Protocol of the Session on March 26, 2015

möglichst gründlichen Vorbereitung des Stromverfahrens ist es nun mal sinnvoll, das Urteil aus dem Gasverfahren unter diesen Gesichtspunkten auszuwerten. Da uns die Gründe des Urteils nicht mit dessen Verkündung, sondern erst viel später zugegangen sind, hatten wir bisher erst wenige Tage Zeit, uns mit diesen zu befassen. Insofern kann ich eine zeitnahe Weiterführung in Aussicht stellen.

Vielen Dank!

Dann sind jetzt die Piraten dran. – Bitte schön, Herr Kollege Morlang!

Die Neuinfektionen mit Masern gehen kaum zurück. Für Familien mit Kindern in der Schutzlücke ist die Nutzung öffentlicher Einrichtungen hoch gefährlich und daher kaum möglich. Ich frage den Senat: Was, bis auf gelegentliche Schulbetretungsverbote, wird getan, um die Infektion einzudämmen, die dadurch kommt, dass eine kleine Minderheit, für die ich nur unparlamentarische Worte finden kann, nicht geimpft ist?

Herr Senator Czaja, bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir teilen Ihre Auffassung, dass es notwendig ist, an die Vernunft und Verantwortung derjenigen zu appellieren, die sich bislang nicht ausreichend für ihre Masernimpfung eingesetzt haben bzw. ihre Kinder nicht impfen lassen. Wenn es zu Masernerkrankungen kommt, sind in den jeweiligen Einrichtungen die notwendigen Schritte einzuleiten. Diese Schritte tätigt nicht die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, sondern das tun die örtlichen Gesundheitsämter. In dem Fall, den Sie benannt haben, war es der Schulleiter, der zunächst von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und aufgrund der Sorge der Ansteckung die Schule für eine Tag geschlossen hat. Das Gesundheitsamt hat dann mit ihm Rücksprache gehalten, und man hat dann am nächsten Tag eine andere Entscheidung getroffen. Das war aber eine abgestimmte Entscheidung zwischen dem Schulleiter und dem örtlichen Gesundheitsamt.

Wir rufen weiterhin dazu auf, dass sich jeder impfen lässt, vor allem diejenigen, bei denen die größten Impflücken vorhanden sind, nämlich denen zwischen 17 und 44 Jahren. In dieser Personengruppe besteht derzeit das größte Problem. Dass diejenigen, die immunschwach sind, nämliche ältere Menschen oder sehr kleine Kinder, die nicht mehr oder noch nicht geimpft werden können,

durch eine Masernerkrankung noch stärker gefährdet sind, zeigt sich leider auch an den schwierigen Fällen, die wir derzeit in Berlin haben. Gut 25 Prozent der Masernerkrankten müssen in ein Krankenhaus. Wir haben in Berlin einen Todesfall zu beklagen. Das sind Ergebnisse, von denen wir gehofft hatten, sie in Deutschland überwunden zu haben. Aber es hat immer wieder Masernausbrüche in der Republik gegeben, wie eben jetzt in Berlin.

Vielen Dank! – Herr Morlang, Sie dürfen die erste Nachfrage stellen!

Danke! – Wann kommt denn die Allgemeinverfügung, die nach Seuchenschutzgesetz möglich ist, um ungeimpfte Personen allgemein von Gemeinschaftseinrichtungen fernzuhalten? Wann kommen die ersten richtigen präventiven Schritte? Wann hören Sie auf zu reagieren? Wann agieren Sie und sehen zu, dass die Leute, die nicht geimpft sind, aufhören, das Gemeinwohl und die Menschen zu gefährden?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Derzeit ist es möglich aufzurufen, sich impfen zu lassen. Es gibt keine Impfpflicht. In öffentlichen Einrichtungen kann in Kitas oder Schulen, wenn die Gefahr besteht, dass sich insbesondere immunschwache Personen anstecken, der Aufruf an die Belegschaft erfolgen, ihren Impfausweis vorzulegen, oder man kann, z. B. in Schulen, verfügen, dass nur Geimpfte am Unterricht teilnehmen können. Das sind aber Entscheidungen, die die jeweilige Einrichtung treffen muss.

