Protocol of the Session on February 23, 2012

Meines Wissens ist das ganze Engagement rund um die Humboldt-Box ein vollständig privates, sodass das Land Berlin an dieser Stelle mit dem Grundstück mit der Box mit dem Betrieb gar nicht gefordert ist. Ich begrüße das sehr, weil es erstens noch einmal Öffentlichkeit schafft und aufmerksam macht auf die – wie ich finde – wichtige Weiterentwicklung in der historischen Mitte Berlins. Und wir haben – ich habe es gerade dargestellt – darüber hinaus noch einen erheblichen Spendeneingang zu verzeichnen. Also meines Wissens ist das Land Berlin hier finanziell nicht engagiert.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Bevor ich die nächste Mündliche Anfrage aufrufe noch einen Hinweis: Es wäre schön, wenn man ein Senatsmitglied wenigstens einen oder zwei Sätze sagen lässt, bevor man sich eindrückt mit der Nachfrage. Dass schon bei der Anrede erkennbar ist, was man nachfragen will, ist etwas ungewöhnlich. Wir würden in Zukunft diese Wortmeldung nicht berücksichtigen.

Herr Harald Moritz hat zum Thema

A-100-Bauarbeiten ohne Rechtsgrundlage?

das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Warum hat der Senat Bauarbeiten für die A 100 (Baufeldfreimachung, 16. Bauabschnitt) beauftragt, obwohl der Planfeststellungsbeschluss für den 16. Bauabschnitt der A 100 durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2011 nicht vollzogen werden darf?

2. Hat der Senat die beauftragte Baufeldfreimachung jetzt vollständig gestoppt, bzw. welche Arbeiten laufen noch?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Moritz! Ich hatte gehofft, in der letzten Plenarsitzung schon deutlich machen zu können, dass dort keine Bauarbeiten stattgefunden haben. Es ist vielmehr so, dass die Kleingartenanlagen im Trassenverlauf des 16. Bauabschnitts von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernommen wurden, übernommen werden mussten. Und mit der Übernahme der ehemaligen Kleingartengrundstücke in Berlin-Neukölln obliegt dem Vorhabensträger die Sicherung dieser Grundstücke. Darum geht es praktisch, darüber sprechen wir immer: Was ist im Zusammenhang mit dieser Sicherung zu tun gewesen, und was ist dann auch getan worden?

Als Sofortmaßnahme wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzüglich damit begonnen, die Flächen einzuzäunen. Zusätzlich ist ein Wachschutzunternehmen beauftragt worden. Es konnte und kann jedoch nicht verhindert werden, dass nach wie vor über den zwei Meter hohen Zaun Abfälle entsorgt werden und Vandalismus an den Bauwerken erfolgt, die es bisher auf diesem Grundstück gegeben hat. Auch kann das Betreten des Grundstücks trotz Zaun und Wachschutz nicht absolut verhindert werden. Auf dem Gelände befinden sich ungesicherte Absturzkanten und einsturzgefährdete Baulichkeiten. Es ist damit zu rechnen, dass spielende Kinder z. B., die dieses Gelände betreten, in eine Gefahrensituation kommen könnten.

Voraussetzung für derartige Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Umweltvorsorge ist das Erreichen der benannten Anlagen und Materialien mit Fahrzeugen. Da die vorhandenen Gartenwege sowohl innerhalb als auch überwiegend außerhalb der Parzellen für das Befahren von Fahrzeugen nicht geeignet sind, war das Beseitigen von Hecken und Sträuchern sowie auch das Fällen von Ostbäumen für Fahr- und Wendemöglichkeiten unumgänglich. Die Erfüllung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde sichergestellt. Auch das hatte ich in der letzten Sitzung bereits dargestellt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Eingang des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2012 wurden die Arbeiten selbstverständlich unverzüglich eingestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss Sicherungs- und Abrissarbeiten an den baulichen Anlagen ausdrücklich zugelassen. Es wird derzeit geprüft, inwieweit sich die Fortführung dieser Arbeiten ohne weitere Eingriffe in Baum- und Strauchbestand realisieren lässt bzw. welche anderen Maßnahmen zur Sicherung des Grundstücks nun nötig sind und welche dann auch in ihrer Umsetzung möglich sind.

Vielen Dank! – Herr Kollege Moritz stellt eine Nachfrage – bitte schön!

