Protocol of the Session on March 26, 2015

Was das vereinfachte Verfahren für FNP-Änderungen angeht: Das ist Bundesrecht, und natürlich gibt es immer die Frage: Ist das im Ermessen? – Es gibt eine Fülle von Änderungen im vereinfachten Verfahren, was den FNP angeht, die wir gar nicht mitbekommen, weil es technische Anpassungen sind. Ich muss auch sagen: In der Stadt wird mehr gebaut – zum Glück! Wir wollen mehr Wohnungen haben und dafür natürlich auch mehr Gebäude. Das bedeutet aber auch, dass links und rechts, gerade bei Nachverdichtungen, Anpassungen erfolgen, die aber die Grundzüge der Planung nicht ändern, insbesondere weil der FNP ja keinen Einzelanspruch für das Bauen hat. Wir haben die Situation: Der Einzelanspruch für das Bauen kommt aus dem B-Plan, der Baugenehmigung oder der aus § 34 abgeleiteten Baugenehmigung und nicht aus dem FNP. Da sollten Sie nicht immer das Ganze auf den Kopf stellen, sondern das muss schon sauber, in der richtigen Reihenfolge sein. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil er nicht sachgerecht und zielgerichtet ist. Sie sollten sich eher darauf konzentrieren, wie wir das Thema Bauen und Wohnen in der Stadt voranbringen, als die technische Diskussion über Verfahren zu führen, die für das Land sehr, sehr transparent und gut nachvollziehbar dokumentiert sind. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön! – Für die Piratenfraktion der Kollege Prieß.

Herr Präsident! Werte Kollegen! Werte Gäste! Ich bin ein bisschen überrascht, wie heftig die Debatte hier geführt wird, nachdem in der Ausschussdebatte insgesamt doch eine große Einigkeit darüber gewesen ist, dass die Änderungen an Flächennutzungs- und Bebauungsplänen den Parlamentariern schon bekannt gegeben werden sollten. Auch gab es von Seiten der Koalition Verständnis, und es wurde eine gewisse Zustimmung signalisiert, auch wenn es letztlich in der Abstimmung eine Ablehnung gab. Aber das kennt man ja, dass auch sinnvolle Anträge der Opposition abgelehnt werden. Sinnvoller wäre es allerdings gewesen – und dieser Schritt ist ja möglich –, einen eigenen Antrag zu machen oder sich den Antrag durch eine starke Änderung zu eigen zu machen und ihn durchgehen zu lassen.

Der vorliegende Antrag soll nun eine Regelungslücke schließen, die bei den Bebauungsplanverfahren gelegentlich auftreten kann und auch schon aufgetreten ist – die Beispiele haben wir schon gehört, und ich muss nicht noch einmal darüber referieren. Es ist richtig, dass es nur Einzelfälle sind, und es ist auch richtig, dass in solchen Einzelfällen durch eine aktive Informationspolitik der Verwaltung und des Senats einem Schaden vorgebeugt werden kann – oder besser gesagt: werden könnte. Denn das passiert nicht immer, und auch das ist angesprochen worden. Insbesondere als Oppositionspolitiker muss ich sagen: Kontrolle ist gut – eine klare Regelung aber ist besser.

Den Kollegen der Koalition sage ich: Wenn der Senat hier im Allgemeinen sowieso tätig wird – wie Sie das immer, auch im Ausschuss betont haben –, dann schafft eine klare Regelung keine Widersprüche und keine Probleme. Deshalb wäre das eigentlich zustimmungsfähig. Ich habe jedenfalls in den Vorträgen der Koalitionspolitiker hier nicht gehört, welche Probleme auftreten würden, wenn wir eine klare Regelung schaffen würden. Ich erinnere die Kollegen auch gerne daran, dass sich die Stellung hier im Hause – ob nun Koalitions- oder Oppositionspolitiker – nach der nächsten Wahl leicht verändern könnte.

Wie in der Diskussion deutlich geworden ist, gibt es auch Fälle, die aus dem Raster fallen und wo wir als Parlamentarier erst viel zu spät von den Änderungen im Bau- und Planungsrecht erfahren. Eine einfache Vorlage – zur Kenntnisnahme – reicht in diesen Fällen nicht aus. Wichtig ist es, hier einen Beschluss herbeizuführen, der vom ganzen Parlament getragen werden muss und eine deutliche Entscheidung darstellt, dass es mehr geben muss, als einfach nur eine Vorlage abzunicken.