Wir als Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales können aufrufen, sich impfen zu lassen. Wir fragen nach, ob der Impfstoff in ausreichender Menge vorhanden ist. Wir geben insbesondere Informationen an die Bevölkerungsgruppen, bei denen wir wissen, dass dort die Impfmüdigkeit besonders stark ist. Das sind nicht die sogenannten bildungsfernen Haushalte. Das sind auch nicht die Haushalte mit Migrationshintergrund, sondern es sind eher bildungsnahe Haushalte. Man kann das Gebiet anhand der Einschulungsuntersuchungen festmachen: Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Paul-Lincke-Ufer. Das sind die drei Gegenden in Berlin, in denen die größte Impfmüdigkeit herrscht. Dort zum Impfen aufzurufen und immer wieder darauf hinzuweisen, dass diese Orte eine Mitverantwortung tragen, tun wir täglich. Eine Allgemeinverfügung für diese drei Orte herbeizuführen, ist

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Sie könnte im Übrigen bei den Erwachsenen, bei denen die größten Impflücken herrschen, faktisch nicht umgesetzt werden. Insofern kann man nur an die Vernunft und Verantwortung appellieren.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Thomas von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege!

Ich bin froh, dass das Thema Zwang jetzt endlich mal ein bisschen aus den Köpfen heraus ist und wir darüber nachdenken können, was wirklich real notwendig und machbar ist. Deshalb meine Frage: Herr Senator! Teilen Sie meine Auffassung, dass es einerseits sehr gut ist, dass wir feststellen können, dass es – anders als manchmal gedacht – nicht die Flüchtlinge sind, die uns diese Masernepidemie bereitet haben, sondern es Fälle hier in Berlin sind? Zweitens: Was können wir tun, um Kinder – was ich persönlich für richtig halte – momentan früher zu impfen, sprich: Schon ab dem neunten Monat? Wie können wir das stärker bewerben? Ich glaube, dass wir dort noch mehr tun müssen, als zurzeit passiert.

Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Thomas! Erstens: Sie haben völlig recht. Das Robert-Koch-Institut hat zum Ausdruck gebracht, dass der Ursprung dieser Masernerkrankungen in Berlin in einem Flüchtlingsheim lag. Es wäre aber niemals zu einer Epidemie gekommen, wenn wir nicht solche enormen Impflücken unter der deutschen Bevölkerung hätten. Mehr als 80 Prozent der Erkrankten sind Deutsche – mit und ohne Migrationshintergrund – und keine Flüchtlinge. Es ist eben nicht so, dass das Flüchtlingsheim die Ursache für die Masernepidemie ist, sondern die Impflücken, die wir in der einheimischen Bevölkerung haben.

Zweitens: Beim Thema Impfpflicht bin ich differenzierter Auffassung. Ich persönlich bin ein Befürworter der Impfpflicht, wie Sie wissen. Ich bin da beispielsweise einig mit dem Kollegen Lauterbach von der SPD oder dem Bundesgesundheitsminister, der sich das vorstellen kann. Aber die gesellschaftlichen Mehrheiten sind dafür schwer zu finden. Eine Impfpflicht würde zunächst auch bedeuten, dass man sie in Kita und Schule umsetzt, und da sind die Impfquoten mit 91 – Zweitimpfungsschutz – bzw. 95 Prozent – Erstimpfungsschutz – schon relativ gut. Das

Problem sind ältere Personen. Da eine Pflicht durchzusetzen, ist sicher sehr viel schwieriger.

Was können wir tun? – Wir sind mit den Kitas und Schulen im Gespräch. Die Staatssekretärin DemirbükenWegner hat mit den Kollegen für Kita und Schule in den letzten Tagen immer wieder Gespräche darüber geführt, wie der Impfaufruf noch in die Einrichtungen getragen werden kann. Da gibt es viele positive Ergebnisse. Wir können an die Vernunft appellieren. Wir müssen aber auch immer wieder auf die Folgen von Masernerkrankungen hinweisen und deutlich machen, dass es sich auch bei den Spätfolgen nach 10 oder 15 Jahren nicht um Kleinigkeiten handelt, sondern dass das schwerste Folgen an Leib und Leben sein können. Ich habe, wie Sie wissen, auch über die Frage des fachübergreifenden Impfens in der letzten Woche noch Verhandlungen geführt. Wir sind da zu guten Ergebnissen mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Berlin und mit der Ärztekammer gekommen, um auch das zuzulassen und Impfen so einfach wie nur möglich zu gestalten.

Vielen Dank, Herr Senator!

Jetzt kommt die zweite Runde der gesetzten Fragen. Es beginnt Frau Wildenhein-Lauterbach. – Bitte schön, Sie haben das Wort Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat den positiven Jahresabschluss 2014 der Berliner Bezirke, und welche Handlungsspielräume ergeben sich für die Bezirke aus dem aktuellen Guthabenstand in Höhe von 70,3 Millionen Euro für die kommenden Jahre?

