Mit dieser Gesetzesvorlage wird nunmehr ein weiterer institutioneller Baustein einer veränderten Liegenschaftspolitik in Berlin gelegt. Nach intensiven Diskussionen in meiner Partei und in der Fraktion – erinnern wir uns – wurde schon vor 10, 15 Jahren ein wichtiger Schritt auf einer Klausurtagung der SPD-Fraktion in Hamburg beschlossen. Er hat seinerzeit einen Impuls für eine verän
derte Politik in diesem Bereich gesetzt, weg von einer rein fiskalischen Betrachtung. Ich habe die Beiträge des damaligen Finanzsenators Sarrazin – die weitgehend mit Negation behaftet waren – noch gut im Gedächtnis. Im Anschluss an diese Klausurtagung passierte erst mal gar nichts. Business as usual war weiterhin die Maxime der verantwortlichen Verwaltung.
2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus schließlich die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik mit dem Titel „Grundstücksentwicklung mit Augenmaß“ verabschiedet. Hierbei wurde der Senat aufgefordert, die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen zu profilieren.
Dieser Beschluss fand schließlich im Jahre 2015 – also wieder fünf Jahre später – mit der Zusammenführung des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH seine erste wirkliche institutionelle Einbettung. Die Vermögensstruktur der beiden Gesellschaften wurde nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses an die Prämissen einer Neuorientierung der Liegenschaftspolitik angepasst. Hierzu fand eine Trennung statt zwischen jenen Grundstücken, die für die Berliner Verwaltung weiterhin betriebsnotwendig sind, jenen, die verkauft werden sollen, und solchen, die zwar nicht unmittelbar für die Verwaltungstätigkeit betriebsnotwendig sind, die aber nicht veräußert werden, sondern aus strategischen oder wirtschaftlichen Überlegungen im Eigentum des Landes verbleiben sollen. Das sind die sogenannten Halten-Grundstücke. Weiterhin bestand – und das ist bis heute nicht geklärt – ein Regelungsbedarf für Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind.
Für die ersten beiden Kategorien existieren in Berlin bereits bewährte Organisationsformen. Die betriebsnotwendigen Immobilien sind im Sondervermögen Immobilien des Landes zusammengefasst, die zu veräußernden Grundstücke befinden sich im Vermögen des Liegenschaftsfonds. Für die sogenannten Halten-Grundstücke existieren bisher allerdings keine abschließenden Regelungen im Land Berlin. Sie sollen deshalb in einem Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin, im sogenannten SODA, zusammengefasst und verwaltet werden. Hierzu dient diese Gesetzesvorlage mit der Möglichkeit, ein Sondervermögen gemäß § 26 Landeshaushaltsordnung zu errichten. Auch der Umgang mit den Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, kann abschließend hier geregelt werden. Konkret können dem SODA zugewiesen werden: Grundstücke, die in einem Zeitraum von voraussichtlich zehn Jahren zur zukünftigen Daseinsvorsorge durch das Land benötigt werden, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nicht veräußert, sondern aus strategischen und wirtschaftlichen Überlegungen im Eigentum des Landes Berlin verbleiben sollen, sowie Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht
belastet sind. Darüber hinaus sollen dem SODA weitere nicht betriebsnotwendige Grundstücke zugewiesen werden. Das SODA hat auch die Aufgabe, die Verwaltung und Bewirtschaftung der ihm übertragenen Grundstücke zu übernehmen.
Ich komme zum Schluss. – Die Hinwendung des Landes Berlin zu den Erfordernissen einer modernen Stadtentwicklung, die zukunftsorientiert ist, hat bis zum Abschluss der institutionellen Sachen fast über 20 Jahre gedauert. Heute wurde viel über Lernen und Lehren gesprochen. Dies ist – jedenfalls aus meiner Sicht – nicht unbedingt das Prunkstück einer langen Geschichte, aber sie findet zumindest jetzt, nach mehreren Legislaturperioden, ihren vorläufigen Schlusspunkt. Zu lange hat dieser Prozess aus meiner Sicht gedauert, zu zögerlich ging die Senatsverwaltung diesen Komplex an, zu komplex und undurchsichtig waren damals oftmals die Interessenlagen. Das muss in anderen Bereichen zukünftig effizienter geschehen. Hierzu wünschen wir dem zu gründenden SODA viel Erfolg zum Wohle dieser Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Kollege Dr. Arndt! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Esser. – Bitte sehr, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich schon meine Abschiedsrede gehalten. Aber nun kam noch das SODA in erster Lesung auf den Tisch, und da musste ich noch mal ran. Entsprechend kurz fällt es jetzt aber auch aus.
