Ich wünsche allen Parteien links von meiner Seite viel Erfolg im Wahlkampf, um dieser Stadt das zu ermöglichen.
Zum Schluss: Ich wollte eigentlich keine Abschiedsrede halten, und zwar aus dem Grund, dass ich mit der Politik nicht aufhören will,
denn mir macht die Politik viel zu viel Spaß. Diese fünf Jahre im Abgeordnetenhaus waren einfach mit die geilsten Jahre, die ich bisher in meinem Leben erleben durfte. Ich habe hier so viel über Berlin gelernt, und da muss ich auch meiner Fraktion dafür danken, dass quasi niemand anderes als Erster gesagt hat, er wolle in den Hauptausschuss, weil das der Ausschuss ist, bei dem man sagt: Wenn man irgendwie die Stadt Berlin kennenlernen möchte, dann sollte man in den Hauptausschuss gehen. Der Hauptausschuss birgt zwar viele Sitzungszeiten, und man musste sich – jetzt ja nicht mehr, weil auch Jochen Esser seine Abschiedsrede gehalten hat – endlose Diskussionen von Jochen Esser anhören, aber vielleicht kommt irgendein Neuer ins Abgeordnetenhaus, der dann neue Diskussionen aufwirft,
Ich möchte meiner Fraktion und speziell meinen Mitarbeitern danken, denn zu den Danksagungen für unsere Arbeit, die wir heute von einigen Politikern gehört haben, was den Datenschutz, die Bürgerrechte oder ähnliche Dinge angeht: Das hätten wir als Fraktion niemals geschafft, wenn wir unsere Mitarbeiter nicht gehabt hätten, die uns zugearbeitet und die Anträge ausgearbeitet haben und uns überhaupt erst ermöglichten, dass wir hier vorne unsere Reden halten konnten, denn wir als Abgeordnete sind hier komplett hineingeworfen worden, aber unsere Mitarbeiter arbeiteten im Zweifelsfall schon viel länger an diesen Themen. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei meinen Mitarbeitern, die ich in diesen Jahren hatte, bedanken.
Weiterhin möchte ich mich bei allen parlamentarischen Geschäftsführern, inklusive Uwe Doering, der jetzt leider nicht mehr Geschäftsführer ist, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. – Ja, auch bei dir, Benedikt Lux,
auch wenn wir häufiger mal aneinander geraten sind. – Nein, Quatsch! – Ich möchte explizit Uwe Doering danken, und zwar aus dem Grund, dass ich nicht von Anfang an parlamentarischer Geschäftsführer war, sondern Martin Delius zum Vorsitzenden des BER gewählt worden war und ich im Prinzip schnell in die Aufgabe des Parlamentarischen Geschäftsführers reingeschmissen wurde.
Nein, Ausschussvorsitzender! – Uwe Doering war derjenige, der mich dort mit herangeführt, mich unter seine Fittiche genommen, mir die ersten Schritte gezeigt und mir auch viel Angst und Ähnliches davor genommen hat, irgendwelche Fehler zu machen oder irgendeinen Blödsinn zu sagen. Und dafür möchte ich dir echt herzlich danken, dass du mir das ermöglicht hast.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ich hoffe inständig, dass das SODA und andere Gesetze, die jetzt beschlossen werden, dafür sorgen, dass, wenn ich vielleicht doch noch mal die Möglichkeit habe, hier in dieses Haus zu kommen, und vielleicht noch mal in den Hauptausschuss und in den Vermögensausschuss darf, lasst mir noch ein paar Grundstücke über, damit ich da auch noch mal ein paar Sachen mit entscheiden kann. Ich wünsche euch alles Gute und viel Spaß in den nächsten fünf Jahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe aus drei Gründen um das Wort gebeten. Der erste ist: Man hat in all den Reden, die eben gehalten worden sind, gerade zu dem SODA-Gesetz, gemerkt, dass diejenigen, die im Hauptausschuss und in anderen Ausschüssen an dem Thema gearbeitet haben, das aus einem Gefühl getan haben, dem Gemeinwesen dienen zu wollen und das Gemeinwesen weiterentwickeln zu wollen. Ich glaube, dass das gerade aus diesen Reden sehr bemerkenswert hervorgegangen ist. Nun sollte man das auch mal sagen und anerkennen.
Der zweite Punkt, weshalb ich das Wort ergriffen habe, ist, dass es einer der Gesetzentwürfe ist, der ganz stark aus dem Parlament gekommen ist. Wir als Senatsverwaltung für Finanzen hätten den Gesetzentwurf gerne noch in dieser Wahlperiode verabschiedet. Trotzdem haben wir ihn jetzt in der ersten Lesung vorgelegt. Ich will hier bekräftigen, dass, soweit ich das nach der Wahl beeinflussen kann, von meiner Seite klar ist, dass dieser Gesetzentwurf weiterverfolgt werden soll, weil er eben dazu dient, die Liegenschaftspolitik zu verbessern und damit auch einen Beitrag zur Verbesserung des Gemeinwesens zu leisten, denn die neue Liegenschaftspolitik ist ein Kernstück einer auf soziale Entwicklung in der Stadt ausgelegte Gemeinwesenentwicklung.