Wenn die Kleingärtner nicht zu früh gekündigt würden, dann wäre diese Verkehrssicherungspflicht in dem Fall gar nicht notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht hat tatsächlich von Bauarbeiten gesprochen und diese gestoppt. Von daher meine Nachfrage: Wann wird der Senat den auch widerrechtlich errichteten Amphibienzaun um Teile der Kleingartenanlage entfernen?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Moritz! Als ob ich es geahnt hätte: Ich hatte darum gebeten, mir das auch noch mal ausführlich darzustellen, ob denn auch wirklich alle Tierschutzbelange entsprechend berücksichtigt wurden. Insofern muss ich mich erst mal korrigieren: Ich hatte beim letzten Mal von sieben Teichmolchen gesprochen, es sind acht, die umgesetzt wurden.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

31 Grasfrösche! Alles in Abstimmung mit anerkannten naturschutzfachlichen Büros. Also all das hat auf diesem Grundstück stattgefunden.

[Uwe Doering (LINKE): Was ist mit dem Fuchs?]

Das Gericht hat jetzt – deswegen sage ich das so ausführlich – nicht gesagt: Es darf keine Tierschutzzäune geben. – Das Gericht hat nicht gesagt: Es darf dort keine Beräumung geben. Es darf keine Sicherung dieser zu erwartenden Baustelle geben. – Das Gericht hat gesagt: Man muss die Grünbelange praktisch berücksichtigen und muss darauf bei den Arbeiten, die man auf diesem Gelände vornimmt, Rücksicht nehmen. – Genau an der Stelle sind wir. Wir berücksichtigen sowohl den Tierschutz als auch natürlich die Vorgaben des Gerichts und werden nun sehen, wie wir unter diesen Voraussetzungen mit dieser dann zu erwartenden Baustelle umgehen können, wie wir die Sicherungsmaßnahmen weiter vornehmen können.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Das Gericht ist ja auch nicht die SPD-Fraktion!]

Vielen Dank! – Als Nächste hat die Kollegin Matuschek das Wort.

Dann frage ich mal andersherum: Herr Senator! Warum ist bis heute der angebliche Amphibienschutzzaun nicht fachgerecht angebracht, sondern als Flatterzaun, also zu unterlaufen wie zu überwinden für jegliches Getier?

Herr Senator Müller! Sie haben das Wort.

Frau Abgeordnete Matuschek! Ich kann Ihnen zu dem Thema nicht mehr sagen, als dass ich all Ihren Hinweisen zu dieser Sitzung heute noch mal nachgegangen bin, und bekomme immer wieder die Antwort, dass alles fachgerecht umgesetzt wurde, so wie es sein muss. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 von Frau Katrin Lompscher von der Linken zum Thema

Wiedereinführung von Belegungsbindungen im Ostteil Berlins – realer Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarkts oder weiße Salbe mit Risiken?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Haushalte in Berlin haben derzeit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, und wie soll die Wiederbelebung von rund 80 000 Belegungsbindungen in überwiegend bewohnten Wohnungen deren Chancen auf dem Wohnungsmarkt verbessern?

2. Wie sollen die personell dezimierten Wohnungsämter die Wohnberechtigungsscheine zügig ausstellen, damit die Vermietung von Wohnungen nicht erschwert oder verzögert wird?

Es antwortet auch hier Herr Senator Müller. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Lompscher! Wie bereits in der Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Spranger in der letzten Sitzung dargestellt, hatte es die bisher in Berlin gegebene ausgeglichene Wohnungsmarktlage dem Senat ermöglicht, von der Wahrnehmung von Belegungsbindungen abzusehen und insbesondere im Ostteil Berlins flächendeckend im Wohnungsbestand des Belegungsbindungsgesetzes Freistellungen vorzunehmen. Gleichwohl hat es der Senat dabei nicht versäumt, für die künftige Wohnraumversorgung vorzusorgen. Die gegenüber den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den Wohnungsgenossenschaften erteilten Freistellungen wurden nämlich mit Bindungsverlagerung in die Zukunft verbunden. Das heißt, dass künftig nach dem Außerkrafttreten des Belegungsbindungsgesetzes im Ostteil Berlins zum 31. Dezember 2013 gleichartige Belegungsbindungen zum Teil bis zum Jahr 2022 vorhanden sein werden.

