Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Radziwill! Wir haben viele Stellen schon besetzen können. Anforderungsprofile sind geschrieben, Ausschreibungen laufen. Der Abschluss von Ausschreibungsverfahren ist weder in der Privatwirtschaft und schon gar nicht im öffentlichen Personalrecht genau vorhersehbar. Unser Ziel ist es, diese Aufgabe extrem schnell zu bewältigen, weshalb wir auch aus den anderen Abteilungen eine unterstützende Büroleitung für das Berliner Flüchtlingsmanagement gebildet haben, um die Stellen noch schneller besetzen zu können.
Wir sind auch mit der Beschäftigtenvertretung im Gespräch darüber, um Fristen und Zeiten miteinander noch kooperativer und schneller umsetzen zu können, weil auch Beteiligungen von Gremien dabei eine Rolle spielen und sie nur ein bestimmtes Maß an Zeit haben, um eine solche Aufgabe zu bewältigen. Für diesen Zeitraum, weil nicht jede dieser Stellen sofort besetzt sein wird, haben wir für einen Übergangszeitraum von zunächst sechs Monaten diese Unterstützungsgruppe der zwölf Personen, die ich Ihnen eben genannt habe, gebildet, damit die Aufgabe von Anfang an in ausreichender Mann- und Fraustärke bewältigt werden kann. Man kann davon
ausgehen, dass Ausschreibungsverfahren schon drei bis vier Monate insgesamt dauern, bis ein vollständiges Team zusammengestellt ist. Das ist natürlich von Aufgabe zu Aufgabe unterschiedlich. Wir haben teilweise Aufgaben- und Anforderungsprofile, die neu sind, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales in der Vergangenheit nicht kannte.
Das, was die Öffentlichkeit zu Recht Paradigmenwechsel nennt, bedeutet auch, dass anderer Sachverstand in dem Berliner Flüchtlingsmanagement erforderlich ist, Bausachverstand, Controllingsachverstand, Sachverstand auch für Baustellenüberwachung, für Sanierungsmaßnahmen und Weiteres. Für diesen Sachverstand Anforderungsprofile zu bilden, ist etwas aufwendiger als für jene Stelle, für die es in der Vergangenheit bereits Anforderungs- und Stellenprofile gab.
Vielen Dank! – Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass sich Nachfragen auf Aussagen des Senats beziehen müssen. Deswegen reichen Wortmeldungen, wenn der Senat noch nicht geantwortet hat oder nur die Einleitung: „Sehr geehrter Herr Präsident!“ von sich gegeben hat, nicht aus, um inhaltliche Nachfragen stellen zu können. Deshalb hat jetzt Frau Kollegin Bayram das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Der Wirtschaftsprüferbericht war vernichtend. Faktisch hat Ihr Haus über mehrere Jahre geltendes Recht außer Acht gelassen.
Können Sie heute ausschließen, dass es auch in anderen Bereichen des LAGeSo Verstöße gegen geltendes Recht gab? Wie erklären Sie sich diese schweren Verstöße und die Tatsache, dass Sie nichts davon gemerkt haben?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bayram! Unmittelbar nachdem Vorwürfe gegenüber dem Bereich Flüchtlingsunterbringung laut wurden, haben wir als Fachaufsicht gehandelt.
Frau Dr. Hiller! Hier darf sich jeder zu einer Frage melden. Es entscheidet am Ende die Fraktion, in welcher Reihenfolge hier vorne eine Frage gestellt wird. Zumindest gilt das für die ersten beiden.
Sie wissen, dass wir unmittelbar als Fachaufsicht tätig gewesen sind, um Missstände sofort ausschließen zu können. Es gibt jetzt den Vorbehalt, alle Verträge von unserem Haus vorher genehmigen lassen zu müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Regierender Bürgermeister! Bewertet der Senat von Berlin die Aktion des Zentrums für politische Schönheit am 21. Juni 2015 vor dem Reichstag als Kunstaktion im Sinne des Dadaismus und des radikal erweiterten Kunstbegriffes von Joseph Beuys?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Ich finde es zunächst einmal richtig, dass auf das Schicksal und das Leid der Flüchtlinge in den unterschiedlichsten Formen aufmerksam gemacht wird.
Hier würde ich sagen, dass es sich um eine politische Aktion mit künstlerischen Mitteln handelt. Das Zentrum für politische Schönheit charakterisiert sich auch selbst so, als Menschenrechtsgruppe und als Aktionskünstlergruppe. Man kann über die Mittel und erst recht über den Geschmack an der Stelle streiten und eine Meinung dazu haben, ob das wirklich die geeigneten Mittel sind, um auf das Leid und das Schicksal aufmerksam zu machen. Eindeutig ist, dass die Grenzen dieser Darstellungsform in dem Moment erreicht sind, in dem es zu Sachbeschä
digungen kommt und Übergriffe auf Polizisten gibt. Dafür kann es keine Entschuldigung geben. Das muss geahndet werden, auch einer Aktionskünstlergruppe gegenüber. Es wurde entsprechend geahndet. Das finde ich auch richtig so.
