Vielen Dank, Kollegin Haußdörfer! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Kofbinger. – Bitte sehr!
Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Haußdörfer! Das war eine schöne Rede, da kann man nichts sagen. Wir sind jetzt auch erst mal in der Einbringung des Antrags. Sie haben natürlich völlig recht, dieser Antrag geht noch in mindestens zwei Ausschüsse, nämlich in den federführenden Ausschuss für Gesundheit und Soziales und natürlich auch noch in den Hauptausschuss, und da wird es dann zum Schwur kommen.
Was ich aber wirklich ablehne, ist, dass Sie sagen: Ich träume des Nachts von einem Tier, das Gold hergibt, mit dem ich dann all diese wunderbaren Sachen bezahlen kann. Aber das gibt es in der Realität nicht, leider, leider, und deshalb lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber reden! – So wird das nichts. Wir haben heute einen Nachtragshaushalt verhandelt, Volumen ca. eine halbe Milliarde Euro. Wir haben geredet über Olympia: 2,5 Milliarden Euro. Wir haben geredet über den BER. Da wissen wir es nicht genau: 5, 6, 7 Milliarden Euro, wir werden mal sehen. Das heißt, das Geld ist ganz offensichtlich schon da. Darüber reden wir seit 11 Uhr in diesem Haus. Und Sie können jetzt natürlich schlecht sagen: Ein paar Hunderttausend Euro für die ordnungsgemäße Ausstattung einer Institution, die eine Pflichtaufgabe übernimmt, die haben wir wahrscheinlich so leider nicht. – Das ist nicht das Ergebnis, das ich schon in der Einbringung eines Antrags hinnehmen kann, das ist ganz klar. Das Geld ist da. Wir wissen es. Sie müssen es aber auch herausholen!
Es ist nicht so, dass ausgerechnet die schwangeren Frauen im Land Berlin eine überaus verpönte Bevölkerungsgruppe wären. Das geht so nicht.
Wir müssen uns das mal genauer angucken. Da ist wirklich noch viel zu tun. Sie sind ja im Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Ich habe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband nachgefragt, wie es denn mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und mit dem Schwangerenberatungsstellengesetz aussieht. Das gibt es alles seit 2006. Sind wir hier im Gespräch? Warum wird es denn nicht? Wenn Sie das befördern könnten, das wäre eine wunderbare Sache. Dann haben wir ungefähr zehn Jahre der Beratung hinter uns und könnten etwas verabschieden. Das würde uns auch schon sehr weiterhelfen. Der Kollege Kowalewski hat im Prinzip alles gesagt, was dazu zu sagen ist. Wir haben in Berlin einfach das Problem, auch wenn wir gerade mal über ein bisschen Geld verfügen, 26 Prozent – so war im Februar zu lesen – der Berlinerinnen und Berliner liegen um die und unter der Armutsquote,
und das gibt einen ganz besonderen Druck auf die Beratungsstellen, denn wir wissen, das haben wir auch in der Anhörung gehört, dass die meisten Schwangerschaftsabbrüche aus sozialen Gründen erwogen werden. Das ist ein komplexeres Problem als nur die Schwangerschaftskonfliktberatung, das ist uns auch klar. Deshalb möchte ich Sie bitten, gerade weil Sie auch in diesem Ausschuss sitzen, das auch genau so mitzunehmen und genau so zu diskutieren. Denn wir können diese rückgängige Quote der Schwangerschaftsabbrüche nur weiterhin im Rückgang befördern, wenn wir uns überlegen, welche Art von Hilfen wir zur Verfügung stellen. Sie haben es selber gesagt: Das gleiche Personal muss viel mehr Beratung machen, weil zum Beispiel die vertrauliche Geburt dazugekommen ist, weil die Pränataldiagnostik dazugekommen ist, weil viele andere Sachen auch noch dazukommen werden.
