Die Konstruktion des BIG ist eine riesige Chance, aber auch keine ganz leichte Sache. Es geht um viel Geld, vor allem sind aber sehr viele Akteure beteiligt und viele Interessen unter einen Hut zu bringen. Land und Bund sind beteiligt, eine Universitätsmedizin, die zu zwei Universitäten gehört, und eines der renommiertesten Forschungsinstitute Deutschlands, nämlich das MDC. Das ist nicht nur hinsichtlich der Zahl der Partner, sondern auch hinsichtlich ihrer Bedeutung und der unterschiedlichen Interessen eine große Herausforderung. Ich bin der festen Überzeugung: Das BIG wird nur dann ein Erfolg, wenn es gelingt, ein Gleichgewicht der Interessen und Bedürfnisse zu erreichen, und das sicherzustellen, wird für uns ein wesentlicher Aspekt der Beratung in den kommenden Wochen sein.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz an die Debatte vor genau zwei Monaten erinnere, die wir hier geführt haben. Damals haben wir im Rahmen einer Aktuellen Stunde über exzellente Wissenschaft in Berlin diskutiert, und ich habe in dieser Debatte vier zentrale Herausforderungen benannt, die wir dringend angehen müssen. Als Erstes habe ich das BIG-Gesetz genannt. Darüber beraten wir heute, und ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten zwei Monaten eine Beschlussfassung dazu herbeiführen werden.
Zweitens habe ich eingefordert, dass wir eine leistungsorientierte und wettbewerbsfähige Bezahlung unserer Professorinnen und Professoren schaffen. Letzte Woche hatten wir hierzu eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss. Wir beraten darüber, und ich bin sehr optimistisch, dass es uns gelingen wird, aus diesem Gesetz ein gutes zu machen.
Als Drittes habe ich genannt, dass wir ein Hochschulsanierungsprogramm brauchen. Sie wissen, letzte Woche hat der Senat genau das auf den Weg gebracht.
Als Viertes habe ich genannt, dass wir endlich beim studentischen Wohnen vorankommen müssen. Jetzt gebe ich zu: Wir haben nur drei von vier Themen innerhalb von
zwei Monaten existenziell weitergebracht. Ich gebe zu, auch dieses vierte Thema würde ich gern schnell bewegen, und weise mit einigem Optimismus darauf hin: Wenn wir drei von vier Themen in acht Wochen so viel weiterbekommen, dann können wir auch sehr optimistisch sein, dass das mit dem studentischen Wohnen so klappt, wie es der Senat in der letzten Woche in seiner Klausur beschlossen hat.
Ich halte fest: Es ist eine gute Zeit für die Wissenschaftspolitik in dieser Stadt. Wir bewegen viel. Wir bewegen das Richtige, und nebenbei bewegen wir – siehe das BIG – auch noch das Große. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt Frau Kollegin Schillhaneck. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Oberg! Ich glaube, es ziemt sich nicht, an dieser Stelle, von diesem Platz aus, in schallendes Gelächter auszubrechen, aber ein bisschen bin ich schon versucht. Ich sage es mal anders herum: Wenn das, was Sie gerade alles aufgelistet haben, in den letzten acht Wochen so kondensiert ist und etwas mit dem neuen Regierenden Bürgermeister zu tun hat, dann – –
Ja, gut! Sie haben gesagt: in den letzten acht Wochen. Das, was sich maßgeblich verändert hat, ist insbesondere, dass wir jetzt einen neuen Regierenden Bürgermeister haben, einen neuen Finanzsenator. Ich werde nachher noch mal ganz kurz darauf eingehen, dass das vielleicht wirklich etwas damit zu tun hat. Aber ganz ehrlich: Dann hätten Sie diese beiden Personalien schon vor drei Jahren anders klären sollen, wenn das der Grund war, dass es bei Ihnen endlich vorwärts geht.
Das BIG hat eigentlich bereits der Herr Wissenschaftssenator Zöllner damals einzutüten angefangen. Die Idee ist schon ein paar Tage älter.
Ganz kurz ein kleines Stückchen Zeitreise zurück. Im Februar 2012 stand in der Zeitung, das solle im Jahr 2013 starten. Die Leute von uns, die etwas näher dran sind, wissen, dass es dann faktisch schon vor einiger Zeit losgelegt hat. Das heißt, wir werden jetzt im parlamentarischen Verfahren ein Errichtungsgesetz für eine Einrich
tung, die glücklicherweise längst weitestgehend die Arbeit aufgenommen hat, beschließen. Ich bin sehr froh, dass Sie endlich die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, weil Sie es damit der Einrichtung möglich machen, so zu arbeiten, wie es von Vornherein gedacht war, und zwar von uns allen. Aber warum das so lange gedauert hat, ist mir bis heute nicht ganz ersichtlich.
