Könnten Sie jetzt erläutern, ob der Senat dann gegen diese Plattform vorgehen möchte, wenn Sie das so kritisch sehen, oder nicht? Ich bin nämlich jetzt ein bisschen verunsichert. Wenn der Innensenat gegen eine solche Plattform nicht vorgehen kann, wie denn dann gegen eine Seite, auf der so richtig kriminelle Sachen abgehen, vorgehen?
Noch einmal, wie ich gerade gesagt hatte, Herr Kollege Lauer, das wird bei uns in der Verwaltung derzeit geprüft.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat das Angebot der Vonovia zur Übernahme der Deutsche Wohnen, die die Berliner Traditionsunternehmen GEHAG und GSW beinhaltet, unter wohnungspolitischer Sicht sowie unter Mieterschutzaspekten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Brauner! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass nicht allen die Unternehmen bekannt sind. Soweit ich das weiß, hat die Deutsche Wohnen über 100 000 Wohnungen – also 107 000 Wohnungen etwa – in Berlin, und die Vonovia hat etwa 30 000 Wohnungen in Berlin. Das ist das Thema, der Hintergrund der Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass Kauf Miete nicht bricht. Das heißt, für die Mieterinnen und Mieter ändert sich durch die Übernahme grundsätzlich an ihren Mietverhältnissen nichts. Die Frage, die vielleicht dahintersteht: Ist dann zu erwarten, dass dort in einem größeren Umfang Mieter
höhungen stattfinden, dadurch dass die allgemeinen Mietrechtsgesetze und die Mietbremsen und Ähnliches, das wir hier beschlossen haben, also Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung und Ähnliches wegfallen? – Diese Regelungen gelten auch nach dem Kauf. Wir können aber als Senat nicht beurteilen, ob diese Unternehmen eine etwas offensivere Mieterhöhungsstrategie oder ob sie eine eher zurückhaltende verfolgen. Das ist letztlich eine unternehmerische Entscheidung.
Weiterhin ist es so, dass es eher ein guter Punkt für die Mieterschaft ist, dass die kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Kappungsgrenzenverordnung zeigt, dass der Berliner Senat die bundesgesetzlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Mietsteigerungen und der weiteren Anspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt rechtskonform umsetzt. Da gab es Diskussionen hier in diesem Haus. Insofern ist es so, wenn Mieter und Mieterinnen der Auffassung sind, dass dort unzulässige Mieterhöhungen vorliegen – es ist zumindest in den Medien über einige Fälle bei einem der Fusionspartner berichtet worden –, dann ist es eben möglich, dagegen vorzugehen, auch gestützt auf das Urteil. Und das wird auch im Zweifelsfall sogar, nachdem dieses Urteil vom Bundesgerichtshof da ist, leichter sein und schneller und zügiger gehen.
Wenn man sich dann noch mit der Frage beschäftigt – auch das mag jetzt vielleicht hinter Ihrer Frage stecken –, ob eine marktbeherrschende Position vorliegt, das wird verneint. Deswegen habe ich etwas zu den Größenordnungen gesagt. Mit ungefähr 140 000 Wohnungen würde dieses neue Unternehmen ungefähr 7 Prozent am Berliner Markt besitzen. Insofern ist es so, dass das keine marktbeherrschende Stellung auslösen würde.
Also zusammengefasst: Für den Mieterschutz hat sich die Lage vom Trend her gebessert. Eine marktbeherrschende Stellung liegt nicht vor. Wie das fusionierte Unternehmen mit Mietern umgeht, wird man leider erst nach der Fusion abschließend beurteilen können.
Vielen Dank, Herr Senator! – Welche Konsequenzen für Arbeitsplätze und das Steueraufkommen sind zu befürchten, wenn der Sitz der Traditionsunternehmen von Berlin nach Bochum verlagert wird? Und wie wird sich der Berliner Senat für den Erhalt der Eigenständigkeit und der Arbeitsplätze in diesem Fall einsetzen?
