Protocol of the Session on April 14, 2016

Es ist angesprochen worden, dass wir eine Verbesserung im Personalschlüssel bei den unter Dreijährigen vornehmen. Ja, da haben wir Nachholbedarf, Frau BurkertEulitz. Wenn Sie hier über Erhebungen berichten, dann sollten Sie auch ehrlich sein. Das Bundesamt für Statistik hat keine vollständige Erfassung vorgenommen. Das wurde auch korrigiert. Sie sollten ehrlich sein und sagen, dass wir hier im Land Berlin auf Qualität setzen und nur mit Erzieherinnen und Erziehern arbeiten. Ich könnte es mir auch einfach machen und auch mit anderen Fachkräften arbeiten. Da wäre ich am Anfang der Legislaturperiode locker bei dem für unter Dreijährige empfohlenen Betreuungsschlüssel gewesen. Wir setzen aber auf Qualität. Wir arbeiten mit Erzieherinnen und Erziehern in unseren Kindertageseinrichtungen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ich freue mich auch, dass die Koalition dem Vorschlag gefolgt ist, gerade Kinder aus sozialen Brennpunkten noch einmal besonders zu fördern. Hier gibt es einen Personalzuschlag. In Zahlen ausgedrückt: 14 000 Kinder profitieren über diesen Zuschlag, indem sie eine besondere Förderung bekommen. Das sind doppelt so viele, wie ursprünglich vorgesehen. Hier haben wir zusätzlich investiert.

Ich möchte auch noch etwas zu der Mär sagen, der Betreuungsschlüssel sei in Berlin im Allgemeinen eine Katastrophe. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegen wir über dem Bundesdurchschnitt. Das kann man auch einmal zur Kenntnis nehmen. Wir arbeiten mit Erzieherinnen und Erziehern. Wir nehmen jetzt, wie gesagt, bei den unter Dreijährigen eine Verbesserung vor. Hier machen wir uns sehr gut auf den Weg.

An dieser Stelle möchte ich auch noch ansprechen, dass Berlin das Bundesland ist, das bei den unter Sechsjährigen pro Kind am meisten investiert, nämlich 5 000 Euro. Wenn Sie sich den Bundesdurchschnitt anschauen, sind

das 1 000 Euro weniger. Das ist eine Schwerpunktsetzung auf Familienpolitik.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Dieses vorliegende Gesetz ist ein Familiengesetz. Das schätze ich vollkommen anders ein als die Opposition. Wir wollen mit diesem Gesetz die Rechte der Eltern stärken. Ich möchte, dass alle Eltern mitreden können, dass sie sich beteiligen können. Auch kleine Kitas sollen Elternvertretungen haben. – Frau Möller! Ganz ehrlich: Ich finde es schwierig zu sagen, dass Träger, Leitungen in der Lage sind, handschriftlich Wartelisten auszufüllen, aber nicht in der Lage sind, diese Daten in ihr iPad oder ihren Computer einzugeben. Wir wollen Transparenz. Wir wollen das Chaos der Wartelisten abschaffen.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Das ging nicht auf freiwilliger Basis mit den freien Trägern. Aus diesem Grund machen wir das verpflichtend. Wir sind dabei eindeutig auf der Seite der Eltern. Sie haben ein Recht auf Transparenz und dürfen nicht verunsichert werden. Deswegen soll es diese Verpflichtung geben.

[Beifall bei der SPD]

Dann möchte ich auch sagen, dass ich mir im Bereich der Zuzahlung mehr gewünscht hätte. Wir haben jetzt eine Kompromissformel im Gesetz beschrieben, aber – Herr Schneider hat es schon angesprochen – Eltern beschweren sich immer wieder, dass sie Zusatzbeiträge zahlen müssen, und zwar für Dinge, wo ich mich frage, was das soll: für Kautionen, Vorhalteprämien, Yogakurse und Dinge neben den regulären Angeboten, die sie gar nicht in Anspruch nehmen wollen. Wir wollen die Eltern stärken. Ich finde es schade, dass es mit der CDU nicht machbar war, diesen Wucher, diese Abzocke zu stoppen, die es teilweise gibt.

[Beifall bei der SPD]

Ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass für mich dieses Thema noch nicht erledigt ist. Ich werde mir noch einmal anschauen, wie wir die Rechte der Eltern stärken können.

