Protocol of the Session on June 23, 2016

Sehr geehrte Frau Kittler! Ich kann mich gern noch einmal wiederholen. Wir haben das sehr intensiv – zwei Mal, glaube ich – im Ausschuss besprochen, und ich habe hier schon Stellung dazu bezogen. Zum einen geht es nicht um eine Zerschlagung, sondern um eine Schwerpunktsetzung. Ich hatte schon angesprochen, dass wir Disparitäten im Land Berlin insgesamt ausgleichen, dass wir berlinweit 4 000 freie Schulplätze in den beruflichen Schulen haben, aber auf der anderen Seite über 3 000 Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Bereichen auf der Warteliste sind. Ich finde schon, dass wir eine Verantwortung haben, Sorge zu tragen, dass diese Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz bekommen.

Wir haben im Koalitionsvertrag formuliert, das ist auch eine Forderung der Wirtschaft und der Schulen gewesen, dass wir Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren weiterentwickeln. Das bedeutet eine thematische Fokussierung in bestimmten Bereichen. In Weißensee wollen wir, wie Sie gerade angesprochen haben, einen Campus für Gestaltung auf den Weg bringen und die Bauberufe dann zusammenlegen bzw. an einem anderen Ort die IT-Berufe konzentrieren, weil wir es, was die qualitative Ausbildung der Schülerinnen und Schüler angeht, sinnvoll finden, wenn es eine thematische Konzentration gibt.

Es hat viele Gespräche mit der Schule in Weißensee gegeben, das letzte war, glaube ich, am Dienstagnachmittag, wo wir noch einmal deutlich gemacht haben, dass wir

(Senator Andreas Geisel)

diesen Weg weiter gehen wollen. Der Abschluss der Schülerinnen und Schüler ist gesichert. Wir haben angeboten, dass die Schulzweige auslaufen können, wenn dies gewünscht ist. Da sind wir noch im Gespräch mit den Schulen dort vor Ort.

Ziemlich problematisch finde ich, dass hier Gegensätze aufgemacht werden. Ich habe heute gelesen, dass ich gymnasiale Plätze in Pankow schaffen möchte. Das ist immer so, wie es gerade passt! Im vorherigen Wahlkampf war ich diejenige, die da irgendetwas verhindert haben soll und benachteiligten Schülerinnen und Schülern eine Chance nehmen wollte. Es ist totaler Quatsch!

Wir wollen in Weißensee auch den Bereich IBA ausbauen. Das haben wir in der Sonderkommission Ausbildung besprochen und in verschiedenen Konzepten formuliert. Es ist auch ein Bestandteil des Masterplans, dass dies an diesem Schulstandort fokussiert wird, das ist uns in diesem Zusammenhang auch wichtig.

Die Schülerinnen und Schüler, die jetzt dort sind, haben eine Sicherheit. Der Baubereich ist zum Teil, was die Arbeitsmarktsituation angeht, ein rückläufiger Bereich. Wir konzentrieren die Plätze aber, und es geht kein Schulplatz verloren.

[Steffen Zillich (LINKE): Da staunt Herr Geisel!]

Wir konzentrieren diese Plätze dann an einem anderen Standort.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Frau Kittler, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte!

Abgesehen davon, dass es mich verwundert, dass der Baubereich in Berlin ein rückläufiger Bereich ist, möchte ich noch eine Frage zum Schulbau stellen. Es sind dort 45 Millionen Euro verbaut worden, und ich frage: Besteht die Gefahr, dass die projektgebundenen – für diese Schule mit Bindungsfrist bis 2023, soweit ich weiß –, bereits verbauten EFRE-Mittel wieder zurückgefordert werden können?

[Lars Oberg (SPD): So ein Quatsch! Die Mittel sind ja nicht für eine Schule, sondern für einen Zweck!]

Vielen Dank, Frau Kittler! – Frau Senatorin, bitte!

Sehr geehrte Frau Kittler! Ich muss präzisieren: Bei der ersten Frage wollte ich sagen, z. B. der Bereich der Bauzeichner ist rückläufig.

Zu den Mitteln: Wir haben zusätzliche Mittel für diesen Bereich bekommen, das waren GRW-Mittel. Diese sind bezogen auf berufliche Schulen. Der Zweck der beruflichen Schule verändert sich dort vor Ort nicht, deswegen besteht keine Gefahr, dass wir Gelder zurückzahlen müssen. Sie sind genauso wie vorher richtig verwendet für diesen Zweck.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Eine weitere Nachfrage hat Frau Abgeordnete Lompscher. – Bitte!

