Protocol of the Session on September 8, 2016

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Verehrter Herr Gutzeit! Sie geben in Ihrem Bericht wieder Hinweise, die nicht bis zu Ihrem nächsten Jahresbericht in den politischen Schubladen verschwinden sollten. Das betrifft zum Beispiel Ihren Appell, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass verfolgte Schüler in die Regelung für Ausgleichsleistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes aufgenommen werden.

Das betrifft ihren Hinweis auf Probleme bei der Begutachtung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden oder Ihr Plädoyer, dass den Opfern der Zugang zu den Unterlagen des MfS auch nach 2019 mindestens zu den derzeit geltenden Konditionen erhalten bleiben muss.

[Beifall von Ole Kreins (SPD)]

Insofern ist dieser Tätigkeitsbericht nicht nur ein Bericht über Ihre Arbeit, sondern er weist auch Aufgaben aus, die für uns, die für den Senat verbleiben. Ich hoffe, dass wir beim nächsten Mal hier noch etwas weiter kommen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Ein wichtiger Erfolg jahrelangen Bemühens kann festgestellt werden: Sie haben sich, Herr Gutzeit, meine Fraktion hat sich ebenso wie viele andere hier im Haus jahrelang dafür eingesetzt, dass die Havemann-Gesellschaft, dass das Archiv der DDR-Opposition aus ihrem unsicheren Finanzierungszustand herauskommt und endlich eine Vereinbarung mit dem Bund für eine dauerhafte, verlässliche Basisfinanzierung zustande kommt. Dass das nun wohl erreicht ist, ist ein riesengroßer Fortschritt. Ich sage gerade auch aus Sicht meiner Fraktion, gerade in einer Situation, wo der Blick, die Auseinandersetzung über die DDR, über die Geschichte die Betrachtung vielfach persönlich und politisch überwölbt ist, möchte ich mal sagen, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass wir die authentischen Zeugnisse derjenigen haben, die sich in der DDR entschieden haben, politische Opposition sein zu wollen. Ich hoffe, dass das damit noch besser gesichert ist. Und ich hoffe auch, dass – Herr Otto hat es angesprochen – in Richtung Entwicklung des Campus der Demokratie auf einer anderen Basis weitergehen kann, auch mit einem Berliner Beitrag.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Werter Herr Gutzeit! Ihre Behörde leistet eine umfangreiche Arbeit in der Weiterbildung, in der Information an vielen anderen Punkten. Es ist schon angesprochen worden, 2017 läuft die gesetzliche Grundlage für die Existenz Ihrer Behörde aus. Natürlich ist es zunächst einmal so, dass man 27 Jahre nach der Wende berechtigterweise die Frage stellen kann: Ist denn eine Verlängerung notwendig? Ich denke aber, dass dieser Bericht und auch die vielen Dinge, die noch zu tun bleiben im Umgang mit der DDR-Vergangenheit in der Information, zeigen, dass zumindest meine Fraktion der Auffassung ist: Ja, es gibt genügend Grund und genügend Aufgaben, die Arbeit dieser Behörde auch nach 2017 fortzuführen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Zillich! – Für die Piratenfraktion hat das Wort der Herr Abgeordnete Reinhardt. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Zum Tätigkeitsbericht des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR für das Jahr 2015 kann man sagen: Der Bericht liegt heute vor. Die Behörde gibt es seit über 20 Jahren. Seit mittlerweile 25 Jahren tagt das Gesamtberliner Parlament. Seit 26 Jahren gibt es die deutsche Einheit, und 27 Jahre ist der Mauerfall her. Aber diese lange Zeitspanne dazwischen bedeutet nicht, dass nicht immer noch Menschen Beratungsbedarf haben, weil sie z. B. aus politischen Gründen in der DDR in Haft waren. Verständlich wird dies, wenn man bedenkt, dass viele versucht haben, mit dem düsteren Kapitel ihrer Haftzeit abzuschließen, mit genügend zeitlichem Abstand diesen Teil ihres Schicksals aber aufarbeiten möchten. Das zeigt auch das Beispiel eines Mannes, der im Bericht genannt wird, der seine Inhaftierung über Jahrzehnte aus Scham verdrängt hatte und erst kürzlich von seinem Rentenversicherungsträger auf Fehlzeiten in seinem Rentenverlauf hingewiesen und dann durch die Beratung über Entschädigungsregelungen für politische Häftlinge der DDR aufgeklärt wurde, mit denen er sich vorher nie beschäftigt hatte. Das ist ein Beispiel, das zeigt, dass der Beratungsbedarf immer noch besteht.

