Herr Juhnke wird auch gleich geltend machen, dass diese ganze Kritik nur den Verbrechern nutzt – ich verkürze das mal ein bisschen –, dass es sozusagen Verbrecherschutz ist, wenn man Kritik übt, dass zu tief in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.
Das weiß ich nicht, ob er das auch noch sagt. Ich will nicht alles vorwegnehmen, was er sagt, wobei es meistens keine Überraschungen enthält – das ist schon richtig.
Ich schließe damit, dass die Berlinerinnen und Berliner bei dem Schutz ihrer Grundrechte auch vor geheimen Ermittlungsmaßnahmen, was Computer und Telekommunikation angeht, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an ihrer Seite wissen. Wir werden das kritisch im Blick behalten, und wir werden auf die Abstellung dieser Mängel, die Frau Smoltczyk festgestellt hat, drängen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Behrendt! Ich weiß nicht, ob ich Ihre Erwartungen jetzt erfülle oder übertreffe. In der Tat, es gibt gewisse Konstanten, die sich durch unsere Haltung hindurchziehen. Diese Haltung ist schlicht und ergreifend, dass Freiheit und Sicherheit zwei Seiten einer Medaille sind, die man nicht voneinander trennen kann, und dass Sicherheit auch die Voraussetzung dafür ist, dass Menschen in Freiheit leben können. Ich unterstreiche noch einmal sehr deutlich, dass vor allem diese Freiheit im Regelfall nicht durch den Kompetenzvorsprung der Sicherheitsbehörden bedroht ist, sondern durch die Feinde des Rechtsstaats. Das ist und bleibt so!
[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Oliver Höfinghoff (PIRATEN): Die deutsche Geschichte sagt was anderes!]
Das wird im Grundsatz auch durch diesen Bericht nicht anders. Ich bleibe auch dabei, dass wir den Behörden zur Bekämpfung von Straftaten entsprechende moderne Fahndungsmethoden zur Verfügung stellen müssen. Dazu gehört auch das Aufspüren von Straftätern mit der stillen SMS, weil wir bei Ermittlungen, Fahndungen und Observationen darauf nicht verzichten können; deswegen wollen wir das auch grundsätzlich so beibehalten. Sie sehen an der Entwicklung der Zahlen auch, dass dieses Mittel nicht maßlos eingesetzt wird, sondern in den vergangenen Jahren sukzessive weniger angewendet wurde. Ich meine auch, dass dies, wenn man sich anguckt, was man alles nach § 100a und § 100b StPO ff. machen könnte, noch eher ein geringeres Mittel, das dort angewendet wird. Ich denke, dass wir dieses Maß bei der Debatte immer beachten sollten.
Jetzt kommen wir zu dem Antrag als solchen. Er hat einige Aspekte, im Wesentlichen geht es aber darum, dass wir einen Stopp dieser Maßnahmen einführen sollen,
wenn bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da kommt zunächst die Rechtsgrundlage ins Spiel. Da wird behauptet, es gebe keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen. In der Tat gibt es in der juristischen Literatur unterschiedliche Meinungen dazu. Die zuständige Bundesregierung ist aber der Auffassung, dass es eine Rechtsgrundlage gibt. Diese ist in den eben von mir genannten Paragrafen der Strafprozessordnung zu finden. Deswegen kann ich mich der Meinung, es gebe keine Rechtsgrundlage, nicht anschließen. Wenn die Bundesregierung dort eine Rechtsgrundlage sieht, gibt es auch keinen Handlungsbedarf auf Landesebene.
Eine weitere zwingende Voraussetzung, die Sie angegeben haben, um das weiter einsetzen zu können, ist, dass sich der Antrag der Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf den Einsatz der stillen SMS beziehen kann. Ich denke, auch dies ist nicht praktikabel, weil zu Beginn des Verfahrens nicht immer ganz genau klar sein wird, welche Maßnahmen nach diesen einschlägigen Paragrafen tatsächlich ergriffen werden können. Da wäre es in der Tat eine Beschränkung, die zu einer großen Inflexibilität führen würde und potenziellen Tätern nur in die Hände spielen kann.
