Ähnlich ist es mit der Begründung, warum Schach eigentlich Sport ist: Schach ist deswegen Sport, weil Schach schon immer Sport war. Willkommen im Tautologieclub!
Dieser Antrag setzt sich dafür ein, auf Bundesebene eine Änderung in einer Verordnung des Bundesfinanzministeriums zu betreiben. Der Punkt an dieser Stelle ist nicht, was Sie oder ich oder irgendjemand anderes, der mehr oder weniger Ahnung davon hat, tatsächlich persönlich von E-Sport hält, aber es ist im Rahmen der Anhörung doch sehr deutlich geworden, dass es eine Handvoll Dinge gibt, über die wir mal diskutieren müssen. Wie ist es eigentlich mit sportlichen Großevents im E-Sportbereich, für die es leider keine Sportlervisa gibt? Wie ist es eigentlich mit dem Missverhältnis, dass es Spiele gibt wie League of Legends, die nach der Einstufung ab 12 Jahre sind, aber in einem für Jugendliche sicheren Raum nicht öffentlich gespielt werden können – da geht es auch um die Jugendschutzfrage –, weil das öffentliche Anbieten von solchen Spielen als Glücksspiel gilt und daher keine junger Mensch unter 18 die Lokalität betreten darf? Das ist eine eklatante Jugendschutzfrage, die muss man aus unserer Perspektive diskutieren.
Dieser Antrag bietet den Anlass, diese Frage zu diskutieren, und zwar bitte auf Bundesebene, da, wo sie eigentlich hingehört, was auch unsere grünen Sportpolitiker auf Bundesebene so sehen. Es ist genau Sinn dieses Antrags, diese Frage – Was ist Sport, wie ist Sport, wie gemeinnützig kann man das eigentlich behandeln? – einmal auf die Ebene zu tun, wo sie hingehört. Das ist überhaupt kein Eingriff in die Autonomie des Sports, lieber Herr Kollege!
Ich finde es allerdings hochgradig bedauerlich – auch das nehme ich aus der Anhörung mit –, wenn in diesem Bereich Leute, die, auf Deutsch gesagt, absolut keine Ahnung haben, in einer Form darüber urteilen, was Sport ist und was nicht, die vor allem eins klar macht: ihre Unkenntnis der Sachlage.
In keinem anderen Politikbereich würden Sie so etwas akzeptieren. Man muss nicht Arzt oder Krankenpfleger sein, um Gesundheitspolitik zu betreiben,
aber man sollte sich schon mal mit den Grundregeln und mit der Frage, was in einem Krankenhaus eigentlich passiert, beschäftigt haben.
Wirklich, in keinem anderen Bereich würden Sie es akzeptieren, dass sich jemand mit einer solchen Arroganz, wie wir es in dieser Anhörung erlebt haben, hinstellt und sagt: Das ist kein Sport. Die einzige motorische Bewegung sei, wenn die Leute sich hinterher ins Polster sinken lassen. – Das ist so herablassend, das war für mich ein Tiefpunkt dieser Anhörung. Das sehe ich überhaupt nicht ein.
Zu den Kritikpunkten, Herr Morlang! In der Tat, es gibt ein paar Punkte, die wir diskutieren müssen. Die Frage ist nämlich gar nicht auf Landesebene zu entscheiden. Deswegen unsere Zustimmung zu diesem Antrag, damit die Frage zu der Ebene kommt, wo sie hingehört.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schillhaneck! – Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Trapp. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zur Bundesratsinitiative „Anerkennung von E-Sport – Initiative des Landes Berlin auf Bundesebene“ gab es eine Anhörung im Fachausschuss. Das Ergebnis: Der Deutsche Olympische Sportbund und der Landessportbund, die eingeladen waren, sind autark, und nach deren Erkenntnis erfüllt E-Sport nicht die Anforderung der Aufnahmeordnung des Deutschen Olympischen Sportbundes nach einer eigenen sportartbestimmten motorischen Aktivität. Deshalb ist der deutliche Unterschied zwischen Sport im klassischen Sinne und E-Sport gegeben. Daran ändert sich auch nichts. Dass es sich bei einer realen Aktion, bei der es um körperliche Leistungsfähigkeit, die im Mittelpunkt stehen muss, um Sport handelt, wissen wir alle, während man sich beim E-Sport lediglich in einer virtuellen Welt bewegt.