Herr Senator Dr. Kollatz-Ahnen, bitte schön, Sie haben das Wort zur Beantwortung!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zur Bewertung: Es ist gut, dass die Bezirke insgesamt einen positiven Jahresabschluss haben. Das gilt für die Bezirke in der Gesamtheit. Das gilt nicht für jeden einzelnen Bezirk. Es ist aber von Interesse – auch sicherlich für die Diskussion hier im Haus –, dass die Bezirke, die ein negatives Ergebnis im Jahr 2014 hatten, allesamt Bezirke sind, die dieses negative Ergebnis vor einem vorhandenen Guthabenstand erzielt haben. Das heißt also, es ist wichtig zu wissen, dass die Bezirke – was ja durchaus im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung möglich sein soll – Guthaben teilweise aufgezehrt haben, indem sie sie für Projekte, die

(Senator Mario Czaja)

einer bezirklichen Beschlussfassung unterliegen – bezirkliche Vorhaben –, eingesetzt und umgesetzt haben. Umgekehrt gilt, dass alle Bezirke, die einen Schuldenstand haben – alle Bezirke, die in dieser Situation sind –, Schulden 2014 abgebaut haben. Mit Blick auf das Ziel der langfristigen Entschuldung aller Bezirke war das letzte Jahr insofern ein gutes Jahr. Und wir können auch davon ausgehen, dass das auf Sicht erreicht werden wird.

Bei den Spielräumen, die sich daraus ergeben – das betrifft den zweiten Teil der Frage –, ist es natürlich so: Wenn insgesamt das Guthaben der Bezirke am Ende von 2014 noch höher ist, als es am Ende von 2013 war – am Ende von 2013 ungefähr 63 Millionen Euro, jetzt noch mal um 7 Millionen Euro angestiegen –, sind auch die Freiheitsgrade, die die Bezirke haben, im Einzelfall mal ein Projekt zu machen, bei dem sie einen Jahreshaushalt negativ abschließen, weiter gewachsen und weiter gestiegen, und ich gehe davon aus, dass davon auch in den kommenden Jahren in gewissem Umfang Gebrauch gemacht wird.

Vielen Dank! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön, Frau Kollegin Wildenhein-Lauterbach, dann haben Sie jetzt das Wort!

Danke schön! – Ich frage: Was unternimmt der Senat, um die drei Konsolidierungsbezirke Pankow, Mitte und Marzahn-Hellersdorf weiterhin bei dem Schuldenabbau zu unterstützen?

Herr Senator – bitte schön!

Gerne! – Erst mal – das habe ich ja schon vorgetragen – waren diese Bezirke bei denen, die im Jahr 2014 teilweise deutliche Schritte in Sachen Entschuldung haben machen können. Der Spitzenreiter war Pankow. Pankow hat im Jahr 2014 etwa 5,5 Millionen Euro gutgemacht – also einen positiven Überschuss erreicht – und hat jetzt noch einen Schuldenstand von 12,6 Millionen Euro. Daraus können Sie erkennen, dass das, wenn das so weitergeht, in gut zwei Jahren abgebaut ist. Daraus erkennen Sie, dass das ganz gut unterwegs ist.

Was wird noch getan, um das in der Zukunft weiter zu unterstützen? – Das ist zum einen, dass wir im Rahmen der Basiskorrekturen auch die Methoden weiterentwickelt und bestimmte Anregungen der Bezirke aufgenommen haben – z. B. beim Thema der Parkraumbewirtschaftung und auch bei solchen spezialisierten Fragen wie der soge

nannten HzE-Migration, von der Außenbezirke stärker betroffen sein mögen als innerstädtischen Bezirke. Wir haben also solche Dinge verfeinert.

Der dritte Punkt – und das ist vielleicht der wichtigste Punkt: Die Bezirke haben ja in der Vergangenheit auch immer in einem gewissen Umfang darauf hingewiesen, dass sie auch durch das Thema „Wachsende Stadt“ steigende Lasten sowohl bei den Sachausgaben wie im Personalbereich haben. Ausgehend von der Senatsklausur Anfang dieses Jahres ist eine Arbeitsgemeinschaft, eine Arbeitsgruppe gegründet worden – zwischen den Bezirken und meiner Verwaltung –, und diese hat, wie ich finde, ein gutes Ergebnis gezeitigt. Es ist festgelegt worden – und das wird dann im Rahmen der Haushaltsberatungen auch Ihnen vorgelegt werden –, dass wir mit einem Vorschlag in die Haushaltsverhandlungen hineingehen, der eine nicht unwesentliche Stellenmehrausstattung für das Thema „Wachsende Stadt“ vorsieht. Ein Schwerpunkt wird dort die Unterstützung von Baumaßnahmen durch die Bezirke und die Unterstützung im Jugendbereich sein. Das knüpft aber an eine Diskussion an, die wir ja eben gerade in bestimmten Teilbereichen hatten.

