Vielen Dank, Herr Taş! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Rissmann das Wort. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine lieben und geschätzten Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion! Es ist für uns sehr amüsant zu sehen, dass die Oppositionsfraktionen bei einem für sie eigentlich so einfachen Thema keine Einigkeit hinbekommen,
aber der Meinung sind, in der Koalition eine gewisse Brüchigkeit zu sehen. Ich finde es schon sehr spannend, dass Sie bei ein und demselben Sachverhalt hier unterschiedliche Wege gehen
Im Kern haben Sie jedoch dasselbe Anliegen: Im Kern geht es Ihnen nicht darum, einen Einzelfall – den Sie, Frau Kollegin Bayram, hier gekünstelt hochziehen –, an dem gar nichts dran ist, aufzuklären oder diesen zum Anlass zu nehmen, irgendetwas zu verbessern, sondern Ihnen geht es vielmehr darum, hier einen Anlass zu
Da der Kollege Zimmermann zu Ihrem peinlichen Anliegen der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses schon das Nötige und Richtige gesagt hat, will ich zwei, drei Sachen zu dem Antrag von Linken und Piraten sagen: Sie fordern in ihrer Überschrift die „Sicherung fachärztlicher Standards bei Abschiebungen“. Tatsächlich entlarvt Sie Ihre Begründung. Dort bekennen Sie Ihre eigentliche Motivation, wenn Sie schreiben:
Die Antragsteller/-innen treten für ein humanitäres Einwanderungsrecht ein und lehnen die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht ab. Auf Landesebene soll vor diesem Hintergrund jeglicher Handlungsspielraum genutzt werden, um Abschiebungen sowie damit einhergehende Härten für die betroffenen Menschen zu vermeiden.
Setzt aber Ihre Überschrift noch voraus, dass Abschiebungen erfolgen, und Sie vermitteln damit, dass Sie eigentlich nur darüber reden wollen, wie sie organisiert sein sollen, also welche fachärztlichen Standards man dort formuliert, so zeigt doch Ihre Begründung, dass es Ihnen tatsächlich um das Ob geht, nämlich dass Sie grundsätzlich gar keine Abschiebungen haben wollen. Diese Haltung ist, ganz offen und ehrlich gesagt, einfach nicht rechtstaatlich.
und der Rechtstaat erfordert, dass seine Titel, die er in einem geordneten Verfahren gesetzt hat, auch vollstreckt werden können. Und wenn das humanitärste Ausländerrecht und das großzügigste Asylrecht der Welt,
das wir hier in Deutschland haben, überprüft durch zahlreiche behördliche und gerichtliche Instanzen und noch durch Härtefallkommissionen, zu dem Ergebnis kommt,
dass die Person nicht in unserem Land bleiben kann, dann muss diese Entscheidung auch durchgesetzt werden oder muss abgeschoben werden.
Zum Antrag der Grünen hat Kollege Zimmermann schon darauf hingewiesen, dass Sie Rechtsgeschichte bzw. Parlamentsgeschichte geschrieben haben, weil Sie einen Antrag einbringen, der nicht einmal das erforderliche Quorum mit sich bringt. Da muss man die Piraten und Die Linke loben, dass sie eben doch nicht jeden Quatsch mitmachen, den Sie hier auf den Tisch legen. Sie wollen gar keine sachliche Befassung, Frau Bayram,
sondern Sie wollen mit diesem Thema einen weiteren Showroom schaffen, um Ihr peinliches Gutmenschentum zu produzieren.
Sie begründen Ihren Wunsch nach einem Untersuchungsausschuss damit, dass diese Fragen in den zuständigen Fachausschüssen des Parlaments nicht umfangreich geklärt werden könnten. Tatsächlich ist es so, dass der anlassgebende Fall am 4. Mai und 8. Juni 2015 gänzlich
und am 20. April 2015 teilweise im Innenausschuss, mithin mindestens sechs Stunden, behandelt worden ist und zahlreiche mündliche und schriftliche Anfragen gestellt und beantwortet wurden.
Natürlich hat sich am Ende kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass eine rechtswidrige Abschiebung durchgeführt worden ist.
Ich würde gern zu Ende ausführen – also: nein! Auch genügt Ihr Anliegen darüber hinaus nicht. Der äußere Umfang kann schon keinen Untersuchungsausschuss rechtfertigen. Sie bieten gerade einmal 14 Fragen
auf, von denen einige – was ich Ihnen gleich noch zeigen werde – schon ungeeignet oder unzulässig sind. Sie kommen, wenn ich mit Ihnen großzügig umgehe, vielleicht gerade mal auf zehn zulässige Fragen. Zum Vergleich: Der Untersuchungsausschuss BER hat unterdessen 89 Fragen. Der Untersuchungsausschuss zur Staatsoper hat jetzt schon 28.
den Steuerzahler und die Verwaltung belasten? Stellen Sie Ihre Frage einfach noch mal in schriftlicher Form, dann kriegen Sie noch mal die gleiche Antwort. Dafür müssen Sie keine Steuergelder verschwenden!
Er ist ja doch da – ich habe meinen Kollegen rechtspolitischen Sprecher Behrendt vermisst. Ich dachte, das wird der Grund sein, dass Sie so etwas handwerklich Schlechtes auf den Tisch legen. Teile Ihrer Fragen sind rechtlich problematisch; sie sind unzulässig, da sie das Handeln der Bundespolizei betreffen.
Ich nenne Ihnen die Fragen gleich! – Die Bundespolizei wird durch den Deutschen Bundestag und nicht durch uns kontrolliert. § 1 Absatz 2 unseres Untersuchungsausschussgesetzes legt die Zuständigkeit fest für die Aufklärung von Tatbeständen