Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihrer Logik permanent widersprechen. Entweder unterstellen Sie dem Innensenator, dass er nichts tut, oder Sie unterstellen ihm, dass er ein Hardliner ist und sich seitdem das Klima in dieser Stadt verschlechtert habe und repressiver geworden ist.
Für eines müssen Sie sich entscheiden. Eines kann nur richtig sein. Deshalb glaube ich, dass das, was Sie permanent behaupten, einfach Propaganda ist.
Da Sie relativ Vieles wiederholt haben, erlaube ich mir auch, noch einmal auf drei Dinge hinzuweisen: Es gibt in Baden-Württemberg keinen Winterabschiebestopp,
es gibt in Thüringen keinen Winterabschiebestopp. Es gab unter Rot-Rot keinen Winterabschiebestopp. Deshalb sparen Sie sich Ihr Pathos für Ihre innerparteiliche Auseinandersetzung und ersparen Sie uns Ihre Behelligungen zu diesem Thema, bei dem Sie auch in Ihrer Partei sehen müssen, ob Sie mit Ihrer Auffassung dort nicht langsam in einer Ecke stehen, weil das nicht mehr von allen so gesehen wird! Mir ist es relativ gleich.
Ich sehe nur, dass es viele Vertreter Ihrer Partei gibt, die sich inzwischen in der Öffentlichkeit zu diesen Themen in einer Form äußern, die sich diametral von dem unterscheidet, was ich von Ihnen höre, Frau Bayram. Es kann nur einer recht haben und die Auffassung der Grünen vertreten. Ich bin mir nicht sicher, ob die Grünen weiter gut beraten sind, wenn man diese Scharfmacherei, diese Polemik in dieser Form verbreitet und ob es nicht auch an der Ernsthaftigkeit Ihrer Partei Spuren hinterlässt. Darüber müssen Sie selbst, vor allem aber muss Ihre Parteiführung darüber nachdenken. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Dr. Juhnke! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Taş! – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute von der CDU wirklich nichts Neues gehört. Wie sie mit schutzbedürftigen Flüchtlingen, mit Geflüchteten, in der Stadt aktuell umgeht, ist allgemein in der Stadt bekannt. Innensenator Herr Henkel und die CDU haben, vorsichtig ausgedrückt, ein merkwürdiges Verständnis in Sachen Geflüchtete und Asylsuchende. Und nicht, Herr Henkel, dass Sie jetzt rechtliche Schritte gegen mich einleiten, aber der Website des „RBB“ von 23.10.2015 ist folgende Aussage des Berliner Innensenators zu entnehmen. Ich darf an der Stelle mit Ihrer Erlaubnis zitieren:
So wurden im vergangenen Jahr in Berlin rund 9 600 Asylbewerber abgelehnt, aber den Angaben zufolge nur 602 abgeschoben, das sind rund 6,3 Prozent. In diesem Jahr wurden bis zum 1. Oktober von 9 332 Abgelehnten 618 abgeschoben, ein Anteil von 6,6 Prozent. Damit liege Berlin „schon jetzt über den Abschiebezahlen des gesamten Vorjahres“, sagte Henkel.
Wir haben in der Bundeshauptstadt einen Innensenator, der von Amts wegen auch für die Einhaltung der Verfassung zuständig sein dürfte. Er rühmt sich damit, dass er die Zahl der abgeschobenen Schutzsuchenden erhöht hat. Wenn das kein Skandal ist!
Ich muss es zum wiederholten Mal sagen: Auch wenn Asylgründe nicht vorliegen sollten, gibt es berechtigte Gründe, diesen Menschen Schutz vor Verfolgung, Unterdrückung und Diskriminierung zu gewähren, wie wiederum mehrfach angeführt.
Wie wiederum mehrfach angeführt, weisen zahlreiche Berichte von Nichtregierungsorganisationen auf die existenzielle Bedrohungssituation von Minderheitengruppen wie der Roma, Ashkali und „Ägypter“ insbesondere in Serbien, in Mazedonien, im Kosovo, in Montenegro, in Bosnien, in Herzegowina und in Albanien hin. Die Menschen in diese lebensbedrohlichen Gegenden abzuschieben und dann noch in den Wintermonaten, ist unmenschlich.
