgfalt ist geboten. Lassen Sie uns daher in den Ausschussberatungen inhaltlich weiter drüber befinden. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Vogel! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Kollegin Matuschek das Wort. – Bitte sehr, Frau Kollegin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Veröffentlichung des Erbpachtvertrags gebietet die Transparenz – das einmal vorweg. Aber die Veröffentlichung dieses Vertrags ist eben nicht die politische Aufarbeitung des Skandals Spreepark, die immer noch nicht erfolgt ist. Wenn man die politische Aufarbeitung dieses ganzen Skandals vornehmen wollte, wird darüber zu reden sein, weshalb es überhaupt zu diesem Erbpachtvertrag gekommen ist. Da wird darüber zu reden sein, dass im Vorfeld des Vertragsabschlusses damalige Mitarbeiter von Fuhrgeschäften des Spreeparks kurzfristig in die CDU Treptow eingetreten und nach Abschluss des Vertrages wieder ausgetreten sind. Warum denn wohl? Es wird darüber zu reden sein, dass die CDU Berlin eine große Parteispende vom ewig klammen Spreepark bekommen und angenommen hat. Das passt ja wohl irgendwie zusammen. Und es wird darüber zu reden sein, dass die zuständigen Verwaltungen von der CDU geführt, wie übrigens auch das SPD-geführte Finanzressort, mit Herrn Witte Verträge abgeschlossen haben, obwohl die persönliche Eignung des Herrn Witte von Anfang an als zweifelhaft eingeschätzt werden musste, hatte er doch 1980 das schwerwiegende Unglück mit seinem Rummelkarussell in Hamburg zu verantworten, bei dem sieben Menschen zu Tode kamen. Die Verwaltungen in Berlin wussten davon allerdings nichts. Und es wird darüber zu reden sein, warum die Auflagen des Erbpachtvertrages, also die Zahlung des Erbpachtzinses, die Straßenreinigung, die Instandsetzung, das Eierhäuschen – das übrigens mit einem sehr geringen Betrag eingegangen ist in den Erbpachtvertrag, allerdings in der Hoffnung, innerhalb von zwei Jahren der Öffentlichkeit als Cafe wieder zur Verfügung gestellt zu werden. Es wurde nichts saniert, wie wir alle wissen, der Landschafts- und Naturschutz wurde mit Füßen getreten –, warum all diese Auflagen gar nicht, sehr schlampig oder erst so spät kontrolliert wurden, nachdem schon alles in den Brunnen gefallen war.
Es wird darüber zu reden sein, warum die Deutsche Bank gegen ihre eigenen Regularien auf der Grundlage dieses Erbpachtvertrages Kredite ausreichen konnte, die vom Land dann auch noch verbürgt wurden und die in der Konsequenz dazu führten, dass das Erbbaurecht bis heute mit Millionen Euro Schulden behaftet ist und deshalb alle Möglichkeiten zur Verwertung zum Scheitern verurteilt sind. Es wird letztlich auch darüber zu reden sein, weshalb der Bezirk Treptow-Köpenick immer noch an dem Bebauungsplanentwurf für den Ausbau des Dammweges, einer kleinen Stichstraße in den Plänterwald, zu einer vierspurigen Stadtstraße festhält und gern ein Parkhaus mitten im Wald mit sechs Etagen durch einen Investor