Protocol of the Session on November 26, 2015

Da würde mich interessieren, wie der Senator diesen Clip interpretiert und findet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Firma noch immer für das Land Berlin arbeitet, und wie man das bewertet, dass dieser Mann Einzeltäter sein soll – das sind die überraschenderweise immer –, wenn auf dem Video hörbar ist, dass die Leute – auch anscheinend in dieser Firma angestellt –, die diese rassistischen Bemerkungen hören, über diese Kommentare, die dieser Mensch dort abgibt, anfangen zu lachen. Wie bewerten Sie denn diesen Filmclip?

Herr Senator Henkel!

(Bürgermeister Frank Henkel)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Lauer! Ich habe vorhin bewusst nicht auf einen Filmclip geantwortet, sondern habe das Ganze unter der Überschrift einer Kampagne gestellt. Aber Sie fragen jetzt zu einem Clip, der in der Tat das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, zu einem Vorfall, der sich im LAGeSO abgespielt hat. Ich habe mir diesen Film angeschaut, und ich habe mich auch damit auseinandergesetzt, was es an Vorwürfen zu diesem Sachverhalt gibt.

Das, was ich derzeit nach meinem Kenntnisstand sagen kann, ist, dass die Polizei von Gesetzes wegen verpflichtet ist einzuschreiten, wenn sie eine Straftat beobachtet. Wir nennen das Ganze Legalitätsprinzip. Sie wissen das, weil wir auch darüber im Ausschuss immer mal wieder und in anderen Zusammenhängen diskutieren.

Mit dem Bezug auf den Vorfall am LAGeSo ist mir bekannt, dass Strafanzeige gestellt wurde. Deshalb wird ermittelt, und zwar in alle Richtungen.

[Zuruf von der LINKEN: In welche Richtungen? – Elke Breitenbach (LINKE): In alle Richtungen?]

Wir werden sehen, was die Ermittlungen ergeben. Das, was ich in dem Film gesehen habe, ist nicht so, dass es unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vorfall Polizisten gab, die drumherum gestanden haben und nicht eingeschritten sind. Es gibt einen Schnitt und einen Perspektivwechsel in der Objektivbetrachtung, wo Polizisten dann in offensichtlich einem weiteren, einem ferneren Schritt – wie auch immer – im Hintergrund zu sehen sind. Unmittelbar beim Vorfall sind sie nicht zu sehen. Ich will das gar nicht für mich jetzt bewerten, da ich nur dieses Filmmaterial zur Verfügung habe. Da ist deutlich zu sehen, dass es sich um einen Schnitt handelt.

Da die Polizei aber ermittelt, da sie in alle Richtungen ermittelt, bin ich ganz sicher, dass wir über kurz oder lang Aufklärung darüber erfahren, was wirklich stattgefunden hat. Dann können wir gerne darüber noch einmal en detail sprechen.

Vielen Dank!

Für die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Bayram das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Hat der Senat sich darum bemüht, das ehemalige Bundesinnenministerium mit 800 Räumen – dort könnte man bis zu 2 000 Geflüchtete unterbringen – für die Unterbrin

gung von Geflüchteten in Anspruch zu nehmen, oder erwägt der Senat gar eine Beschlagnahme?

Herr Senator Czaja – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bayram! Ja, es gibt eine Anfrage an das Bundesministerium des Inneren, dieses Objekt für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen.

Für eine Nachfrage – bitte schön, Frau Bayram!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Nur noch einmal für alle Kollegen zur Info: Das Gebäude ist bis 2016 angemietet. Monatlich werden dort 570 000 Euro gezahlt.

Frau Kollegin! Sie wollten eine Nachfrage stellen!