Dazu will ich noch ein paar Anmerkungen machen. Wichtigste Elemente der Liegenschaftspolitik sind die Clusterung und die Portfolioanalyse. Mit diesem Wort „clustern“, das es außerhalb von Berlin vielleicht selten gibt und vielleicht auch in Berlin gar nicht so bekannt ist, werden die Zwecke von Grundstücken bestimmt. Das ist eine systematische Herangehensweise, die es vorher so nicht gab. Dadurch wird geklärt, ob die Grundstücke für künftige Daseinsvorsorge gehalten oder vermarktet werden, ob es eine Entwicklungsperspektive, die auch eine kommerzielle sein kann, gibt oder ob eine Vermarktung in einem Konzeptverfahren erfolgen soll. Über Dissensfälle entscheidet dann das Abgeordnetenhaus. Dadurch ist es auch so, dass in diesem Bereich das Parlament in Berlin stärker einbezogen ist, als es in den meisten anderen deutschen Parlamenten der Fall ist.
Zudem sieht der Senat auch in der Schaffung preiswerten Wohnraums eine wesentliche Anwendung dessen, was wir über die neue Liegenschaftspolitik machen können, nämlich dass wir Grundstücke, gerade für Wohnraum, zur Verfügung stellen können. Dafür haben wir das Instrument der Sachwerteinbringung. Das war schon die erste Weiterentwicklung der Liegenschaftspolitik zugunsten
der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Das haben wir als eine weitere Klasse, wenn man so will, entwickelt und auch häufig davon Gebrauch gemacht, auch bis zu den letzten Beschlussfassungen hier im Parlament.
Es wird jetzt darum gehen, die Elemente der transparenten Liegenschaftspolitik weiter umzusetzen und auch punktuell zu ergänzen. Es ist schon das Thema des Erbbaurechts angesprochen worden. Es ist von mir aus klar, dass dem Erbbaurecht in Zukunft eine stärkere Rolle zugemessen werden soll als in der Vergangenheit.
Das ist deswegen erforderlich, weil wir Nutzungsbindungen kaum über Zuschüsse erreichen können. Nutzungsbindungen können wir noch weniger über Verkäufe erreichen. Und wenn wir verkauft haben, das haben wir auch in durchaus kritisch zu betrachtenden Fällen erlebt, dass dann spätestens nach zehn Jahren unser Zugriffsrecht auf die Zwecke erlischt.
Und es wird auch vermehrt – das ist dann eine weitere Ergänzung, um die es geht, das stand auch schon in dem Manuskript, bevor es Herr Zillich angesprochen hat – um Ankäufe von Grundstücken gehen. Da ist es so – das ist zumindest meine Auffassung –, dass wir über diese Weiterentwicklung der Liegenschaftspolitik auch außerhalb des SODA-Gesetzes reden sollten. Man soll nicht alle Instrumente überfrachten. Damit wäre auch aus meiner Sicht das Thema SODA überfrachtet, denn es gibt zwei Punkte beim Ankauf. Der eine ist der, den Herr Zillich angesprochen hat: Das ist die strategische Grundstückspolitik.
Das Zweite ist eher ein defensives Element: Es gelingt mehr und mehr, das, was wir mal mit dem Umwandlungsverbot – eine der ersten Maßnahmen des MüllerSenats – umgesetzt haben, voranzubringen. Das gilt ja im Prinzip auch in städtebaulichen Entwicklungsgebieten oder auch in Milieuschutzgebieten. Das führt dann dazu, dass die Option der Nutzung der Vorkaufsrechte in den Blickpunkt der Politik gerät.
Das ist aber auch ein Ankaufsthema. Insofern ist es so: Das eine ist das strategische Thema, das Herr Zillich angesprochen hat, das andere ist es auch. Nur damit das von meiner Sichtweise aus klar ist: Ich bin nicht dafür, dass wir dieses in der Logik eines Fonds behandeln, aber wir müssen es zu einem Regelfall von Politik machen, damit es nicht durch irgendwelche Zufälle gesteuert ist.
Und – darüber ist jetzt schon viel gesagt worden – es wird auch in Zukunft Verkäufe geben, allerdings zeigt die Erfahrung aus dem Bericht, den wir dem Hauptausschuss vorgelegt haben, dass bei den geclusterten Vorgängen 85 Prozent der Zwecke eher beim Land Berlin liegen und nur noch 15 Prozent Verkäufe sind. Das ist eine deutliche
Umorientierung der Politik. Immer wenn Leute sagen, es hat sich ja gar nichts geändert, da hat sich was geändert, und im Übrigen in einem relativ breiten Konsens des Hauses, bei allem Streit ggf. um die eine oder andere Maßnahme.