Wir haben als Fraktion vor sieben Jahren, Datum 17. Juni 2009, hier in das Parlament einen Antrag eingebracht, in dem stand:
Es ist ein Vorratsvermögen für Immobilien zu bilden, das für zukünftige fachliche Nutzungen zur Verfügung steht und es dem Land und den Bezirken erlaubt, sich flexibel an wechselnde Bedarfe anzupassen. Dieses Vermögen soll von der BIM befristet verwaltet werden, solange es für die fachliche Nutzung nicht benötigt wird.
Für Bündnis 90/Die Grünen ist es eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, auf Veränderungen in der Stadt, die neuen Flächenbedarf nach sich ziehen, vorbereitet zu sein.
Das ist sieben Jahre her, und jetzt ist das SODA da. Darüber freue ich mich und stelle fest: Die Mühlen mahlen doch arg langsam. Aber sie mahlen. In den sieben Jahren
ist aber möglicherweise eben einiges an Verkäufen zu viel passiert. Wenn ich auf das letzte halbe Jahr gucke, haben wir bereits für Verwaltungszwecke drei, darunter ziemlich teure, Fremdanmietungen machen müssen. Und ich hoffe nicht, dass man das hochrechnen muss in die Zukunft, wenn die Verwaltung mit der Bevölkerung in der Stadt wieder wächst. Das macht mir, ehrlich gesagt, dann ein wenig Sorge. Und deswegen, Herr Dietmann, ist es auch nicht ganz egal, dass die Mühlen zwei, drei Jahre zu lange gemahlen haben.
Zu dem Gesetz selbst will ich abschließend nur zwei Dinge sagen. Ich glaube, das Abgeordnetenhaus wird sich in der nächsten Legislaturperiode erstens, falls dann dieses SODA mal vollständig bestückt ist, genau angucken müssen, was da alles gelandet ist. Denn das ist auch ein Stück weit eine Müllhalde. Und es wird nicht billig werden, es zu bewirtschaften, instand zu halten, für die Zukunft investiv nutzbar zu machen. Ich rate jedem, das noch mal genau zu sortieren.
Der zweite Punkt dabei ist: Wenn ich in das Gesetz gucke, spielt das Parlament eigentlich gar keine Rolle. Da müsste man dann schon noch mal überlegen, ob Finanzen alles ganz alleine macht, was in und mit den Immobilien des SODA passiert, oder ob wir dieses Gesetz mit Blick auf die zweite Lesung an dieser Stelle noch mal ändern, dass es eben auch parlamentarische Beteiligung bei der Bewirtschaftung gibt.
Ansonsten: Nach sieben Jahren ist das da. Ich darf Ihnen auch noch sagen, das war der zweite Grund zur Freude. Man kriegt das ja immer nicht so mit bei diesen Vermögensgeschäften, die wir machen. Da habe ich gestern schon zweimal im Vermögensausschuss und im Hauptausschuss ausgerufen: Dass ich das noch erleben darf! Wir haben den Steglitzer Kreisel heute verkauft!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Esser! Diese Freude teile ich ausdrücklich. In der Tat ist das gut. Ich darf mich hier auch bedanken, Herr Esser, dass Sie das noch mal angesprochen haben, was vor sieben Jahren in der Tat Gegenstand Ihrer politischen Initiative war. Ich erinnere mich, dass wir da auf den Oppositionsbänken des Hauptausschusses ähnlich argumentiert haben. Und das ist genau das, was ich vorhin schon sagte – 2004 kam Easyjet nach Berlin, 2006 war die Fußballweltmeisterschaft, und danach fing die
Stadt an, sich zu verändern. Und unser politischer Vorwurf, um das noch mal zu sagen auch an die Linkspartei, die das immer so vehement abstreitet, ist: Das hat man ab 2009 erkennen können, aber man hat nicht darauf reagiert.
Ich halte es für einen Fehler, dass man nicht eher versucht hat, das Konzept umzusetzen, das heute Grundlage der neuen Liegenschaftspolitik ist. Dieses ist 2012 von Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion erarbeitet worden. Wir haben das dann mit der SPD diskutiert. Ich habe mich gefreut, dass wir das in weiten Teilen mit der SPDFraktion und der Finanzverwaltung anfangen konnten umzusetzen. Wir sind noch nicht fertig mit dem, was wir erreichen wollen.