Was uns auch sehr wichtig ist: der Vernetzungsauftrag nach dem Bundeskinderschutzgesetz. Darüber haben wir noch gar nicht geredet, eine ganz wichtige Sache. Wir haben im Land Berlin leider auch damit zu kämpfen, dass Kinder hier auch ausgesprochen schlecht behandelt werden. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir an diesen Verknüpfungspunkten der Beratungsstellen besser werden. Wenn uns der Bund vorgibt, auf jeden Fall pro 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen wir ein Vollzeitäquivalent für die Schwangerschaftskonfliktberatung haben, dann könnte man sich hier in Berlin auch mal hinstellen und sagen: Ja, wir haben in Berlin andere Bedarfe, weil unsere sozialen Verwerfungen hier andere sind als z. B. in Peppinghausen oder in Groß-Reken. Das kann man machen, und das erwarte ich von Ihnen. – Damit bin ich leider am Ende meiner Redezeit. Ich hätte noch viel dazu zu sagen. Ich freue mich aber trotzdem auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank, Kollegin Kofbinger! – Für die CDUFraktion erteile ich das Wort der Kollegin Vogel. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin verfügt über ein breites und plurales Angebot an Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen zeigt in den letzten Jahren eine kontinuierlich sinkende Tendenz. Das geht aus den Daten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage hervor. Im Lauf der vergangenen zehn Jahre sank die Anzahl der Beratungen von 13 819 auf 12 140 jährlich, also insgesamt um 1 679. Ähnliches kann über die
Schwangerschaftsabbrüche in Berlin festgestellt werden. Diese verringerten sich von 10 881 2003 auf 8 800 im Jahr 2013, also um 2 081 Abbrüche. Das ist eine sehr positive Entwicklung, wie ich finde, die sicherlich auch auf die engagierte Arbeit, die in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen geleistet wird, zurückzuführen ist.
Aus diesen Zahlen ist jetzt aber nicht einfach abzuleiten, dass die Beratungsstellen heute viel weniger zu tun hätten als noch vor einigen Jahren. Das Aufgabengebiet wurde in den letzten Jahren um zusätzliche Aufgaben erweitert, die neben den bisherigen Pflichtaufgaben zu erfüllen sind. Auf der einen Seite stehen weiterhin sämtliche Beratungen, die rund um eine Schwangerschaft und mögliche auftretende Krisen und Probleme angefragt werden. Hierbei ist insbesondere die Schwangerschaftskonfliktberatung zu nennen, die rechtlich vor der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist. Auf der anderen Seite steht der zusätzliche Aufwand aus hinzugekommenen Aufgaben wie Beratungen im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik oder der Einführung der vertraulichen Geburt. Besonders hier ist der genaue zusätzliche Arbeitsaufwand noch gar nicht absehbar, und das gilt sowohl für Beratungsstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst als auch für die Beratungsstellen der freien Träger.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für die täglich geleistete Arbeit der Beraterinnen und Berater, die eine hervorragende Arbeit leisten, bedanken. – Es ist trotz alldem jedoch auch festzustellen, dass mit den Beratungsfachkräften, die in Berlin in den Beratungsstellen in freier Trägerschaft und im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, der gesetzlich in § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschriebene bundesweit gültige Beraterschlüssel im Wesentlichen gewährleistet werden kann. Im Gesetz steht:
Die Länder tragen dafür Sorge, dass den Beratungsstellen für je 40 000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht.
Während der Anhörung zum Thema in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen haben wir gehört, dass der Stellenschlüssel in Berlin geringfügig untergedeckt sei. Wie sich das aber nun in den einzelnen Beratungsstellen und im Detail darstellt, kann nicht verallgemeinernd gesagt werden. In den verschiedenen Beratungsstellen bestehen unterschiedliche Bedarfe und Fragestellungen, denen entsprochen werden muss. Darum werden wir uns kümmern. Die Praxis zeigt, dass in den letzten ein bis zwei Jahren Schwierigkeiten bestanden, den geforderten Bestand zu halten. Dessen ist sich der Senat durchaus bewusst, wie das auch in der Anhörung in der letzten Ausschusssitzung zu hören war. Wie Sie alle wissen, ist der Senat zurzeit dabei, die Planung für den Doppelhaushalt
2016/17 zu entwickeln. Dabei wird auch die Thematik der Finanzierung und Ausstattung von Beratungsstellen auf jeden Fall eine Rolle spielen. Der Entwurf des Haushaltsplans wird zur ausführlichen Diskussion und Beschlussfassung vorliegen und damit auch die Finanzierungsvorschläge im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung. Sie können davon ausgehen, dass die Koalition ihren Beitrag dazu leisten wird, dass die Arbeit in den Beratungsstellen ordnungsgemäß geleistet werden kann und unsere Beraterinnen und Berater in erforderlichem Maße unterstützt werden. Meine Fraktion beantragt daher die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Kollegin Vogel! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort die Kollegin Sommer. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne aufgreifen, was meine Kolleginnen und Kollegen hier vorweg bereits gesagt haben. Die sexuelle Selbstbestimmung ist in der Tat ein Menschenrecht. In Deutschland sind daher die Sexualaufklärung und die Beratung zur Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt gesetzliche Pflichtaufgaben. Die Bundesländer müssen in diesem Zusammenhang wohnortnah Beratungsstellen anbieten. Wie auch schon gesagt wurde, wächst Berlin rasant. Wie der Arbeitsbericht „Wachsende Stadt“ zeigt, wuchs Berlin im letzten Jahr um etwa 44 000 Einwohner. Die Tendenz ist steigend. Wachstum bringt nicht nur die Reichen und Schönen in die Stadt, sondern auch mehr soziale Probleme. Das ist eine enorme Herausforderung für Berlin.