Mit diesen Maßnahmen wird es den Bezirken in jedem Fall leichter fallen, auf diesem Entschuldungspfad zu bleiben. Der Entschuldungspfad stellt aber immer eine Herausforderung für die Bezirke dar. Es wird also auch die Bezirke durchaus fordern, diese letzten Schritte dort zu gehen, aber es wird ihnen mit diesem verbesserten Instrumentarium leichter fallen.

Vielen Dank! – Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Dann kommen wir jetzt zur CDU-Fraktion. – Herr Dr. Ludewig – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie soll die der Presse zu entnehmende Regelung umgesetzt werden, dass Kinderärzte künftig auch Erwachsene gegen Masern impfen dürfen, und ab wann können die Berlinerinnen und Berliner diese Möglichkeit in Anspruch nehmen?

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Da bin ich jetzt gespannt! – Weitere Zurufe von der LINKEN]

Ich nehme an, Herr Senator Czaja ist wieder gefragt. – Bitte schön!

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ludewig! Selbst Herr Kollege Dr. Albers ist bei dieser Frage hoch gespannt, und diese Spannung wollen wir gern auflösen. Wir haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung über die Frage des fachübergreifenden Impfens am Donnerstag der vergangenen Woche gesprochen. Da waren die Krankenkassen und auch die Ärztekammer dabei. Hintergrund war ja in der Vergangenheit immer ein herangezogenes Urteil, wonach nur in dem jeweiligen Fachgebiet geimpft werden darf. Wir haben uns aber in dem Zusammenhang noch mal gemeinsam verständigt, und zwar über die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin, die das fachübergreifende Impfen, wenn es sich um ein Impfen entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission handelt, als präventive Maßnahme zum Inhalt aller Gebiete erklärt und vor die Klammer aller Fachgebietsbezeichnungen zieht.

Dies hat zur Folge, dass Männer beim Frauenarzt geimpft werden können oder Eltern bei ihrem Kinderarzt, wenn es sich nicht um eine systematische Impfung von fachgebietsfremden Personen handelt – oder fachgebietsfremde Ärzte Patienten impfen, für die sie normalerweise nicht die fachliche Verantwortung haben. Diese Regelung gilt ab sofort. Die Kassenärztliche Vereinigung hat dies, glaube ich, auch auf ihrer Homepage mitgeteilt. Jedenfalls ist das den entsprechenden Ärzten auch erläutert worden. Es darf nicht systematisch sein. Es soll auch nicht der überwiegende Teil der ärztlichen Tätigkeit sein, fachübergreifende Impfungen vorzunehmen. Das ist es aber auch in gar keinem Fall in der Vergangenheit gewesen, und damit haben wir jetzt in Berlin wieder die Situation, dass Kinderärzte auch, wenn es nicht regelhaft ist, die Eltern mitimpfen können, wenn sie im Impfpass eine Impflücke sehen, oder aber auch bei einem Frauenarzttermin, wenn der Ehemann, ein Freund oder wer auch immer dabei ist, dieser mitgeimpft werden kann. Damit haben wir, finde ich, in Berlin eine vernünftige Regelung. Ärztekammerpräsident, KV und Kassen haben hier schnell einen gemeinsamen Weg mit uns gefunden, und ich kann denen aktuell nur danken, dass wir das so schnell geschafft haben.

Danke schön! – Herr Dr. Ludewig! Eine Nachfrage – bitte schön!

Danke, Herr Senator! – Welche weiteren Schritte gedenkt der Senat zu unternehmen, um die aktuelle Masernwelle aktiv und effektiv einzudämmen?

Herr Senator!

Herr Abgeordneter Ludewig! Herr Präsident! Auf diese Frage habe ich ja eben schon geantwortet.

[Beifall bei den GRÜNEN – Ajibola Olalowo (GRÜNE): Dann ist ja gut! – Carsten Schatz (LINKE): Nächste Frage!]