Ja! Umso dringlicher ist die Unterbringungsfrage: Wann rechnen Sie mit einem Ergebnis, und wären Sie bereit, das zu beschlagnahmen?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bayram! Es gibt noch keine abschließende Nachricht vom Bundesministerium des Inneren, das der Mieter dieses Objektes ist. Das Ministerium hat uns aber mitgeteilt, dass es dieses Objekt von einem privaten Eigentümer zum Zwecke der Büronutzung angemietet hat und dass bislang der Eigentümer nicht die Auffassung vertritt, dass eine anderweitige Nutzung als die Nutzung als Büroraum gerechtfertigt wäre und er dies dem Bundesministerium des Inneren, das momentan noch das Nutzungsrecht für Büroräume hat, ermöglichen oder erlauben würde.

Die zweite Nachfrage geht dann an Herrn Kollegen Lux.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Senator, ausdrücklich für Ihre Bemühungen, das ehemalige Bundesinnenministerium für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Hielten Sie es denn nicht generell für besser, wenn man leerstehende Gewerbeimmobilien, Hallen beschlagnahmt oder vertraglich vereinbart und gegen Entschädigung anmietet, statt dauernd Schulturnhallen oder andere schwierige Unterkünfte für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen?

Herr Senator Czaja!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich halte es nicht nur für den richtigen Weg, sondern es ist auch der Weg, den wir gehen. Wir haben in der Mertensstraße eine Industrieanlage übernommen, die sowohl von den Bürogebäuden, von den Sanitäreinrichtungen für die ehemaligen Beschäftigen her als auch im allgemeinen Bereich für die Flüchtlingsunterbringung genutzt wird. Wir sind in der Hennigsdorfer Straße, beim Tetrapak-Gelände, genau diesen Weg gegangen. Wir haben bei einem ehemaligen Gelände der Deutschen Telekom in Karlshorst von einem privaten Eigentümer eine Unterkunft übernommen – mit ASOG-Bescheid, im Einvernehmen plus LOI, also Letter of Intent zur Verabredung über die Zahlung der Ausfallleistungen.

Unsere Intention ist immer, mit dem Instrument des ASOG-Bescheids den Haftungsübergang und die rechtlichen Fragestellungen unmittelbar zu klären und mit dem Instrument einer gemeinsamen Absichtserklärung zu verhindern, dass derjenige dagegen klagt, sondern das Einvernehmen herzustellen über diesen ASOG-Bescheid und gleichzeitig die Entschädigungsfrage zu klären. So gehen wir im Übrigen auch bei öffentlichen Gebäuden vor. Auch für das ICC oder für die Messe gibt es gegenüber der Messegesellschaft einen ASOG-Bescheid, weil zwingend erforderlich ist, solange der Mietvertrag noch nicht vollständig abgeschlossen ist und noch nicht alle Details geklärt sind, Haftungsübergänge und Verantwortungsübergänge für unsere Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu ermöglichen.

Insofern ist diese Frage der Sicherstellung immer eine, die in der Öffentlichkeit so in der Art: „Man sollte das machen!“ diskutiert wird. Wir machen das regelmäßig – an unterschiedlichen Orten, ganz häufig. Vivantes hat, glaube ich, am Anfang auch für die Einrichtung am Waldschluchtpfad erst einen ASOG-Bescheid gehabt, und danach wurde ein Mietvertrag gemacht. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, bei wie vielen Objekten wir ASOG-Bescheide machen, aber es sind bestimmt mehr

als zwei Dutzend. So viel wird es schon ungefähr sein, was wir derzeit an ASOG-Bescheiden bei den Einrichtungen haben. Das ist also kein ungewöhnlicher Weg, und das, was Sie an der Stelle fordern, ist der Weg, den wir schon ganz lange gehen und den wir auch bei weiteren Objekten und anderen Gewerbeobjekten, die uns angeboten werden, aktuell gehen.

[Steffen Zillich (LINKE): Aber ausschließlich bei Objekten, die Ihnen angeboten werden!]