Allerdings verfügt Berlin über ein gut ausgebautes Netz an Beratungsangeboten, jedoch wird dieses Netz immer weniger dem wachsenden Bedarf gerecht. Das trifft auch auf die Infrastruktur von Hilfs- und Beratungsangeboten für Frauen zu. Die Fraueninfrastruktur muss ausgebaut und dem steigenden Bedarf angepasst werden. Schon jetzt sind die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an ihre Grenzen gekommen. Je 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner muss es laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Vollzeitstelle in den jeweiligen Beratungsstellen geben. Dies ist jetzt schon nicht mehr gewährleistet. Wir brauchen also dringend eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung.
Für die neu hinzukommenden Aufgabenbereiche der Beratungsstelle wie etwa Beratung im Kontext der Pränataldiagnostik, vertrauliche Geburt, Vernetzungsauftrag
nach dem Bundeskinderschutzgesetz gibt es keinerlei neue Stellen oder Stellenanteile. Das kann nicht sein! Als Folge daraus können die gesetzlich geforderten kurzfristigen Termine bei der Pflichtberatung nicht mehr gewährleistet werden. Darüber hinaus leidet die Qualität der Beratung aufgrund des akuten Zeitmangels. Ja, Frau Haußdörfer hat das schon angesprochen: Wir hatten letzten Mittwoch im Frauenausschuss dazu eine Anhörung. Es wurde deutlich, dass Schwangerschaftsberatungsstellen in freier Trägerschaft personell und finanziell gegenüber dem öffentlichen Gesundheitsdienst benachteiligt sind. Das war sozusagen die Kernproblematik, die im Ausschuss von der anwesenden Expertin klar dargestellt wurde. Es besteht insbesondere eine tarifliche Ungleichheit. Die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger bekommen für gleichwertige Arbeit weniger Entgelt. Darum geht es hier. Das ist im höchsten Maße ungerecht.
Wir wissen, dabei finden 80 Prozent der allgemeinen Schwangerschaftsberatungen bei den freien Trägern statt. Wie wir in unserem Antrag fordern, muss es eine tarifliche Angleichung des Entgelts geben. Die bei den freien Träger arbeitenden Beraterinnen müssen endlich eine dem öffentlichen Gesundheitsdienst gleichgestellte Vergütung bekommen.
Diese beiden Forderungen haben wir in unserem Antrag formuliert: erstens die personelle und finanzielle Ausstattung der Schwangerschaftsberatungsstellen sowie zweitens die tarifliche Erhöhung des Entgelts in Anlehnung an den Tarif des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Beraterinnen bei den freien Trägern. Die müssen in den laufenden Haushaltsberatungen aufgenommen werden. Meine Kolleginnen Frau Vogel und Frau Haußdörfer haben gesagt, das hätten sie mitbedacht. Das wird auch so kommen. Da kann ich Ihnen auch sagen: Da haben wir unseren Antrag zur goldrichtigen Zeit eingereicht. Das ist das, was Sie hier noch einmal bestätigt haben. Ich appelliere an Sie in den entsprechenden Ausschüssen, wohin der Antrag jetzt überwiesen wird, in den Hauptausschuss und auch in den Frauenausschuss übrigens – dort war auch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vertreten, insofern war das schon richtig, dass wir diese Anhörung im Frauenausschuss gemacht haben –, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Danke, Frau Kollegin Sommer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen sowie an
Es beginnt in der Beratung die Fraktion der SPD, und Kollegin Radziwill hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Die Ehrenamtskarte ist heute von meiner Fraktion und vom Koalitionspartner, also von der Koalition, sehr bewusst an so prominenter Stelle bei den Prioritäten platziert worden. Wir wollen mit der Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte zur Stärkung des Engagements der Berlinerinnen und Berliner beitragen, indem dieses Engagement stärker gewürdigt wird. Diese Anerkennungskultur im Bereich des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements ist uns allen ein wichtiges Anliegen.
