Ich würde mal bitte die Gruppenbildung da hinten auflösen wollen. Jeder setzt sich wieder hin oder geht raus!
Also noch mal: Was ist, wenn Mieten nach Modernisierung 20 Prozent über den Mietspiegelwerten von 8 oder 9 Euro liegen dürfen? Ist das dann sozial? – Und bei umfassenden Sanierungen gibt es überhaupt keine Kappung. Mit voller Wucht trifft die Modernisierungsumlage weiterhin alle Mieterinnen und Mieter, auch wenn sie nur 9 statt 11 Prozent beträgt. Auf Bundesebene wird übrigens
eine Befristung diskutiert. Der Mieterbund fordert die Abschaffung. Und deshalb haben wir hier fürs Erste vorgeschlagen: Absenkung dieser Modernisierungsumlage auf 5 Prozent und Befristung auf zehn Jahre.
Das wäre nicht nur ein wichtiges politisches Signal, das würde auch sehr vielen helfen, die in städtischen Altbauten leben.
Und was ist mit der Mitsprache der Mieterinnen und Mieter? – Jenseits der unternehmensbezogenen Mieterräte Fehlanzeige! Wir schlagen deshalb vor: umfassende Beteiligungspflichten bei Modernisierung und Bauvorhaben sowie endlich eine Rechtsgrundlage für die Mieterbeiräte, über die die rot-rote Koalition schon vor Jahren diskutiert hat, wie ich mir habe erzählen lassen, und die die SPD immer nicht wollte – warum auch immer. Wir wollen, dass die städtischen Unternehmen noch mehr für die soziale Wohnraumversorgung tun. Zwei Drittel der frei werdenden Wohnungen und die Hälfte der neu entstehenden Wohnungen sollen miet- und belegungsgebunden sein, und nicht nur 55 bzw. 30 Prozent. Dafür wollen wir eine verbindliche Eigenkapitalstärkung, anders als der Senat, der es mit einer Kann-Regelung im Gesetz im Unklaren lässt. Auf weitere Änderungen werde ich hier aus Zeitgründen nicht mehr eingehen.
Zu guter Letzt will ich auch noch einmal über die Komplexität dieses Gesetzesvorhabens reden. Gerade deshalb wollen wir ein politisches Gremium etablieren, das die Umsetzung des Gesetzes begleitet und dem Abgeordnetenhaus berichtet und gegebenenfalls Änderungen vorschlägt.
Fazit: Soziale Wohnraumversorgung ist ein existenzielles Erfordernis für Menschen mit wenig Geld und eine zentrale staatliche Aufgabe. Mit diesem Gesetz wird diese leider nur unzureichend gelöst. Deshalb können wir ihm auch nicht zustimmen. Im Übrigen haben Sie Ihre eigene Mehrheit und brauchen unsere Stimmen nicht. Aber ich bin mir sicher, das Thema bezahlbares Wohnen bleibt ganz oben auf der politischen Agenda in Berlin. – Vielen Dank!
Danke, Frau Kollegin Lompscher! – Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Prieß und hat das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Es ist vollbracht! So zumindest wollen es uns die Koalition und der Senat heute verkaufen. Ohne wesentliche Änderungen am Ge
setz und mit nur einer kleinen Ergänzung eines Entschließungsantrages liegt nun das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz zur Abstimmung vor. Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, was der Gesetzentwurf mit seinem Beschluss heute bringen soll. Ich kann nur kurz aus der Sicht der Piratenfraktion zusammenfassen: Es bringt eine gewisse Entlastung für vielleicht 20 000 bis 30 000 Mieterhaushalte im alten sozialen Wohnungsbau. Es bringt leichte Verbesserungen für einen Teil der Mieterinnen und Mieter in kommunalen Wohnungsbeständen. Er schafft eine machtlose Anstalt des öffentlichen Rechts, die nur geringe Zugriffsmöglichkeiten auf die wohnungspolitischen Entscheidungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften hat. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist eigentlich nur als Stichwort von der Initiative zum Volksentscheid aus ihrem Gesetzentwurf übernommen worden, hatte dort eine ganz andere inhaltliche Unterbauung und ist im verbleibenden Gesetzantrag eigentlich nur als Stichwort und inhaltsleer geblieben. Außerdem bekommen wir ein Sondervermögen für die Wohnungsbauförderung, das vielleicht einen gewissen Schutz vor Zugriffen zukünftiger Haushaltspolitiker bringen kann.