Es war kompliziert! Leider hat man es sowohl bei Rechtsförmigkeitsfragen als auch Wissenschaft grundsätzlich häufiger mal mit komplexen Sachverhältnissen zu tun.
Im November 2012 hieß es dann auch: Das Berliner Institut für Gesundheitswissenschaften soll in 2015 errichtet sein. Man merkt schon die leichte Veränderung sowohl der Wortwahl als auch in den Jahren. Ich sage es mal so herum: Wir haben uns als Grüne von vornherein für diese Idee ausgesprochen, für die Idee, mit dem Berlin Institute of Health oder dem Berliner Institut für Gesundheitswissenschaften etwas grundsätzlich Neues zu schaffen, etwas, was eben nicht entweder eine Querfinanzierung der Charité ist, wie einige Leute offensichtlich zu Anfang mal gedacht haben, was sich damit bewerkstelligen ließe, noch die Charité zusätzlich dadurch schwächt, dass attraktive Forschung aus ihr herausgezogen wird.
Das gemeinsame Ziel, für das auch wir von Vornherein immer gemeinsam mit Ihnen eingetreten sind, ist, insgesamt die gesundheitswissenschaftliche Forschung an der Charité, am MDC und am Forschungsstandort Berlin gemeinsam zu stärken, und zwar in einer Art und Weise, von der nicht nur bereits arrivierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen etwas haben, sondern was sowohl im Bereich der Clinical Scientists und der sogenannten Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen etwas bringt als auch ganz direkte Erfolge für die Patienten und Patientinnen in dieser Stadt. Das ist wahrscheinlich zu nahezu aller Leute Zufriedenheit in dem Entwurf vorhanden. Ich denke, das kann man an dieser Stelle einfach mal so anerkennen. Das tue ich sehr gerne. Wie gesagt: Die einzige Frage, die sich mir hier stellt, ist: Wofür haben Sie eigentlich so lange gebraucht?
Das meiste davon war doch schon 2012/13 längst klar! – Ich habe eine Vermutung – ich habe ja schon auf den Finanzsenator hingewiesen –: Noch im letzten Sommer mussten wir uns damit auseinandersetzen, dass der Finanzsenator dieses Landes in der ihm sehr eigenen Art und Weise, die manchmal leicht quartalsirre wirkte, alle paar Monate meinte, irgendein Statement rauszuhauen, irgendetwas insbesondere im Zusammenhang mit der Charité an die Presse zu bringen oder in Briefe schreiben zu lassen oder Ähnliches und dieses Projekt, für das wir uns heute gemeinsam aussprechen, für völlig überflüssig zu erklären. Das kann man einem Wissenschaftsstandort wie Berlin nicht antun, das ist völlig absurd.
Sie haben eben auf die Vielzahl der beteiligten Akteure hingewiesen. Sie haben dabei einen Akteur vergessen, und ich glaube, es steht uns gut an, ihn an dieser Stelle zu erwähnen: Da sind nämlich nicht nur das Land Berlin, der Bund und die Helmholtz-Gemeinschaft beteiligt. Da ist auch in nicht unerheblichem Ausmaß zumindest für die Anfangsphase eine Zusage der privaten Mittel der Charité-Stiftung mit drin, und zwar über eine zweistellige Millionenhöhe. Auch das hätte übrigens Herr Nußbaum beinahe riskiert; zum Glück ist es nicht dazu gekommen. Aber ich glaube, es ist in diesem Rahmen durchaus angemessen anzuerkennen, dass das ein wesentlicher Beitrag ist. Es ist gelungen, ihn in Zusammenarbeit mit der Stiftung Charité für diese Stadt zu sichern, und darüber freuen wir uns. Das macht den Weg leichter, diese exzellente Wissenschaftseinrichtung in dieser Stadt zu errichten, und das kann man durchaus einmal feststellen.