Frau Scheeres! – Abgesehen davon, dass Sie mit Ihren wortreichen Ausführungen de facto bestätigt haben, dass die Martin-Wagner-Schule zerschlagen werden soll, denn es wird sie danach nicht mehr geben, und dass das ein bautechnisches Berufszentrum mit langer Tradition ist, an dem z. B. ich meine Berufsausbildung hatte – das aber nur am Rande –,

[Oliver Friederici (CDU): So, so!]

frage ich Sie: Gibt es die Labore, die an der GustavAdolf-Straße gebaut worden sind, am künftigen Standort in Spandau, und wenn nein, wie werden dann die Verschlechterungen der Ausbildungsbedingungen kompensiert?

Vielen Dank, Frau Lompscher! – Frau Senatorin, bitte!

Noch einmal zur Erläuterung: An diesem Standort sind zwei Schulen. Es wird eine Fusion geben mit einer anderen Schwerpunktsetzung, also einen Campus für Gestaltung. Es gehen keine Schulplätze verloren, sondern wir setzen inhaltliche Schwerpunkte, an einem Standort im Baubereich und in Weißensee im Bereich der Gestaltung. Wir werden aber in Weißensee auch Angebote im Rahmen vom IBA haben, um auch benachteiligte Schülerinnen und Schüler vor Ort fördern zu können und ihnen Chancen zu eröffnen.

Die Labore, die Sie angesprochen haben, gibt es auch am anderen Standort. Es wird aber auch ein Gesamtkonzept entwickelt mit Verwaltung, Schule, Kollegium.

(Senatorin Sandra Scheeres)

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Für die Piratenfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Herberg die Gelegenheit, eine Frage zu stellen. – Bitte!

Der Regierende Bürgermeister hat vorhin schon den Hauptstadtfinanzierungvertrag angesprochen. Bisher gingen wir davon aus, dass wir schon vor der Sommerpause etwas vorliegen haben. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand, und wann werden die Ergebnisse im Abgeordnetenhaus präsentiert?

Vielen Dank, Herr Herberg! – Herr Regierender Bürgermeister, Sie antworten selbst. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Herberg! Wir sind immer noch in den Gesprächen. Es ist von unserer Seite sehr frühzeitig, umfassend und klar formuliert worden, welche Ansprüche wir haben, ich hatte vorhin einiges genannt, im Wesentlichen aus den Bereichen der inneren Sicherheit, der Kultur, aber auch, was die Liegenschaften anbelangt. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es immer noch einen Abstimmungsbedarf gibt, insbesondere zwischen der Kulturstaatsministerin und dem Finanzministerium. In welche Richtung weiterverhandelt wird, ob es wirklich größere strukturelle Veränderungen geben soll, geben kann, oder ob es um konkrete finanzielle Unterstützung geht, ohne große grundsätzliche strukturelle Entscheidungen, das müssen wir abwarten.

Ich selbst habe in den nächsten Tagen noch einmal direkte Gespräche auf der Bundesebene, und ich hoffe nach wie vor, dass wir in diesem Sommer zu einer Klärung kommen. Wir haben es aber nicht allein in der Hand, weil aufseiten des Vertragspartners auch noch Gespräche stattfinden.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Herberg? – Bitte!

Danke schön! – Herr Regierender Bürgermeister! Nach Ihrer Rede – werden Sie die Themen Komplettumzug und Gestaltung des Regierungsviertels aktiv in diese Hauptstadtfinanzierungsfrage einbringen, oder werden Sie diese ausklammern?

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Herberg! Beides ist nicht Gegenstand dieser Vertragsverhandlungen. Wir haben, was die Gestaltung des Regierungsbereichs rund um Kanzleramt und Bundestag anbelangt, ja schon seit Jahren eine gemeinsame Arbeitsgruppe, wo wir unter Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsbaudirektorin, bestimmte Bauten konkret mitbegleiten, was die Gestaltung, das Umfeld der öffentlichen Räume anbelangt. Das läuft alles; da ist nichts Neues zu verabreden.

Auch der Regierungsumzug ist etwas, was nicht nur zwischen dem Finanzministerium und dem Land Berlin verhandelt werden kann, sondern etwas, was insgesamt auch mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Bonn und der Bundesregierung verabredet werden muss. Sie können sicher sein, dass bei jeder Gelegenheit, die sich bietet, das natürlich auch formuliert wird, dass es sinnvoll ist, dass die Regierung komplett mit allen Institutionen nach Berlin umzieht. Ich denke auch – und es sind ja auch Äußerungen von Bundesministerin Hendricks gewesen, die einem ein ganz gutes Gefühl geben –, dass das spätestens mit der nächsten Legislaturperiode des Bundes wirklich verabredet werden kann.

