Danke, dass Sie die Frage so ausführlich beantwortet haben! Ich habe die Möglichkeit, noch eine Frage zu stellen: Warum sind Sie denn nicht in der Lage, den Deutschen Olympischen Sportbund allein zu begeistern? Warum müssen Sie da von so vielen Menschen unterstützt und gecoacht werden? Herr Henkel, erklären Sie uns das!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich will es noch einmal sagen: Es handelte sich mitnichten um ein Coaching. Es handelte sich um einen Gesprächskreis, der sich mit dem auseinandergesetzt hat, was uns die Agentur vorgestellt hat, nachdem wir in einer vorgelagerten Runde eine Woche zuvor einen ersten Entwurf verbessert hatten, weil wir ein paar eigene Vorstellungen hatten und meinten, das sollte in dem Film und in der Präsentation anders laufen. Darüber haben wir uns ausgetauscht und diskutiert.
Wir haben über die Zusammensetzung der Delegation gesprochen, und das hat mit Coaching nichts zu tun. Aber es wird selbstverständlich noch mehrere Runden geben, bis wir am Sonntag und am Montag präsentieren. Insofern können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und sicher sein, dass Berlin am Sonntag und am Montag eine gute Präsentation abgeben wird.
Es ist natürlich schwer für einen Senator mit einem vollen Terminkalender und einigem zu tun, aber ich wollte Sie fragen, Herr Henkel: Was macht es für einen Eindruck auf die Berliner Polizei, aber auch Teile der Bevölkerung, dass Sie im letzten Innenausschuss nicht die Gelegenheit wahrgenommen haben, die umfassende Reform des Berliner Polizeirechts, die einzige so weit reichende dieser Wahlperiode, selbst als Innensenator zu begründen, nachdem Sie das bereits im Plenum nicht begründen konnten oder wollten und Frau Yzer das übernehmen musste, nachdem Sie im entsprechenden Ausschuss Euro, Bund und Medien nicht anwesend waren, –
Nicht ganz! – und auch nicht im Datenschutzausschuss und Rechtsausschuss, wo es rechtliche Fragen zu klären gibt? Überall dort haben Sie als Innensenator nicht die Gelegenheit wahrgenommen, die Reform des Polizeigesetzes zu begründen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Lux! Sie sollten sich nicht so viele Gedanken darüber machen, welche Wirkung das auf die Polizei hat. Sie können davon ausgehen, dass ich mit der Polizei in einem regen Austausch über all die Dinge stehe, die die Polizei betreffen. So gab es natürlich auch im Vorfeld dessen, was wir im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz vorgelegt haben, diverse Gespräche.
Sie haben gerade gehört, warum ich am Montag nicht da war. Das ist etwas, wo ich sage, dass das nicht so oft vorkommen sollte. Aber es passiert, dass es zeitliche Überschneidungen gibt, und das, was ich sicherzustellen habe, ist die Tatsache, dass der Senat anwesend ist. Und das war er – Staatssekretär Krömer hat Rede und Antwort gestanden und das Gesetz begründet. Ich bin sehr zufrieden, dass der Innenausschuss dieses Polizeigesetz beschlossen hat.
Vielen Dank, Herr Senator Henkel! – Meine Damen und Herren! Die 60 Minuten sind erschöpft; die Fragestunde ist damit für heute beendet.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2126
Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von grundsätzlich fünf Minuten zur Verfügung; Sie kennen das. Die Auswirkung einer Redezeitüberschreitung und das Anrechnen auf das Kontingent der
Fraktion sind Ihnen bekannt. Es beginnt die antragstellende Fraktion. Der Kollege Kowalewski, dem ich jetzt das Wort erteile, steht schon in den Startlöchern. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die noch da sind! Es ist nicht nur eine gute Idee, es ist Gesetz: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür bestimmten Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen. – Das ist der Kernpunkt des hart umkämpften Schwangerschaftskonfliktgesetzes, dass es Frauen ermöglicht, zwar teilweise immer noch illegal, aber zumindest ohne Strafandrohung über ihren eigenen Körper zu bestimmen.
Das Recht bringt aber auch eine Pflicht mit sich: Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung sicher. Das heißt: Für jeweils 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner ist mindestens ein Vollzeitäquivalent vorgesehen. Es wird mehr, wenn die Tätigkeit der Beratungsstellen damit auf Dauer nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Eben gerade hat Herr Senator Kollatz-Ahnen schon die wenig überraschende Erkenntnis vermittelt, dass Berlin wächst. 50 000 neue Einwohnerinnen und Einwohner pro Jahr waren es in den letzten Jahren. Das wäre also mindestens mehr als eine volle Stelle in den Beratungsstellen jedes Jahr.