Berlin hat diese Ehrenamtskarte im Januar 2011 als ein Instrument der Anerkennung eingeführt. Sie bietet vergünstigten Eintritt in verschiedenen bisher vorrangig kulturellen Einrichtungen der Stadt für langjährig bürgerschaftlich engagierte Berlinerinnen und Berliner. Voraussetzung für den Erhalt sind zum einen ein durchgängiges Engagement seit mindestens drei Jahren, 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr oder zum anderen durchgängiges Engagement seit mindestens fünf Jahren mit zehn Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr. Es gilt für beides: kein Gehalt oder Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen, sowie der örtliche Bezug zu Berlin.
Mit diesem Antrag wollen wir nun eine Neuausrichtung der Ehrenamtskarte erreichen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung besonders im Hinblick auf die von uns an allen Stellen geforderte und unterstützte Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass wir nicht nur den Koalitionsvertrag konsequent umsetzen, sondern eben auch die Zielsetzung haben, hier die Zusammenarbeit mit Brandenburg zu verbessern. Dieses länderübergreifende Thema bietet viel Potenzial im Bereich der Kooperation beim Ausbau zur Verbesserung der Karte und zur gemeinsamen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in beiden Ländern.
Durch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten wird die Karte attraktiver für viele in Brandenburg und Berlin. Somit kann die Anerkennung gesteigert werden. Es kann auch erreicht werden, dass andere Zielgruppen, z. B. auch viel jüngere Menschen, sich für das bürgerschaftliche Engagement interessieren und eine Würdigung bekommen.
Berlin beschäftigt sich nun schon seit Jahrzehnten mit diesem Thema des bürgerschaftlichen Engagements und dessen struktureller und politischer Verankerung. Hervorheben möchte ich als Ideengeberin und als Initiatorin die Berliner Charta zum bürgerschaftlichen Engagement, die vor über zehn Jahren, also 2004, unter Beteiligung zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Stadtgesellschaft entwickelt wurde. Diese Berliner Charta zum bürgerschaftlichen Engagement setzte einen Entwicklungsimpuls für zivilgesellschaftliche Strukturen auf Landesebene. Als Stichpunkte kann ich hier den trisektoralen Prozess nennen. Nach zehn Jahren Berliner Charta zum bürgerschaftlichen Engagement haben wir in der Konsequenz im letzten Jahr im Parlament den regulären Ausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ beschlossen. Dieser arbeitet ganz hervorragend. Dieser Ausschuss bietet aus meiner Sicht eine wichtige Plattform für die Anerkennungs- und Debattenkultur und den geeigneten Rahmen für Entwicklungsimpulse für zivilgesellschaftliche Strukturen zu geben.
Es ist nun aus meiner Sicht die Zeit gekommen, nach über zehn Jahren Berliner Charta zum bürgerschaftlichen Engagement zu überprüfen, inwieweit die Ziele dieser Berliner Charta erreicht und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements eine Weiterentwicklung voranzutreiben möglich ist.
Hier setze ich auf den Dialogprozess. Unser Ausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ im Abgeordnetenhaus bietet in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement, Frau Hella Dunger-Löper, in der Senatskanzlei für diesen Dialogprozess und für die Weiterentwicklung den geeigneten Rahmen. Lassen Sie uns nun die Gelegenheit nutzen, nach über zehn Jahren die Berliner Charta auf Erfüllung zu überprüfen, gegebenenfalls zu überarbeiten und neue Perspektiven im Interesse der Ehrenamtlichen und der Betroffenen zu entwickeln! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Kollegin Radziwill! – Meine Damen und Herren! Es ist ein gewisses Gemurmel im Saal. Privatgespräche bitte ich, draußen zu führen, wenn es irgendwie geht. Das gilt auch für die Herrschaften da