Protocol of the Session on January 14, 2016

Frau Lompscher! Wo immer das möglich ist, finde ich das gut. Es wäre die Frage, an welchen konkreten Standorten das der Fall ist, ob solche leer stehenden Wohnungen tatsächlich bewohnbar sind oder ob es dort andere Hintergründe gibt und ob das in der Abwicklung dann möglich ist. Aber wenn Sie da konkrete Hinweise haben, dann gehen wir diesen Hinweisen sehr gerne nach. Es gibt beim LAGeSo eine Koordinierungsstelle für die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohngebäuden. Der Kollege Gothe koordiniert diese Aufgaben. Er wird sich sicherlich über diese Hinweise freuen.

Danke schön! – Für eine weitere Nachfrage erteile ich dem Kollegen Otto das Wort.

Herr Senator! Daran anschließend: Wir haben ja neulich den Fall Wilhelmstraße noch mal im Ausschuss diskutiert, und da gab es die Thematik, es werden relativ preiswerte Wohnungen beseitigt und sehr teure, die sich sogar möglicherweise nur im Zweitwohnungssegment bewegen, errichtet. – Sehen Sie den Bedarf, an der Zweckentfremdungsverbotsverordnung etwas zu ändern und tatsächlich bei Abrissen stärker Einfluss zu nehmen, welche Segmente von Wohnungen dort abgerissen und ggf. neu errichtet werden dürfen?

Bitte schön, Herr Senator Geisel!

Herr Abgeordneter Otto! Es gibt dabei Grenzen der Rechtsprechung, wie weit wir in privates Eigentum und private Entscheidungen von Bauherrn eingreifen können.

Der von Ihnen geschilderte Fall in der Wilhelmstraße ist ja ausführlich und mehrfach im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses erörtert worden. Die Hintergründe sind auch offengelegt worden, dass das Land Berlin dort keine Eingriffsmöglichkeiten hatte, und insofern kann ich da dem, was in den Ausschüssen dazu gesagt worden ist, nichts hinzufügen.

Wir haben im Senat eine Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung beschlossen. das befindet sich gegenwärtig in der Beratung des Rates der Bürgermeister. Ich gehe fest davon aus, dass wir aus dem Rat der Bürgermeister möglichst bald ein positives Votum bekommen werden, damit diese geplante Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zum Mai dieses Jahres wirksam werden kann. Da läuft nämlich der Übergangszeitraum von zwei Jahren aus, den wir eingeräumt hatten, und etwa 6 500 bisher als Ferienwohnungen zweckentfremdete Wohnungen müssen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Das ist dringend erforderlich, und das ist die Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die wir jetzt erst mal umgesetzt haben.

Danke schön!

Zur voraussichtlich letzten Frage für heute erteile ich jetzt dem Kollegen Prieß von der Piratenfraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich frage den Senat: Wie ist der Stand bei der Umsetzung und Finanzierung bei der Untertitelungsanlage bei der Staatsoper?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das weiß ich nicht.

[Heiterkeit]

Das müssen wir abfragen und Ihnen nachliefern. Es tut mir leid, das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Sie haben das Recht zu einer weiteren Nachfrage, Kollege Prieß!

[Torsten Schneider (SPD): Jetzt aber präzise!]

Angesichts der Unkenntnis fällt es mir natürlich schwer, eine konkrete Nachfrage zu stellen.

Ja, aber wir wollen sie schon hören!

Gerüchten zufolge ist diese Umsetzung der Untertitelungsanlage aufgrund der Kostensteigerungen jetzt aus dem Plan herausgenommen worden. Es gab allerdings eine Spendenzusage der Freunde und Förderer der Staatsoper, und mich würde interessieren, wenn diese Planung aufgegeben wird, ob es denn schon Gespräche gibt, diese Mittel, die dort schon eingeworben wurden, vielleicht einer anderen Verwendung zuzuführen, da sie eigentlich zweckgebunden für eine Untertitelungsanlage vorgesehen waren – aber das ist natürlich eine hypothetische Frage.

Auch für diese hypothetische Frage erteile ich dem Herrn Regierenden Bürgermeister das Wort.

Herr Präsident! Sie haben es sehr gut formuliert: Es ist mal wieder eine Spekulation und Hypothese: Was wäre, wenn irgendein Fall eintreten würde? – Ich habe auch bei meinem letzten Besuch in der Staatsoper noch einmal vermittelt bekommen, dass es einen Freundeskreis gibt, der sich finanziell engagiert und diese Investition unterstützt. Ob es jetzt teurer wird und welche Konsequenzen das hat, ob der Freundeskreis dann mehr macht oder ob das Geld dann für etwas anderes verwendet wird, weil vielleicht aus anderen Töpfen die Untertitelung sichergestellt wird – tut mir leid, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe da auch noch keinen Warnhinweis bekommen, dass es diese Entwicklung geben könnte. Aber ich sage Ihnen noch mal zu: Wir fragen das ab, und Sie bekommen die Information.

Danke schön! – Eine weitere Nachfrage liegt mir nicht vor. Somit ist die Fragestunde für heute beendet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

und

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2645

Erste Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2645-1

Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. – Dem ist so. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und die Kollegin Bentele hat jetzt das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Thema Früheinschulung – und zwar vor allem über ihre Rücknahme – haben wir in diesem Hohen Haus schon sehr oft und auch sehr ausführlich gesprochen; zuletzt vor zwei Wochen. Nachdem wir vor ziemlich genau einem Jahr, im Januar 2015, auf unser Betreiben in der Koalition die politische Entscheidung gefällt haben, die Einschulung zum vollendeten sechsten Lebensjahr wieder zum Regelfall zu machen, freuen wir uns natürlich sehr, dass uns in der heutigen Sitzung nun endlich der Entwurf des entsprechend geänderten Schulgesetzes vorliegt. Zur Verdeutlichung trage ich den entscheidenden Paragrafen, für dessen Änderung wir über zwei Jahre lang gekämpft haben, hier nochmals vor, den § 42 des Schulgesetzes:

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden.