Die Realität sieht leider anders aus. Deswegen freue ich mich, dass wir heute in der ersten Priorität über unseren gemeinsamen Antrag „Sexuelle Selbstbestimmung gewährleisten; Beratungsstellen bedarfsgerecht ausstatten“ sprechen können. Die öffentlichen Zuschüsse für den Betrieb der Beratungsstellen an die freien Träger bleiben nämlich seit Jahren deutlich hinter dem Bedarf zurück. Das führt dazu, dass freie Stellen nicht neu besetzt werden können oder wegfallen. Auch im öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Kapazitäten abgebaut, was den Druck auf die Angebote der freien Träger noch verstärkt. Dabei ist gerade in Berlin mit den hiesigen sozialstrukturellen Eckdaten – steigende Geburtenzahl, hohe Arbeitslosigkeit, viele prekär Beschäftigte oder SoloSelbstständige, hoher Anteil an Alleinerziehenden, besonders viele Menschen mit psychosozialen Problemen, drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, viele Menschen ohne Aufenthaltstitel usw. – ein besonders hoher Beratungsbedarf vorhanden.
Außerdem wurden die Aufgaben der Beratungsstellen in derselben Zeit immer weiter aufgestockt. Pränataldiagnose, Gendiagnostik, Kinderschutz, frühe Hilfen, vertrauliche Geburt – all das sind natürlich wichtige Beratungsthemen. Aber zu glauben, sie ohne zusätzliches Personal
Besonders schwierig ist es für Menschen, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, ein passendes Beratungsangebot zu finden. Der Gemeindedolmetschdienst, der den Mangel an mehrsprachigen Beraterinnen und Beratern abfangen könnte, hängt trotz der positiven Erfahrung damit am seidenen Faden der Mittel für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Das ist natürlich ein ganz eigenes Kapitel. Einen Beratungstermin und gleichzeitig eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu bekommen, ist von daher so schwierig, dass manche Beratungsbedürftige sich von Angehörigen dolmetschen lassen – was gerade in solchen intimen Angelegenheiten ein Problem darstellt.
Gerade in Schwangerschaftskonflikten sind immer noch knappe Fristen zu wahren. Beratungswünsche müssen nach den Kategorien extrem dringend, sehr dringend und dringend abgearbeitet werden. Das bedeutet auch, dass die Berater und Beraterinnen keinen Dienst nach Vorschrift machen können. Mehr als bei anderen Angeboten sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ständig gezwungen abzuwägen, ob sie sich ihre Freizeit, die sie dringend brauchen, um sich von diesem fordernden Beruf zu erholen, gönnen oder Menschen in schwierigen Konfliktlagen rechtzeitig unterstützen.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist de facto ein Frauenberuf. Wir teilen doch alle die Auffassung, dass gleichwertige Arbeit auch gleich entlohnt werden muss. Das war auch eine der wichtigen Forderungen zum internationalen Frauentag am letzten Sonntag. Daher ist es absolut inakzeptabel, dass in diesem Bereich, in dem vor allem Frauen eine hochqualifizierte, verantwortungsvolle und emotional fordernde Aufgabe wahrnehmen, weiterhin so schlecht bezahlt wird.
Gerade in so klaren Fällen von Leistungsungerechtigkeit muss das Land Berlin seinem eigenen Anspruch nach Gender-Budgeting nachkommen. Lassen Sie uns also diesen Antrag beschließen, um die Situation von Schwangeren in Berlin zu verbessern, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und um zu einem geschlechtergerechten Haushalt beizutragen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Kollege Kowalewski! – Für die SPDFraktion hat jetzt das Wort die Kollegin Haußdörfer. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus dem Bauch mitten ins Herz – das ist ein ganz beliebter Babykartenspruch. Mitten ins Herz geht auch das Thema Ihres Antrags. Vor genau einer Woche haben wir das Thema „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedarfsgerecht ausstatten“ im Ausschuss für Frauen besprochen. Und noch bevor das Wortprotokoll vorliegen und evtl. etwas Erhellung in die zu Recht geführte Debatte bringen kann, bringen Sie diesen Antrag ein. Das ist ein Antrag, der sich rein um die finanzpolitische Dimension dreht, nämlich die Ausfinanzierung des Angebots – ein Los, welches sich die Beratungsstellen mit anderen freien Trägern teilen, wo der Verteilungsdruck genauso hoch ist.