Das ist ein richtig großer Wurf des Senats, der Koalition. Wir gehen hier einen Dreischritt, indem wir massiv Kitaplätze ausbauen – wie nehmen für den Ausbau über 160 Millionen Euro in die Hand – und zusätzliches Geld für die Qualität und Beitragsfreiheit. Wir wollen Hürden abbauen, damit alle Kinder unsere Kindertageseinrichtungen besuchen. – Liebe Opposition! Wir sind nicht die Koalition des Entweder-Oder. Wir machen alles im Sinne der Kinder und der Familien. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen mit nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Die Folgen des Zurückziehens des Ursprungsantrags der Koalitionsfraktionen habe ich eingangs erläutert. Zu dem dringlichen Gesetzesantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2829 wird die Überweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1958 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung, auch mit geändertem Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Das war die Mehrheit, der Antrag ist damit abgelehnt. Enthaltungen? – Sehe ich keine.

Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2761 wird die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2807 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Die Wortmeldungen beginnen wie immer in zwei Runden nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die erste Frage steht der Fraktion der SPD zu. – Frau Kollegin Spranger, bitte schön, Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat: Welche Eckpunkte beinhaltet die zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften getroffene Vereinbarung zur sog. Roadmap, die eine Bestandserweiterung auf 400 000 städtische Wohnungen bis zum Jahr 2026 vorsieht?

[Uwe Doering (LINKE): Steht doch schon in der Zeitung! Zeitung lesen und Pressemitteilung des Senats lesen!]

Dazu Herr Senator Geisel – bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Spranger! Am Dienstag hat mich der Senat per Beschluss ermächtigt, mit den sechs Wohnungsbaugesellschaften die von Ihnen angesprochene Roadmap abzuschließen. Hintergrund ist die Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters und die Erklärung, dass wir den Bestand an kommunalen Wohnungen von jetzt etwa 300 000 in den nächsten zehn Jahren auf 400 000 Wohnungen aufstocken werden. In den vergangenen Monaten haben wir mit den sechs Wohnungsbaugesellschaften den jeweiligen Wachstumspfad verabredet, sowohl was den finanziellen Hintergrund dieses Wachstums betrifft als auch die dafür erforderlichen Grundstücke. Am Dienstag war der Vertrag unterschriftsreif. Im Grundsatz kann man sagen, dass wir von der Phase der Konsolidierung der Wohnungsbaugesellschaften in den vergangenen Jahren nun in die Phase der aktiven Gestaltung und Beeinflussung des Berliner Wohnungsmarktes übergehen. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stellen Wohnungen zur Verfügung, um auf Dauer preisgünstiges Wohnen in der Stadt zu sichern und für gemischte Quartiere in der Stadt zu sorgen. Der Schwerpunkt der Roadmap liegt auf dem Wachstum. Wir sollten dabei aber, und das habe ich bei der Vorstellung der Roadmap auch gesagt, nicht unterschätzen, welche Leistungen die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bei der Bewahrung des Bestandes und bei der Stadtrendite erbringen.

[Steffen Zillich (LINKE): Da wäre eine Unterstützung dafür mal sehr gut!]

Die Eckpunkte sehen so aus, dass Neubauvorhaben im Umfang von 54 600 Wohnungen vereinbart sind. In den nächsten zehn Jahren werden also 54 600 Wohnungen an verschiedenen Standorten in der Stadt von den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften neu gebaut. Wir erhöhen den Bestand durch Zukauf von etwa 26 400 Wohnungen, um auf diese Art und Weise noch stärker marktbeeinflussend und preisdämpfend wirken zu können. Dann geht es noch um 20 000 Wohnungen der berlinovo, die den Sozialbindungen der normalen Wohnungsbaugesellschaften zugeführt werden. Insgesamt macht das die Größenordnung von 100 000 Wohnungen aus, um die der kommunale Bestand in den nächsten zehn Jahren wachsen wird.

Das ist ein riesengroßes Investitionsprogramm; es sind über 11 Milliarden Euro, die dort investiert werden – pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro, die die Wohnungsbaugesellschaften in die Hand nehmen. Sie sind wirtschaftlich stark genug, das tatsächlich leisten zu können. Das Land Berlin wird weiterhin seinen Beitrag leisten, indem wir den Wohnungsbaugesellschaften die Grundstücke kostenfrei zur Verfügung stellen. Das macht pro Jahr eine Größenordnung von etwa 70 Millionen Euro aus, die wir allein an Grundstückswerten zur Verfügung stellen. In der Debatte dazu hatten wir bereits darüber diskutiert, dass nach 2018 im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt im Abgeordnetenhaus über eine Eigenkapitalverstärkung der Wohnungsbaugesellschaften gesprochen werden muss, um das dann tatsächlich leisten zu können. Ich bin, was das Wachstum in der Stadt betrifft, optimistisch, dass sich neben den Privaten, die in den vergangenen Jahren gebaut haben und auch in Zukunft bauen werden, jetzt auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in hervorragender Weise engagieren werden. – Vielen Dank!