Zusammenfassend lässt sich aus unserer Sicht sagen, das ist besser als gar nichts. Aber es ist nicht genug.
Die Piratenfraktion hat sich wie die anderen Oppositionsfraktionen an den Verhandlungen des Senats mit der Volksinitiative nicht beteiligt. Wir haben uns aber intensiv Gedanken gemacht, was an dem Gesetzentwurf noch verbessert werden könnte. Wir haben Ideen diskutiert, auch mit den anderen Oppositionsfraktionen, wir haben mit verschiedenen Mieterinitiativen in der Stadt weitere Gespräche geführt. Wir haben einige Ideen aufgegriffen, einige selbst modifiziert, einige auch verworfen. Im Bauausschuss haben wir diese Vorschläge diskutiert und im Rahmen einer Anhörung deutlich gehört, wo die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Mieterschaft wie auch der Wohnungswirtschaft noch Verbesserungsbedarf sehen und wo sie die Grenzen des Eingriffs des Landesgesetzgebers verorten. Leider, das ist sehr bedauerlich, hat sich die Koalition zumindest in der Ausschusssitzung auf keinen inhaltlichen Verbesserungs- oder Ergänzungsvorschlag eingelassen. Wir haben die Ausnahme dieses Entschließungsantrags, aber am Gesetz selber änderte er nichts. Eine ernsthafte, zielführende Diskussion um die Änderungen war hier schon deshalb erschwert, weil der Gesetzentwurf, bestehend aus sieben Artikeln und vielen Paragrafen, in einem Hochgeschwindigkeitsverfahren durchgezogen wurde, bei dem nicht einmal das Wortprotokoll der Anhörung abgewartet werden konnte. Es musste sofort abgestimmt werden.
Die Piratenfraktion hatte versucht, einige Änderungen anzuregen und folgende Verbesserungen einzubringen: keine Zulässigkeit von Einberechnungen von fiktiven und aufgeblähten Kosten – wir haben das schon verschiedentlich von anderen Oppositionsfraktionen gehört – beim
alten sozialen Wohnungsbau, Begrenzung der zum Teil exorbitanten Kostenmiete, erhöhte soziale Quote und Zugang für Menschen mit unterschiedlichen Wohnraumversorgungsproblemen zu den Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den belegungsgebundenen Wohnungen, Begrenzung der Miete bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen der kommunalen Wohnungsunternehmen und Mitspracherechte auch der Mieterinnen und Mieter im geplanten Fachbeirat. – Alle diese Änderungsvorschläge wurden durch die große Koalition abgelehnt.
Natürlich will man das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten, deshalb gibt es hier auch entsprechende Eile. Natürlich will man die Volksinitiative abschließend ausbremsen, auch deshalb diese Eile. Aber deshalb hat sich die Koalition den Verbesserungen am Gesetz einfach stur verschlossen und nimmt noch nicht einmal das strucksche Gesetz ernst, dass ein Gesetzentwurf das Parlament niemals so verlässt, wie er hineingekommen ist. Es gab nur eine kleine Änderung,
eine Fristanpassung, um rechtliche Probleme zu umschiffen. Die haben wir im Ausschuss sogar mitgetragen.
Und jetzt haben wir noch den Entschließungsantrag hier als Tischvorlage. Er versucht zwar einige Probleme anzugehen, die wir auch adressiert haben, aber aus unserer Sicht reicht das nicht aus.
Die Piratenfraktion hat sich kurzfristig entschieden, Ihnen heute ein unwiderstehliches Angebot zu machen.
