Das müssten Sie wissen, wenn Sie es nicht wissen, kann es Ihnen Frau Pop vielleicht noch einmal erklären.
Wir haben in der Vergangenheit nach großen Konflikten mit dem damaligen Finanzsenator Sarrazin und auch mit dem Koalitionspartner in Berlin eine AV Wohnen gehabt,
die sehr lange sehr gut und eine der besten AV Wohnen war, die leider vom Bundesrechnungshof und vom Landesrechnungshof angegriffen und an bestimmten Stellen verschlechtert wurde.
Wenn man nicht immer nur rumbrüllte und mal zuhörte, Herr Lux, könnte man auch noch mal etwas lernen!
Jetzt noch einmal zur AV Wohnen: Jeder Mensch in dieser Stadt, der sich für Politik interessiert, hat mitgekriegt, dass wir mit der SPD seit mehreren Jahren über eine Änderung der AV Wohnen verhandelt haben
und versucht haben, etwas zu verbessern. Ich sagte in meiner Rede, dass wir dabei leider keinen Erfolg hatten. Liebe Grüne! Sollten Sie irgendwann in Regierungsverantwortung kommen, was ich mir nicht vorstellen kann, werden wir sehr genau schauen, wo Sie sich durchsetzen können, wo Sie sich nicht durchsetzen können, wo Sie Kompromisse eingehen müssen. Vielleicht werden Sie das auch noch lernen, Sie kennen es auf Bundesebene. Unsere Anträge für die Änderung der AV Wohnen – weil wir es ja wieder von den Grünen abgeschrieben haben, die ja immer alles können und alles auch immer besser können – finden Sie im Internet.
Dann können Sie mal gucken, wer von wem was abgeschrieben hat, und ansonsten können wir inhaltlich ja vielleicht im Ausschuss noch einmal reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken! Frau Breitenbach! Da haben wir wohl einen wunden Punkt getroffen, wenn man sich so darüber aufregt.
Weil Sie gegen die Hartz-Gesetze waren, heißt das noch lange nicht, dass das ein Grund war, in dieser Stadt nichts Gutes dafür zu tun und endlich Rechtssicherheit zu schaffen! Das haben sie nicht gemacht!
Sie haben es jahrelang zusammen mit der SPD versäumt, die Verantwortung dafür zu übernehmen und es in der Stadt besser zu machen. Es gibt Spielräume, die kennen Sie auch, und andere Länder machen es anders.
Die betroffenen Menschen haben Sie jahrelang im Regen stehen lassen, und jetzt tun Sie so, als ob Sie sich für die 500 000 Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, besonders interessieren würden. Jahrelang haben Sie sich dafür nicht interessiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie schaffen es, sich ein bisschen zu beruhigen, damit wir die Chance haben, auch noch den Standpunkt der CDU mit einzubringen.
Ja, auch wir sagen, es ist höchste Zeit, dass eine Rechtsverordnung zur Anpassung der Mietrichtwerte für Hartz
IV-Empfänger und Grundsicherungsempfänger für das Land Berlin erarbeitet und erlassen wird. Trotz und gerade wegen der Dringlichkeit für viele Mieterinnen und Mieter dieser Stadt stelle ich für die CDU-Fraktion fest – und bin da gar nicht so weit von dem entfernt, was der grüne Kollege gerade gesagt hat –, dass die Linkspartei mit ihrem Antrag und dem Vorziehen dieses Antrags nichts anderes als ihr schlechtes Gewissen gegenüber den betroffenen Menschen beruhigen will.
Aber die damals zuständige Senatorin der Linkspartei und Sie als Abgeordnete dieser Partei haben doch letztendlich viel zu spät die Sache auf den Schirm bekommen.
Sie haben viel zu spät begonnen, sich damit auseinanderzusetzen. Sie haben es zugelassen, dass die ganze Sache in den Wahlkampf gerutscht ist und dann eben keine Entscheidung mehr gefallen ist. Sie haben es nicht geschafft, in Ihrer damaligen Koalition eine rechtsfeste Rechtsverordnung zu verabschieden. Das ging auf Kosten der Betroffenen. Da können Sie sich aufregen, wie Sie wollen, das werden Sie nicht wegdiskutieren können.
Nun gibt es eine neue Koalition von CDU und SPD, einen CDU-Senator, und die Botschaft lautet: Die Senatsverwaltung arbeitet mit Hochdruck – und darüber sind wir sehr froh – an der Fertigstellung einer von der Regierungskoalition getragenen Rechtsverordnung, deren Ziel es ist, mit neuen Richtwerten dem Ziel, die Kieze zu stabilisieren und dort eine ausgeglichene soziale Mieterstruktur, Mietermischung zu sichern, näherzukommen. Das ist übrigens ein Zitat aus der Koalitionsvereinbarung.