Auch bei Objekten, die wir auf dem Markt sehen und wo wir nachfragen! – Wir sind immer bei größeren Objekten mit privaten Eigentümern, aber auch mit öffentlichen Eigentümern im Übrigen – weil man auch bei Bundesimmobilien einen Schritt des ASOG-Bescheides gehen müsste – auf diesem Weg.

Sie sehen es ja: Als ich das letzte Mal im Parlament war, hatten wir in Berlin um die 90 Unterkünfte. Wir haben gestern 116 Unterkünfte gehabt. Wir werden morgen früh 120 Unterkünfte haben.

[Heidi Kosche (GRÜNE) und Fabio Reinhardt (PIRATEN): Turnhallen!]

Es sind nicht nur Turnhallen, sondern es sind auch andere Unterkünfte, die geschaffen werden.

[Heidi Kosche (GRÜNE): Nicht nur, aber auch!]

Insofern: Das öffentliche Augenmerk richtet sich zu Recht auf die schwierige Unterbringung in Turnhallen, die wir so schnell wie möglich abstellen wollen. Aber andere Unterkünfte werden auch regelmäßig eröffnet, auch mit dem Instrument des ASOG-Bescheids bei privaten oder gewerblichen Eigentümern.

Danke schön!

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Frau Kollegin Lompscher das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wann kann der Mietzuschuss nach dem Wohnraumversorgungsgesetz erstmalig an berechtigte Mieterinnen und Mieter ausgezahlt werden? Wie wird in der Antragstellung mit nicht vorliegenden Nachweisen umgegangen? Wird der Mietzuschuss bei nicht vollständigen Unterlagen – vergleichbar dem Wohngeld – unter Vorbehalt im Voraus gezahlt?

Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lompscher! Das Wohnraumversorgungsgesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt können entsprechende Anträge gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung dieser Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sodass mit ersten Bescheiden im Frühjahr 2016 zu rechnen ist.

Was war der zweite Teil Ihrer Frage?

[Katrin Lompscher (LINKE): Nicht vorliegende Nachweise!]

Genau! – Die Ausführungsbestimmungen zum Wohnraumversorgungsgesetz werden gegenwärtig erarbeitet. Die werden die von Ihnen hinterfragten Punkte enthalten. Wir werden mit diesen Ausführungsvorschriften vorher in den Hauptausschuss gehen, sodass die mit allen Fraktionen des Abgeordnetenhauses dann entsprechend diskutiert werden können. Ich gehe aber davon aus, dass wir für den von Ihnen beschriebenen Fall entsprechende Regelungen finden, weil es notwendig ist, die betroffenen Mieterinnen und Mieter zumindest mit Abschlagszahlungen zu unterstützen.

Danke schön! – Frau Lompscher, Sie haben das Wort für eine Nachfrage. – Bitte schön!

Dann würde ich Sie gern fragen, ob Sie hier und heute ausschließen, dass der Mietzuschuss erst in dem Monat, in dem der Antrag vollständig ist, erstmalig ausbezahlt wird, und bestätigen, dass der Mietzuschuss bereits im Monat der Antragstellung unter Vorbehalt ausgezahlt wird?

Herr Senator!

Frau Abgeordnete Lompscher! Ich kann Ihnen hier bestätigen, dass der Vorschlag des Senats so aussehen wird. Ob der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses das dann auch entsprechend so billigt, kann ich nicht vorhersagen. Ich gehe aber davon aus.

Die zweite Nachfrage geht an die Grünen. – Frau Schmidberger – bitte schön!

Vielen Dank! – Laut IBB sind die Mieten im sozialen Wohnungsbau seit der Diskussion zum Wohnraumversorgungsgesetz bereits um ungefähr 1 Euro gestiegen. Deshalb möchte ich gern vom Senat wissen, ob der Senat überlegt, generell den Zuschuss, der ja gerade auf 2,50 Euro begrenzt ist, zu erhöhen.

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schmidberger! Diese Aussage der IBB kann ich vonseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt so nicht bestätigen.