Herr Abgeordneter Wolf! Ich habe zur Kenntnis genommen, dass am Donnerstag oder Freitag vergangener Woche eine Pressekonferenz der Linkspartei stattgefunden hat, gemeinsam mit Herrn Moritz von den Grünen, bei der es die Mitteilung gegeben hat, die Bürgerbeteiligung solle ausgehebelt werden. Diese Pressekonferenz beruht auf einem Irrtum, einem schlichten Irrtum. Ich habe gerade gesagt, dass eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens selbstverständlich stattfindet. Die Schlussfolgerung, die Sie aus dem Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans gezogen haben, kann aus unserer Sicht nicht gezogen werden. Selbstverständlich gibt es dazu eine ganz normale Bürger- und Behördenbeteiligung, wenn der entsprechende Kabinettsbeschluss erfolgt.
Ich will Ihnen aber auch als Umweltsenator sagen, warum ich sowohl den 16. Bauabschnitt als auch die Fortsetzung im 17. Bauabschnitt sinnvoll finde. Gerade weil wir eine enorme Verkehrsbelastung in der Mitte der Stadt haben, gerade weil wir diese Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden haben, ist es wichtig, diesen Verkehr aus der Mitte der Stadt herauszunehmen.
Deshalb setzen wir auf den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, des Fahrradverkehrs, des Fußwegeverkehrs – das ist der Schwerpunkt. Ein weiteres Element dabei ist, dass wir den Verkehr um die Mitte der Stadt herumleiten. Dazu brauchen wir den 16. und den 17. Bauabschnitt, um gerade die Bürgerinnen und Bürger in den jetzt belasteten Gebieten, beispielsweise in Oberschöneweide, entlasten zu können. In der Gesamtbewertung werden dadurch mehr Menschen von Verkehrsimmissionen entlastet als belastet. Das ist die Debatte, die wir dazu führen, und deswegen sehe ich dem als Umweltsenator frohgemut entgegen. Wir werden schauen, was aus dem Planfeststellungsverfahren herauskommt.
Herr Senator! Wir reden überhaupt nicht über das Planfeststellungsverfahren – ohne das Sie da sowieso nichts bauen können –, sondern wir reden über den Bundesverkehrswegeplan. Da frage ich Sie noch einmal: Wie erklären Sie den Bürgerinnen und Bürgern – wenn sie Einfluss nehmen oder auch nur Informationen haben wollen über den 17. Bauabschnitt der A 100, der in der jetzigen Form des Bundesverkehrswegeplans gar nicht mehr auftaucht, weswegen auch keine Informationen über das Portal erlangt und keine Einwendungen eingereicht werden können –, dass auf merkwürdige Weise der 17. Bauabschnitt, für den es in dem Bundesverkehrswegeplanentwurf keinerlei Untersuchungen, keinerlei Informationen gibt, als schon im Bau befindlich klassifiziert wird und der Bürger deswegen – –
Ich hoffe, der Senator hat sie auch verstanden. – Wie erklären Sie das den Bürgern, dass sie ihre Einflussmöglichkeiten zum 17. Bauabschnitt dennoch wahrnehmen können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! So groß ist die Überraschung ja nun auch nicht, dass es einen 17. Bauabschnitt zur A 100 geben soll.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Forderung aus der Zivilgesellschaft, die per Onlinepetition in kürzester Zeit über 60 000 Menschen gezeichnet haben und die dem Regierenden Bürgermeister übersandt wurde, Pferdekutschen, die in vielfältiger Weise im Stadtverkehr leiden, in Berlin aus dem Verkehr zu ziehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Magalski! Grundsätzlich sind Pferdekutschen nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen, auch in Berlin. Ob ein solches Verbot ausgesprochen wird oder nicht, ist Sache des Bezirksamts Mitte.
Wie bewertet der Senat, dass ein ähnlich lautender Antrag der Piratenfraktion, zu dem im Verkehrsausschuss eine Anhörung von Experten stattfinden soll, seit Monaten von den Koalitionsfraktionen blockiert wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Magalski! Ich verzichte auf eine Bewertung.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frauen leisten bekanntermaßen eine ganze Menge knochenharter Jobs, zum Beispiel in der Pflege. Daher frage ich den Senat: Treffen Presseberichterstattungen zu, dass die BSR im Bereich der Müllabfuhr derzeit keine Frauen beschäftigt
Herr Präsident! Frau Czyborra! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Presseberichte auch gelesen. Gestern hatte die BSR eine Aufsichtsratssitzung.
In dieser habe ich das Thema zur Diskussion gestellt. Der Vorstand hat berichtet, dass die BSR in vielen Berufsgruppen branchenmäßig durchaus Vorreiter ist. Er hat vorgetragen, dass in der BSR bereits heute insgesamt 36 Prozent Frauen in Führungspositionen arbeiten und hier die 40 Prozent-Marke angestrebt wird. Im Bereich der Straßenreinigung stellt die BSR bei Neueinstellungen seit sechs Jahren 50 Prozent Frauen, 50 Prozent Männer ein.
Auf Nachfrage ist im Aufsichtsrat diskutiert worden, dass es eine Zurückhaltung im Unternehmen gibt – darauf zielt, glaube ich, Ihre Frage ab –, Frauen für den Kernbereich der Müllabfuhr einzustellen. Im Bereich der Müllabfuhr – beim Recycling, bei Müllverbrennungsanlagen – sind Frauen sehr wohl beschäftigt, im Kernbereich der Müllabfuhr hingegen nicht. Ich habe das Unternehmen gebeten, diesen Punkt zu überdenken, weil es aus meiner Sicht nicht begründbar ist, dass, wenn es Bewerberinnen gibt, diese keine Chance erhalten. Ich habe das Unternehmen darum gebeten, diese Frage intern noch einmal zu erörtern. Man muss allerdings sehen, dass auch aus Arbeitnehmersicht vorgetragen wird, dass das Herauswuchten von Mülltonnen aus Kellern eine hohe Invaliditätsgefahr in sich birgt und dieses im Rahmen von Einstellungsprozessen dort immer eine große Rolle spielt. Es trifft insofern zu, dass in diesem Kernbereich der Müllabfuhr gegenwärtig keine Frauen bei der BSR beschäftigt sind. Ich wusste nicht, dass das Thema heute aufkommt, aber ich habe, weil es dazu Presseberichte gab, das Unternehmen gebeten, einen Weg zu finden, dass, wenn es Bewerberinnen gibt, diese auch Berücksichtigung finden können.