Ich glaube, wir müssen zunächst schaffen, dass dieser Clusterungsprozess deutlich an Fahrt aufnimmt. Es ist nicht akzeptabel, dass es immer noch Verwaltungen in dieser Stadt gibt, die den Eindruck erwecken oder auch offen sagen, sie müssten sich daran nicht beteiligen. Ich glaube, das wird eine Aufgabe, die in der neuen Wahlperiode relativ zügig angegangen werden muss. Wir werden dann sicherlich auch noch mal diskutieren müssen, wie wir dann – Herr Esser, da stimme ich Ihnen auch zu – damit umgehen wollen. Denn wenn wir das in diese Kategorien sortiert haben, auf die wir uns verständigt haben, bleibt immer noch die Frage, was wir mit diesen Immobilien machen.
Ich finde es richtig, dass wir uns dazu bekannt haben, dass nicht die Frage, wer kauft uns eine Immobilie ab, das dickste Portemonnaie entscheidet, sondern dass wir künftig auch danach gucken, was wir in der Stadt brauchen oder: Wer – um berlinerisch zu sprechen – hat vielleicht das dickste Konzept für eine Immobilie. Dass das jetzt möglich ist, ist eine grundsätzliche Änderung der Berliner Liegenschaftspolitik. Ich glaube, das ist ein wirklich großer Erfolg, den wir hier in diesen fünf Jahren umgesetzt haben, der uns ja am Anfang nicht so richtig von dem einen oder anderen abgenommen wurde. Aber wir haben es tatsächlich geschafft.
Der Mehrwert wird sich erst in den nächsten Jahren noch richtig zeigen. Wenn wir diese Clusterung haben, wenn wir sehen, wie damit umgegangen werden kann, dann werden wir zum einen inhaltlich mit der Nutzung von Immobilien eine größere Chance haben, diese Stadt in die richtige Richtung zu entwickeln, und wir werden auf der anderen Seite auch mit Vermietung, Verpachtung und Erbbauzins eine neue verlässliche Einnahmequelle für diese Stadt bekommen. Das ist für das Vermögen des Landes Berlin nachhaltig und sinnvoll. Denn man mag sich ja nur mal die Immobilienverkäufe der letzten fünf oder zehn Jahre ansehen, mal fragen, zu welchem Preis haben wir das verkauft und wie ist der Verkehrswert dieser Immobilien heute. Dieses Delta ist im Grunde genommen der Verlust, den wir im Land Berlin damit
erlitten haben. Dass wir diese Immobilien künftig verstärkt halten, ist ein großer Vorteil, den wir hier in der Stadt haben. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt, den wir durchaus noch mal erwähnen sollten.
Ich glaube, dass dieses Beispiel, wie wir in Berlin mit Immobilien umgehen, auch ein Punkt ist, der über unsere Stadtgrenzen hinaus zur Nachahmung zu empfehlen ist, den anderen Bundesländern, aber auch dem Bund. Der Bund hat ja schon erste Schritte gemacht. Er privilegiert Grundstücksverkäufe für Wohnungsbau und für Flüchtlingsunterkünfte. Wir möchten an dieser Stelle appellieren, dafür zu sorgen, dass auch andere Nutzungen im Sinne des Berliner Modells hier künftig eine Rolle spielen und bei der Grundstücksvergabe des Bundes berücksichtigt werden. Das heißt auch, dass man das BIMAGesetz anfassen muss. Aber ich glaube, es wäre ein lohnenswerter Schritt, hier auch diese Immobilienpolitik des Bundes zu verändern.