Aber selbstverständlich – da sind wir uns völlig einig – ist es für die Durchführung und die Akzeptanz solcher Maßnahmen zwingend notwendig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ich denke, darüber sind wir uns völlig einig. Hier hat der Bericht Defizite in der Aktenführung, über die das letztlich ja nur nachgewiesen werden kann, aufgezeigt, dass es hier tatsächlich Verbesserungspotenzial gibt und dass hier offensichtlich nicht beachtet wurde, was der Generalstaatsanwalt in seinen Rundschreiben, Anweisungen und dergleichen den entsprechenden nachgeordneten Behörden auf den Weg gegeben hat. Das hat der Bericht von Frau Smoltczyk und ihrer Behörde dankenswerterweise aufgedeckt.
In diesem Bericht finden sich viele Hinweise für Verbesserungen, insbesondere der Dokumentation. Diese gilt es jetzt zu prüfen. Der Bericht zeigt auch einen Handlungsrahmen und einen Handlungsbedarf auf, was völlig in Ordnung ist. Deswegen bedarf es des hier vorgelegten Antrags nicht, denn ein genereller Stopp bei der Anwendung dieser stillen SMS ist nicht sinnvoll, schon gar nicht dann, wenn wir das mit Bedingungen verknüpfen, die auf der Bundesebene gelöst werden müssten, wenn es denn einer Lösung bedürfte. Von daher können wir uns in der Frage der Anwendung nicht von Dritten abhängig machen. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass dieser Antrag weit über das Ziel hinausschießt
und wieder das befördert, was letztendlich die grundsätzliche Abneigung der Piratenfraktion gegen jede Form der staatlichen Maßnahmenanwendungen darlegt. Das haben
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Juhnke! – Für die Linksfraktion spricht jetzt der Kollege Taş. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Haus schon oft über den Einsatz der stillen SMS in Berlin geredet und unzählige Mal diskutiert, ob man Instrumente wie die stille SMS oder die Funkzellenabfrage braucht und ob sie rechtsstaatlich eingesetzt werden. Die Vertreter der Koalition haben immer gesagt: Alles ist gut. Wir brauchen das, und wir vertrauen den Ermittlungsbehörden. – Heute haben wir auch nichts Neues dazu gehört.
Wir von der Opposition hatten da unsere Zweifel, und wir haben sie immer noch. Wir können natürlich lange diskutieren, aber das Problem besteht immer darin, dass wir vom Senat keine Daten bekommen. Wir wissen nicht, wie viele stille SMS an wie viele Beschuldigte gesendet werden. Wir wissen nicht, bei welchen Straftatbeständen stille SMS gesendet werden, und wir wissen nicht, mit welchem Erfolg sie eingesetzt wurden. Wir können also nicht nachprüfen, ob der Einsatz verhältnismäßig ist und ob er nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt. Es ist aber unsere parlamentarische Aufgabe, das Handeln der Ermittlungsbehörden zu kontrollieren. Wir können das nicht tun, weil uns der Senat die Daten hierzu verweigert. – Herr Justizsenator! So verhindern Sie parlamentarische und öffentliche Kontrolle bei Instrumenten, die tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Das kann nicht sein!
Denn wir verfügen nicht über die hellseherischen Kräfte, über die anscheinend die Vertreter der Koalition verfügen. Herr Zimmermann von der SPD wusste übrigens schon in der Plenarsitzung am 9. Juni 2016 über das Instrument der stillen SMS – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Wir brauchen diese besonderen statistischen Daten, die Sie haben wollen, nicht, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Instruments herzustellen.
Jetzt haben wir ein Prüfungsergebnis von der Datenschutzbeauftragten, und der Bericht kommt zu einem ganz anderen Ergebnis, lieber Herr Zimmermann und lieber Herr Trapp. Das Ergebnis ist verheerend. Wir haben keine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz der stillen SMS, und das Instrument wird völlig uferlos angewandt, oft übrigens, ohne dass es überhaupt erforderlich ist und ohne die Betroffenen über den Grundrechtseingriff zu informieren.