Also grundsätzlich ist es so, dass bestimmte Fragen auch in die Richtung von durch das Steuergeheimnis geschützten Themen gehen. Ich kann Ihnen hier nur Dinge sagen, die allgemeinerer Art sind, die sich also nicht auf ein konkretes Einzelthema beziehen. Und selbst wenn ich die Daten hier hätte, dann wäre es auch so, dass der Unternehmensstrukturplan für die Fusion zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, insofern auch steuerlich noch nicht bewertet werden kann.
Wie sind die generellen Themen? – Die wesentlichen steuerlichen Fragen entscheiden sich nach der Frage der Arbeitsplätze. Das heißt, wenn das Unternehmen nach der Fusion entscheidet, die Arbeitsplätze im Prinzip in Berlin beizubehalten, dann wird sich auch an der steuerlichen Situation relativ wenig ändern. Das heißt, die Schlüsselung findet im Wesentlichen nach den Arbeitsplätzen statt. Selbst wenn die Unternehmen, die ihren Sitz von Berlin wegverlagern, mit den Arbeitsplätzen in Berlin bleiben, dann bleiben nach den Lohnsteuerzerlegungen und den anderen Fragen die entsprechenden Steuereinkommen auch in Berlin.
Für die Ertragssteuern – also die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer – ist von erheblicher Bedeutung, ob Betriebsstätten verlagert werden. Auch zu diesem Thema – das habe ich, glaube ich, schon einleitend in der Antwort auf die Nachfrage gesagt – kann man erst dann etwas sagen, wenn man ein genaueres Fusionskonzept kennt. Wenn es dabei bliebe, dass die Betriebsstätten in Berlin blieben, würde das dazu führen, dass sich die steuerliche Situation nicht ändert. – Ich hoffe, dass trotz der Allgemeinheit der Ausführungen Ihre Frage damit im Kern beantwortet ist.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Buchholz. – Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Vor dem Hintergrund, dass diese beiden zu fusionierenden privaten Unternehmen in der Vergangenheit durch Aktivitäten in Berlin aufgefallen sind, die oftmals dadurch gekennzeichnet waren, in den Kiezen Instandhaltung und Service runter und Mieten immer nur rauf, noch mal meine Nachfrage: Ist das nicht doch eine für die faktische Macht am Markt marktbeherrschende Stellung, wenn sie mehrere Hunderttausend Wohnungen in Berlin besitzen und damit eben den Mietermarkt ein Stück weit mit beherrschen können?
Also ich hatte versucht, schon allgemein auf das Thema einzugehen. Ich kann versuchen, das an einem Punkt noch etwas präziser zu machen. Bei einem Teil der Vorgängerunternehmen sind z. B. die Mieterinnen und Mieter, die im Zuge des GSW-Verkaufs, ich glaube, im Jahr 2004 die damals sogenannten Mietvertragsergänzungen unterschrieben haben, dann auch dauerhaft vor Verwertungskündigungen oder Luxusmodernisierungen geschützt, das heißt, der Schutz, den wir sonst normalerweise nur für Erhaltungsgebiete haben, gilt durch diese Vereinbarung auch bei Unternehmensverkäufen fort.
Das Thema der marktbeherrschenden Stellung macht sich nicht an einer spezifischen Unternehmensstrategie, sondern an der Zahl fest. Vielleicht ist das verlorengegangen: Ich habe gesagt, dass das fusionierte Unternehmen etwa 140 000 Wohnungen hat. Das sind nicht Hunderttausende von Wohnungen. Diese 140 000 Wohnungen machen einen bestimmten Marktanteil aus, der groß ist, der aber nach allen einschlägigen Verfahren, die mir bekannt sind, nicht als marktbeherrschend eingeschätzt werden kann.
Trotz allem ist es so, und das ist auch das Ziel des Senats, deswegen hat er diese ganzen Regelungen zu Kappungsgrenzen erlassen, er wird auch die Bezirke dabei unterstützen, weitere Gebiete in der Milieuschutzsatzung zu erfassen und Ähnliches zu tun. Der Senat ist der Auffassung, dass die Situation der Mieter in der gegenwärtigen Situation verbessert werden kann und sollte. Das können die Unternehmen aus eigenem Handeln machen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können die öffentlichen Verwaltungen, das heißt, die bezirklichen und die zentralen, insbesondere beim Thema Milieuschutzsatzungen oder auch anderen städtebaulichen Maßnahmen einen Beitrag leisten. Es ist ein Ziel des Senats, das auch in großem Umfang zu tun.