Einige der Dinge, die dabei einzubringen sind, sind mir besonders wichtig – es müssen schon aufgrund der Zeit hier wenige sein, die ich nenne: einheitliche Richtwerte für die ganze Stadt, bisherige Sonder- und Härtefallregelungen bleiben erhalten, ebenso die Bindung an den Mietpreisspiegel inklusive Berücksichtigung von Betriebskostensteigerungen, die Berücksichtigung der Heizkosten auf Grundlage des Mietpreisspiegelanhangs mit Härtefallregelung. Auch ist es Konsens – so kann ich es hier sagen –, dass bei der Werteermittlung Wohnungen im untersten Standard nicht einbezogen werden sollen.
Es gibt aber auch andere Punkte, bei denen wir bezüglich Ihres Antrags etwas vorsichtiger und kritischer sind. Das ist etwa der Neuvermietungszuschlag. Hier kann ich für
die CDU-Fraktion nicht zusagen, dass wir uns dem annähern können. Ich glaube, das gilt auch für die SPD. Denn eines wollen wir nicht: Wir wollen nicht, dass eine neue Klageflut die Sozialgerichte noch stärker belastet. Wir wollen genau das Gegenteil erreichen, nämlich dass durch Rechtssicherheit die Menschen wieder Vertrauen gewinnen in das, was festgelegt wird.
Ein Zweites wollen wir auch nicht: Wir wollen nicht, dass die Erhöhung von Transferleistungen – das sind schließlich die Steuergelder der Menschen, die da fließen – dazu führt, dass Vermieter, die jetzt schon relativ hohe Mieten abgreifen, dann noch weitere Spielräume haben, um ohne Gegenleistung mehr kassieren zu können. Angesichts der hier gebotenen Kürze bleibt uns allen die Möglichkeit – und deswegen ist der Schaum, der vorhin hier hochkam, etwas zu bremsen –, das Weitere im Ausschuss für Soziales und im Hauptausschuss zu diskutieren.
Meine letzten Sätze – und die werden Sie sicher nicht erbauen, aber sie müssen gesagt werden: Ich bin sicher, dass die betroffenen Mieterinnen und Mieter wissen, dass sie mit ihren Belangen bei den Regierungsfraktionen und beim Senator Czaja in guten Händen sind. Wir sind auf dem besten Weg zu einer zeitnahen, gerichtsfesten und verlässlichen Lösung. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Krüger! – Für die Piratenfraktion hat jetzt der Abgeordnete Spies das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Worten meines Vorredners poche ich auf Holz, dass das auch zu einem guten Ende kommt. Ich hatte in der Sitzung am 8. Dezember 2011 Senator Czaja gefragt, wann diese Neuregelung kommt. Die Antwort war: im ersten halben Jahr. Ich hoffe, es wird eher der 22. April als der 22. Juni werden.
Das Grundproblem, mit dem wir uns beschäftigen, ist allerdings die generelle Steigerung der Mietpreise in Berlin. Da muss man separat heran. Das wird man nicht mit einer Rechtsverordnung für die Ärmsten der Stadt lösen können. Im letzten Jahr gab es exorbitante Steigerungen, und das fanden diese Ärmsten ganz sicher nicht sexy.
Ich möchte daran erinnern, dass das Bundessozialgericht die AV Wohnen in zwei Punkten beanstandet hat, nämlich einmal, dass in den Bruttomieten auch die Heizkosten enthalten sind – nach SGB sollten die Heizkosten eben nicht in so einer Rechtsverordnung in den Bruttomieten enthalten sein –, und zum Zweiten, dass es lan
desweite einheitliche Sätze gibt – auch nach SGB sollten die Wohnungen im Kiez, im näheren Lebensumfeld der Menschen liegen. Stadtplanerisch heißt das lebensweltlich orientierte Räume. Da gibt es verschiedene. Ich würde es begrüßen, wenn man sich auf den sogenannten Prognoseraum – das sind fünf Räume pro Bezirk – beschränken würde, innerhalb derer sich die neuen Wohnungen befinden und damit auch gesucht werden müssen.
Generell ist die Situation so gewesen, dass der Anstieg der Aufforderungen zum Senken der Mietkosten nach Aussage der Präsidentin des Berliner Sozialgerichts im letzten Jahr exorbitant war – von 340 im Jahr 2010 auf 3 000 bis Dezember 2011, das ist eine Steigerung um 882 Prozent. Insofern hat auch die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts an den Senat appelliert, durch Rechtssicherheit sehr schnell diesen Bescheiden des Jobcenters Einhalt zu gebieten, denn die alte AV Wohnen wird von den Jobcentern gar nicht mehr berücksichtigt. Schon wenn die Heizkosten steigen – und das war im vergangenen Winter der Fall – und dann diese Richtwerte überschritten werden, wird so ein Bescheid erstellt, ohne sich mit der Situation der Betroffenen genau zu befassen, was aber eigentlich im Sinne des Sozialgesetzbuches wäre.