Aufgrund mittlerweile geänderter Wohnungsmarktbedingungen insbesondere in zentraler städtischer Lage, wie z. B. in Friedrichshain, Prenzlauer Berg und Mitte, konnten die bisherigen globalen Freistellungen aber nicht mehr weitergeführt werden. Ab 1. Mai 2012 dürfen deshalb Wohnungen, die dem Belegungsbindungsgesetz unterliegen, grundsätzlich nur noch gegen Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins überlassen werden. Die Anzahl der Haushalte, die derzeit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, richtet sich zum einen nach dem Einkommen der Haushalte und zum anderen nach den in Berlin geltenden Einkommensgrenzen.

[Martina Michels (LINKE): Das ist jetzt ganz neu!]

Die im Wohnraumförderungsgesetz festgeschriebenen Einkommensgrenzen dürfen in Berlin um bis zu 40 Prozent überschritten werden, sodass rund 1 Million Haushalte anspruchsberechtigt sind.

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Tatsächlich aber haben im Jahr 2011 nur 15 752 Haushalte einen Wohnberechtigungsschein beantragt und auch erhalten. Die Fluktuationsrate im sozialen Wohnungsbau beträgt rund 6 Prozent. Übertragen auf die rund 85 000 Wohnungen, die ab Mai zusätzlich für die vorrangige Versorgung von einkommensschwächeren Wohnungssuchenden generiert werden, wären dies ca. 5 100 Wohnungen, die pro Jahr zur Verfügung stehen. Wenn man ins Kalkül zieht, dass auch die große Anzahl an potenziell anspruchsberechtigten Haushalten gegenwärtig mit einer Wohnung versorgt ist, bedeuten diese rund 5 100 Wohnungen pro Jahr eine nicht zu unterschätzende Komponente zur Verbesserung der Chancen für einkommensschwächere Haushalte bei der Wohnungsversorgung.

Die Wohnungsämter müssen ab Mai nicht sofort für die zugrunde gelegten 85 000 Haushalte Wohnberechtigungsscheine ausstellen, sondern nur für die Anzahl an Haushalten, die eine belegungsgebundene Wohnung beziehen wollen. Wie hoch diese Zahl sein wird und wie sich diese Haushalte auf die einzelnen Bezirke verteilen werden, ist gegenwärtig nicht abzuschätzen. Außerdem liegt es fortan im Ermessen der Bezirksämter, in Kenntnis der konkreten Wohnungsmarktlage vor Ort zu entscheiden, ob einzelne Wohnungen, Wohnkomplexe oder Gebiete von den Belegungsbindungen freigestellt werden können. Für die belegungsgebundenen Wohnungen in Friedrichshain wird sicherlich das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Notwendigkeit der Wahrnehmung der Bindung sehen. Im Ortsteil Hellersdorf kann zur Vermeidung von Leerstand auch eine Freistellung in Betracht kommen. Hierüber entscheiden aber künftig die Bezirksämter selbst.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt steht im kontinuierlichen Dialog mit den Bezirken, um auftretende Problemstellungen kurzfristig zu analysieren und nach Lösungswegen zu suchen. Die Verantwortlichkeit für die funktionsgerechte Ausstattung der bezirklichen Wohnungsämter liegt bekanntlich bei den Bezirken. Mein Haus stellt u. a. ein leistungsfähiges EDV-Verfahren für die Bearbeitung zur Verfügung. Das wird in den Stadträterunden, die ich selbst natürlich auch wahrnehmen werde, demnächst ein Thema sein, wie wir das auch in der Umsetzung zwischen Landes- und Bezirksebene gemeinsam voranbringen können – das politische Anliegen, dass diejenigen, die Wohnraum suchen und auch die entsprechenden Einkommenskriterien erfüllen, dann auch diesen Wohnraum bekommen.

Vielen Dank! – Frau Kollegin Lompscher! Eine Nachfrage? – Bitte schön!

Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung! – Meine Nachfrage bezieht sich auf das Verfahren für die Freistellung von Belegungsbindungen: Wird der Senat oder hat der Senat bereits einheitliche Vorgaben für die Bezirke für die Ausübung des Ermessenes gemacht, oder wird es jeder Bezirk selber entscheiden können?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Wir haben dazu, Frau Abgeordnete Lompscher, keine Ausführungen gemacht, sondern das können die Bezirke selbst entscheiden, denn ich glaube auch, dass es an

(Bürgermeister Michael Müller)

gemessen ist, dass sie das ihren Gegebenheit vor Ort angepasst entsprechend selbst entscheiden.

Vielen Dank! – Dann Frau Schmidberger!