Es fehlt die körperliche Ertüchtigung beim E-Sport. Das Bundesverwaltungsgericht stuft E-Sport, die im Wettbewerb betriebene Form des Computerspiels, somit rechtlich nicht als Sport, sondern als Spiel ein.
Auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Abgeordnetenhaus von Berlin über die Voraussetzungen und Auswirkungen der Anerkennung von E-Sport als Sportart sieht aufgrund des fehlenden Merkmals der Körperlichkeit Schwierigkeiten, E-Sport als Sportart einzustufen.
Bei der Frage nach der Möglichkeit einer steuerlichen Förderungswürdigkeit muss vor dem Hintergrund der garantierten Autonomie des organisierten Sports der Deutsche Olympische Sportbund mit einbezogen werden. E-Sport war 2009 Inhalt einer steuerrechtlichen Entscheidung des Finanzgerichts Köln über eine Steuerbefreiung für Gymnastikkurse, die dort diskutiert wurde. Bei der Auslegung des Begriffs Sport werden umgangssprachlich der Wettkampf und die Leistung assoziiert, was nicht nur in Begriffen wie Denksport, Gedächtnissport oder E-Sport manifestiert ist. Dieses wird eigentlich nur gemacht, um vom IOC als Sportart anerkannt zu werden. Allerdings erkannte das Finanzgericht Köln, dass E-Sport keineswegs als Sport im steuerrechtlichen Sinn anerkannt wird, im Gegenteil, lässt die Aufzählung im Zusammenhang mit nicht als Sport im steuerrechtlichen Sinn anerkanntem Denk- und Gedächtnissport eher darauf schließen, dass die Richter den E-Sport nicht als Sport im juristischen Sinn verstehen.
Die Bundesratsinitiative ist in einer umfangreichen inhaltlichen Diskussion im Sportausschuss erörtert worden. Die CDU-Fraktion hat leider keine überzeugenden Argumente gehört, um dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen. – Danke!
Okay! Gut, ich habe es versucht. – Frau Dr. Hiller! Sie haben das Wort für die Linksfraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Morlang! Sie hatten Ihre Show, schön für Sie! Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so auf Die Linke ein
geschossen haben. Ich habe hier dazu bisher noch nichts gesagt außer dem Satz, dass ich eher zu konservativem Sporttreiben stehe, und dabei bleibt es auch, so wie meine Fraktion im Übrigen auch.
Games werden im Übrigen, Herr Morlang, über das Medienboard gefördert. Da gehören sie hin. Das ist eine gute Sache. Da sollte man sehen, dass man das vielleicht auch aufwerten kann. Ich glaube, dass das Gesagte, dass z. B. Herr Buchner gesagt hat, warum der E-Sport nicht als Sportart und damit auch nicht als Bundesratsinitiative weitergeleitet werden soll, für mich ebenfalls gilt. Dem schließe ich mich an. Ich will das jetzt hier nicht ausdehnen. Dass Sie den Ritterschlag den Grünen geben, wundert mich. Mich wundert, dass die Grünen das annehmen, aber okay, das ist ein anderes Thema, es wurden auch nicht alle gefragt.
E-Sport hat nichts mit Körperlichkeit zu tun, wenn Sie mal von dem Daumen, der da in Bewegung ist, absehen.
Also aus der Sicht tut es mir um jede Minute leid, die wir hier vergeuden, statt Sport zu treiben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Halt, eine Zwischenfrage des Kollegen Lauer! – Nein! Die Reden sind so kurz, Sie kommen nicht dazu. Ich tue mein Bestes, Herr Lauer!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2910 empfiehlt der Sportausschuss mehrheitlich – gegen Grüne und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen und der Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind Linkspartei und die Koalition. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt, denn Letzteres war die Mehrheit.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 13. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3067