Das ist ein guter Grund, die Grundlage für die Beratungszeit und die Beratungsarbeit zu erhalten. Die SEDUnrechtsbereinigungsgesetze laufen nach dem jetzigen Stand zum 31. Dezember 2019 aus. Der Landesbeauftragte plädiert an dieser Stelle für eine Verlängerung der geltenden Rehabilitationsgesetzgebung. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Existenz des Berliner Landesbeauftragten für die StasiUnterlagen, wie Kollege Otto und auch die anderen es schon erwähnt hatten, gegenwärtig nur bis November 2017 gesichert ist. Gerade vor diesem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen erscheint es sinnvoll, möglichst zeitnah Entscheidungen zu treffen, die sein Wirken auch für die Zeit danach sicherstellen. Ich hoffe auch, dass das im nächsten Parlament in angemessener Debatte noch möglich sein wird.

Aber es muss auch über die Anpassung von Gesetzen gesprochen werden. Die besonderen Probleme bei der Rehabilitierung von DDR-Heimkindern verdeutlichen, dass das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das StrRehaG, von seiner Ausrichtung her vor allem ehemalige politische Häftlinge im Blick hat. Aus Sicht des Landesbeauftragten, der ich mich anschließen kann, müsste das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz novelliert oder gar eine andere gesetzliche Regelung gefunden werden, um rechtsstaatswidrige DDR-Heimeinweisungen als solche anzuerkennen bzw. zu rehabilitieren und zu entschädigen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Instrumentarium dieses Gesetzes nicht dafür geeignet zu sein scheint, den Spezifika der entsprechenden Fälle in jedem einzelnen Fall gerecht zu werden.

Eine weitere Gruppe bilden die sogenannten verfolgten Schüler. Sie erhalten bei Nachweis ihrer VerfolgtEigenschaft eine Rehabilitiertenbescheinigung, können dann aber daran keinen Nachteilsausgleich knüpfen. Auch da geht es darum, eine Ausgleichsleistung nach § 8 des Rehabilitationsgesetzes zu ermöglichen und hier beim Bundesgesetzgeber diese Regelung zu erreichen.

Ich denke, dass wir oder das nächste Parlament auch über die Höhe der Auszahlungen noch sprechen können. Die Anhebung der monatlichen Auszahlungen der besonderen Zuwendung nach § 17 des eben genannten Gesetzes, das ist die Opferrente, zu Beginn des Jahres 2015 auf 300 Euro hat zu einer Entspannung der sozialen und finanziellen Lage bei den ehemaligen politischen Häftlingen geführt. Die Umstellung erfolgte durch das LAGeSo laut Aussagen von Herrn Gutzeit problemlos. Auch das kann einmal erwähnt werden, dass das auch funktionieren kann. Insofern finde ich, das ist ein guter Grund, das auch zu würdigen. Aber auch über die Höhe der Entschädigungszahlungen kann noch einmal gesprochen werden, auch z. B. über die Höhe der Ausgleichsleistungen nach § 8, die allerdings auch schon zu Ende 2014 um 30 Euro erhöht wurden.

Ärgerlich ist ein bisschen in dem Bereich die schlechte Kommunikation in den Ämtern. Die finanziellen Unterstützungsleistungen für ehemals politisch Verfolgte der SED-Diktatur dürfen nicht als Einkommen bei der Beantragung von Sozialleistungen angerechnet werden. Nach jüngerem BGH-Beschluss dürfen diese Leistungen, wenn sie angespart wurden, auch nicht als Vermögen angerechnet werden, weil es sich hierbei faktisch um eine Entschädigungsleistung für erlittenes Unrecht handelt und eben nicht um aus Arbeit angesparte Erträge. Leider ist diese Regelung in vielen Sozialämtern der Berliner Bezirke offenbar nicht ausreichend bekannt. Ich denke, dass man dort noch Kommunikation bewirken muss.