Wenn wir am nächsten Mittwoch in der Ausschussberatung sind, müssen wir miteinander noch über ein paar Feinheiten reden. Es ist zum Beispiel die Frauenvertretung bis jetzt überhaupt nicht in Ihrem Gesetzentwurf zur Beteiligung in den Gremien abgebildet. Die komplette Frage der institutionalisierten Einbeziehung der Frauenbeauftragten ist bis jetzt nicht drin. Es ist Ihnen zwar gelungen, im harten Ringen mit dem Bund wenigstens die Personal- und Beschäftigtenvertretungen abzubilden. Aber die Frage der Frauenbeauftragten ist nach wie vor offen, und ich kann nur an Sie appellieren, dass wir uns gemeinsam über Fraktionsgrenzen hinweg für ein sehr pragmatisches Modell aussprechen. Denn dass die Frauenbeauftragte kein Rede- und Antragsrecht im Aufsichtsrat des BIG hat – das ist so was von Siebzigerjahre, das können wir nicht machen! Da müssen wir einen gemeinsamen Änderungsantrag stellen. – Danke schön!
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Gesundheit ist das wichtigste Gut, sagt man. Entsprechend bedeutsam ist die Gesundheitsforschung. Es geht um eine wirksame Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie sowie um die Verknüpfung von Grundlagenforschung und krankheits- oder patientenorientierter Forschung. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung – BIG – ist ein lang ersehntes Großprojekt in der Wissenschaft und Spitzenforschung. Wir haben den Anspruch, auch und gerade
nach internationalen Maßstäben ganz vorn dabei zu sein und Berlin als wichtigsten Forschungsstandort für die Gesundheit zu etablieren. Berlin soll eine Forschungs- und Gesundheitsstadt werden. Das BIG ist für die Umsetzung dieser Ziele ein Meilenstein, und ich freue mich, dass wir diesen Leuchtturm endlich zum Leuchten bringen.
Im BIG kooperieren die Charité und das MDC auf höchstem Niveau. Es arbeiten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zusammen und bündeln Forschungskapazitäten und Ressourcen. Grundlagenforschung und transnationale Forschung profitieren von dieser institutionellen Kooperation enorm, und nun gießen wir diese Kooperation in ein Gesetz. Ich freue mich sehr, dass dieses Vorhaben selbst von der Opposition positiv begleitet wird – so habe ich zumindest Ihre Äußerungen vernommen.
Ca. 310 Millionen Euro werden für die Errichtung des BIG bis zum Jahr 2018 aufgewendet. 90 Prozent davon zahlt der Bund, 10 Prozent davon das Land Berlin. Auch private Unterstützer wie zum Beispiel Frau Johanna Quandt steuern über eine Stiftung erhebliche Geldmittel bei. Wenn pro Jahr hohe zweistellige Millionenbeträge vom Bund nach Berlin fließen, sollten wir das auch zu schätzen wissen. Das BIG ist ein großer Erfolg für Berlin. Ich freue mich, dass die CDU zusammen mit der SPD sowohl auf Bundesebene als auch im Land Berlin diesen Leuchtturm der Spitzenforschung auf den Weg bringt.
Aber wie eben dargestellt: Auch die Vielzahl von Akteuren und die große Geldmenge sind eine Ursache dafür, dass hier lieber ein fein ausgearbeitetes Gesetz als ein Schnellschuss auf den Weg gebracht werden soll.
Das BIG arbeitet bisher auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Gesetz sieht nun beim BIG und dem MDC die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vor. Wenn wir schon den Anspruch haben, in Berlin Spitzenforschung zu etablieren, wenn wir als Politiker schon ausreichend Mittel zur Verfügung stellen wollen, um Spitzenforschung im Gesundheitsbereich zu generieren, dann ist es denklogisch konsequent, dass wir das BIG in einen rechtlich angemessenen, guten Rahmen einsetzen. Genau dies tun wir mit dem Gesetz. Das BIG ist als voll rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger von Rechten und Pflichten. Es kann als Hoheitsträger auftreten; es kann auch klagen und verklagt werden. Somit ist es insgesamt im Rechtsverkehr besser sichtbar einzuordnen.