Bei Außenstehenden und vielleicht auch bei einigen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, die mit anderen Themen befasst sind, ruft die Lektüre des Antrags vielleicht Unverständnis hervor. Man wäre geneigt zu

glauben, dass eine solche Regelung schon lange in Kraft ist. – Noch einen Einwurf an den Kollegen Brauner: Bei den FNP-Änderungen ist der springende Punkt natürlich nicht die Information des Parlaments, sondern die Beteiligung des Parlaments. Es wertet den Flächennutzungsplan als Planungsinstrument nämlich ab, wenn kleinere Änderungen am Parlament vorbeigeschleust und einfach so von Verwaltung und Senat vorgenommen werden können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag Drucksache 17/0716 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Linken, die Grünen und die Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 16 A:

Die Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus schützen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. März 2015 Drucksache 17/2173

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2116

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag Drucksache 17/2116 empfiehlt der Innenausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit neuem Berichtsdatum 30. Mai 2015. Wer dem Antrag mit neuem Berichtsdatum 30. Mai 2015 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 16 B:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 18. März 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2015 Drucksache 17/2179

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2098

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag Drucksache 17/2098 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme, der Hauptausschuss mit einer Änderung. Wer dem Antrag mit der Änderung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 17/2179 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Ich frage vorsichtshalber, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig beschlossen. Damit ist der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden eingesetzt.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Wir haben nun noch die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses sowie die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und ihre bzw. seine Stellvertretung zu wählen. Für den 2. Untersuchungsausschuss nominieren die Fraktionen als Mitglieder und deren Stellvertretungen die Personen, deren Namen Sie dem rosa Zettel als Vorlage auf Ihren Tischen entnehmen können. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit sind die Personen bei einer Einhaltung gewählt.

Wer nun auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Wolfgang Brauer zum Vorsitzenden zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind auch alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit ist Herr Brauer einstimmig gewählt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Frau Abgeordnete Sabine Bangert zur stellvertretenden Vorsitzenden vor. Wer Frau Abgeordnete Bangert zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls alle Fraktionen und der fraktionslose

(Wolfram Prieß)

Kollege. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist Frau Bangert einstimmig gewählt. Die Personen für die Funktion der Schriftführung und deren Stellvertretung werden von dem 2. Untersuchungsausschuss selbst gewählt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 17:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2160

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die Piratenfraktion bitten um Überweisung der lfd. Nr. 1 VONr. 17/180 – Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches – Umwandlungsverordnung – UmwandV – an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und an den Hauptausschuss.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der lfd. Nr. 2 VO-Nr.17/181 – Zweite Verordnung zur Änderung der Berliner Entbindungshilfegebührenordnung – an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

Von der weiteren Verordnung hat das Haus hiermit Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 18 war bereits Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nr. 3.1.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 19:

a) Freier Kulturfonds Berlin

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2148

b) Versprechen einhalten – Mittel aus der City-Tax freigeben

Dringlicher Antrag der Piratenfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2176

Wird der Dringlichkeit zu b widersprochen? – Das ist nicht der Fall. In der Beratung beginnt die Piratenfraktion. – Herr Kollege Magalski, bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Das Übernachtungssteuergesetz beschert dem Land Berlin seit Februar 2014 Mehrein

nahmen von über 130 Millionen Euro. Im Sachstandsbericht von SenFin werden für 2015 bis zu 40 Millionen Euro an Einnahmen aus dem auch als City-Tax oder Bettensteuer bezeichneten Übernachtungssteuergesetz veranschlagt. Die Einnahmeerwartungen werden also bei Weitem übertroffen, und das ist auch gut so. Aber dann müssen die Einnahmen auch freigegeben werden.

[Beifall bei den PIRATEN]

Generell werden nach dem Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans keine Einnahmen beiseitegelegt, so wie es der Senat hier gerne suggeriert. Es ist also weiterhin eine Willensfrage, die Gelder äquivalent zu den Einnahmen zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte aber auf die Bedenken des Senats eingehen, obwohl die Sperre nur sehr dürftig mit den laufenden Klageverfahren der Hotellobby begründet wird. Es gibt immer wieder Gesetze, denen Partikularinteressen entgegenstehen. Dann passiert es mitunter, dass die von diesem Gesetz Betroffenen dagegen klagen. So geschieht es auch hier. Diese Klagen hindern uns als Gesetzgebende und Sie als Senat weder an der Ausführung des Gesetzes noch an der Umsetzung, die entsprechenden Mehreinnahmen wie versprochen für die jeweiligen Ressorts Kultur, Tourismus und Sport freizugeben.

Es wäre daher absurd und würde die verfassungsgemäßen Rechte der Gesetzgebung in Gänze aushebeln, wenn alles, wogegen geklagt wird, vorsorglich nicht umgesetzt würde. Eine solche Sperre ist vielmehr ein Affront gegen diejenigen, denen diese Mittel versprochen wurden, die seit Jahren auf diese Einnahmen hoffen und die dort auch dringend gebraucht werden.

Das Misstrauen des Senats in das eigene Handeln, das eigene Gesetz muss wirklich groß sein. Ich würde Ihnen dieses Misstrauen gerne nehmen, denn auch bei dieser Steuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer, für die Berlin qua Grundgesetz eine eigene Gesetzgebungskompetenz hat. Nichts anderes wird das Finanzgericht Berlins meines Erachtens feststellen. Da bin ich mir nach den entsprechenden Urteilen in Hamburg und Bremen auch sicher.