Ich frage den Senat: Wo haben rechte Versammlungen am 9. November, dem Jahres- und damit Gedenktag an die Reichspogromnacht, in Berlin stattgefunden, und wie bewertet er die Tatsache, dass sich z. B. die rechtsextreme NPD in unmittelbarer Nähe zum Holocaust-Mahnmal
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Herrmann! Es gab um den 9. November herum mehrere große Demonstrationen wie z. B. die der AfD am letzten Wochenende. Es gab eine Demonstration der NPD mit insgesamt 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Aufzugsstrecke ist wie immer von der Versammlungsbehörde mit dem Anmelder abgesprochen worden. Ich denke, sie führte in genügend weitem Abstand vom Holocaust-Mahnmal weg, wenngleich man sicherlich der Meinung sein kann, dass man hier noch einmal kritisch gucken sollte, ob man in Zukunft bei solchen Demonstrationen vielleicht den Aktionsradius um bestimmte Örtlichkeiten in der Stadt herum noch etwas größer zieht. Aber Sie wissen natürlich auch, dass dies immer auch eine Frage der anschließenden gerichtlichen Bewertung ist und der Versammlungsbehörde da gewisse Grenzen gesetzt sind.
Der Regierende Bürgermeister hat heute Vormittag betont, wie wichtig es ist, dass die Berlinerinnen und Berliner sich rechter Hetze entgegenstellen. Teilen Sie die Auffassung, dass das nur möglich ist, wenn die Zivilgesellschaft auch informiert ist? Teilen Sie die Auffassung, dass gerade am 9. November antisemitische Hetze nicht unwidersprochen bleiben darf, und warum haben Sie die Berlinerinnen und Berliner nicht über diese rechten Aufzüge informiert, damit dieser Widerspruch auch erfolgen kann?
Frau Abgeordnete Herrmann! Ich teile selbstverständlich die Auffassung, die der Regierende Bürgermeister heute
Vormittag hier genannt hat, aber die Frage der proaktiven Information vorab auch bei Kleinstveranstaltungen haben wir im Innenausschuss nun zur Genüge besprochen. Ich glaube, die Diskussion brauchen wir hier nicht erneut zu führen.
Herr Staatssekretär! Da möchte ich nachfragen. Erstens: War es so für die Rykestraße, dass dort ebenfalls die Route abgesprochen war, die am 9. November an der Synagoge vorbeigeführt hat? Und zweitens: Bleibt der Senat dabei, dass auch in solch sensiblen Fallkonstellationen keinerlei Information der Öffentlichkeit gewünscht und beabsichtigt ist?
Ich glaube, dass die Frage der Führung von Demonstrationsrouten immer ein Abwägungsprozess ist zwischen dem, was der Veranstalter möchte, und dem, was nicht nur angesichts der Rechtsvorschriften,
sondern auch des guten Geschmacks zulässig ist. Aber ich sage noch einmal, was ich eben schon gesagt habe: Auch solche Dinge unterliegen regelmäßig einer gerichtlichen Überprüfung. Und die vorherige Untersagung von bestimmten Versammlungsrouten ist in der Vergangenheit schon des Öfteren danebengegangen und vom Gericht entsprechend korrigiert worden. Deshalb unterliegt die Versammlungsbehörde in solchen Fragestellungen immer einem nicht immer ganz einfachen Abwägungsprozess. Natürlich gibt es besonders sensible Anlässe, und dieser hier ist sicher ein solcher.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Treffen Berichte zu – habe ich Herrn Graf heute richtig verstanden; er ist in seiner Rede darauf eingegangen –, dass im Berliner Abschiebege
wahrsam Grünau nun eine Unterkunft insbesondere für Menschen aus dem Westbalkan geschaffen werden soll, und soll das jetzt so etwas werden wie das bayerische Modell?