Auf dem Landesparteitag 2015 hat die Berliner SPD einen Winterabschiebestopp gefordert. Besonders makaber ist die Entscheidung, das ehemalige Abschiebegefängnis in Berlin in eine Unterkunft für sogenannte aussichtslose Fälle umwandeln zu wollen. Welch eine Ironie, wenn es hier nicht um Leib und Leben der Betroffenen ginge. Das Mindeste, was der Berliner Senat machen muss, um dem Auftrag des Grundgesetzes zu genügen, ist, eine gründliche Einzelfallprüfung – so wird übrigens auch in Thüringen vorgegangen – vor jeder Abschiebung vorzunehmen. Die Forderung der Antragstellerinnen und Antragsteller bleibt aber, aus humanitären Gründen einen generellen sofortigen Winterabschiebestopp für alle schutzbedürftigen Menschen ab sofort und in Zukunft ab November eines Jahres bis einschließlich 31. März des Folgejahres zu erlassen. – Herzlichen Dank!
Die Oppositionsfraktionen haben die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen hingegen beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Hierüber lasse ich abstimmen. Wer der Überweisung an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag überwiesen.
Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Gibt es nicht! Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage Drucksache 17/2507 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bünd
nis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Keine! Enthaltungen? – Auch keine! Dann ist das Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes so beschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 1. Oktober 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. November 2015 Drucksache 17/2558
Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es nicht. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort Hat Frau Abgeordnete Remlinger. – Bitte!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen hier in zweiter Lesung – also zur Beschlussfassung – unseren Vorschlag einer Schulgesetzänderung ein. Sie beinhaltet die Abschaffung der Früheinschulung. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass wir hier darüber noch einmal sprechen, das noch einmal würdigen, denn immerhin handelt es sich nicht nur um eine wichtige Schnittstelle, einen wichtigen Übergang in der Bildungsbiografie von Kindern, wenn sie von der Kita in die Schule übergehen, sondern es war auch eine der Maßnahmen im Qualitätspaket, das damals Rot-Rot als Reaktion auf den PISA-Schock auf den Weg gebracht hat. Nicht zuletzt deshalb haben wir in den letzten Monaten sehr intensiv darüber debattiert.
Ich darf sagen, werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dass es mir herzlich egal ist, wie Sie dazu heute abstimmen werden, denn sich weiß, dass Sie, wenn Sie heute unseren Vorschlag ablehnen und dafür vordergründige Begründungen finden werden, einen praktisch identischen Vorschlag in den nächsten Wochen hier einbringen werden. Das ist gut so, denn die Früheinschulung zurückzunehmen, ist richtig, wichtig und überfällig.
Da ich aber weiß, dass viele von Ihnen, die das damals beschlossen haben, immer noch an der Früheinschulung hängen, möchte ich einen logischen Bruch in Ihrer Argumentation benennen. Schließlich sind wir uns mitt
lerweile alle über die Bedeutung der frühkindlichen Bildung einig, sonst hätten wir uns auch nicht die ganze Zeit schon – auch heute wieder und noch einmal – über die Qualität der Kita auseinandergesetzt.
Wobei ich mir die Anmerkung nicht verkneifen kann, liebe SPD, dass ich nicht verstehe, wie Sie erst Ihre Basis fragen können, die klar die Priorität Qualität vor Kostenfreiheit setzt, und dann Tage später Geld aus Ausbau und Schlüsselverbesserung nehmen können, um daraus die sofortige Kostenfreiheit zu finanzieren. So viel Beratungsresistenz und Verachtung für die eigene Mitgliedschaft möchte ich nie lernen.
Zurück zur Früheinschulung: Wir arbeiten seit Jahren mehr oder weniger gemeinsam an der Verbesserung der Kita als Bildungseinrichtung. Wir arbeiten daran, alle Kinder in die Kita zu holen, Wir sind uns einig über die Bedeutung der Sprachförderung. Schritt für Schritt sehen wir auch Erfolge. Das hat uns just letzte Woche im Bildungsausschuss Ihre von der Koalition eingeladene Anzuhörende Frau Herrmann von der Johannes-TewsGrundschule beeindruckend geschildert. Wenn aber die Kita als Bildungseinrichtung gesehen wird und zunehmend gut auch funktioniert, warum dann die Hektik, die Kinder möglichst schnell in die Schule zu schicken? Warum ihnen nicht die Zeit geben, sich in der Kita in Ruhe zu entwickeln? Warum sie nicht ganz entspannt spielen lassen, sich emotional, sprachlich und motorisch entwickeln lassen? Lassen wir sie doch einfach ein bisschen länger Kind sein!
Wir haben die Zeit, denn wenn Sie an das Ende der schulischen Bildungskette gucken, dann schicken wir die Kinder im Moment teilweise nach der zehnten Klasse mit 15 Jahren in den Ausbildungsmarkt. Wir schicken sie mit 17 Jahren ins Studium. Zu diesem Zeitpunkt können sie noch nicht einmal ihren eigenen Mietvertrag unterschreiben. Warum die Hektik?