Danke schön! – Frau Kollegin Spranger! Sie haben das Wort für eine Nachfrage – bitte schön!

Herzlichen Dank! – Herr Senator! Sie haben gesagt, das Vorhaben bedeute eine Erweiterung des Wohnungsmarktes. Wir sind natürlich stark daran interessiert, dass diese Erweiterung auch für bezahlbaren Wohnraum stattfindet. Welche Einstiegsmieten sind hierbei vorgesehen? Für uns ist es sehr wichtig, dass die Menschen in der angespannten Wohnungslage in Berlin zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen.

Herr Senator – bitte schön!

Frau Abgeordnete Spranger! Bei den geförderten Wohnungen reden wir von einer Einstiegsmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter. In der Tat ist es so, dass die privaten Bauherrn, die in den letzten Jahren Wohnungen in der Stadt gebaut haben und sie auch zukünftig bauen werden, im Wesentlichen hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen gebaut haben. Es gibt auch Private, die bezahlbaren Wohnraum anbieten; der Kern ihrer Tätigkeit liegt aber schon in dem anderen Segment. Deshalb ist das Engagement der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften besonders wichtig, bezahlbaren Wohnraum zu bauen und Wohnraum für Menschen zur Verfügung zu stellen, die sich die jetzt aufgerufenen Neubaupreise von Privaten

nicht leisten können bzw. von Verdrängung bedroht sind. Neben der Regelung, die wir im Wohnraumversorgungsgesetz festgelegt haben – dass 55 Prozent der Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden –, gibt es noch die Regelung, dass wir in Neubauvorhaben der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften einen Sozialwohnungsanteil von 30 Prozent vorsehen. 30 Prozent der neu gebauten Wohnungen werden Sozialwohnungen sein; in der Summe sind das insgesamt 17 600 Wohnungen.

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage erhält Frau Kollegin Lompscher von der Linksfraktion das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Was Herr Geisel jetzt vorgetragen hat, war gestern ausführlich in der Zeitung zu lesen. Da stand unter anderem, dass Gegenstand der Vereinbarung auch ein internes Papier sei, wonach die Sollmieten des jetzigen Bestands von 5,50 Euro auf 7,12 Euro – im Durchschnitt – angehoben werden sollen. Im Durchschnitt bedeutet, dass es von 4 Euro noch was bis 12 Euro noch was geht. Vor diesem Hintergrund frage ich: Warum ist das Thema Eigenkapitalstärkung, das eine Alternative zu Mieterhöhungen und der Bezahlung dieses Investitionsprogramms aus den Bestandsmieten wäre, bei Ihnen erst ab dem Jahr 2018 aktuell, obwohl es mit dem Wohnraumversorgungsgesetz bereits seit dem Jahr 2016 möglich wäre?

Herr Senator!

Frau Abgeordnete Lompscher! Die 7,16 Euro pro Quadratmeter, die Sie nannten,

[Katrin Lompscher (LINKE): 7,12 Euro! Stand in der Zeitung!]

betrifft eine reine Prognoserechnung. Das ist die Mischung aus der Bestandsmiete, die im Berliner Durchschnitt bei 5,84 Euro pro Quadratmeter und bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften unterhalb dieses Bestandes liegt, und den Neubaumieten, die aufgerufen werden. Damit wird sich dann eine Durchschnittsmiete plus ein entsprechender Preisindex für die nächsten zehn Jahre bilden. Es handelt sich also um eine reine Prognoserechnung, die Sie an dieser Stelle hinterfragen.

Die Wohnungsbauförderung haben wir jetzt auf 3 000 Wohnungen pro Jahr aufgestockt. Das Thema,

(Senator Andreas Geisel)

2018 die Wohnungsbauförderung noch einmal zu erhöhen, ist ein Thema für den nächsten Landeshaushalt.

[Katrin Lompscher (LINKE): Nein! Der Eigenkapitalstärkung!]

Sie hatten jetzt nach den Ergebnissen der Expertenkommission gefragt, Frau Lompscher?

[Steffen Zillich (LINKE): Nein! Nach Ihren Vorschlägen!]

Ich hatte gefragt, warum das Thema Eigenkapitalstärkung für Sie erst ab 2018 interessant ist, obwohl es seit dem Jahr 2016 gesetzlich möglich ist, und vor dem Hintergrund – –