Bis dato war der Stichtag der 31. Dezember. Es wurden also Kinder eingeschult, die zu Schuljahresbeginn fünf Jahre und sieben Monate alt waren.

Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir eine Regelung ab, die auf eine bestimmte, begrenzte Gruppe von Kindern abzielte, von der man glaubte, dass sie in der Kita und/oder zu Hause nicht richtig gefördert würde. Man hat aber diese Regelung pauschal auf alle Kinder übertragen und sie verpflichtend gemacht. Denkt man jedoch vom Wohl der Kinder her, ist es eigentlich klar, dass man bei einer so hochsensiblen Frage, wann ein Kind für den Schulbesuch reif ist, eher keine Risiken eingehen sollte. Die ständig ansteigende Zahl der Rückstellungen in den letzten Jahren – und hierzu muss man ja auch sagen, dass

das ein Instrument ist, das in erster Linie von aktiven und engagierten Eltern genutzt wird –, war ein deutliches Zeichen der Unzufriedenheit, und die vielen Berichte von Eltern über verpatzte Schulstarts, die mich erreicht haben, waren nun wirklich alarmierend.

Die Union hat die Sorgen der Eltern ernst genommen und sich ihrer angenommen. Und es ist wirklich ein schönes Gefühl, in der einen oder anderen E-Mail, die zu einem ganz anderen Thema kam, ein PS zu lesen: Danke, dass Sie die Früheinschulung abgeschafft haben! Unser erstes Kind hat sehr darunter gelitten. – Die Schulreife ist letztlich eine Sache der individuellen Entwicklung – da sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, und trotzdem müssen wir einen Termin festlegen. Mit der jetzt vorliegenden Regelung haben wir sowohl die Möglichkeit der Früheinschulung als auch die der Rückstellung weiter erhalten, die Regeleinschulung mit der Verschiebung des Stichtags auf den 30. September aber auf sechs Jahre festgesetzt. Damit sind wir aus unserer Sicht auf der sichereren Seite als früher und konnten vielen Eltern und Kindern Ängste nehmen. Das ist eine wichtige Veränderung und deshalb die Bitte meiner Fraktion, dieser Gesetzesänderung in der zweiten Lesung zuzustimmen.

Da wir das Schulgesetz bewusst nicht alle naselang ändern, möchte ich einen Teil meiner Redezeit darauf verwenden, kurz zwei andere, gute Ideen vorzutragen, die wir im Hinblick auf die Anpassung des Schulgesetzes an die Berliner Realität und Notwendigkeiten haben. Erstens sollten wir eine Änderung der Struktur der gymnasialen Oberstufe, die im ersten Referentenentwurf enthalten war, wieder zurück in den Gesetzestext bekommen. Es geht darum, die Klasse 10 des Berliner Gymnasiums KMK-konform zu machen und sie der Oberstufe zuzurechnen. Was bedeutet das konkret? – Das würde bedeuten, dass Gymnasiasten in der ohnehin kurzen Gymnasialzeit von sechs Jahren Zeit für eine ordentliche Vorbereitung auf die Kursphase in der Oberstufe bekommen würden. Es wäre dadurch auch möglich, die vielen Referendare, die im Rahmen ihrer Ausbildung in der Oberstufe unterrichten müssen, auch in der Klassestufe 10 einzusetzen. Diese müssen aktuell auf die Schüler in der Abiturphase losgelassen werden, mit vorhersehbaren Folgen für beide Seiten. Außerdem müsste dann auch endlich die Frage ernsthaft beantwortet werden, welchen pädagogischen Sinn es haben soll, am Ende der Gymnasialklasse 10 mit der MSA-Prüfung zeit- und energiefressend Stoff abzufragen, der – wie es die allerneueste Fassung der Rahmenpläne deutlich macht – schon am Ende der Klasse 9 beherrscht werden muss.

Mit dieser Veränderung des § 28 SchulG handelte es sich nicht um eine Revolution, aber um ein wichtiges Feinjustieren, das spürbare Verbesserungen für Lehrer und Schüler in der Klasse 10 des Gymnasiums bringen würde und die in der Senatsverwaltung selbst offenbar auch schon angedacht worden ist.

Zweitens – das möchte ich nur ganz kurz streifen – ist es uns auch ein Anliegen, in der Weltmetropole Berlin die Möglichkeit international anerkannter und anschlussfähige Abschlüsse abzulegen, abzusichern, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass wir staatlicherseits mit der Nelson-Mandela- Schule derzeit nur eine einzige Schule mit einem Bildungszweig haben, der zum International Baccalaureate führt. Sie sehen also: Mit der Gesetzesänderung Zurücknahme der Früheinschulung rastet und ruht die CDU-Fraktion nicht, sondern bringt weitere bildungspolitische Vorschläge hervor, die die aktuelle Situation der betroffenen Lehrer und Schüler konkret zum Besseren ändern sollen.

[Beifall bei der CDU]

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Frau Kollegin Bentele! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Burkert-Eulitz – und erhält das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen erst einmal ein gesundes Jahr 2016!

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Martin Delius (PIRATEN): Danke, ebenso!]