Letztendlich lässt sich zusammenfassend sagen, dass Ihre Arbeit, Herr Gutzeit, und damit meine ich Ihre gesamte Behörde, gerade in der heutigen Zeit, in der die Aufarbeitung der Vergangenheit nicht immer dem angemessenen Anspruch gerecht wird, wichtiger denn je ist. Es gibt, wie ich eben ausgeführt habe, einiges zu tun, nicht nur für Sie und Ihre Behörde, sondern auch für die Abgeordneten, die den Rahmen dafür schaffen müssen. Für mich war das mittlerweile meine fünfte Rede zu Ihrem Tätigkeitsbericht als Berliner Landesbeauftragtem. Es war auch immer eine interessante Abwechslung, mal zu einem Thema zu sprechen, das durchaus von Konsens geprägt ist, das ist ja auch nicht immer der Fall. Ich kann abschließend nur sagen, dass ich Ihnen, Herr Martin Gutzeit, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Behörde im Namen der gesamten Piratenfraktion von Herzen danke für die geleistete Arbeit und Ihnen viel Erfolg wünsche bei der weiteren, noch zu leistenden Arbeit. – Vielen Dank!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Herr Reinhardt! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der 22. Tätigkeitsbericht ist damit vorgelegt und besprochen worden. Im Namen des Hauses danke ich Ihnen, Herr Gutzeit, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. – Vielen Dank!

[Allgemeiner Beifall]

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 4:

Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2015

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 17/3111

Die Fraktionen sind übereingekommen, die Besprechung des Berichts heute zu vertagen. Somit wird die Möglichkeit bestehen, Schwerpunkte des Berichts in der nächsten Wahlperiode auch in dem dann für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständigen Fachausschuss zu besprechen. Es gibt auch Einvernehmen, nun dem datenschutzrechtlichen Sprecher der Fraktion Die Linke, dem Kollegen Uwe Doering die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung zu geben. – Bitte sehr, Herr Kollege!

Frau Präsidentin, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, hier noch mal einige Worte sagen zu dürfen. Da ich nicht mehr für das Abgeordnetenhaus kandidiere, wollte ich heute im Rahmen der Debatte zum Datenschutzbericht 2015 meine letzte Rede als Mitglied des Abgeordnetenhauses vor Ihnen halten. Nun bekomme ich die Gelegenheit und möchte diese nutzen, um wenigstens einen Punkt aus dem Datenschutzbericht aufzugreifen, der mir sehr wichtig ist, der auch die zukünftige Arbeit in diesem Haus betrifft, um dann anschließend zu meinen Dankesworten zu kommen.

Im Datenschutzbericht auf Seite 192 werden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses darauf aufmerksam gemacht, dass anders als in früheren Jahren Vorschläge und Initiativen des bzw. der Datenschutzbeauftragten nicht immer von den Abgeordneten aufgegriffen wurden bzw. erst gar nicht in den dafür zuständigen Ausschüssen besprochen oder vertagt wurden. Mit Hinweisen und Vorschlägen der Datenschutzbeauftragten sollten die zukünftigen Abgeordneten anders umgehen. Der zum Teil unsensible Umgang mit diesen Vorschlägen und Hinweisen und die langen zeitlichen Verzögerungen hatte auch etwas mit der Konstruktion des für den Datenschutz zuständigen Ausschusses zu tun.

Wir sollten die Erfahrungen aus den vergangenen Wahlperioden diskutieren und noch einmal aufgreifen. Dort gab es eine andere Verfahrensweise und einen anderen Umgang. Der Datenschutzausschuss war ein Unterausschuss des Innenausschusses. Als solcher konnte der Datenschutzausschuss gemäß § 21 Abs. 3 Satz 5 unserer Geschäftsordnung – Sie erkennen den ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführer –

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

eigenständig Beschlussempfehlungen vorlegen. Er war also in seiner Konstruktion mit einem besonderen Recht ausgestattet. Der Datenschutzausschuss konnte Initiativen, Anregungen und Vorschläge der Datenschutzbeauftragten aufgreifen und selbst initiativ werden. Der Fachausschuss hatte also aufgrund seiner fachlichen Kompetenz dem Abgeordnetenhaus entsprechende Beschlussempfehlungen vorgelegt.

Überhaupt sollten nach meiner nunmehr zwanzigjährigen Erfahrung als Mitglied des Abgeordnetenhauses – davon 18 Jahre als parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion – die Fachausschüsse stärker als bisher die vor uns stehenden Aufgaben und Probleme fachlich angehen. Oft hilft die bisherige Rollenverteilung – hier Koalition, da Opposition – in der Sache nicht weiter.

[Beifall bei der LINKEN – Christopher Lauer (PIRATEN): Das stimmt!]