Dieser Körperschaft werden Charité und MDC ebenfalls als voll rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Beide Institutionen erhalten daher einen eigenständigen Aufgabenbereich und haben – vorbehaltlich von Fachaufsicht und Rechtsaufsicht natürlich
in eigenen Angelegenheiten eine freiere Entscheidungsbefugnis. Vorgesehen ist, dass das MDC weiterhin die programmorientierte Großforschung übernimmt, wie sie auch von den übrigen Mitgliedseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft wahrgenommen wird. Die Charité wird wie bisher für die akademische Forschung und Lehre und die Krankenversorgung verantwortlich sein. Es geht hier primär um die Gesundheitsforschung, aber auch darum, die globale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit unserer Wissenschaftslandschaft in Berlin auszubauen, weiterhin die internationalen Innovationsrankings mit anzuführen und auch die Grundlagen unseres Wohlstands zu sichern. Wir schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Dr. Albers das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Auf der ursprünglichen Tagesordnung dieser Plenarsitzung war die erste Lesung dieses Errichtungsgesetzes noch ohne Beratung vorgesehen. Dann hat der Geschäftsführer der SPD offenbar festgestellt, dass ansonsten gar kein eigener Antrag vorliegt, den man unter dem Tagesordnungspunkt Prioritäten hätte aufrufen können – den Antrag – zu neuen Ufern – „Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr erhöhen“ hatte sich ja, fix, wie er nun einmal ist, bereits der Koalitionspartner gegriffen. Immerhin haben neun und zeitweise sogar elf Fraktionsmitglieder der CDU diese Priorität so weit oben auf der Hitliste ihrer Prioritäten in den letzten Monaten angesiedelt, dass sie im Saal geblieben sind.
Wir reden also, Herr Oberg, zunächst einmal aus Verlegenheit über diesen Gesetzentwurf, wenn wir ehrlich sind. Denn wir werden im Wissenschaftsausschuss am nächsten Mittwoch ausführlich eine Anhörung dazu mache und die beteiligten Personen und Institutionen hören, und sie werden sicherlich einige kritische Anmerkungen dazu haben. Denn die bisher nicht zur Anhörung eingeladene Helmholtz-Gemeinschaft hat mit ihrer Bitte, ihr ebenfalls die Teilnahme zu ermöglichen, bereits deutlich gemacht, dass es noch einigen Gesprächsbedarf gibt. Mehr wäre also dazu hier und heute eigentlich gar nicht zu sagen, wenn der Kollege Graf vorhin in der Runde zur Regierungserklärung nicht versucht hätte, sich die Einrichtung dieses Instituts als CDU-Erfolg ans Revers zu heften.
Werter Herr Graf! Es ist schon gesagt worden, es war der damalige Senator Zöllner, der in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der ehemaligen Bildungs- und Forschungsministerin Schavan die Idee zu dieser Form der Kooperation einer universitären und außeruniversitären Einrichtung hatte, mit der, das hat es ja so kompliziert gemacht, das unselige Kooperationsverbot, das die direkte Finanzierung von Hochschulen durch den Bund unmöglich macht und für das die große Koalition aus SPD und CDU im Bund 2006 verantwortlich war, umschifft werden sollte, um eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die Berliner Hochschulmedizin zu erschließen. Es war Ihr ehemaliger Spitzenkandidat, der sich im Wahlkampf 2011, wie dem „Tagesspiegel“ vom 23. August des Jahres zu entnehmen war, ablehnend zu dieser Initiative geäußert hatte.
Eine Kooperation „oder ein Verbund der Charité mit dem MDC“ seien allenfalls langfristig möglich. Da saßen Sie noch ganz zufrieden in der Opposition, da hat Senator Zöllner das längst eingestielt. Sie hatten zwar in Ihrem Wahlprogramm wieder einmal großspurig behauptet, sie hätten im Kern ein langfristiges Finanzierungskonzept erstellt, das die Charité wieder handlungsfähig mache, aber dieses Finanzierungskonzept ist dann für den Rest der Zeit so was wie eine aber auch ganz geheime Chefsache geblieben. Ihnen schwebte irgendeine ominöse Stiftung vor, in die Sie die Charité unter Beteiligung des Bundes umwandeln wollten. Die Herren Henkel und Heilmann haben das damals in einem Pressegespräch am 22. August vorgestellt. Das Konzept hat nicht einmal die Pressemeldungen am Tag danach überdauert. Kein Mensch hat jemals mehr davon gehört. Klartext: Sie haben mit der Gründung dieses Instituts weder wissenschafts- noch forschungspolitisch irgendetwas zu tun gehabt.
Ich weiß gar nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist, denn das schlägt sich ja auch in dem Gesetz selber nieder: Sie errichten das Institut nach § 1 in Form einer rechtsfähigen Körperschaft als eine außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtung des Landes Berlin. Eigentlich müsste nach Ihrem unseligen Beschluss, Wissenschaft und Forschung in unterschiedlichen Ressorts unterzubringen, dann ja die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Forschung