Wir haben unseren Änderungsantrag aus dem Ausschuss auf einen ganz konkreten, leicht überschaubaren und vollkommen konsensfähigen Punkt eingedampft und schlagen nur diesen hier zur Abstimmung vor. Worum geht es dabei? – Es geht um die schon erwähnte Kostenmiete. Es geht darum, zukünftig auszuschließen, dass von Mieterinnen oder Mietern bei der Zahlung ihrer Miete Kosten eingefordert werden können, die der Vermieter gar nicht getragen hat und die er sozusagen als leistungsloses Einkommen einfach so in die Tasche steckt. Wie kann das passieren? – Für alle, die das Prinzip noch nicht so richtig verstanden haben: Im alten sozialen Wohnungsbau wurde die Kostenmiete auf ein sehr hohes Niveau hochgehievt. Die Fachleute sprechen von aufgeblähten Finanzierungs- und Treuhandkosten. Und wenn ein Erwerber so ein Objekt am Zweitmarkt oder aus einer Insolvenz kauft, kann er auch diese aufgeblähten Kosten, obwohl er sie selber gar nicht bezahlen musste, sondern einen viel günstigeren Preis am Markt bezahlt hat, gegenüber dem Mieter noch geltend machen, auf der Einnahmeseite sozusagen, obwohl er auf der Ausgabenseite diese Kosten nicht gehabt hat. Die Experten sprechen hier
Dieser mieterfeindliche und ökonomische Unsinn muss einfach abgeschafft werden. Sie können diesen Änderungsantrag jetzt einfach mit einem Handzeichen annehmen und würden damit sofort wirksame Verbesserungen für Tausende von betroffenen Mieterhaushalten erreichen, und das ohne eigene Kosten für das Land.
Wir haben unseren Änderungsantrag auf diesen einen Punkt beschränkt, weil wir in der Ausschussdiskussion gesehen haben, dass auch innerhalb der Opposition unterschiedliche Herangehensweisen verfolgt werden und wir keine Einigkeit herstellen konnten.
In diesem einen Punkt haben wir allerdings eine Einigkeit erzeugt. Und ich denke, auch die Koalition könnte hier Ihre Unterstützung zeigen.
Frau Spranger! Sie sagten vorhin, Sie würden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, den Mietanstieg zu begrenzen. Hier ist Ihre Chance und auch die für Ihre Fraktion. Genauso: Herr Brauner! Auch Sie wollen diese Aufgabe in eine Expertenkommission auslagern, aber die gesetzliche Grundlage können Sie jetzt hier schon schaffen.
Da meine Zeit jetzt fast um ist, muss ich mich jetzt leider beschränken und ein paar Punkte weglassen. Wir haben hier noch weitere Anträge von den anderen Oppositionsfraktionen. Ich kann meiner Fraktion leider nur empfehlen, sich bei diesen zu enthalten, da sie unseren Vorstellungen nicht ganz entsprechen,
aber ich bitte trotzdem um Zustimmung zu unserem konsensfähigen Änderungsantrag, um dem Gesetz wenigstens die letzte kleine Möglichkeit zu geben, die fiktiven Kosten im sozialen Wohnungsbau zu begrenzen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Prieß! – Meine Damen und Herren! Ich hatte Ihnen eingangs schon geschildert, dass jetzt ein kleiner Abstimmungsmarathon auf uns zukommt, und bitte deshalb um Aufmerksamkeit. Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge abstimmen.
Da komme ich zu dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2464-1: Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist Die Linke. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Und wer enthält sich? – Das sind die Piraten und die Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2464-2: Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, die Grünen und Die Linke, also die Opposition. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt – trotz dieses unwiderstehlichen Angebots. Beim vorherigen Antrag gab es auch keine Enthaltungen, ich hatte gesehen, dass alle abgestimmt hatten.
Dann komme ich jetzt zur Gesetzesvorlage selbst, zur Drucksache 17/2464. Da empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Linke bei Enthaltung Piraten und der Hauptausschuss mehrheitlich gegen Linke und Piraten die Annahme mit den dort beschlossenen Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Drucksache 17/2548 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, alle Grünen?
Ja, auch Frau Kofbinger. Es waren nicht alle Hände oben, deshalb die Frage: Wer ist dagegen? – Das ist Die Linke und sind die Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Dann war ersteres die Mehrheit. Damit ist das Gesetz, das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, so beschlossen.
Ja, da kann man schon mal applaudieren. Aber wir sind noch nicht ganz am Ende mit den Abstimmungen. – Wir kommen jetzt nämlich zu den dringlichen Entschließungsanträgen. Da habe ich als Erstes den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2550. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Die Linke und die Grünen. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piraten war die Mehrheit bei der Koalition. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.