Die anzugehenden Probleme schleppen sich oft über Jahre hin. Politische Auseinandersetzungen in der Sache müssen sein, so funktioniert Demokratie. Demokratie ist aber auch, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ich meine, da, wo in den Fachausschüssen sachlich und fachlich diskutiert und beraten wurde, da, wo die Fraktionen, Koalition und Opposition aufeinander zugegangen sind, da, wo die Fachabgeordneten zu ihren Fachthemen gemeinsam um Ergebnisse und Lösungen gerungen haben, da gab es auch Beschlüsse, die Bestand hatten und gut für die Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Stadt waren. Nicht nur im ITDat-Ausschuss gab es schon mal solche Ansätze zur Zusammenarbeit, und das ist ausbaufähig.

In diesem Sinne möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen des ITDat und bei allen Fraktionen für die Zusammenarbeit bedanken. Als ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion möchte ich mich bei den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Herrn Haase, Herrn Führer, Herrn Momper und Herrn Wieland für die gute Zusammenarbeit bedanken. Mein Dank gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses, mit denen ich zusammenarbeiten durfte.

Ob in der Opposition oder der Koalition: Auf der Ebene der parlamentarischen Geschäftsführer gab es in all den Jahren immer eine gute, kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auch wenn wir in der Sache stritten und uns gelegentlich ordentlich gefetzt haben, so konnten

wir uns letztendlich auf das gegebene Wort verlassen. Die Arbeit der PGF ist im Ältestenrat und in vielen Besprechungsrunden auf Konsens ausgerichtet – jedenfalls habe ich das so erlebt –, und vieles konnten wir gemeinsam bewegen.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich bedanken. Das gilt auch für meine Fraktion, die mich mehr als 18 Jahre als PGF ertragen hat, was bestimmt nicht immer einfach war.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN]

Aber auch hier habe ich immer gespürt, welches Vertrauen mir letztendlich entgegengebracht wurde, in guten und in schlechten Zeiten.

Für die nächste Wahlperiode und darüber hinaus wünsche ich allen Abgeordneten der demokratischen Parteien über die Fraktionsgrenzen hinweg eine erfolgreiche Arbeit und ein glückliches Händchen bei schwierigen Entscheidungen, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger und zum Wohl unserer Stadt. – Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Kollege Doering! Bevor sich das Präsidium bei Ihnen bedankt, möchte ich noch dem Kollegen Schneider kurz das Wort zu einer Erklärung geben. – Bitte, Herr Schneider!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die großzügige Auslegung der Geschäftsordnung! – Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen von der Linksfraktion! Lieber Uwe Doering! Nach dieser Rede, die ich natürlich – das ist klar – fachlich reflektiere, möchte ich Ihnen im Namen aller parlamentarischen Geschäftsführer – und darüber hinaus, ich bin mir sehr sicher, auch im Namen des gesamten Hauses – Folgendes mitgeben: Sie sind der dienstälteste parlamentarische Geschäftsführer – Sie haben es zutreffend beschrieben – und damit auch der dienstälteste Wadenbeißer, Stratege und Knäckebrotverteiler in den Fraktionen gewesen. Ich kann aufgrund einer mehrjährigen Zusammenarbeit beurteilen – ich weiß das auch vom Kollegen Gaebler, der mit Ihnen zehn Jahre lang zusammengearbeitet hat –: Sie haben sich um den Parlamentarismus, um das Funktionieren, um die Abläufe, um die strategische Politikausrichtung und vor allem um die Suche und verbindliche Findung von Kompromissen, von denen wir doch alle leben, hochgradig verdient gemacht. Sie haben den Respekt der SPD-Fraktion und des gesamten Hauses. Ich möchte meinem Wunsch Ausdruck verleihen: Bleiben Sie der Politik gewogen! Bleiben Sie ein kritischer Begleiter! Bleiben Sie ein mensch

licher Berater! Bleiben Sie ein Freund! – Herzlichen Dank!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Kollege Schneider! – Lieber Kollege Doering! Gestatten Sie auch mir, sowohl im Namen des Präsidiums als auch des gesamten Hauses und auch in meinem Namen, persönlich, weil wir uns sehr lange kennen und auch geschätzt haben, herzlichen Dank zu sagen für die gute Zusammenarbeit, die wir hatten, sowohl mit meiner Fraktion als auch mit mir persönlich. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft, vor allem Gesundheit und kann mich den Wünschen des Kollegen Schneider im Namen des Hauses nur anschließen. – Herzlichen Dank!

[Allgemeiner Beifall]

Ich höre keinen Widerspruch gegen die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5: