Die Frage, die der Antrag in den Vordergrund rückt, ist folgende: Wie können wir sicherstellen, dass Empfänger öffentlicher Fördermittel Probleme und Potenziale zum Ausdruck bringen können, ohne eine spätere Benachteiligung bei der Vergabe von Fördermitteln befürchten zu müssen? Das Problem, das der Antrag zum Ausdruck bringt, ist wichtig und verdient unsere erhöhte Aufmerksamkeit.
Der Lösungsvorschlag, der ebenfalls im Antragstext enthalten ist, sieht eine vermittelnde Stelle vor, die unabhängig von den jeweiligen Senatsverwaltungen agiert und zwischen den berechtigten Forderungen beider Seiten vermittelt. Diese unabhängige Stelle soll somit die Interessen der Projekte vertreten und bei berechtigten Forderungen der Verwaltungen auch vermittelnd auf die Initiativen zugehen. Eine ehrenamtlich arbeitende Ombudsperson, die lediglich die Materialkosten zur Verfügung gestellt bekommt, soll diese Aufgabe nach Vorstellung des Antragstellers lösen können. Die Ombudsperson soll zudem mit der Befugnis ausgestattet werden, sich schriftliche und mündliche Informationen in den Abteilungen einzuholen und Vorgänge im Rahmen der Projektförderung zu prüfen.
Eine vermittelnde Stelle ist notwendig. Aus der Praxis erfahren wir von Fördernehmern immer wieder, wo der Schuh drückt. Dass Projekte in der Praxis Reibungspunkte erfahren und im Anschluss überarbeitet werden müssen, ist völlig unumstritten. Die Frage ist, welche Mittel angemessen sind, um einen derartigen Austausch zwischen den entsprechenden Senatsverwaltungen und den Fördernehmern auf Augenhöhe zu organisieren. Zu allererst sollten wir dafür Sorge tragen, dass die Vergabeverfahren transparenter gestaltet werden. Ein transparenter Umgang mit den Vergabepraktiken wird fraglos dazu führen, dass Probleme und Konfliktpotenziale dort behoben werden können, wo sie entstehen.
Der Vorschlag einer unabhängigen Ombudsstelle geht in die richtige Richtung. Wie meine Kollegin Elke Breitenbach jedoch bereits in der Ausschusssitzung zutreffenderweise formuliert hat, haben Ombudsstellen in der Praxis kaum Rechte. Die rechtliche Verbindlichkeit unabhängiger Ombudsstellen muss weiterentwickelt werden, damit ihre Empfehlungen in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. Trotz des Verbindlichkeitsdefizites haben uns Ombudsstellen aus anderen Bereichen in der vergangenen Zeit jedoch auch verdeutlicht, dass sie hilfreich sein können, so beispielsweise im Falle einiger
Jobcenter. Diese Erkenntnisse haben innerhalb unserer Fraktion zu einem Umdenken geführt. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und werden ihm heute zustimmen.
Vielen Dank, Kollege Taş. – Die CDU-Fraktion hat den Kollegen Dregger als Redner benannt, und ich erteile ihm jetzt das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Kollegin Kahlefeld! Ich schließe mich Ihrem Lob gegenüber den Migrantenselbstorganisationen in dieser Stadt ausdrücklich an. Ich weiß aus vielen Begegnungen, dass sie hervorragende Arbeit leisten und dass sie unsere Unterstützung verdient haben.
Die Frage ist, ob eine Ombudsstelle für Konflikte im Verhältnis zur Integrationsverwaltung Sinn macht. Sie haben recht, dass es eine Vielzahl von Konflikten in diesem Verhältnis gibt. Manchmal fragt man sich, ob alle Konflikte wirklich nötig sind. Ich glaube aber, dass allein das Verhältnis, dass eine Verwaltung Fördermittel ausreicht und auf der anderen Seite Vereine stehen, die Fördermittel entgegennehmen möchten, zu einem gewissen Konfliktpotenzial führt, das in der Sache begründet liegt. Die Frage ist, ob wir dafür eine weitere Instanz begründen wollen. Wollen wir unsere öffentlichen Verwaltungsstrukturen durch eine weitere Instanz so anreichern, dass Verfahren noch länger dauern? Können wir nicht erwarten, dass die Verwaltung auf der einen Seite und die Migrantenselbstorganisationen auf der anderen Seite wie erwachsene Menschen in der Lage sind, ihre Konflikte selbst zu lösen?
Beide Seiten müssen daran mitwirken, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich erwarte das auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die komplizierten Verwaltungsverfahren, die wir in Berlin haben, und die nun wirklich nicht ob ihrer Kürze und Schnelligkeit bekannt sind, auch noch dadurch erschweren, dass wir weitere Instanzen einziehen. Wenn man sich überlegt, dass sich in einem Konfliktfalle ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau dann sozusagen in die Verteilung der Fördermittel einmischt und sagt: Der eine Verein muss aber 10 000 Euro mehr bekommen und der andere weniger –, dann ist das nicht zielführend. Ich persönlich halte nichts von dieser Idee. Ich würde mir eher wünschen, dass wir, wenn Sie darüber nachdenken, Mittel für eine Ombudsstelle frei zu machen, diese Mittel lieber in die eigentliche Projektar
beit stecken, damit wir auch etwas erreichen, statt in Strukturen, die wahrscheinlich nicht effizient, sondern sehr ineffizient sind.
Im Übrigen, und das hat Kollege Lehmann zu Recht gesagt: Es gibt auch noch uns. Wir wollen ja nicht arbeitslos werden, und deswegen sind auch alle Konflikte gerne über uns zu moderieren. Dazu stehen wir gerne zur Verfügung. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Dregger! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Reinhardt. – Bitte!
Wie ich gehört habe, kann ich mir meine Rede sparen, weil das Problem gelöst ist. Herr Dregger ist der Ansprechpartner für alle Migrantenorganisationen, für alle Probleme dieser Stadt. Da kann ich mich eigentlich auch wieder hinsetzen.
Nein, ernsthaft: Wir haben bei den Redebeiträgen von Herrn Goiny und Herrn Schneider schon etwas zur Stadtgesellschaft gehört. Wir haben gehört, dass die alle gemeinsam dieses SIWA toll finden. Ich hoffe, dass die Menschen dort draußen überhaupt wissen, was das ist und das verstehen. Ich habe eine Weile gebraucht, aber gut! Ich glaube nicht, dass die Stadtgesellschaft jetzt gemeinsam hinter der Koalition und hinter deren einzelnen Initiativen steht. Ich will aber noch einmal deutlich darauf hinweisen: Ein ganz wichtiger Teil dieser Stadtgesellschaft sind die Migrantenselbstorganisationen, über die wir hier die ganze Zeit reden. Diese Migrantenselbstorganisationen schaffen es, vor allem auch durch spendenfinanzierte Arbeit, ganz wichtige Projekte voranzutreiben und ganz wichtige Aufgaben der Stadt zu übernehmen. Jeder Euro, der zusätzlich zu dem, was dort eh schon passiert, durch uns in deren Arbeit und deren Projekte investiert wird, ist gut investiert, ist investiert in Demokratie, in den Kampf gegen Rechts, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, in Integrationsprojekte und insgesamt in eine bunte Stadt. Wir sollten also erst mal einfach zur Kenntnis nehmen, dass das Geld, das dort hineinfließt, in der Regel auch gut investiertes Geld ist.
Jetzt gibt es bestimmte Projekte im Doppelhaushalt, die für diese Migrantenselbstorganisationen eine Art Unterstützung darstellen. Unter anderem gibt es das sogenannte Integrations- und Partizipationsprogramm, aus dem mehrere Dutzend Gruppen unterstützt werden, manche mit mehr, manche mit weniger Geld. Das Programm beträgt jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Umgerechnet auf den Gesamthaushalt sind das 0,006 Prozent, also nicht sonderlich viel. Dieses Programm wurde 2012 umgestellt
und mit einem neuen Verfahren belegt – Kollegin Kahlefeld ist darauf schon eingegangen. Das neue Verfahren ist relativ undurchsichtig. Es gab auch Protest von verschiedenen Migrantenorganisationen, die das kritisiert und unter dem Motto „Kein Wir ohne uns!“ sehr deutlich und laut darauf aufmerksam gemacht haben.
Immer wieder gibt es Beschwerden, immer wieder gibt es Proteste, und immer wieder gibt es Hinweise, dass die Vorgänge in der Senatsverwaltung wie auch die Entscheidungen dort nicht wirklich transparent sind und auch nicht nach klar erkennbaren Mustern ablaufen. Wir hatten schon Fälle, da wurden Migrantenorganisationen spontan Gelder entzogen, z. B. bei der hellenischen Gemeinde, weil dort geraucht wird. Dazu haben wir einen Antrag eingereicht, den wir 2013 hier besprochen haben. Ich glaube, es ist klar, dass es dort Konflikte gibt, die nicht nur aus dem natürlichen Verhältnis entstehen, dass überall da, wo Gelder verteilt werden, auch Konflikte entstehen, sondern dass dort tatsächlich auch das berechtigte Anliegen besteht, dass bei der Vergabe transparenter vorgegangen wird. Jetzt brauchte man eigentlich eine unabhängige Stelle, die dort die Konflikte moderieren kann, die sich dort einschalten kann, die der Senatsverwaltung einmal auf die Finger schaut und klopft, aber vielleicht auch mal in die Gegenrichtung gehen und sagen kann: Das war dann doch ein bisschen übertriebe Kritik. Diese unabhängige Stelle haben wir 2012 als Piratenfraktion gefordert. Wir haben sie Partizipationsbeauftragten genannt, und wir haben gefordert, dass die Stelle wirklich unabhängig sein, ressortübergreifend arbeiten und am besten direkt an das Parlament berichten soll. Diese unabhängige Stelle gibt es leider nicht.
Es gibt – das wurde schon gesagt – einen Integrationsbeauftragten. Aktuell ist das Monika Lüke. Wir haben nun aber die lustige Situation, dass, seit diese Koalition gebildet wurde, bereits zwei Integrationsbeauftragte zurückgetreten sind. 2016 war es Günter Piening, und Monika Lüke ist auch kürzlich zurückgetreten und will lieber bei der GTZ arbeiten. Das hat wahrscheinlich zwei Gründe. Erstens: die Art und Weise, wie diese Koalition jegliche Integrations- und Migrationspolitik in dieser Stadt sabotiert, blockiert und nicht vorankommt. Zweitens: dass die Stelle der Integrationsbeauftragten 2012 massiv abgewertet wurde und zu einem Teil der Verwaltung gemacht wurde. Das heißt, diese Stelle, die in der Lage wäre, hier zu moderieren, gibt es momentan nicht. So, wie sie jetzt ist, hängt sie am Rockzipfel der Senatorin und ist nicht in der Position, um Konflikte zu moderieren. Genauso wenig kann es der Senat selbst, weil man dann zu denjenigen gehen würde, um sich zu beschweren, von denen man seine Gelder bekommt. Das funktioniert nicht. Deswegen gibt es zum Beispiel solche Sachen wie Betriebsräte.
Dass sich Gruppen an Abgeordnete wenden, zum Beispiel auch an mich, und es da auch ein Vertrauensverhältnis gibt, finde ich gut, aber das ist natürlich nicht der
Normalzustand, sondern ein Stück weit eine Notlösung. Insofern kann ich nur dafür plädieren, dass wir uns ernsthaft um eine Ombudsstelle bemühen. Das ist zwar nicht die optimale Lösung, aber immerhin ein guter Schritt, und die Gruppen müssten nicht weiter zu den Abgeordneten gehen. Es sollte eine konkrete Ansprechpartnerin beziehungsweise einen konkreten Ansprechpartner geben, die oder der die Zuständigkeit hat. – Danke schön!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/1643 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Grünen und Piraten und bei Enthaltung der Linken – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPD- und die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.
Zustimmung zur Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Berlin-Steglitz-Zehlendorf, Kamenzer Damm 1, 1 A-D, Flurstück 1298, gemäß § 64 Abs. 2, Satz 1, Ziffer 4 a) und b) LHO
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – mit neuem Beschlusstext und Maßgabe im Wortlaut der Beschlussempfehlung zugestimmt. Wer der Vorlage im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 17/2138 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme aus dem Kreis der Piraten! – Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist das so beschlossen.
Zustimmung zur Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Berlin-Steglitz-Zehlendorf, Kamenzer Damm 1 E-L, Flurstück 1299 / Wedellstraße 28, Flurstück 1161 gemäß § 64 Abs. 2, Satz 1, Ziffer 4 a) und b) LHO
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – mit neuem Beschlusstext und Maßgabe im Wortlaut der Beschlussempfehlung zugestimmt. Wer der Vorlage im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 17/2139 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe eine Gegenstimme aus dem Kreis der Piraten. – Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist das so beschlossen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2124
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin hat in den letzten Jahrzehnten einen schwierigen Prozess der Auseinandersetzung mit seiner NS-Vergangenheit absolviert und das mit guten Ergebnissen. Die Stadt hat eine beeindruckende Gedenk- und Erinnerungslandschaft. Der Auftrag des Schulgesetzes von Berlin, Persönlichkeiten heranzubilden – ich zitiere § 1 –, „welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten“, ist nicht nur Buchstabe des Gesetzes,