In der Gesamtschau der letzten Monate reiht sich der Antrag nahtlos in die Oppositionsanträge ein, die mehr Geld, mehr Personal und mehr Ausstattung gerade im Bereich der sozialen Infrastruktur fordern. Nachts, wenn ich vom Gold kötelnden Esel träume, ist das alles auch ganz einfach möglich. Am Morgen aber wollen meine Kolleginnen und Kollegen auch Zahlen und Fakten neben dem Blinken in meinen Augen sehen. Zu diesen Forderungen gehört eben auch ein wenig mehr, nämlich auch die politische Bewertung und auch eine Überprüfung und konkrete Bewertung der Bedarfe und des Angebots.
Dann ist es schwierig, wenn die Anhörung im fachlich zuständigen Ausschuss erfolgt, aber nicht in dem Ausschuss, in dessen Einzelplan diese Finanzmittel enthalten sind. Deshalb ist nicht nur die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales dringlich, sondern auch dessen Federführung unabdingbar. Denn fachlich ist es sowohl frauen- als auch gesundheitspolitisch unbestritten, dass das Beratungsangebot für Frauen absolut wichtig und unterstützenswert ist.
Danke schön! – Durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Länder dazu angehalten, ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen einzurichten. Im Übrigen ist das im Bereich der freien Träger wohl einzigartig.
In der Anhörung wurde deutlich, dass eine immer größer werdende Schere zwischen dem wachsenden Beratungsbedarf und der personellen und finanziellen Ausstattung besteht, sicherlich auch, weil die Anforderungen an ein breites und umfassendes Beratungsangebot gewachsen sind. Herr Kowalewski hat schon einige Stichworte
genannt: vertrauliche Geburt, Frühe Hilfen, Pränataldiagnostik. Der Kreis der Klientinnen sowie die Anzahl der Geburten in Berlin steigen.
Ebenso ist der Unterstützungsbedarf komplexer und längerfristig geworden. Neben der Schwangerenkonfliktberatung als solcher kommt vermehrt die Bewältigung von psychosozialen Notlagen im gesamten Kontext rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit dazu. Auch die Zielgruppe ist bunter geworden und in der Komplexität der Problemlagen beratungsintensiver.
In der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass früher erschwerende Punkte, wie zum Beispiel eine Diskussion um Kennziffern oder auch der Personalmangel in der Verwaltung, die einer zeitnahen Verwendungsüberprüfung und Auszahlung erschwerend gegenüberstanden, offensichtlich geklärt bzw. abgewendet werden konnten. Das zeigt zudem, dass die Beratungsstellen sehr wohl ein offenes Ohr bei uns, aber auch bei der Verwaltung haben.
In Auswertung der Anhörung und einer entsprechenden Besprechung im Gesundheitsausschuss müssen aber noch einige Fragen geklärt werden, zum Beispiel: Inwieweit werden die berlinweiten Bedarfe sozialräumlich realisiert? Welche aktuellen und perspektivischen Aufgaben werden für den Bereich der Sicherung der sexuellen Gesundheit und der Familienplanung im Land Berlin gesehen? Wie konkret bildet sich der steigende Bedarf an Personal und Finanzmitteln nun für die einzelnen Beratungsstellen aus? Über welche Hausnummern reden wir da? Welche Aktivitäten und Maßnahmen ergeben sich aus dem im Sommer 2013 verabschiedeten Bundesgesetz zur vertraulichen Geburt im Land Berlin?
Darunter sind auch Punkte, die im Rahmen der Anhörung leider nicht von der Verwaltung mit Zahlen unterlegt werden konnten. Deshalb sollten wir sie im weiteren Verfahren gemeinschaftlich klären. Grundsätzlich müssen wir aber in Zusammenarbeit mit dem Hauptausschuss eruieren, wie bundesrechtliche Aufgabenübertragung sich bei den ausführenden Akteuren und einem gesetzlichen Anspruch personell und finanziell abbildet. Das sollten wir gemeinschaftlich und konstruktiv durchführen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen besonders um die Schwangerenkonfliktberatungsstellen kümmern werden und weiterhin in einem fachlichen Dialog mit ihnen stehen, denn gemeinsam – und das eint uns – teilen wir das Interesse an einer qualifizierten und auch umfassenden Beratung von Frauen in Notlagen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Kollegin Haußdörfer! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Kofbinger. – Bitte sehr!