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Ich sehe keine weitere Nachfrage.

Daher kommen wir jetzt zur zweiten Runde, und für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Grosse die Gelegenheit, eine Frage zu stellen. – Bitte

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit die Integration auch wirklich gelingen kann, frage ich den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die Bemühungen Geflüchteter, eine Wohnung anzumieten, häufig daran scheitern, dass deren befristetes Aufenthaltsrecht vor Ende der von vielen Vermietern verlangten Mindestmietdauer von einem Jahr abläuft?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Grosse! – Für den Senat antwortet Senator Czaja. – Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Grosse! Zunächst zu Ihrer Frage, ob wir davon Kenntnis haben: Ja, wir haben

davon Kenntnis, und Sie wie ich kennen Einzelfälle, um die wir uns in diesem Zusammenhang gemeinsam gekümmert haben. Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende ist bundesgesetzlich geregelt, und die Erstbescheinigung ist für einen Zeitraum länger als sechs Monate in den jeweiligen Ausländerbehörden dann eine landesrechtliche Anwendungsweise.

Die Frage, ob Geflüchtete einen Mietvertrag bekommen, wenn sie nicht mindestens ein oder zwei Jahre eine Aufenthaltsgestattung haben, ist eine Frage, die uns immer wieder und zunehmend beschäftigt. Im Kooperationsvertrag „Wohnen für Flüchtlinge“ mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist geregelt, dass eine Mindestaufenthaltsgestattung von sechs Monaten die Grundlage für einen Mietvertragsabschluss bieten kann. Unsere zuständige Abteilung im LAGeSo hat sich zu dieser Frage mit der Ausländerbehörde und dem LABO zusammengesetzt und dieses Thema erörtert und ist dabei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass – solange die bundesrechtliche Regelung gilt; und das ist den genannten Fällen, die Sie angesprochen haben, der Fall – damit natürlich keine veränderte Regelung möglich ist und auch kein weiteres Vorsprechen bei der Ausländerbehörde bis zu dem Zeitpunkt etwas bringt, an dem die Aufenthaltsgestattung ausläuft und eine Verlängerung in Kraft tritt. Aber insbesondere durch die Erhöhung des Kontingents bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften – die uns ja Senator Geisel zugesagt hat und was die städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Übrigen tagtäglich mit Leben erfüllen – ist es so, dass gerade bei den städtischen Gesellschaften für die Fälle, die Sie gerade betrachtet haben, nicht ausreichend, aber dann dort Wohnungen zur Verfügung stehen, bei denen nur eine sechsmonatige Zeit eine Rolle spielt.

Man kann aber nicht ändern, dass natürlich Vermieter sagen, sie wollen mindestens eine einjährige, manche sogar eine zwei- oder dreijährige Aufenthaltsgestattung zur Grundlage haben, wenn sie einen Mietvertrag mit den Flüchtlingen abschließen. Auf diese Fragestellung haben wir weder vertragsrechtlich auf der Seite der Vermieter noch auf der Seite der bundesrechtlichen Umsetzung der Aufenthaltsgestattung einen Einfluss. Insofern können wir nur mit dem Angebot der städtischen Wohnungen darauf reagieren.

[Steffen Zillich (LINKE): Man muss da etwas entwi- ckeln, wie man das anbietet!]

Vielen Dank, Herr Senator! – Haben Sie eine Nachfrage, Frau Grosse? – Bitte!

Herr Senator Czaja! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass dieses Problem dann in Zukunft nur noch bei den privaten Vermietern bestehen wird, dass es also bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften kein Problem mehr gibt?

Vielen Dank! – Herr Senator, bitte!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Das haben Sie richtig verstanden: Mindestens sechs Monate ist die Regelung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, und für die Wohnungen, die dort angeboten werden, stellt das kein Problem dar. Aber Sie wissen natürlich, dass das allein nicht ausreichend ist, um den Wohnungsbedarf der Geflüchteten zu decken.

Vielen Dank, Herr Senator! – Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Abgeordneter Bayram. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Sie haben schon vor über einem Jahr zugesagt, dass es für Träger möglich sein soll, Wohnungen für Geflüchtete anzumieten, um genau diese Problematik zu lösen. Was ist denn seitdem passiert?

Vielen Dank! – Herr Senator!