Abschließend kann man sagen: Dieses SODA-Gesetz ist die richtige Schlussfolgerung aus dem Konzept, das wir angegangen sind. Es ist richtig, dass wir dieses Vermögen, das wir jetzt auch so sortiert haben, mit dem SODAGesetz entsprechend in eine handelbare Kategorie packen. Insofern findet dieser Gesetzentwurf im Grundsatz unsere Unterstützung. Wir kommen nicht mehr dazu, den abschließend im Parlament zu behandeln. Aber ich finde es trotzdem richtig, Herr Finanzsenator, dass Sie ihn eingebracht haben. Ich glaube, es wird eine Aufgabe in der kommenden Wahlperiode sein, das entsprechend umzusetzen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Kollege Goiny! – Kollege Zillich, Sie haben das Wort für die Linksfraktion! Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, von dem es gut ist, dass er vorliegt, dass man über den Arbeitsentwurf reden kann, von dem es aber auch gut ist, dass er zunächst diesen Charakter behalten wird wegen des Endes der Wahlperiode und der Diskontinuität, sodass notwendige Veränderungen, die wir für erforderlich halten, noch gemacht werden können. In der Tat ordnet sich das ein in eine lange Entwicklung, an der viele beteiligt sind. Wenn alle auf irgendetwas verweisen, will ich auch auf etwas verweisen, nämlich auf einen Beschluss dieses Abgeordnetenhauses in der vergangenen Wahlperiode im Jahr 2011, wo die Grundlinien der Veränderung der Liegenschaftspolitik verankert worden sind, die dann auch den weiteren Prozess hier bestimmt haben.
Worum geht es konkret? – In Abkehr von einer Liegenschaftspolitik, die in Zeiten der Haushaltsnotlage dadurch bestimmt war, nicht den langen Blick zu haben, sondern zu sehen, was wir für die Verwaltung und eine Fachnutzung brauchen, und den Rest müssen wir für möglichst viel Geld verkaufen, in Abkehr von einer solchen Liegenschaftspolitik brauchen wir ein Instrument für Grundstücke, die wir weder direkt für eine Fachnutzung brauchen noch die wir verwerten wollen, nämlich Grundstücke, von denen wir sagen, die brauchen wir vielleicht in zehn Jahren, die Grundstücke, von denen wir sagen, da liegt ein Erbbaurecht drauf oder die Grundstücke, von denen wir sagen, dass wir sie aus strategischen Gründen halten, und wollen sie jedenfalls nicht verkaufen.
Der Vorschlag, sie in einem neuen Sondervermögen zusammenzufassen, ist zunächst einmal ein richtiger und nachvollziehbar, und es ist auch richtig, dass wir jetzt einen konkreten Entwurf haben, mit dem wir darüber reden können, welche Regelungen konkret gefasst werden sollen. Die Richtung ist also richtig. Es ist notwendig, dass wir ein solches Sondervermögen brauchen. Ich halte es auch für nachvollziehbar, dass wir dieses Sondervermögen nicht in eine Extrabehörde oder Extragesellschaft einbauen, sondern durch die Institution verwalten lassen, die auch die restlichen Liegenschaften des Landes verwaltet. Aber es gibt zwei Punkte – Herr Esser hat sie zum Teil schon angesprochen –, die Defizite in der Konstruktion sind oder zumindest ungelöste Probleme bleiben.
Der erste Punkt ist – Herr Esser hat es angesprochen –: Dieses Sondervermögen sieht in der Art und Weise, wie es bestückt und verwaltet wird, derzeit einen nahezu ausschließlichen Zugriff der Senatsverwaltung für Finanzen vor. Das halten wir für nicht ausreichend. Wir sind der Meinung, dass – erstens – eine stärkere Mitsprachemöglichkeit als die Entgegennahme eines Berichts einmal im Jahr durch das Abgeordnetenhaus notwendig ist. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass bei der Frage der Bestückung auch zivilgesellschaftliche Mitwirkungsmöglichkeiten notwendig sind, denn es handelt sich hierbei um Vorratsgrundstücke, also auch um Grundstücke, bei denen Themen wie Zwischennutzung und Ähnliches direkt angesprochen sind. Es wäre falsch, wenn wir diesen Teil des Landesvermögens, den wir neu konstituieren wollen, ohne eine Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlament auf den Weg schicken würden. Also, diese Regelungen müssen geändert werden.