Herr Regierender Bürgermeister! Sie sprachen selbst von den Sachbeschädigungen. Deshalb habe ich eine Zusatzfrage: Ist dem Senat von Berlin bekannt, ob wegen der Zerstörung vor dem Reichstag, die eine Schadenshöhe von etwa 10 000 Euro hervorgerufen haben soll, gegen die Schadensverursacher, die festgestellt wurden, Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, gegebenenfalls von wem?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Mein Kenntnisstand ist so, dass die von Ihnen eben genannte Summe eine geschätzte Summe des zuständigen Bezirksstadtrates ist. Es muss dann wohl auch so sein, dass die Forderung über den Bezirk an die Künstler ergeht, dieses wieder in Ordnung zu bringen und für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Ob und wie das schon erfolgt ist, kann ich nicht sagen. Es tut mir leid.
Jetzt interessiert mich natürlich, da es anscheinend nicht möglich ist, das Denkmal für die Toten bei der Flucht vor das Kanzleramt oder den Bundestag zu bauen, was Sie als Regierender Bürgermeister und Kultursenator davon halten, das Denkmal einfach vor das Rote Rathaus zu bauen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lauer! Ich dachte, ich hätte es hinreichend deutlich gemacht, dass ich es richtig finde, in unterschiedlichsten Formen auf das Problem aufmerksam zu machen,
dass ich aber glaube – was diese Darstellungsform anbelangt –, es nicht für den richtigen Weg zu halten. Sie sehen ja auch, welche Auseinandersetzungen und welche Kontroversen es um diese Mittel gibt. Ich glaube, dass diese Aktionskünstlergruppe kreativ genug sein wird, um andere Möglichkeiten zu finden, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Diese Form halte ich nicht für angemessen.
Ich frage den Senat zum Thema Schulplatzmangel, vorausschickend, dass es mich freuen würde, wenn der Senat sagen könnte, wann er garantiert, dass alle Familien Bescheid wissen, wo ihr Schulplatz im nächsten Jahr sein wird.
Vor allem frage ich aber, warum Sie selbst keinen Handlungsbedarf sehen, obwohl mindestens drei Bezirke unter akutem Schulplatzmangel leiden und die Qualität vieler Schulen aufgrund der Schulplatzproblematik erheblich leidet.
Sehr geehrte Frau Remlinger! Wir haben dieses Thema schon ausführlich im Ausschuss besprochen. Es ist so, dass der Senat die Prognosen der Schülerinnen- und Schülerzahlen den Bezirken zur Verfügung stellt. Das ist notwendig, damit dann entsprechend die Bezirke den Kindern die einzelnen Schulplätze zuweisen. Das ist nämlich die Aufgabe der Bezirke. Meine Verwaltung stellt jeweils im Oktober den Bezirken, den Schulträgern, die Zahlen zur Verfügung, damit sie die Kinder entsprechend an die einzelnen Grundschulen verweisen können. Ihnen ist bekannt, dass wir mit unseren Prognosen immer sehr genau liegen. In Tempelhof-Schöneberg ist es so gewesen, dass wir um 1 Prozent abgewichen sind. Das ist wirklich minimal. Das war in den letzten Jahren auch so. In Mitte war es sogar so, dass wir eine Überschätzung vorgenommen haben, also dass wir davon ausgegangen sind, dass mehr Schüler in dem Bezirk sind, als letztlich vorhanden waren. Wir liegen also nah mit unseren Prognosen, und die Bezirke haben genügend Zeit, die Kinder auf die einzelnen Grundschulen zu verteilen.
Da eine Schülerzahlprognose noch kein Schulplatz ist, frage ich nach, weil ich hören will, wie Sie es in Zukunft vermeiden wollen, ihre Schulentwicklungsplanung vier Jahre verspätet vorzulegen, wie Sie die Bau- und Planungsprozesse insgesamt beschleunigen wollen und wie Sie ohne ein echtes Schulneubauprogramm in Zukunft auskommen wollen, obwohl schon in drei Jahren in nur zwei Bezirken mindestens 5 000 Kinder unversorgt sein werden.
Gern! – Sehr geehrte Frau Remlinger! Ihnen ist bekannt, dass der Senat reagiert, gerade was die investiven Mittel angeht,