Was passiert jetzt beim Thema SODA? – Da will ich mal auf einen Punkt hinweisen, der in den Reden noch keine Rolle gespielt hat: Für uns ist das Thema SODA auch etwas, um wirtschaftliche Vorteile für das Land zu erreichen. Diese wirtschaftlichen Vorteile für das Land entstehen dort insbesondere durch das Vermeiden von Nachteilen. Wir haben nämlich relativ viele Grundstücke, die schlichtweg nur Kosten verursachen. Wir haben relativ viele Gebäude, die extrem unwirtschaftlich im Betrieb sind. Und wir haben keinen Agenten dafür, der sich darum kümmert. Wir haben keinen Fokus darauf. Und das soll auch durch das Thema SODA erreicht werden. Das heißt, wir haben Grundstücke in Gemengelagen, z. B. vom Typus Alte Münze, und da ist es eben wichtig, dass wir uns darum kümmern und die Verluste minimieren oder – wenn es möglich ist – auch dort noch Erträge erzielen.
Um es jetzt kurz zu halten: Alles, was ansonsten in den Reden gesagt worden ist, ist im Kern richtig. Zusammenfassend kann man sagen: Mit SODA wird eine optimale organisatorische Grundlage für die Grundstücke des Landes Berlin geschaffen, die nicht betriebsnotwendig sind, aber trotzdem gehalten werden sollen. Das ist dann auch ein Element der Optimierung des Gemeinwohls.
Jetzt gab es noch Beiträge dazu, wie man das Gesetz verbessern kann. Ich bin ja auch hier gewesen, um zuzuhören. Also einer Beteiligung des Parlaments, die Herr Esser in seiner zweiten Abschiedsrede vorgeschlagen hat, stehe ich offen gegenüber. Für eine Beteiligung auch der Zivilgesellschaft muss man einen geeigneten Weg finden. Das ist grundsätzlich eine Möglichkeit. Mir scheint es aber wichtig zu sein, dass wir durch eine relativ transparente und öffentliche Diskussion dazu beitragen können, dass das stattfindet, denn es sind ansonsten immer ganz unterschiedliche Akteure, und Riesenmengen von Akteuren führen dann zu Riesengremien, und das schadet dann der Handlungsfähigkeit. Insofern würde ich dort eher auf das Instrument der Öffentlichkeit und Transparenz setzen.
Was brauchen wir sonst noch? – Ich habe schon über das Thema Ankauf gesprochen. Wir müssen – selbst wenn das, was Herr Goiny gesagt hat, richtig ist – den Clusterprozess voranbringen und zum Ende bringen. Wir werden trotzdem noch das Instrument eines Schnellclusterns brauchen, weil es solche Themen, wie sie uns jetzt bei Flüchtlingen ereilt haben, immer mal geben kann, große Verkehrsprojekte, große andere Fragen, andere Herausforderungen. Vielleicht werden wir uns mit dem Thema Schnellclustern demnächst im Rahmen der Schulentwicklung beschäftigen – könnte ja sein.
Dann brauchen wir auch noch so etwas wie einen städtischen Betreiber von Immobilien aus diesem Vermögensteil. Den haben wir nicht. Wenn man sich außerhalb Berlins umguckt, das gibt es in anderen Städten, insbesondere in großen Städten. Einige von Ihnen haben sich das auch in Hamburg angesehen. Das sind auch noch Elemente der Weiterentwicklung der Liegenschaftspolitik, aber das muss man nicht mit diesem Gesetz erschlagen, sondern das Gesetz ist ein Element der Weiterentwicklung der Politik, eines erfolgreichen Teils der Berliner Politik. Insofern bitte ich, dass Sie dieses Gesetz auch in der nächsten Wahlperiode mit Wohlwollen behandeln. – Danke!
Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss überwiesen, und ich darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Dr. Juhnke, bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen ausdrücklich den aktuellen Sicherheitsbericht der Berliner Verkehrsbetriebe als Lektüre anempfehlen. Diesem können Sie entnehmen, dass die Anfrage nach Videodaten seit Jahren signifikant steigt. Sie hat sich seit 2011 fast verdoppelt. Genauso steigt auch die Ausstattung der Fahrzeuge mit Videotechnik. In absehbarer Zeit liegen wir da bei 100 Prozent. Was vor allem wichtig ist, was Sie dem auch entnehmen können, ist, dass die Akzeptanz der Videotechnik bei Kundenbefragungen bei über 80 Prozent liegt – und zwar für die beiden Möglichkeiten „sehr gut“ und „eher gut“. Also eine überwiegend breite Zustimmung zu diesem wichtigen Beitrag zur Senkung der Vandalismusschäden, aber auch Delikten gegenüber Kunden und Mitarbeitern.
Auch in den vielen Bürgergesprächen, die ich in den letzten Wochen – wie Sie alle, sicherlich – geführt habe, ist mir von niemandem eine Zustimmung zu diesem Videoaufzeichnungen verweigert worden. Im Gegenteil: Im Regelfall herrscht Unverständnis bei den Bürgern, dass es keine rechtlichen Grundlagen gibt, um im öffentlichen Straßenland an Kriminalitätsschwerpunkten Videoaufzeichnungen anzufertigen. Deshalb bin ich froh, dass es diese Vorlage gibt, eine kluge Senatsvorlage zum Zwanzigsten Gesetz zur Änderung des ASOG.