Herr Henkel und Herr Heilmann! Warum haben wir eigentlich zu diesem Thema noch gar nichts von Ihnen beiden gehört? Sie sind die ersten, die eigentlich auf so ein Prüfergebnis reagieren müssten. Ich fordere Sie auf: Schützen Sie die Rechte der Berlinerinnen und Berliner, und beenden Sie diese rechtswidrige Praxis in Berlin!
Wenn Sie erst eine Aufforderung durch das Parlament brauchen, können Sie sie haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der CDU! Sie hatten gegen eine Prüfung durch die Datenschutzbeauftragte nichts einzuwenden, aber jetzt müssen wir auch entscheiden, wie wir mit dem Ergebnis umgehen. Und da macht der vorliegende Antrag genau die richten Vorschläge. Der Einsatz ohne eine klare Rechtsgrundlage darf nicht stattfinden. Die richterliche Kontrolle und die Dokumentationspflicht müssen gestärkt werden. Und wir brauchen eine detaillierte Statistik über den Einsatz der stillen SMS. Das ist das Mindeste, um diese rechtswidrige Praxis zu beenden. Deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal der Piratenfraktion danken, die wahrscheinlich heute ihren letzten Auftritt im Abgeordnetenhaus hat. Ein Antrag wie dieser zeigt, dass Sie hier wichtige Initiativen ergriffen haben, und Sie waren uns bei den Themen Datenschutz und Grundrechte wichtige Verbündete. Viele ehemalige Piraten unterstützen jetzt Die Linke.
Ich hoffe, dass wir und andere diese Themen auch im künftigen Parlament gemeinsam hochhalten können. Herzlichen Dank dafür!
Vielen Dank, Kollege Taş! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu diesem Antrag, Drucksache 17/3133, hat die antragstellende Fraktion die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen hingegen die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den – kurz gesprochen – Rechtsausschuss. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer also den Überweisungen zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind Grüne, Linke und Piraten. Wer enthält sich? – Ersteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag überwiesen.
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA ErrichtungsG)
Ich eröffne die erste Lesung. Es beginnt naturgemäß die sozialdemokratische Fraktion. Der Kollege Dr. Arndt hat das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute bin ich seit ca. 20 Jahren in diesem Haus tätig. In diesen 20 Jahren stand die Frage nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt weitgehend im – –
Entschuldigung, Herr Kollege! Darf ich mal einen Moment unterbrechen? Es ist ein Gemurmel im Saal. – Ich bitte doch, dem Kollegen Dr. Arndt in unserer letzten Sitzung zuzuhören. Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Von diesen 20 Jahren stand mindestens zwei Drittel dieser Zeit die Frage nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt mit im Vordergrund. Schon zu Beginn des Millenniums war es aus stadtentwicklungspolitischer Sicht für mich nicht nachvollziehbar, und es war fragwürdig, dass diese Fragestellung allein unter der Konsolidierung des Haushalts beantwortet wurde. Eine Neuorientierung war dringend geboten, und das war seinerzeit, glaube ich, auch die Meinung aller Parteien hier im Hause. Denn Berlin war nicht mehr eine schrumpfende Stadt, sondern es zeigte sich ein sukzessives Wachstum zu einer Metropole ab. Die Daseinsvorsorge auch im Liegenschaftsbereich war aus meiner Sicht schon seinerzeit das Gebot der Stunde.
Mit dieser Gesetzesvorlage wird nunmehr ein weiterer institutioneller Baustein einer veränderten Liegenschaftspolitik in Berlin gelegt. Nach intensiven Diskussionen in meiner Partei und in der Fraktion – erinnern wir uns – wurde schon vor 10, 15 Jahren ein wichtiger Schritt auf einer Klausurtagung der SPD-Fraktion in Hamburg beschlossen. Er hat seinerzeit einen Impuls für eine verän