Der zweite Punkt: Wenn wir ernsthaft darüber nachdenken, dass wir strategisch gucken und überlegen, welche Grundstücksressourcen die Stadt denn für welchen Zweck braucht, dann reicht dieses Instrument nicht aus und zwar deswegen nicht, weil eine Leerstelle bislang nicht gefüllt wird, nämlich: Was ist eigentlich die Landesinstitution, was ist eigentlich die Landesagentur, die, ausgehend von einem solchen Blick der Fachnutzung und
der strategischen Einschätzung, was wir in 10, 15 Jahren brauchen, auch mal feststellt, was wir machen, wenn wir diese Grundstücke nicht haben? In wessen Händen liegt denn eine strategische Ankaufspolitik? In wessen Händen liegt diese Form von strategischer Liegenschaftspolitik, für die es derzeit noch kein Instrument gibt? Das ist in diesem Sondervermögen nicht vorgesehen. Man kann darüber diskutieren, ob es dieses Sondervermögen selbst tun muss. Im Moment passiert es nach Einzelentscheidungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen, aber das reicht nicht aus. Das zeigt sich im Übrigen auch an vielen Stellen daran, wie lange Prozesse dauern und dass Chancen verpasst werden. Ich behaupte jetzt mal, weil im Prinzip niemand dafür zuständig ist, einen Blick dafür zu haben, was wir zukünftig und strategisch brauchen, dass Immobilien tatsächlich an uns vorbeigegangen sind. Wenn wir solche Entscheidungen getroffen hätten, dann wäre manches einfacher.
Also, die beiden Punkte, wer eigentlich entscheidet und wie beteiligt wird und – zweitens – wer eine strategische Vermögenspolitik in Richtung von Ankauf organisiert, müssen noch geregelt werden. Ich denke jedoch, dass wir das in der nächsten Wahlperiode hinbekommen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Piratenfraktion hat nun der Kollege Herberg das Wort. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die große Frage, die nicht nur von der Opposition schon gestellt worden ist, lautet: Warum erst jetzt? Eigentlich steht die Frage eines solchen Sondervermögens nicht nur aktuell zur Debatte, wo wir quasi über Mehreinnahmen verfügen und über Ressourcen, um im Prinzip auch Ankäufe zu tätigen oder Grundstücke zu halten, weil wir dazu in der Lage sind, sondern eine solche Diskussion hätte sich auch schon zuvor, in den zehn Jahren davor Rot-Rot stellen können, wo man genötigt war, viele Grundstücke zu verkaufen, weil man das Geld brauchte und in großen Teilen auch dazu gezwungen war, weil die lange Perspektive, welche Grundstücke ich abgebe und welche vielleicht nicht, welche Gebäude ich behalte oder vielleicht verkaufe, immer gegeben ist. Das ist eine langfristige Planung, die man vorhalten muss.
Da ist der Kommentar von Steffen Zillich, dass man hier wahrscheinlich nicht nur ein Sondervermögen braucht, dass man im Zweifelsfall vielleicht einen Staatssekretär braucht, mit einer eigener eigenen Behörde oder irgendeine andere beauftragte Person, die sich solche langfristigen Ziele auf dem Vermögensmarkt anschaut, potenzielle Ziele, die man ankaufen kann, identifiziert oder auch
Vorschläge macht, welche man eventuell trotzdem abstoßen könnte, obwohl ein Bezirk gesagt hat, er will das behalten, und obwohl eine Gesellschaft gesagt hat, sie will das behalten, oder obwohl eine Senatsverwaltung gesagt hat, sie will das behalten. Wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass es den Fall geben wird, dass einige Bezirke im Zweifelsfall, weil sie es dann können, Sachen in diesem Vermögen parken wollen oder auch Gesellschaften dort etwas parken wollen. Ich vermute, dass Ihnen die Diskussion darüber in der nächsten Wahlperiode hier im Haus einiges abverlangen wird, um dann die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Eine Sache ärgert mich bei diesem Gesetz ein bisschen, und zwar nicht das Gesetz, sondern die Tatsache, dass wir das gerade in der ersten Lesung behandeln. Wir hätten es möglicherweise sogar geschafft, dass schon heute in der zweiten Lesung zu beschließen, aber im Prinzip ist das der grandioseste Ausdruck für fünf Jahre rot-schwarze Regierung in diesem Parlament. Die Piraten waren so böse und haben der CDU ihr Schäufelchen weggenommen, was die Videoüberwachung angeht, also musste die CDU das Schäufelchen der SPD wegschlagen, was das SODA-Gesetz betraf. Wenn das die Art und Weise ist, wie Sie vorschlagen, fünf Jahre weiter zu regieren, dann kann man ernsthaft eigentlich nur sagen: Rot-Rot-Grün ist die einzige Alternative, wie diese Stadt in den nächsten fünf Jahren regiert werden kann und sollte. Ich hoffe inständig, dass es definitiv eine linke Regierung wird – ohne die CDU.